Die Parade passiert die Grenze!

In Kreuzlingen und Konstanz findet am 18. Juli der weltweit erste grenzüberschreitende Christopher Street Day (CSD) statt. Im Gegensatz zum den CSDs im Basler Dreiländereck ist nicht nur die Zusammenarbeit grenzüberschreitend. Auch die Parade passiert die Grenze.

Nachdem der Verein CSD Konstanz (D) der Bodenseeregion bereits in den Vorjahren ihren CSD beschert hatte, wurde für die Idee eines grenzüberschreitenden Anlasses auch in Kreuzlingen (TG) ein CVD-Verein gegründet. Die Behörden in Kreuzlingen und in Konstanz unterstützen das einzigartige Projekt. So haben der Stadtammann von Kreuzlingen und der Oberbürgermeister von Konstanz bereits ihre Bewilligung gegeben.

Das Motto heisst „Grenzenlos – Liebe  an allen Ufern“. Tatsächlich wurden auch schon Kontakte zu Österreich auch genommen, auch wenn Bregenz für die Parade unerreichbar bleibt. Sie startet in Kreuzlingen und endet in der Konstanzer Altstadt.

Der CSD Kreuzlingen sucht für diesen Grossanlass noch tatkräftige Unterstützung. Hier die Kontaktdaten:
info@csd-kreuzlingen.ch
www.csd-kreuzlingen.ch

Zürcher Obergericht spricht Gaybar-Betreiber frei.

Die Zürcher Gay-Szene kann aufatmen. Clubähnliche Bars und Gay-Betriebe widersprechen dem Gastgewerbegesetz nicht. Es dürfen dort auch Sachen geschehen, die in einem Tea-Room nicht angehn. Das Zürcher Obergericht hat den Betreiber einer Gay-Bar mit Dark-Room – der Wildsau-Bar – von allen Vorwürfen freigesprochen.
Das Obergericht stellt fest, dass die Bar des Beklagten dank einer strikten Eingangskontrolle nicht allgemein zugänglich war. Es wurden nur volljährige Personen eingelassen, die suchten, was die Bar bot: namentlich die Gelegenheit zu einvernehmlichen, sexuellen Handlungen. Damit ist nach Auffassung des Obergerichts den Anforderungen für Sitte und Ordnung Rechnung getragen. Es rügt die Vorinstanz, weil sie die Eingangskontrolle gar nicht berücksichtigt, sondern als unzulässig beurteilt hatte. Die Vorinstanz hatte den Betreiber am 8. Januar 2008 schliesslich schuldig gesprochen, in seinem Lokal unsittliche Handlungen geduldet zu haben.
Keine Diktatur der Mehrheit
Es könne mit der Forderung nach Sitte und Anstand im Gastgewerbegesetz nicht darum gehen, einer Minderheit die Moralanschauungen der Mehrheit aufzuzwingen und ihr den Raum für die eigene private Lebensgestaltung zu nehmen, hält das Obergericht dem entgegen. Das Gericht zieht ausdrücklich den Vergleich zu den Swinger-Clubs, welche Heterosexuellen, die dies wünschen, gegen Eintritt ohne weitere Einschränkungen die Möglichkeit zu einvernehmlichen sexuellen Kontakten gibt. Das Obergericht hat den Barbetreiber in seinem Urteil vom 18. November 2008 vollumfänglich freigesprochen. Ausserdem erhält er eine Prozessentschädigung von 5000 Franken.
Grosse Erleichterung für Zürcher Gay-Betriebe
Für die Gay-Betriebe der Stadt Zürich bedeutet dieses Urteil eine grosse Erleichterung. Insbesondere, dass das Gericht eine Eintrittskontrolle als legal und auch zweckmässig erachtet, beendet die nun schon seit Jahren bestehende Rechtsunsicherheit, welche auch durch die Verhandlungen mit der Stadt nie restlos beseitigt werden konnte.
Das Gerichtsurteil macht die ausgehandelten Lösungen, welche  an bauliche Massnahmen im Bereich der Dark-Rooms sowie an Bewilligungsänderungen gebunden waren, teilweise überflüssig. Aufgrund der nun erfolgten Rechtssprechung, ergeben sich neue Grundlagen. Die Vereinigung der Gay-Betriebe Schweiz VEGAS wird mit Unterstützung von PINK CROSS bei der Stadt um ein neuerliches Treffen nachsuchen, um nun definitive Regeln für das Errichten und das Betreiben von Dark-Rooms festzulegen.
Quelle: PINK CROSS (www.pinkcross.ch)