Gewerkschaft kritisiert Konjunkturpaket
Das vom Bundesrat heute vorgestellte zweite Konjunkturpaket genügt bei weitem nicht. Mit der Verlängerung der Kurzarbeitsentschädigung erfüllt die Landesregierung zwar eine gewerkschaftliche Forderung, aber für eine wirksame Krisenbekämpfung braucht es zusätzliche Anstrengungen. Mit dem Gartenschlauch kann der Krisenbrand nicht gelöscht werden. Die Stellungsnahme der Gewerkschaft Unia.
Rund um den Globus haben die Regierungen den Ernst der Lage erkannt und Massnahmen zur Krisenbekämpfung aufgegleist. Rund 3 Prozent ihres Bruttoinlandprdouktes (BIP) werfen die Exportnationen Japan und Deutschland in den nächsten Monaten für die Krisenbekämpfung auf, 6 Prozent des BIP sind es in den USA und sogar 18 Prozent in China. Demgegenüber verhält sich die Schweizer Landesregierung passiv. Daran ändert auch das heute verabschiedete zweite Konjunkturpaket über 700 Millionen Franken nichts – mit insgesamt einer Milliarde Franken bzw. 0.2 Prozent des BIP bleibt das schweizerische Konjunkturprogramm im internationalen Vergleich weit zurück.
Zuerst hat die Krise in der Schweiz vor allem die Unternehmen in den exportorientierten Branchen getroffen, bald fehlen den Betrieben der Binnenwirtschaft die Aufträge. Absehbar ist auch, dass der Privatkonsum angesichts zunehmender Arbeitslosigkeit, explodierender Krankenkassenprämien und sinkender Kaufkraft in Schwierigkeiten geraten wird. Statt sich hinter der „Schuldenbremse“ zu verstecken muss der Bundesrat daher endlich die wirtschaftlichen Notwendigkeiten erkennen und mit einem viel umfangreicheren Konjunkturpaket Gegensteuer geben.
Die Landesregierung hat vor kurzem quasi über Nacht 69 Milliarden aus dem Bundeshaushalt für eine serbelnde Grossbank mobilisiert – es ist nicht einzusehen, warum jetzt, wo es um das Wohl der gesamten Volkswirtschaft geht, keine griffigen Massnahmen möglich sein sollen. Der gewerkschaftliche Vorschlag für ein Investitionspaket im Umfang von 7 Milliarden Franken muss daher rasch realisiert werden, um eine tiefe Rezession zu verhindern. Zudem muss der Bundesrat mit einer stärkeren Verbilligung der Krankenkassenprämien die Kaufkraft der einkommensschwachen Haushalte schützen.
Mit der heute beschlossenen Verlängerung der Kurzarbeitsentschädigung auf 18 Monate hat der Bundesrat eine gewerkschaftliche Forderung erfüllt und einen Schritt zur Dämpfung der steigenden Arbeitslosigkeit gemacht. Auch diesbezüglich sind aber weitergehende Anstrengungen notwendig; so braucht es insbesondere eine Weiterbildungsoffensive für Kurzarbeitende und Arbeitslose, wie sie die Gewerkschaften in der Pressekonferenz am 20. Januar skizziert haben.