Skandal-Urteile im Allpack-Prozess

Das Strafgericht Basel-Land hat am 27. März 18 Gewerkschafterinnen und Gewerkschafter zu bedingten Geldstrafen verurteilt. Die Betroffenen setzten sich im Dezember 2003 mit einem Streik gegen Entlassungen und schlechtere Arbeitsbedingungen bei der Verpackungsfirma «Allpack» zur Wehr. Für die Mediengewerkschaft comedia sind diese Urteile ein Skandal.

Erneut stellten sich willfährige Richter auf die Seite eines unsozialen und rücksichtlosen Unternehmens und gegen das in der Bundesverfassung verankerte Streikrecht. Einmal mehr werden die ohnehin geringen Gewerkschaftsrechte in der Schweiz auch von der Justiz ignoriert. Die Verurteilungen wegen Nötigung sind inakzetabel. Es war der Kanton Basel-Land, der damals mit einem brutalen Polizeieinsatz in unzulässiger Weise in den Arbeitskampf eingegriffen und gegen die Arbeitnehmenden Partei ergriffen hatte.

Die Mediengewerkschaft comedia, die den Streik von 2003 und die 22 angeklagten Gewerkschafterinnen und Gewerkschafter im Prozessunterstützte, wird nach Vorliegen der schriftlichen Urteilsbegründung über einen Weiterzug des Verfahrens definitiv entscheiden

Skandal: Nach 30 Jahren gekündigt wegen 1,30 Euro

1,30 Euro sind mehr Wert als 30 Jahre Arbeit im gleichen Betrieb. Dies das Urteil eines Berliner Gerichts. Mehr als 30 Jahre hatte Barbara E. als Kassiererin gearbeitet, dann wurde ihr wegen 1,30 Euro gekündigt. Hintergrund der Kündigung ist ihre gewerkschaftliche Tätigkeit.

Zwei Pfandbons für Leergut waren zehn Tage lang im Kassenbüro des Supermarktes aufgehoben worden. Man wartete auf den Kunden, der die Bons verloren oder vergessen hatte. Doch plötzlich waren die Pfandbons im Wert von 48 und 82 Cent an der Kasse eingelöst worden, allerdings nicht von einem Kunden, sondern von Barbara.

Vertrauen?

Das Landesarbeitsgericht Berling ist sich sicher, dass die Kassiererin die Bons unrechtmässig eingelöst habe. Die Supermarktkette hatte die Kassiererin nach dem Vorfall fristlos entlassen. Die Anwältin des Unternehmens erklärte: «Es geht nicht um 1,30 Euro, es geht um Vertrauen. Das ist eine Kassiererin gewesen. Eine Kassiererin muss absolut vertrauenswürdig sein, 100 Prozent ehrlich. Wer als Kassiererin durch sein Verhalten dieses Vertrauen des Arbeitgebers verspielt, der muss damit rechnen, dass er seinen Arbeitsplatz verliert.» Bei der Kündigung handelt es sich um eine sogenannte «Verdachtskündigung» und diese steht laut der Vorsitzende Richterin «absolut im Einklang mit dem Gesetz». Dabei spielt die Höhe des Schadens keine Rolle. Somit hält das Gesetz auch fest, dass 1,30 Euro mehr Wert sind als 30 Jahre Arbeit im gleichen Betrieb! Ein Skandal!

Gewerkschaftliches Engagement

Die 50-jährige Kassiererin und ein Solidaritätskomitee hatten immer wieder behauptet, dass Barbara E. wegen ihres gewerkschaftlichen Engagements gekündigt worden sei. Kollegin Barbara setzte sich seit Jahren für die Rechte der ArbeiterInnen ein und war bei verschiedenen Streikaktionen und Verhandlungen für bessere Arbeitsbedingungen aktiv dabei. Barbara kämpft weiter! Sie will mit der Klage gegen ihre fristlose Entlassung bis zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gehen. Der vorwärts wünscht Barbara viel Glück und Erfolg! Unsere Solidarität hat sie auf jeden Fall

Securitas und Staatsschützer ausser Kontrolle!

Die neu bekannt gewordene Spitzelaktion der privaten Sicherheitsfirma Securitas gegen die Anti-rep Gruppierung (Gar) in Lausanne ist für grundrechte.ch in verschiedener Hinsicht skandalös. Wie bei der Affäre Nestlé gegen attac verletzt auch diese Infiltration in höchstem Masse datenschutzrechtliche Grundbestimmungen. Sie ist eine gravierende Verletzung der Persönlichkeitsrechte aller Betroffener, sowohl der in der Gruppe aktiv Engagierten als auch derjenigen Personen, die sich mit ihrem Namen und ihren Erlebnissen hilfesuchend an die Gruppe gewandt haben.

Securitas behauptet, dass sie seit 2005 diese Spioniertätigkeit eingestellt habe; grundrechte.ch zweifelt aber an dieser Aussage, zumal keine staatliche oder politische Organisation tatsächliche Kompetenzen hat, diese Behauptung zu kontrollieren und zu verifizieren. grundrechte.ch fordert daher die Firma Securitas auf, der Öffentlichkeit vollumfänglich Rechenschaft darüber abzulegen, wo, in wessen Auftrag und mit welchen Mitteln sie welche politische Gruppierungen oder Personen ausspioniert hat.

Die fehlende öffentliche und rechtliche Kontrolle über die privaten Sicherheitsdienste ist für gundrechte.ch ein schwerwiegendes Problem. Die Spitzel-Dienste der Securitas zeigen exemplarisch, was es bedeuten würde, wenn der Staatsschutz künftig diese Kompetenzen bekäme. Mit der Verschärfung des BWIS könnten sowohl Staatsschutz-Polizisten als auch private Personen als bezahlte InformantInnen in Organisationen eingeschleust werden. Vorgesehen sind auch die Ausstattung dieser Spitzel mit sog. Tarnidentitäten. Diesen wäre es auch auf Staatskosten erlaubt Tarnstrukturen aufzubauen (Anmieten von Lokalitäten, Gründung eigener Firmen oder Vereine etc.).

Ficheneinsicht beweist: Staatsschutz handelt gesetzeswidrig!

grundrechte.ch fordert daher in einer Medienmitteilung den ersatzlosen Verzicht auf solche Massnahmen im Staatsschutzbereich. Der Antrag auf Rückweisung der Vorlage (Kommissionsentscheid vom 20. Juni 2008) ist dabei nur ein erster Schritt in die richtige Richtung. Vor dem Hintergrund der Securitas-Affären und der Tatsache, dass der Staatsschutz politisch aktive Personen gesetzeswidrig fichiert (Journalisten, Zeitung WOZ, PolitikerInnen in Zürich und Basel) erwartet grundrechte.ch vom Bundesrat, dass er die Vorlage von sich aus zurücknimmt und auf eine Verschärfung des BWIS ganz verzichtet.

Bezüglich der Tätigkeit von Securitas fordert grundrechte.ch eine lückenlose Aufklärung der bekannten Fälle (attac und anti-rep) durch die Justiz, insbesondere eine vollumfängliche Herausgabe aller von Securitas erstellten Spitzelberichte und weiteren Unterlagen.

1,4 Mio. Kinder sterben jährlich an Hygienemängeln

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Die mangelnde Hygiene ist der größte Skandal, meinen die Veranstalter. Die Versorgung mit sauberem Trinkwasser sei die effektivste Intervention zur Erhaltung der Gesundheit. Gerade in diesem Bereich müsste wesentlich mehr investiert werden. Globale Anliegen wie etwa Energie- und Lebensmittelversorgung wären zwar wichtig, die Frage nach dem Wasser sei allerdings fundamental. „Alle 20 Sekunden stirbt ein Kind an den Folgen einer Krankheit, die durch mangelhafte Hygiene, verschmutztes Wasser oder mit Keimen verunreinigte Nahrung verursacht wird. In vielen Entwicklungsländern ist mangelnde Sanitärversorgung eines der größten, häufig tödlichen Gesundheitsrisiken für Kinder“, meint der Staatssekretär im Bundesentwicklungsministerium Erich Stather.

Allein der volkswirtschaftliche Schaden wegen dieser vermeidbaren Krankheiten ist massiv. In Entwicklungsländern gehen mehr als 1,2 Mrd. Arbeitstage pro Jahr verloren, rechnet Stather vor. Verschmutztes Wasser, fehlende Toiletten und nicht entsorgte Fäkalien verursachen weltweit 88 Prozent aller Durchfallerkrankungen. Diese sind insbesondere für viele Kinder fatal. „Derzeit leben 2,6 Mrd. Menschen, darunter fast eine Milliarde Kinder, ohne sanitäre Grundversorgung, die meisten in Südostasien und in Afrika südlich der Sahara“, so der Experte. Eine weitere Verschärfung der Wasserproblematik, ist der Klimawandel. Zukunftsszenarien zeichnen eine dramatische Situation: Bereits heute ist ein Fünftel der Weltbevölkerung von Wasserknappheit betroffen, bis 2025 werden 30 Prozent Menschen in Regionen leben, in denen es zu Wasserrationierungen kommen wird.

Zur Veranschaulichung des weltweiten Wasserverbrauchs hat der Wissenschaftler John Anthony Allan vom Londoner King’s College das Konzept des Wasser-Fußabdrucks, den Waterfootprint ins Leben gerufen. Dabei kann für jedes Produkt das Äquivalent des Wasserverbrauchs errechnet werden. Für die Produktion einer Tasse Kaffee sind demnach 140 Liter Wasser erforderlich, für ein Kilo Reis 3.400 Liter, für ein Kilo Rindfleisch 15.500 Liter. Ein einziges T-Shirt aus Baumwolle kostet 2.700 Liter Wasser, ein Auto insgesamt 400.000 Liter. Der globale Wasserverbrauch schwankt selbst in den Industrieländern sehr deutlich: Ein durchschnittlicher Europäer verbraucht 200 Liter Wasser am Tag, ein Nordamerikaner insgesamt 400 Liter täglich. Im Vergleich dazu muss ein Bewohner eines afrikanischen Staates mit zehn Litern pro Tag für Essen, Trinken und zum Waschen auskommen.

Doch die politischen Übereinkommen, wie man die Ressource Wasser sinnvoll teilen kann, fehlen bisher. In jeder solchen Vereinbarung müsse auch das Thema „Klimawandel“ mitberücksichtigt werden, meinen die Experten. Erst vor kurzem haben Forscher die Auswirkungen der globalen Erwärmung auf den Wasserzyklus berechnet.

Quelle : worldwaterweek.org