Ausschaffung verhindern!

Die Schweiz verschliesst die Augen vor der spanischen Folter und so soll Nekane Txapartegi ihren Peinigern übergeben werden. Das zuständige Bundesamt für Justiz verlangt Beweise, die gar nicht erbracht werden können und lehnt gleichzeitig ein unabhängiges Gutachten mit fadenscheinigen Begründungen ab. Ein Skandal!

«Es kann nicht sein, was nicht sein darf», sagt ein Freund der Baskin Nekane Txapartegi dem vorwärts und fügt hinzu: «Mit dem grossen EU-Mitgliedsstaat Spanien will sich die Schweiz nicht anlegen. Aus Staatsräson ist entschieden worden, die 44-Jährige an Spanien auszuliefern.» Seinen Namen (der Redaktion bekannt) will der frühere Journalistenkollege von Nekane aus Sicherheitsgründen nicht genannt wissen. Zur Erinnerung: Die baskische Aktivistin lebte seit 2009 mit falscher Identität in Zürich, wo sie am 6. April 2016 verhaftet wurde. Ende März 2017 hat das Bundesamt für Justiz (BJ) der Auslieferung nach Spanien zugestimmt. Ihr Asylantrag wurde abgelehnt, obwohl sie 1999 in Spanien nach ihrer Verhaftung bestialisch gefoltert wurde.

Ein gemeinsames Ziel

Dass Nekane wieder in die Hände ihrer Folterer gelangt, wollen ihre Familie, FreundInnen und GenossInnen verhindern. Ihr Anwalt Olivier Peter wird beim Bundesstrafgericht in Bellinzona Beschwerde einlegen. Diese hat eine aufschiebende Wirkung. Daher steht keine unmittelbare Auslieferung bevor. Am Mittag des 6. Aprils fand vor dem Schweizer Konsulat in Bilbao eine Protestaktion statt. «Wir demonstrierten dagegen, dass die Schweiz die Folter unterstützt», heisst es in einem Aufruf. Am Abend fand dann in ihrem Heimatort Asteasu erneut eine Demonstration statt. Auch bei der «Korrika» ist die Solidarität mit Nekane stets präsent. Die «Korrika» findet alle zwei Jahre statt. Für die baskische Sprache wird an zehn Tagen 24 Stunden lang ohne Unterlass durch alle sieben Provinzen des unter Spanien und Frankreich aufgeteilten Baskenlands ein Rennen geführt. 2500 Kilometer werden zurückgelegt, Tausende von Menschen nehmen daran teil. Auch in der Schweiz fanden am 6. April verschiedene Solidaritätsaktionen statt. Gemeinsames Ziel der Solidaritätsaktionen: Die Ausschaffung von Nekane verhindern.

Prügel und Elektroschocks

«Die immanente Logik des Entscheids der Schweizerischen Justiz ist, dass in einem EU-Land per se nicht gefoltert wird», erklärt der bereits zitierte Freund der Baskin. Wie man sich in Bern windet, zeige die Begründung des BJ. 70 Seiten hat es gebraucht, um die mehr als nur fragwürdige Entscheidung zu rechtfertigen. Angeblich habe man die Foltervorwürfe «sehr gut abgeklärt», welche die 44-jährige Baskin nach den dramatischen Vorfällen 1999 detailliert erhoben hat. Sprecher Folco Galli berief sich auf die spanischen Behörden, die den Fall umfassend dokumentiert hätten. Das BJ schreibt, Txapartegi habe weder «glaubwürdig darlegen können, dass sie gefoltert wurde», noch dass «in Spanien die Vorwürfe nicht ernsthaft untersucht wurden».

Das BJ fordert von Nekane Beweise, dass sie schon auf dem rund 400 Kilometer langen Weg aus dem baskischen Hochland nach Madrid geschlagen, mit einer Tüte nahe an den Erstickungstod gebracht und Opfer einer Scheinhinrichtung wurde. Sie soll belegen, tagelang bestialisch misshandelt und vergewaltigt geworden zu sein. Letzteres ist sogar in Spanien eine Ausnahmeerscheinung und gehört nicht zum Standardprogramm wie zum Beispiel Prügel, Elektroschocks und Erstickungsmethoden. Ein solcher Nachweis kann aber kaum erbracht werden. Das perfide System macht das praktisch unmöglich. Selbst Grundrechte werden denen verweigert, die der Unterstützung der baskischen Untergrundorganisation Eta beschuldigt werden. Bis zu zehn Tage kann die berüchtigte «Incomunicado»-Haft dauern, in der man nicht einmal Kontakt zu seinem Anwalt hat. Deshalb fordern Menschenrechtsorganisationen wie Amnesty International, die den Entscheid des BJ hart kritisieren, ihre Abschaffung.

Spanien mehrmals verurteilt

Im Fall Txapartegi wurden sogar vom Gefängnisarzt bei der Einlieferung die Spuren von Gewalt am ganzen Körper dokumentiert. Spuren, die laut BJ eher auf die Verhaftung zurückgehen sollen, gegen die sich Txapartegi gewehrt habe. Doch das ist falsch. Bern hätte dazu die Anwesenden bei der Verhaftung befragen können und so Aussagen von AugenzeugInnen bekommen. Die Gutachten von Folterexperten wie Önder Özkalipci und Thomas Wenzel weist das BJ zurück. Dies mit der Begründung, es seien «Berichte und Aussagen von Drittpersonen, die keine Zeugen waren». Der türkische Rechtsmediziner Özkalipci und der Wiener Psychiater Wenzel haben ihre Expertisen aber auf Basis des auch von der Uno anerkannten «Istanbul-Protokolls» zur Folteruntersuchung durchgeführt. Das Ergebnis war, dass die Baskin während der Kontaktsperre gefoltert wurde.

Bern hätte auch bemerken können, dass Spanien bereits Folterer verurteilt hat, auch wenn sie meist schnell begnadigt werden, wie Enrique Rodríguez Galindo. Der ehemalige General der Guardia Civil wurde zu einer Haftstrafe von 75 Jahren verurteilt, weil er daran beteiligt war, zwei baskische Jugendliche zu Tode zu foltern. Und Bundesbern verschliesst auch die Augen davor, dass Spanien in den letzten Jahren in acht Fällen vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg verurteilt wurde, weil die Folter nicht untersucht wurde. Der Kampf für die Freilassung geht weiter!

Aktuelle Infos auf: www.freenekane.ch

Aus dem vorwärts vom 7. April 2017 Unterstütze uns mit einem Abo.

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