Bundesgericht lehnt Beschwerde zur Überwachung der Versicherten ab!

Das Bundesgericht hat die Beschwerde im Zusammenhang mit der Abstimmung zur Überwachung von Versicherten abgewiesen. Die Medienmitteilung zum Entscheid ist ab heute Mittwoch, 28. August, 12 Uhr veröffentlicht.

Co-Kampagnenleiter Dimitri Rougy nimmt dazu wie folgt Stellung:

«Das Bundesgericht hat entschieden, unsere Beschwerde zurückzuweisen. Das ist besorgniserregend. Der Bundesrat und die Behörden haben unsachlich informiert und Unwahrheiten verbreitet. Der Entscheid des Bundesgerichts schwächt das Vertrauen in die direkte Demokratie. Die Verlierer sind die Bürgerinnen und Bürger.»

«Das Referendum hat, trotz der Niederlage an der Urne, die geplante Überwachung von Versicherten stark eingeschränkt. Der Bundesrat musste zurückkrebsen: Fast alle Kritikpunkte wurden in der gesetzlichen Verordnung aufgenommen.»

«Es ist fragwürdig, das Gesetze so schlecht vorbereitet werden, dass der Bundesrat – nach einem Referendum – mehr in einer Verordnung regeln muss, als vorgesehen. Auch das Parlament hat seinen Job schlecht gemacht.»

Das Referendum gegen die Überwachung von Versicherten (2018) wurde von einem breiten, politisch unabhängigen Netzwerk getragen, das mit über 25’000 Unterstützenden eine engagierte, dezentrale Kampagne organisiert hat.

Der Abstimmungskampf wurde mit ungleichen Spiessen geführt. Die Suva und das Bundesamt Bundesamt für Sozialversicherungen verbreiteten falsche Fakten, die auch im Bundesbüchlein Verwendung fanden. Gegen die Desinformation der Behörden hat das Komitee im Juni 2018 eine Abstimmungsbeschwerde eingereicht. 

Altersvorsorge: Die alte Leier

flo. Mit ihrer Niederlage bei der Abstimmung über die Reform der Renten 2017 erhielten die grossen Parteien einen Denkzettel. Gewerkschaften und Wirtschaftsorganisationen wurden von Bundesrat Berset beauftragt, einen Vorschlag für eine Reform der Pensionskassen auszuarbeiten. Dieser liegt nun auf dem Tisch. Für die AHV kündigt Berset selber heftige Einschnitte an.

Weniger kosten sollen sie. Und die Wirtschaft nicht so stark belasten – der Druck auf die Renten ist gross und die Reformwunschzettel der Bürgerlichen lang. Kaum eine Frage hat in der Schweiz in den letzten Jahren derart umgetrieben, wie die Reform der Altersvorsorge. Dabei reichen die Renten oft nicht für ein würdiges Überleben im Alter. Wegen der ungenügenden Renditen war 2018 das schlechteste Jahr der Pensionskassen seit Beginn der Krise. Das Rentensystem in der Schweiz ist in Schieflage geraten. Und die Bürgerlichen wollen die Gunst der Stunde nutzen, um Konterreformen in der Altersvorsorge durchzusetzen.

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Gleichberechtigung.Punkt.Amen

Sarah Paciarelli. Der Schweizerische Katholische Frauenbund SKF hat vom 14.bis 16.Juni zum Frauen*KirchenStreik aufgerufen. Die Resonanz, die die Streikenden erlebten, zeigt deutlich, dass die Zeit für einen Wandel überfällig und auch Ungehorsam nötig ist. Doch, wie weiter nach dem erfolgreichen Streik?

Spontane Bewegungen wie der Frauen*Kirchen-Streik laufen Gefahr, zu ermüden. Es braucht einen organisatorischen Kern, einen Herzschrittmacher, der dafür sorgt, dass der übergesprungene Funke zu einem Flächenbrand wird. Der 130’000 Frauen starke Schweizerische Katholische Frauenbund SKF hat sich das auf seine Fahnen geschrieben. Getragen wird «Gleichberechtigung.Punkt.Amen» von einem pinken Punkt, der das Erkennungszeichen seiner Unterstützenden ist. In kirchenpolitischer Hinsicht geht es bei «Gleichberechtigung.Punkt.Amen» nicht, wie von konservativen Stimmen behauptet, um eine Spaltung der Kirche. Die Kirche soll zu einem glaubwürdigen Ort der Gleichheit und Gerechtigkeit werden, zu einer Institution, die allen gläubigen Menschen eine Heimat ist – unabhängig von Geschlecht, sexueller Orientierung oder Lebensform. Die andauernde Diskriminierung von Frauen*, Homosexuellen und Geschiedenen durch die römisch-katholische Amtskirche steht dem im Wege. » Weiterlesen

Realitätsfremd und diskriminierend

dab. Asylsuchende LGBTQI-Personen in der Schweiz und der EU sind oft mit Unwissen und mangelnder Sensibilität der Behörden konfrontiert: Sie werden mariginalisiert und stigmatisiert, ihre Verfolgung wegen sexueller Orientierung oder Geschlechtsidentität wird oft als Trick verstanden und deshalb das Asyl verweigert.

Menschen mit einer Sexualität oder Geschlechtsidentität, die nicht moralisch reaktionären Vorstellungen entspricht, werden in vielen Ländern diskriminiert oder verfolgt. Die schweizerische Praxis gegenüber asylsuchenden LGBTIQ-Personen ist laut der Schweizerischen Flüchtlingshilfe SFH angesichts ihrer Verletzlichkeit ungenügend. LGBTQI-Asylsuchende flüchten aus ihren Herkunftsländern, weil sie dort Verfolgung und Folter ausgesetzt sind.

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Das, was zu tun ist!

dab. KJ-Mitglieder, Sympathisant*innen und ältere Genoss*innen trafen sich am Wochenende zum Gründungsgrill der Kommunistischen Jugend Bern. Auf der grossen Wiese unter Bäumen im Eichholz an der Aare ausserhalb der Stadt Bern wurden Pläne geschmiedet und Erinnerungen ausgetauscht.

Der Grill räuchelt gemütlich und glüht, rote Fahnen, davon eine mit Stern und Hammer und Sichel, eine mit dem Logo der Berner PdA/POP, wehen munter im Spätsommerwind. Es hat viele KJ-Mitglieder und Sympathisant*innen aus Thun hier.

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Bis der letzte Käfig leer ist!

Die Demo Ende Juni in Bern. Bild: Klaus Petrus

TIF-Kollektiv. Kraftvoll, bestimmt und friedlich: Am 29. Juni 2019 demonstrierten rund 400 Aktivist*innen für die Abschaffung der Nutztierhaltung. Erstmals gab es vor der Demo einen Tierrechtsmarkt mit Infoständen zur Massentierhaltung oder Merchandise zur Finanzierung von Kampagnen.

Es bleibt eine Herausforderung, die Schweizer Tierrechtsbewegung zu mobilisieren. Trotz der boomenden veganen Bewegung wachsen die schweizweiten Demos bisher nur in der Zahl, nicht jedoch in der Gro?sse. Die Gru?nde dafu?r sind vielfa?ltig: manchen sind die Demos zu «radikal», anderen zu laut oder wiederum anderen zu wenig effektiv. Dies obwohl der Strassenprotest zu den wichtigsten Methoden jeder sozialen Bewegung geho?rt. Um mehr Leute ansprechen zu können, wurde diesmal ein Tierrechtsmarkt organisiert. Die Sta?nde von beispielsweise Zu?rich Animal Save, Das Tier und Wir, Falafel Fun, Gru?ner Gaumen, Animal Rights Marc sowie der Tierrechtsorganisation Tier im Fokus (TIF) boten kritische Infos zur Schweizer Nutztierhaltung oder veganen Food und Drinks an.

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Frauen*streik konkret umsetzen

sah. Nach dem Streik ist vor dem Streik: Aktivist*innen in Luzern fordern in einer Petition an den Regierungsrat, sich für tatsächliche Gleichstellung einzusetzen und schreiben einen offenen Brief zum Thema Victim Blaming im Rahmen eines Gerichtsprozess.

Zwar geht der 14. Juni 2019 als zweiter schweizweiter Frauen*streik fulminant in die Geschichte ein, doch die Gleichstellung von Frau* und Mann* wird, so wie sie in der Bundesverfassung und den Gesetzen verankert ist, nicht tatsächlich umgesetzt. Der Kampf geht also weiter: aufgrund eigener Erfahrungen oder aus Solidarität.
So ist in Luzern seither einiges passiert. Nachdem 10000 Frauen* und Männer* im ganzen Kanton am Arbeitsplatz oder am Hauptstreikort am Theaterplatz ihren Missmut und gleichzeitig Stärke demonstrierten, hat sich das Komitee nicht aufgelöst, sondern ist sogar grösser geworden.

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Solidarität fegt Repression weg

Starker und erfolgreiher Protestes gegen die Entlassungen in Basel

sah. Der politische Aktivismus im Frauen*streikjahr bringt auch Repression gegen die Bewegung, wie unter anderem die Kündigung zweier Mitarbeiterinnen in Basel und die Vorladungen der Staatsanwalt in Zürich beweisen. Es zeigt sich aber auch wieder, dass Solidarität Stärke entwickelt.

Aus Anlass des zehnjährigen Jubiläums der Verankerung des Gleichberechtigungsartikels hatte unter anderem der Schweizerische Gewerkschaftsbund zum Protest gegen die zögerliche Umsetzung des Verfassungsartikels und gegen die anhaltende Ungleichheiten in zahlreichen Bereichen von Gesellschaft, Wirtschaft und Politik aufgerufen.

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Ständerätliche Kommission stimmt gegen Swisscom-Personal

Die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Ständerats (KVF-S) nimmt die Anliegen der Arbeitnehmenden bei der Swisscom nicht ernst. Sie hat sich am 19. August gegen die syndicom-Petition zum Stopp des Personalabbaus bei Swisscom ausgesprochen. Die bürgerliche Kommissionsmehrheit verkennt damit die Situation im Unternehmen und stellt sich gegen die Interessen des Personals.

Die hohen wirtschaftlichen Erwartungen des Bundesrats an die Swisscom führen Jahr für Jahr zu Personalabbau, der rein finanzpolitisch getrieben ist. Deshalb hatte die Gewerkschaft syndicom im Frühjahr 2018 eine Petition gegen den Personalabbau bei der Swisscom lanciert. Im Herbst hatte syndicom diese Petition mit rund 4‘000 Unterschriften von Swisscom-Mitarbeitenden beim Bundesrat und dem Parlament eingereicht. Anfang Jahr hat sich die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Nationalrats (KVF-N) mit der Petition gegen den Personalabbau bei der Swisscom befasst. Weil seit den letzten Wahlen der Nationalrat von einer deutlichen bürgerlichen Mehrheit beherrscht wird, ist syndicom nicht überrascht, dass die KVF-N die Petition ablehnte und damit den Personalabbau bei der Swisscom mitträgt. Die ebenso bürgerlich geprägte ständerätliche Kommission folgt nun deren Entscheid.

Ohne Sozialpartnerschaft keine nachhaltige Entwicklung
Die Sozialpartnerschaft hat in der Schweiz einen hohen Stellenwert. Durch die starke Vertretung im Unternehmen kann syndicom die Arbeitsbedingungen der Swisscom-Mitarbeitenden stetig verbessern. So hat auch die Petition gegen den Personalabbau bei der Personalplanung 2019 von Swisscom ihre Wirkung entfaltet, indem das Unternehmen an seiner diesjährigen Bilanzmedienkonferenz bekanntgegeben hat, dass in diesem Jahr mit einem nur leicht rückläufigen Stellenangebot zu rechnen sei. Für einen starken Werkplatz Schweiz, sichere Arbeitsplätze und eine nachhaltige Personalpolitik braucht es jedoch auch die richtigen Rahmenbedingungen. syndicom fordert den Bundesrat deshalb nach wie vor dazu auf, seine strategischen Zielvorgaben zum Wohle der Swisscom-Mitarbeitenden und der nachhaltigen Entwicklung des Unternehmens anzupassen.

Hohe Ansprüche auf ausgedünntem Fundament
Damit die Swisscom weiterhin ihren auch politisch geforderten hohen Qualitätsstandard wahren und sich als gute Arbeitgeberin auf dem Arbeitsmarkt behaupten kann, müssen die Wertsteigerungs- und Gewinnerwartungen des Bundesrates zwingend gesenkt werden. Für ein innovatives und hoch technologisiertes Unternehmen ist eine nachhaltige Personalpolitik unabdingbar. Vor allem auch in Zeiten der fortschreitenden Digitalisierung und stetiger Veränderung von Stellenprofilen sowie dem immer wieder reklamierten Fachkräftemangel braucht es stabile Arbeitsverhältnisse, um die gesuchten Fachkräfte zu finden. Dies verkennen die beiden Kommissionen mit ihren Entscheiden. syndicom ist jedoch erfreut darüber, dass dennoch der Bedarf angemeldet wird, die Gesamtstrategie bezüglich der bundesnahen Betriebe zu thematisieren und dies in der kommenden Legislatur geschehen soll. Heute wie auch in Zukunft braucht es einen starken Service public für Bevölkerung und Wirtschaft in der Schweiz. Die Gewerkschaft syndicom zählt diesbezüglich nun auf die Weitsicht des Bundesrats sowie ab 2020 auf eine bessere Ausgewogenheit im neu gewählten Parlament.

Immer mehr Stress bei der Arbeit

Beunruhigende Zunahme von Stress und psychosozialen Belastungen am Arbeitsplatz. Stress bei der Arbeit, schmerzhafte und ermüdende Körperhaltungen, Angst um den Arbeitsplatz sowie emotionale Beanspruchungen nehmen zu. Diese Befunde der Unia bestätigt auch das BfS heute. Die Unia verlangt einen funktionierenden Gesundheitsschutz gerade in «typischen Frauenbranchen» und wehrt sich gegen die laufenden Angriffe auf den Gesundheitsschutz im Arbeitsgesetz.

Der Anteil der Arbeitnehmenden, die unter Stress leiden, ist erneut gestiegen (von 18 % im Jahr 2012 auf 21 % im Jahr 2017). Dies teilte das BfS heute mit. Ausserdem sind die Arbeitnehmenden vermehrt psychosozialen Belastungen am Arbeitsplatz ausgesetzt. Dazu zählen z.B. hoher Zeitdruck, geringer Gestaltungsspielraum, Diskriminierung, Stress sowie Angst um den Verlust des Arbeitsplatzes. Gleichzeitig bleiben die physischen Belastungen in der Arbeitswelt anhaltend hoch. Die häufigste körperliche Arbeitsbelastung in der Schweiz ist das Ausführen stets gleicher Hand- oder Armbewegungen wie sie oft in Industriebetrieben (z.B. in der Uhrenindustrie) oder im Dienstleistungssektor (z.B. Arbeit an der Kasse) vorkommen. Gerade dieses Risiko hat bei den Frauen zugenommen. » Weiterlesen

IV-Revision: Wichtige Korrektur bei Kinderrenten, Schwachstellen bleiben

Teilerfolg für die Behindertenorganisationen: Die vorberatende Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerates (SGK-S) hat sich einstimmig gegen die Kürzung der Kinderrente bei der IV ausgesprochen. Inclusion Handicap ist erleichtert über diesen Entscheid. Allerdings weist die Reform noch einige Schwachstellen auf. Das stufenlose Rentensystem bringt in der vorgeschlagenen Form mehr Nach- als Vorteile.

Inclusion Handicap ist erleichtert, dass sich die SGK-S gegen die Kürzung der Kinderrenten ausgesprochen hat. Der Dachverband der Behindertenorganisationen ruft den Ständerat auf, seiner vorberatenden Kommission zu folgen.

Der Nationalrat wollte bei Eltern, die IV beziehen, noch massiv den Rotstift ansetzen: Deren Einkommen hätte sich so unter dem Strich stark reduziert. Dies ist für die betroffenen Familien nicht zumutbar. Rund 70‘000 Kinder wären von diesen Kürzungen betroffen. Vor dem Hintergrund der Tatsache, dass gerade IV-Rentenbeziehende besonders armutsgefährdet sind, ist eine solch massive Kürzung nicht zu verantworten.

Grundsätzlich unterstützt Inclusion Handicap die Massnahmen, die zu einer verbesserten beruflichen Eingliederung von Menschen mit Behinderungen führen sollen. Es ist jedoch unverständlich, weshalb die zweijährige Mindestdauer einer – der erstmaligen beruflichen Ausbildung gleichgestellten –Vorbereitung auf eine Hilfsarbeit oder auf eine Tätigkeit in einer geschützten Werkstätte nicht gesetzlich verankert werden soll. Inclusion Handicap hatte sich für dieses Anliegen starkgemacht, denn eine gute Qualifikation ist das A und O für die Eingliederung in den Arbeitsmarkt. Die Vorlage weist insgesamt noch einige kritische Baustellen auf, wie z.B. das stufenlose Rentensystem.

Stufenloses Rentensystem: Wirkungslos und aufwändig

Mit dem stufenlosen Rentensystem wollen Bundes- und Nationalrat sowie nun die SGK-S Schwelleneffekte vermindern und damit Eingliederungsanreize schaffen. Diese Versprechen können jedoch nicht eingelöst werden. Im Gegenteil: Ein stufenloses Rentensystem würde erst dann eine Wirkung entfalten, wenn die tiefste Schwelle bei 10 Prozent Erwerbsunfähigkeit eingeführt wird – so wie das aktuell bei der Unfallversicherung der Fall ist. Zudem geht das System in seiner unausgereiften Form ausgerechnet zulasten von Personen mit hohem IV-Grad und sehr geringen Chancen auf dem Arbeitsmarkt.

Personen mit einer Erwerbsunfähigkeit zwischen 60 und 69% erhalten heute eine Dreiviertelrente. Mit der Reform wäre es nur noch die Rente, die ihrem IV-Grad entspricht. Sie würden also mit teilweise hohen Renteneinbussen bestraft. Insgesamt würde ein stufenloses Rentensystem aufgrund des hohen administrativen Mehraufwandes zu Mehrkosten führen. Immerhin lehnte die Kommission den Vorschlag ab, erst ab einem IV-Grad von 80% eine ganze Rente zu erhalten. Dies soll weiterhin ab 70 Prozent geschehen. Zu begrüssen ist, dass Rentnerinnen und Rentner ab 55 Jahren während des Systemwechsels keine Kürzungen in Kauf nehmen müssen.

Sanierung auf Kurs

Einsparungen sind im Rahmen der IV-Weiterentwicklung nicht angezeigt. In den letzten Reformen wurde bereits massiv auf Kosten der Versicherten gespart. Die Weichen zur Sanierung wurden so bereits gestellt und zeigen die gewünschte Wirkung: Die IV dürfte bis im Jahr 2032 schuldenfrei sein.

Weiterführende Infos: inclusion-handicap.ch

Grüne Schweizer Milch?

Mit dem Label «Swissmilk green» wird der neue Standard für die Schweizer Milch auf den Produkten ausgelobt. Für den Konsumentenschutz eine überflüssige Kennzeichnung, da sie den Konsument*innen einen Mehrwert verspricht, der nicht vorhanden ist. Die Medienmitteilung.

Eine standortgerechte, naturnahe, tierfreundliche und ressourcenschonende Milchproduktion verspricht die «Charta für die Schweizer Milch», welche heute in Bern vorgestellt wurde. «Es ist unumgänglich, dass die Branche sich einigt, in welche Richtung es in Zukunft gehen soll. Dieses nachhaltige Ziel müsste nun aber mit mutigen Verbesserungen angepeilt werden»“, ist Sara Stalder, Geschäftsleiterin des Konsumentenschutzes, überzeugt.

Denn das vorliegende Resultat ist nicht überzeugend: Die Anforderungen an die «Swissmilk green» gehen kaum über die gesetzlichen Standards hinaus. Zwar verspricht die Milchbranche, den Standard weiterzuentwickeln – doch es wird vermutlich Jahre dauern, bis überfällige Vorgaben (wie auf Kraftfutter oder präventiven Antibiotikaeinsatz verzichten) eingehalten werden müssen.

Der Konsumentenschutz bedauert es sehr, dass dieser Standard mit einem Label am Markt sichtbar gemacht wird. Die «grüne Schweizer Milch», welche das Label mit Farbe und Name in Aussicht stellt, entspricht nicht der Realität. «Angesichts des Inhalts, der Aufmachung und der bereits bestehenden unüberschaubaren Labelvielfalt bei Milchprodukten ist auch dieses Label absolut überflüssig und bietet den Konsumentinnen und Konsumenten keinen Mehrwert», bedauert Sara Stalder.

Weitere Infos:
Stiftung für Konsumentenschutz, Monbijoustrasse 61, Postfach, 3001 Bern
Telefon 031 370 24 24, info@konsumentenschutz.ch, https://www.konsumentenschutz.ch

Background: Der Konsumentenschutz vertritt unabhängig, kompetent und engagiert die Interessen der Konsumentinnen und Konsumenten. Er ist in der Information und Beratung tätig, verhandelt mit Wirtschaft und Behörden und vertritt die Konsumenteninteressen auf politischer Ebene. Die Stiftung mit Sitz in Bern kann auf eine breit abgestützte Finanzierung zählen und agiert parteipolitisch unabhängig. Präsidentin: Nationalrätin Prisca Birrer-Heimo, Geschäftsleiterin: Sara Stalder.

Cannabis: Straffreiheit bei geringfügier Menge

Das Bundesgericht musste sich im Juli 2019 wieder zum Thema Straffreiheit der geringfügigen Menge Cannabis äussern. Anlass war die Oberjugendanwaltschaft Zürich, die meinte, diese gesetzliche Straffreiheit gelte nicht für Jugendliche. Doch der Text im BetmG ist halt klar: Das Bundesgericht bestätigte seine Sichtweise, die es bereits in seinem Urteil von 2017 dargelegt hatte.

Hier möchten wir noch auf einen Punkt hinweisen, der in den Medien leider nicht zur Sprache kam. Das Bundesgericht hält in beiden Entscheiden fest, dass der Konsum einer geringfügigen Menge unter BetmG 19a, Ziffer 2 fällt (leichter Fall bei Übertretungen: Verwarnung, Einstellung des Verfahrens oder Absehen von Strafe).

Sowohl die geringfügige Menge wie auch BetmG 19a, Ziffer 2 wollten (und wollen?) die Strafverfolgungsorgane nie wirklich anwenden. Stattdessen klagen sie über ein unklares Gesetz, das ihnen so schwere Arbeit aufbürde. Doch es wäre so einfach und das Bundesgericht winkt da mit dem Zaunpfahl: Bei Besitz unter 10 Gramm Cannabis müssten sie gar nichts unternehmen, bei Konsum einer geringfügigen Menge müssten sie nicht einmal eine Ordnungsbusse erteilen. Einfach etwas mehr Augenmass und Konzentration der Kräfte auf die wichtigen Probleme!
Hier das gesamte Urteil mit einigen Bemerkungen von uns.

Weitere Infos: www.hanflegal.ch

Verein Legalize it!

Strafanzeige gegen Zürcher SVP

Am Montag, 30. Juli 2019, verlor ein achtjähriger Junge in Frankfurt sein Leben, weil er vor einen einfahrenden Zug gestossen worden ist. Wir sprechen der Mutter und den Angehörigen des Opfers dieser abscheulichen Tat unser tiefstes Beileid aus.

Ganz klar verurteilen wir aber auch die Versuche von Instrumentalisierung dieser Tat für rassistische Propaganda und für Forderungen nach Repression gegen alle Eritreeri*nnen. Wir schliessen und damit der Medienmitteilung des Eritreerischen Medienbundes an. Dazu zählt die Medienmitteilung der SVP des Kantons Zürchs: «Die Zürcher SVP kritisiert seit jeher die lasche Asylpolitik gegenüber Eritreern. Diese abscheuliche Tat zeigt einmal mehr auf, dass es sich bei solchen Personen um nichtintegrierbare Gewalttäter handelt, die in der Schweiz nichts verloren haben.»

Die Tat eines Einzelnen einer ganzen Volksgruppe verantwortlich zu machen, und dies zu nutzen, um Repression nicht nur gegen den Täter, sondern gegen alle Migrant*innen zu fordern, hat einen Namen: Rassismus. Die Formulierung, dass es sich «bei solchen Personen um nichtintegrierbare Gewalttäter handelt», wurde bewusst so gewählt, dass damit alle Eritreer gemeint sein können. Dies stellt eine systematische Herabsetzung einer ganzen Volksgruppe dar.

Wir, Linke PoC [1], haben deshalb Strafanzeige wegen Rassendiskriminierung nach Art. 261bis des Schweizerischen Strafgesetzbuches bei der Staatsanwaltschaft des Kantons Basel-Stadt (nach Stand des Servers) eingereicht, und gehen davon aus, dass es zu einer Verurteilung kommen wird. Wir wollen aber betonen, dass wir Strafanzeigen nicht als Lösung des Rassismus-Problems betrachten, welches tief in der Gesellschaft wurzelt; Behörden sind darin in der Regel Akteure von strukturellem Rassismus. Mit strukturellem Rassismus meinen wir die gesellschaftliche Benachteiligung von Ausländer*innen, besonders nicht-weissen Ausländer*innen, welche sich insbesondere in impliziten Vorurteilen, Racial Profiling, diskriminierender Rechtsetzung, und wirtschaftlichen Hürden äussert Die rassistischen Aussagen der rechts-nationalistischen Zürcher SVP ist nur ein Ausdruck deren langandauernden rassistischen Politik, welche auf Diskriminierung, rechtliche Schlechterstellung und Chauvinismus gegen Ausländer*innen und People of Colour aufbaut. Wir wollen aber betonen, dass Rassismus nicht nur ein Problem von politischen Akteuren am rechten Rand ist, sondern eines, welche die gesamte Gesellschaft betrifft, und nur auf gesellschaftlicher Ebene gelöst werden. Beispiele für unser Engagement sind unsere Beteiligungen an der Anti-KKK-Demo in Schwyz am 13. April dieses Jahres, am Frauenstreik-Block des 1. Mai in Zürich oder am Frauenstreik am 14. Juni 2019. Und wir fordern dazu auf, immer dort zu intervenieren – sei es auf der Strasse, auf der Arbeit oder zuhause –, wo rassistisches Verhalten spürbar oder sichtbar ist.

Linke PoC, 31. Juli 2019

 

[1] Wir sind eine Gruppe von linken People-of-Color aus der ganzen Schweiz mit Sitz in Zürich. Wir wollen uns selbst organisieren und und selbst für unsere Rechte einsetzen. Wir sind insbesondere Afrikaner*innen, Asiat*innen, Latinxs , Menschen mit jüdischen, muslimischen Wurzeln und/oder Menschen mit Wurzeln aus dem Nahen Osten. Unser Ziel ist es, uns gegen Rassismus einzusetzen, Strategien gegen Diskriminierung festzusetzen – auch da, wo sie im Alltag vorkommt –, Vorurteile untereinander zu überwinden und uns mit Kämpfen anderer Minderheiten zu solidarisieren.

Es braucht einen Aufstand des Gewissens!

Klaus Petrus. Auch mit 85 Jahren wird Jean Ziegler nicht müde, den Kapitalismus zu kritisieren. Sein neustes Buch «Was ist so schlimm am Kapitalismus? – Antworten auf die Fragen meiner Enkelin», handelt von einem Gespräch zwischen Ziegler und seiner Enkeltochter Zohra, die ihren Grossvater über den Kapitalismus gründlich ausfragt. Und Opa schöpft aus seinem riesigen Wissensfundus.

Jean Ziegler, in Ihrem neuen Werk geben Sie Antworten auf Fragen Ihrer Enkelin Zohra.
Ist das Buch eine Art Vermächtnis an die junge Generation?
Um Gottes willen nein. Vermächtnis, das klingt ja wie eine Grabesrede! Mein Buch möchte vielmehr eine Waffe in der Hand der Jungen sein, die aufstehen und gegen diese kannibalistische Weltordnung ankämpfen, die der Kapitalismus hervorgebracht hat. Wie die vielen tausend Jugendlichen, die jetzt an den Freitagsdemonstrationen teilnehmen. Sie sind unsere Hoffnung. » Weiterlesen

Angriff auf die Mieter*innen

Natalie Imboden. Der bürgerlich dominierte Nationalrat will das Mietrecht aushöhlen. In der Junisession nahm er weitgehende Vorstösse der Immobilienverbände an. Der Mieterinnen- und Mieterverband Schweiz droht angesichts der ohnehin schon unzureichenden Rechte der Mieter*innen mit dem Referendum.

Die Lobby der Immobilienbranche im Bundeshaus ist äusserst stark. Parlamentarier aus verschiedenen Immobilienverbänden – wie der Präsident des Hauseigentümerverbandes Hans Egloff aus Zürich oder die Vertreter der Westschweizer Immobilienverbände Olivier Feller und Philippe Nantermod – haben einen Frontalangriff auf das Mietrecht gestartet.

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Intransparente Strukturen und akute Menschenrechtsprobleme

Silvie Lang. Die kleine Schweiz ist einer der grössten, wenn nicht gar der grösste Handelsplatz für Agrarrohstoffe weltweit. Die zunehmende Marktmacht der Schweizer Agrarhändler*innen und ihre Expansion in die Produktion von Agrarrohstoffen bedeuten oft Hungerlöhne, Landraub oder Korruption.

Dass die Schweiz die wohl wichtigste Drehscheibe für den Handel mit Rohstoffen wie Öl, Kohle oder Erzen ist, ist mittlerweile bekannt. Wussten Sie jedoch, dass dies auch für viele landwirtschaftliche Rohstoffe gilt?

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Manipulation und Erpressung

dab. Die bürgerlichen Medien, vor allem der Deutschschweiz, schwiegen die PdA-Abstimmungsbeschwerde gegen die Staf-Vorlage wegen Verstosses gegen die Einheit der Materie tot. Die Regierungen der Kantone Waadt und Neuenburg sowie das Bundesgericht beeilten sich, die störende Intervention vor Ablauf eines Monats abzuhaken und zu beerdigen.

Ende Mai reichten die PdA Waadtl und die PdA La Chaux-de-Fonds jeweils eine Beschwerde beim Staatsrat ihres Kantons ein. Die an den Urnen angenommene Vorlage «Steuerreform und AHV-Finanzierung Staf» verletze die in der Verfassung vorgeschriebene «Einheit der Materie», argumentierten sie.

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