Bern: Polizeiwillkür durch Oberaufsicht abgesegnet

Vergangenen Januar verhaftete die Berner Polizei während zweier Demos über 200 Personen und sperrte diese unter unmenschlichen Bedingungen ein. Zwei Eingaben von Menschenrechtsgruppen schmetterte nun die zuständige Oberaufsichtskommission ab. Sie legitimiert dadurch das willkürliche Polizeivorgehen.

Die Menschenrechtsgruppe augenauf Bern und der Verein grundrechte.ch beantragten bei der Oberaufsichtskommission (OAK) eine Untersuchung der Polizeieinsätze vom 19. und 26. Januar 2008. Die nun veröffentlichte Antwort der OAK befinden sie für äusserst unbefriedigend.

Gemäss ihrem Schreiben erachtet es die OAK «unter den besonderen Rahmenbedingungen» als verhältnismässig, 242 Personen festzunehmen, bis zu zehn Stunden bei mangelnder Versorgung und ohne Angabe eines Grundes bei eisigen Temperaturen in überfüllten Freiluftkäfigen festzuhalten. – Ohne dass es ansatzweise zu Ausschreitungen gekommen ist, nota bene! Die OAK hält es weiter für verhältnismässig, dass sich Personen, die keinerlei Straftaten begangen haben, bei der Durchsuchung vollständig entkleiden müssen und systematisch fotografiert werden.

Diffuse Gefährdungslage

Ähnlich wie der Regierungsrat in seiner Antwort auf die Interpellation von Corrado Pardini (SP) im Juli dieses Jahres, folgt nun auch die OAK in weiten Teilen der Argumentationslinie der Kantonspolizei. Die massenhaften Kontrollen und Festnahmen von Personen, die sich einwandfrei ausweisen konnten – und bei denen ein Verdacht auf eine erhebliche Straftat zu keinem Zeitpunkt gegeben war – wird pauschal mit dem Verweis auf eine diffuse Gefährdungslage gerechtfertigt. Die katastrophalen Festhaltebedingungen und das erniedrigende Durchsuchungsprozedere verharmlost die OAK als Folge logistischer Probleme.

Es hat sich in zahlreichen Fällen gezeigt, wie schwierig es ist, auf dem juristischen Weg gegen Fehlverhalten der Polizei vorzugehen. In den allermeisten Fällen werden entsprechende Verfahren eingestellt oder enden in einem Freispruch der angeschuldigten PolizistInnen. Umso wichtiger wäre es daher, dass die verantwortlichen politischen Instanzen ihre Aufsichtsfunktion wahrnehmen und sich kritisch und ernsthaft mit dem Verhalten der Polizei auseinandersetzen. Die Antwort der OAK zeigt in aller Deutlichkeit, dass auch hier offenbar jeder Wille zu einer solchen kritischen Auseinandersetzung fehlt. Die Antwort scheint einzig das Ziel zu verfolgen, den fraglichen Polizeieinsatz zu rechtfertigen.

Augenauf Bern und grundrechte.ch bedauern zudem, dass in der Antwort der OAK eine genauere Ausführung zu den Empfehlungen von Regierungsstatthalterin Regula Mader fehlt. Die beiden Organisationen werden diesbezüglich bei der OAK eine detaillierte Auskunft verlangen,

  • … welche Massnahmen konkret umgesetzt werden
  • … ob und in welcher Form diese Umsetzung kontrolliert wird
  • … und für welche Empfehlungen angeblich die gesetzlichen Grundlagen fehlen.

EURO 08: Grundrechte-Bilanz liegt vor

Gemäss grundrechte.ch vorliegenden Angaben sind während der EURO 08 nicht – wie die Verantwortlichen in ersten Bilanzen behauptet haben – 550 sondern 1000 Personen festgenommen oder  verhaftet worden.

Diese und zahlreiche weitere Informationen sind in der Auswertung des Beobachtungs- und Rechercheprojekts, das grundrechte.ch anlässlich der Euro lanciert hatte enthalten. Die fundierte Bilanz der Einschränkung von Grundrechten während der EURO 08 erscheint als Beilage der WOZ-Ausgabe vom 2. Oktober.

Ein offensichtliches Fazit aus Grundrechte-Sicht ist, dass die Polizei und die Sicherheitsdienste gegenüber ausgelassenen ausländischen EURO-Fussballfans eine wesentlich grössere Toleranz zeigten als gegenüber „einheimischen“ BesucherInnen oder anlässlich von Kundgebungen und schweizerischen Club-Fussballspielen. Die zahlreichen, bei grundrechte.ch und anderen Basisgruppen eingegangenen Erlebnisberichte zeigen die Zwiespältigkeit polizeilicher Gastfreundschaft eindrücklich auf. In diesem Zusammenhang setzt grundrechte.ch ein grosses Fragezeichen hinter die von diversen Polizeien nun geltend gemachten Überstunden.

grundrechte.ch fordert nun die Verantwortlichen in der Politik auf, genau zu prüfen, in wie weit Teile dieser Überstunden nicht hausgemacht sind – zum Beispiel anlässlich der unverhältnismässigen Polizeiaktionen im Vorfeld der EURO 08, die von der Polizei selbst als Euro-Testaktionen bezeichnet wurden (Grosseinsätze und flächendeckende Festnahmen von unbeteiligten oder friedlich demonstrierenden Personen in Basel, Bern, Luzern etc.) oder durch unnötige Personenkontrollen abseits jeglicher Euro-Fanmeilen.

Securitas und Staatsschützer ausser Kontrolle!

Die neu bekannt gewordene Spitzelaktion der privaten Sicherheitsfirma Securitas gegen die Anti-rep Gruppierung (Gar) in Lausanne ist für grundrechte.ch in verschiedener Hinsicht skandalös. Wie bei der Affäre Nestlé gegen attac verletzt auch diese Infiltration in höchstem Masse datenschutzrechtliche Grundbestimmungen. Sie ist eine gravierende Verletzung der Persönlichkeitsrechte aller Betroffener, sowohl der in der Gruppe aktiv Engagierten als auch derjenigen Personen, die sich mit ihrem Namen und ihren Erlebnissen hilfesuchend an die Gruppe gewandt haben.

Securitas behauptet, dass sie seit 2005 diese Spioniertätigkeit eingestellt habe; grundrechte.ch zweifelt aber an dieser Aussage, zumal keine staatliche oder politische Organisation tatsächliche Kompetenzen hat, diese Behauptung zu kontrollieren und zu verifizieren. grundrechte.ch fordert daher die Firma Securitas auf, der Öffentlichkeit vollumfänglich Rechenschaft darüber abzulegen, wo, in wessen Auftrag und mit welchen Mitteln sie welche politische Gruppierungen oder Personen ausspioniert hat.

Die fehlende öffentliche und rechtliche Kontrolle über die privaten Sicherheitsdienste ist für gundrechte.ch ein schwerwiegendes Problem. Die Spitzel-Dienste der Securitas zeigen exemplarisch, was es bedeuten würde, wenn der Staatsschutz künftig diese Kompetenzen bekäme. Mit der Verschärfung des BWIS könnten sowohl Staatsschutz-Polizisten als auch private Personen als bezahlte InformantInnen in Organisationen eingeschleust werden. Vorgesehen sind auch die Ausstattung dieser Spitzel mit sog. Tarnidentitäten. Diesen wäre es auch auf Staatskosten erlaubt Tarnstrukturen aufzubauen (Anmieten von Lokalitäten, Gründung eigener Firmen oder Vereine etc.).

Ficheneinsicht beweist: Staatsschutz handelt gesetzeswidrig!

grundrechte.ch fordert daher in einer Medienmitteilung den ersatzlosen Verzicht auf solche Massnahmen im Staatsschutzbereich. Der Antrag auf Rückweisung der Vorlage (Kommissionsentscheid vom 20. Juni 2008) ist dabei nur ein erster Schritt in die richtige Richtung. Vor dem Hintergrund der Securitas-Affären und der Tatsache, dass der Staatsschutz politisch aktive Personen gesetzeswidrig fichiert (Journalisten, Zeitung WOZ, PolitikerInnen in Zürich und Basel) erwartet grundrechte.ch vom Bundesrat, dass er die Vorlage von sich aus zurücknimmt und auf eine Verschärfung des BWIS ganz verzichtet.

Bezüglich der Tätigkeit von Securitas fordert grundrechte.ch eine lückenlose Aufklärung der bekannten Fälle (attac und anti-rep) durch die Justiz, insbesondere eine vollumfängliche Herausgabe aller von Securitas erstellten Spitzelberichte und weiteren Unterlagen.