Der Anwalt des Generalstreiks
sah. Nach dem Abbruch und Scheitern des gesamtschweizerischen Generalstreiks vom November 1918 leitete die Militärjustiz gegen 3504 Personen Strafverfahren ein. Der Jurist David Farbstein verteidigte in Bern geschickt angeklagte Protagonisten wie Robert Grimm, Fritz Platten, Friedrich Schneider und Ernst Nobs.
Um die Forderungen des Oltener Aktionskomitee zu stützen, wurde am 12. November 1918 der Generalstreik ausgerufen – vorerst unbefristet. Bei diesem politischen und ökonomischen Kampf mit Forderungen wie Frauenstimmrecht oder Achtstundentag beteiligten sich 250 000 Streikende und konnten eine Stärke aufbauen,