Antonio Guerrero zu 22 Jahren verurteilt!

Ein Gericht in Miami (USA) hat heute Antonio Guerrero, einer der Cuban 5, zu einer Haftstrafe von fast 22 Jahren verurteilt. Friedensnobelpreisträger Barack Obama hat bislang keinen Finger gerührt.

Guerrero, der am 16. Oktober seinen 51. Geburtstag begeht, gehört zu den fünf Kubanern, die seit 1998 in den USA im Gefängnis sitzen, weil sie dort die von Florida aus operierenden antikubanischen Terrororganisationen unterwandert hatten, um Anschläge auf Kuba zu verhindern. Ein Berufungsgericht in Atlanta hatte vor Monaten die gegen drei der fünf Kubaner verhängten Strafen für ungültig erklärt, darunter auch Guerrerros Verurteilung zu lebenslänglich plus zehn Jahren Gefängnis. Die Verhandlung des Strafmaßes von Fernando González und Ramón Labañino wurde auf Bitten der Verteidigung zunächst verschoben.

Eine Bundesrichterin verurteilte Guerrero nun wegen des »Sammelns und Übermitteln geheimer militärischer Informationen« zu genau 21 Jahren und zehn Monaten Haft.

Friedensnobelpreisträger Barack Obama hat übrigens bislang keinen Finger gerührt, um die unerträgliche Situation der Gefangenen zu lindern bzw. die Justiz-Farce endlich zu beenden und die in ihrer Heimat als Helden verehrten Männer nach Kuba zurückkehren zu lassen. Auch unter seiner Regierung wurde den Ehefrauen der fünf Kubaner weiterhin die Einreise in die USA verweigert. Teilweise konnten sich die Paare seit der Verhaftung der Fünf vor elf Jahren nicht mehr sehen.

FREIHEIT FÜR JOHN – FLUCHT IST KEIN VERBRECHEN!

Zeigen wir John unsere Solidarität und gehen wir gemeinsam zur Gerichtsverhandlung! Dienstag 14. April ’09 um 12:00 Uhr, Flüchtlingscafé (Infoladen Kasama, Militärstrasse 87a, Zürich. Die Gerichtsverhandlung wird um 13:30 Uhr beim Bezirksgericht Zürich stattfinden.

Seit drei Jahren in Haft

John, ein Aktivist der Sans-Papiers Bewegung ist seit dem 23.Dezember 08  wieder in Haft. Am Di. den 14. April findet die Gerichtsverhandlung wegen wiederholten illegalen Aufenthaltes in der Schweiz statt (zu seiner Geschichte siehe auch unten).
John ist seit 3 Jahren in der Schweiz wovon er schon 22 Monate im Gefängnis verbracht hatte. Nun will man ihn für weitere 9 Monate einsperren. Was soll der Scheiss!!

Johns Geschichte in der Schweiz beginnt im Juli 2006. Er kommt mit dem Flugzeug und ein paar wenigen Habseligkeiten, darunter seine Sportschuhe. John wurde von einem Sportklub eingeladen, in Zermatt an einem Rennen teilzunehmen. Wie er die Einladung erhalten hat, hat er gewusst, dass er unbedingt da hin will. Hin muss. Irgendwie. John ist 24. Die Perspektiven in Kenya, seinem Land, sind nicht besonders ermutigend; John hat eine Ausbildung zum Mechaniker absolviert, doch in Nairobi eine Anstellung zu finden ist fast so schwierig wie Schweizergardist im Vatikan zu werden. Doch John  hat Hoffnung hat in seinem Herzen und Träume in seinem Kopf und so steigt er nach dem Event nicht wieder ins Flugzeug, fliegt nicht nach Kenya zurück. Bald merkt er, wie das hier läuft, bzw. nicht läuft und ohne Asylantrag läuft gar nichts? also stellt er einen Asylantrag. Die Antwort ist kurz und klar, auf sein Gesuch wird nicht eingegangen. John gibt noch nicht auf. Alle paar Wochen zieht er in eine neue Notunterkunft, lebt mit acht Franken Migrosgutscheinen pro Tag so gut es geht. Inzwischen hat er Freunde gefunden, Schweizer, Afrikaner, Asiaten, spielt doch keine Rolle.

Ohne Gespräche, ohne Vorwarnung
Acht Monate später geht alles sehr schnell, wenn auch die Zeit für John unendlich lang werden wird? er kommt in eine Polizeikontrolle, wird, weil er keine Papiere zum Vorweisen hat, verhaftet. Zuerst eine Woche Bezirksgefängnis, dann Flughafengefängnis Kloten, Ausschaffungshaft. An die drei Monate, die man ihm  zuerst gibt, werden weitere drei gehängt, und wieder drei, und wieder und wieder? zweimal sollte John in dieser Zeit ausgeschafft werden, zweimal hat man ihn ? ohne Gespräch und ohne Vorwarnung, am Morgen geweckt und zum Flugzeug gebracht. Erst beim Flugzeug die Frage, ob er bereit sei, nach Kenya zurückzukehren. John verneint und wird zurück in seine Zelle gebracht. Nach 17 Monaten mag John nicht mehr. Er sitzt im Gefängnis ohne ein Verbrechen begangen zu haben. Er teilt den Behörden mit, dass er in seine Heimat zurück möchte. Kurz darauf wird er frei gelassen mit einem Schreiben, dass er die Schweiz innerhalb 48 Stunden verlassen müsse. John hat die Wahl zwischen illegal bleiben oder illegal über die Grenze gehen. Er bleibt. Wieder die Wanderungen zwischen den Notunterkünften. John engagiert sich bei Bleiberecht, setzt sich ein für mehr Menschlichkeit. Dann, kurz nach Weihnachten letzten Jahres, wird John erneut verhaftet. Zwei Monate ist er in Untersuchungshaft. Die Bedingungen sind hart, einmal wöchentlich eine Stunde Besuch, einmal wöchentlich duschen, einmal pro Tag die Zelle für ca. 1 Stunde verlassen. Die restliche Zeit ist John eingesperrt, Betonmauern, irgendwo hoch oben ein Fenster, dank welchem er knapp erkennen kann, ob es Tag ist oder Nacht.

Anfang März wird John in die Strafanstalt Pöschwies überführt, angeklagt wegen dreifachen (dreifachen??) illegalen Aufenthaltes in der Schweiz.

Am 14. April 2009 ist Gerichtsverhandlung. Von den 34 Monaten, die John in der Schweiz ist, hat er 21 in Haft verbracht. Jetzt soll er weitere neun Monate Gefängnisstrafe bekommen – ohne ein Verbrechen begangen zu haben. FLUCHT IST KEIN VERBRECHEN! Wir fordern: FREIHEIT FÜR JOHN!!

Nebenbei noch eine kleine Milchbüchleinrechnung: ein Tag im Gefängnis kostet ungefähr 350 Franken. John war bis jetzt 21 Monate in Haft. Macht 220 500 Franken. Die Schweiz ist bereit, mehr als eine viertelmillion Franken auszugeben, um einen Menschen zu zermürben!

Ausgeschafft verschnürt wie ein Gepäckstück

In den letzten Tagen hat augenauf erfahren, dass zwei von der Polizei für die Vorbereitung der Ausschaffung in den Kongo verhaftete Flüchtlinge im «provisorischen» Polizeigefängnis in der Zürcher Kaserne versucht haben, sich das Leben zu nehmen.

Nach dem Besuch einer kongolesischen Delegation im Dezember 2008 hat sich der Druck der Ausschaffungsbehörden auf die zum Teil seit Jahren in der Schweiz lebenden kongolesische Sans-Papiers für viele Betroffene zu einer unerträglichen Härte gesteigert.

Bundesrätin Widmer-Schlumpf versucht ihren abgewählten Vorgänger vergessen zu machen und lässt die Behörden mit äusserster Härte gegen abgewiesene Flüchtlinge aus Afrika vorgehen. In den letzten Wochen kam es zu einer ganzen Reihe von Verhaftungen von Flüchtlingen, insbesondere von Menschen aus der Demokratischen Republik Kongo, sowie zu mindestens zwei Ausschaffungs-Sonderflügen.

Ein Abkommen und die traurigen Folgen

Am 23. Februar 2008 schloss das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement ein Abkommen mit der DR Kongo «über die einvernehmliche Steuerung der Migration». Darin wurde unter anderem festgelegt, dass die Schweiz die Kosten für Reise und Unterkunft einer kongolesischen Delegation übernimmt, die regelmässig in die Schweiz reisen soll, um hier die Nationalität von abgewiesenen Flüchtlingen „festzustellen“. Solche Delegationsreisen kongolesischer Beamten sind vor Jahren nach einem gescheiterten Ausschaffungsversuch und aufgrund massiver Korruptionsvorwürfe gegen die zuständige kongolesische Ausländerbehörde eingestellt worden.

Vom 16. bis zum 18. Dezember hielt sich eine kongolesische Delegation in Bern auf, wo ihr verschiedene, abgewiesene Flüchtlinge, davon 13 aus dem Kanton Zürich, vorgeführt wurden. Seitdem werden die in Zürich* seit Jahren systematischen Kontrollen von Menschen schwarzer Hautfarbe dazu benützt, um papierlose Flüchtlinge aus dem Kongo «einzusammeln» und zu verhaften. So ist augenauf der Fall eines psychisch schwer kranken Flüchtlings (Name und Dossier liegen augenauf vor) aus der DR Kongo bekannt, der im Februar aus dem Tram heraus verhaftet und ins Polizeigefängnis Kaserne gebracht wurde. Trotz seiner dringenden Bitte um einen Arzt und dem Hinweis, er sei absolut auf seine Medikamente angewiesen, wurde ihm beides am Tag seiner Verhaftung verweigert. In der Zelle begann der Mann, eine Decke zu zerreissen, um sich aufzuhängen. Die Gefängnisbeamten, die dies bemerkt haben, warfen ihn nackt in eine kalte Überwachungszelle. Der Gesundheitszustand des kongolesischen Mannes, der über keinerlei Papiere verfügt, hatte sich nach drei Tagen Haft soweit verschlechtert, dass er sich für einige Tage in stationäre Behandlung begeben musste. Die Schweiz beharrt weiterhin auf seine Ausschaffung. Eine weitere Verhaftung eines Flüchtlings aus der DR Kongo zwecks Ausschaffung endete am 9. März 2009 im Zürcher Polizeigefängnis mit einem Selbstmordversuch, der fast tödlich verlaufen wäre. P. (Name und Dossier sind augenauf bekannt) wurde auf dem Migrationsamt Zürich verhaftet und ins Polizeigefängnis Kaserne gebracht. Man präsentierte ihm ein Flugbillet nach Kinshasa, worauf er sich in der Zelle aufgehängt hat. Der Mann, der in einer intakten Beziehung lebt und das Kind seiner Partnerin betreut, wurde nur durch Zufall rechtzeitig gefunden und in eine Klinik gebracht. Die Ausschaffungshaft wurde trotz des nur zufällig glimpflich ausgegangenen Selbstmordversuchs verlängert und erst auf eine Beschwerde hin (vorläufig) aufgehoben.

Sonderflug: «Verschnürt wie Gepäckstücke»

augenauf hat in den letzten Tagen auch von zwei Sonderflügen zwecks Ausschaffung nach Afrika erfahren**. In einem Flug im März flogen sechs Polizeibeamte mit rund drei Dutzend Flüchtlingen aus dem Kongo nach Brüssel. Dort führten die Beamten die abgewiesenen Flüchtlinge in eine Maschine der äthiopischen Fluggesellschaft, die den Weiterflug über Addis Abbeba nach Kinshasa organisiert hat.

Ebenfalls im März ging ein Flug von Zürich nach Kinshasa. Gemäss einem ersten telefonischen Bericht eines der Opfer befanden sich in der Maschine sechs Ausschaffungshäftlinge sowie über zwei Dutzend Polizeibeamte. Die Flüchtlinge seien «wie Gepäckstücke verschnürt» gewesen, so der Bericht des ausgeschafften Flüchtlings aus Kinshasa.

Die unmenschliche Hatz muss aufhören

Die bestens funktionierende Zusammenarbeit der Schweiz mit dem Regime von Präsident Joseph Kabila bei der Beschaffung von Papieren hat offenbar bei den Zürchern Behörden die Hoffnung geschürt, unerwünschte und abgewiesene Flüchtlinge aus dem Kongo gleich im Multipack loszuwerden. Anders lässt sich die systematische Verhaftung von Schwarzen, insbesondere von Kongolesen in den letzten Wochen nicht erklären. Viele der Flüchtlinge aus dem Kongo, die teilweise seit vielen Jahren in der Schweiz leben, können unmöglich in dieses von Bürgerkrieg, Ressourcenraub und Korruption zerrüttete Land zurück. Daran können auch Entscheide der Schweizer Asylbürokratie nichts ändern. Die von einer Ausschaffung nach Kinshasa bedrohten Sans-Papiers sind verzweifelt und gehetzt; manche von ihnen werden sich eher umbringen, als sich in den Kongo zurückschaffen zu lassen.

Protest gegen Isolationshaft im Flughafengefängnis

Amnesty International und andere Organisationen protestieren gegen die Haftbedingungen im Fall von Fahad K., der seit vergangenen Donnerstag im Zürcher Flughafengefängnis inhaftiert ist. Er ist einer der Hauptakteure des Films «La Forteresse» von Fernand Melgar.

In einem Brief an den Zürcher Justizdirektor Markus Notter, die Gefängnisverantwortlichen und Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf kritisiert die Menschenrechtsorganisation heute, dass die Zürcher Vollzugsbehörden in mehrfacher Weise bestehendes Recht verletzen.  «Es ist unhaltbar, dass der junge Iraker Fahad K. wie ein gemeingefährlicher Verbrecher behandelt wird. Seit Freitag wird er in einer Isolationszelle festgehalten», erklärte Denise Graf, Flüchtlingskoordinatorin der Schweizer Sektion von Amnesty International. Sie hat Fahad K. am Dienstagmorgen im Flughafengefängnis besucht und zeigte sich bestürzt über dessen Haftbedingungen.

In einem Brief an den Justizdirektor des Kantons Zürich, Markus Notter, weist Amnesty International darauf hin, dass die Vollzugsbehörden in mehrfacher Hinsicht bestehendes internationales und schweizerisches Recht sowie die Bundesgerichtsrechtsprechung verletzen. Auch Bundesrätin Evelyne Widmer-Schlumpf und die zuständigen Gefängnisverantwortlichen haben eine Kopie des Briefes erhalten. Im Schreiben bittet die Menschenrechtsorganisation um rasche Auskunft darüber, auf welcher gesetzlichen Grundlage Fahad K. in einer Isolationszelle festgehalten wird und weshalb er Besuche nur noch hinter einer Trennscheibe empfangen darf.

Am 23. März 2009 wurde der Asylsuchende Fahad K. auf dem Migrationsamt des Kantons Zürich überraschend festgenommen. Das Bundesverwaltungsgericht hatte zuvor entschieden, den 25-jährigen Iraker nach Schweden abzuschieben. Dort droht ihm die Wegweisung nach Bagdad. Im Gegensatz zu Schweden schickt die Schweiz aufgrund der Sicherheitslage keine abgewiesenen Asylsuchenden in den Zentral- und den Südirak zurück.

Amnesty International ist besorgt über die Sicherheit von Fahad K., sollte er in den Irak zurückgeschickt werden. Er hat im Irak als Übersetzer für das US-Militär gearbeitet. Fahad K. wurde von bewaffneten islamistischen Gruppen als «Verräter» bedroht und musste das Land verlassen. Annähernd 300 Iraker, die wie Fahad K. als Übersetzer gearbeitet hatten, wurden bereits umgebracht.

Fahad K. ist eine der Hauptpersonen im Dokumentarfilm «La Forteresse» von Fernand Melgar, der im Moment in den Deutschschweizer Kinos gezeigt wird und den Alltag von Asylsuchenden im Empfangs- und Verfahrenszentrum Vallorbe schildert.

Verständnis für den Unmut in der Bevölkerung

Die Partei der Arbeit Zürich (PdAZ) zeigt Verständnis für den wachsenden Unmut in der Bevölkerung, der in Zusammenhang mit den sozial feindlichen Geschäftspraktiken der UBS entstanden ist. Sie fordert die sofortige Freilassung der beiden Jugendlichen, die seit dem 17. Januar verhaftet sind.

Wer den Staat in Milliardenhöhe anpumpt und hinterher erklärt, er müsse Mitarbeiter entlassen und zudem Bonis in üblicher Höhe auszahlen, handelt sozial destruktiv. Er bereichert sich an einer Gesellschaft, der man jahrelang erzählt hat, sie müsse sparen und viele Einschnitte im Sozialbereich hinnehmen. Geld für die Bevölkerung ist immer weniger vorhanden, doch für Banken ist Geld sofort und in Milliardenhöhe da. Wer sich gegen diese schrittweise Zerstörung unserer Sozialsysteme zur Wehr setzt wird kriminalisiert. So geschehen am 17. Januar in Zürich.

Zwei Schüler im Alter von 15 und 16 Jahren wurden von der Polizei festgenommen, weil sie in Verdacht stehen, an dem Farbanschlag gegen die UBS teilgenommen zu haben. Für eine kolorierte Fassade sitzen zwei Minderjährige im Gefängnis. Diese staatliche Massnahme verstösst nicht nur massiv gegen die Verhältnismässigkeit. Sie ist auch willkürlich. Offenbar soll jeder Widerstand der Bevölkerung gegen die soziale Zerstörung unserer Gesellschaft im Keim erstickt werden. Der Finanzplatz Schweiz braucht wohl ruhige Strassen. Ruhig muss es sein, weil die Mächtigen dieser Welt sich in Davos zum WEF treffen. Die PdAZ trägt diese Politik der Herrschenden nicht mit. Sie solidarisiert sich mit den verhafteten Jugendlichen und fordert die sofortige Freilassung der beiden Minderjährigen!

Partei der Arbeit Zürich