Rentenzuschlag für alle!
Der Ständerat debattierte vor der Rück-weisung der BVG-Reform an die Kommission darüber, wie die Senkung des Mindestumwandlungssatzes von 6,8 auf 6,0 Prozent durch einen Rentenzuschlag ausgeglichen werden soll.
Da sich der Mindestumwandlungssatz sowohl auf Altersrenten als auch auf Invalidenrenten auswirkt, hat der Bundesrat ursprünglich auch für Invalidenrenten einen Rentenzuschlag vorgesehen. Nachdem dieser vom Nationalrat gestrichen worden ist, droht nun auch eine Streichung durch den Ständerat.