Die Asylunterkünfte des Bundes im Fokus der Menschenrechte

red. Die Nationale Kommission zur Verhütung von Folter (NKVF) überprüfte in den Jahren 2017 und 2018 diverse vom Bund betriebene Asylunterkünfte im Hinblick auf die Einhaltung der Grund- und Menschenrechte. Hierbei identifizierte sie ernst zu nehmende Mängel. Wir veröffentlichen den leicht gekürzten Bericht von humanrights.ch.

Während das bisherige Asylverfahren Empfangs- oder Verfahrenszentren (EVZ) und Bundesasylzentren ohne Verfahrensfunktion (BZ) unterscheidet, werden als Folge der Asylgesetzrevision ab dem 1. März 2019

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