Präventiv ist immer gut?

Die Schweiz führt bundesweit zum 1. Januar 2018 die Fussfessel ein. Haftstrafen sollen dann optional als Hausarrest mit Fussfessel verbüsst werden können. Auch als Instrument zur Durchsetzung von Rayonverboten, etwa Stadionverboten für «Hooligans», sind sie im Gespräch.

Es hat schon seine Gründe, weshalb der Science-Fiction-Roman «1984» wieder über die Ladentheken geht und in den Feuilletons besprochen wird. In George Orwells Buch aus dem Jahr 1948 kommen zum Beispiel sogenannte Gedankenverbrechen vor. Dafür bestraft wird, wer von den Behörden als gefährlich fürs System eingestuft wird, auch wenn er oder sie gar keine Straftat im herkömmlichen Sinne verübt hat. Erfunden hat Orwell das nicht. Während des Zweiten Weltkriegs hatte er sich für die BBC mit dem faschistischen Japan befasst. Von 1941 bis 1945 gab es dort eine Gedankenpolizei, die «GedankenverbrecherInnen» allein aufgrund einer regimefeindlichen Einstellung inhaftieren konnte, auch wenn keine politisch motivierte Straftat begangen wurde.

Vage «GefährderInnen»

Heute erwägen einige westliche Staaten, darunter die Schweiz, genau diese paranoide Bestrafungsform einzuführen. Deutschland hat am 1. Februar einen ersten Schritt in diese Richtung getan. Seit diesem Tag können sogenannten GefährderInnen Fussfesseln angelegt werden. Beschlossen wurde eine entsprechende Gesetzesänderung von Innenminister Thomas de Maizière und Justizminister Heiko Maas. Sie bezieht sich auf das Bundeskriminalamt (BKA). De Maizière drängt darauf, dass die einzelnen Bundesländer nachziehen und den Landeskriminalämtern (LKA) die gleichen Kompetenzen erteilen. Die meisten sogenannten GefährderInnen sind im Visier der LKA, nicht des BKA. Als Beispiele für «GefährderInnen» werden meist IslamistInnen genannt.

Der Begriff ist aber so vage, dass er alle möglichen Menschengruppen treffen könnte. «GefährderInnen» sind nach dem ehemaligen deutschen Innenminister Hans-Peter Friedrich «Personen, bei denen Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sie erhebliche Straftaten begehen könnten». Eine genauere und justiziablere Definition ist kaum zu finden. Kann es überhaupt eine geben, die mit dem deutschen Grundgesetz vereinbar ist? Oder mit der in der Europäischen Menschenrechtskonvention festgeschriebenen Unschuldsvermutung? Zur Erinnerung: «Jede Person, die einer Straftat angeklagt ist, gilt bis zum gesetzlichen Beweis ihrer Schuld als unschuldig.» Die MinisteriumsjuristInnen werden sich hoffentlich die Zähne daran ausbeissen.

Was genau ist eigentlich eine Fussfessel? Es handelt sich dabei um einen Apparat, den eine Person am Fussgelenk trägt und der mit Hilfe eines Peilsenders Signale an eine Überwachungsanstalt schickt. Fussfesseln waren in Deutschland bislang für Menschen vorgesehen, die nach der Verbüssung einer Haftstrafe von den Behörden noch als gefährlich eingestuft wurden. Das betraf zum Beispiel manche SexualstraftäterInnen. Die Bewegungen dieser Personen werden rund um die Uhr überwacht. Sie können einer Art Hausarrest unterliegen. Es wird ihnen meist untersagt, ein bestimmtes Gebiet zu verlassen oder bestimmte Gebiete zu betreten. Bei Zuwiderhandlung werden sie per SMS zum Rückzug aufgefordert. Leisten sie dem nicht Folge, wird die örtliche Polizei kontaktiert.

Outsourcen, Kosten sparen

Die Schweiz führt die Fussfessel bundesweit zum 1. Januar 2018 ein. Haftstrafen zwischen zwanzig Tagen und zwölf Monaten sollen dann optional als Hausarrest mit Fussfessel verbüsst werden können. Ausser Acht bleiben dabei Erfahrungen, die in Frankreich gemacht wurden. Dort ist der Einsatz einer Fussfessel auf maximal sechs Monate beschränkt, da es in einer Testphase nach diesem Zeitraum öfter zu «Ausfällen» gekommen sei, die Bewegungseinschränkung häufiger verletzt wurde. Als Grund dafür gilt, dass der oder die Gefangene sich mangels realer Gitter, WärterInnen und Gefängnismauern den Freiheitsentzug tagtäglich selbst vorschreiben muss. Man kann sich vorstellen, wie gross der psychische Aufwand dieser Selbstdisziplinierung ist. Die Repressionsarbeit wird zu einem Grossteil an die bestrafte Person outgesourct, was auch Kosten spart. Ein Tag Fussfesselgefangenschaft kostet den Staat dem Vernehmen nach etwa 70 Franken, ein Tag Haft dagegen 300 Franken. Doch nicht nur Haftstrafen sollen in der Schweiz auf diese Art ersetzt werden. Fussfesselkontrollen sind auch als Instrument zur Durchsetzung von Rayonverboten, etwa Stadionverboten für «Hooligans», im Gespräch. Man braucht nicht viel Fantasie dafür, sich vorzustellen, wie immer grös-sere Gruppen von «GefährderInnen» per Fussfessel von einer immer grösseren Anzahl von Orten ferngehalten werden.

Ob Fussfesseln jemals eine Straftat verhindert haben, ist schwer zu eruieren. Leichter festzustellen sind die vielen Fälle, in denen sie nutzlos waren. Zum Beispiel war einer der beiden Islamisten, die vor einem halben Jahr im französischen Saint-Étienne-du-Rouvray einen Priester getötet und einen Kirchgänger schwer verletzt haben, mit einer Fussfessel überwacht worden.

Eine Vorlage ist unterwegs

Während kürzere Haftstrafen in der Schweiz also künftig als Hausarrest mit Fussfessel verbüsst werden können, werden in Sachen «GefährderInnen» andere Saiten aufgezogen. Auch andere als in Deutschland. Für so genannte GefährderInnen wird die Einführung einer «Präventivhaft» erwogen. Sie wird auch euphemistisch überall so genannt. Präventiv klingt ja immer gut und sinnvoll. Der «Tages-Anzeiger» schreibt: «Für Hans-Jürg Käser, Präsident der Konferenz kantonaler Justiz- und Polizeidirektoren (KKJPD), genügt es nicht, dass Jihadisten vom Nachrichtendienst und kantonalen Staatsschutzorganen überwacht werden. Es müsse auch die Möglichkeit geben, jemanden präventiv in Haft zu setzen, sagte Käser gegenüber der Sendung ‹10 vor 10›.» Eine Gesetzesvorlage hat der Bundesrat laut «NZZ» bereits in Aussicht gestellt. Mitte Jahr werde mit einer Vernehmlassungsvorlage gerechnet: «Wie weit er die Strafbarkeit ins Vorfeld von eigentlichen Terrorakten verlegen will, bleibt aber offen.»

In Umfragen kommt die «Präventivhaft» gut an. Umso wichtiger sind jetzt die, die noch einen rechtsstaatlichen Riecher dafür haben, wo «Vorfeld» aufhört und wo «Terrorakt» anfängt.

Aus dem vorwärts vom 17. Februar 2017 Unterstütze uns mit einem Abo.

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