Für neue bilaterale Verträge

Am 10. und 11. Juni findet in Neuenburg der 23. Parteitag der Partei der Arbeit der Schweiz (PdAS) statt. Wir nutzen diesen wichtigen Parteianlass, um eine alte Tradition des vorwärts wieder aufleben zu lassen: Wir veröffentlichen im Voraus die Texte, die am Kongress zur Debatte stehen. Sinn und Zweck davon ist, dass eine breite Debatte darüber entstehen kann, und zwar über zwei Themen, die zusammenhängen und von wesentlicher politischer Bedeutung sind: Die bilateralen Verträge und die internationale Politik. Es mag in einem ersten Moment seltsam erscheinen, dass sich ein Parteitag mit den bilateralen Verträgen befasst. Es ist aber so, dass diese Verträge ein zentrales Instrument der neoliberalen Umgestaltung der Schweiz sind. Man muss sie kennen, um eine konsequente, linke Politik gegen das imperialistische, neoliberale EU-Konstrukt entwickeln zu können. Die Texte sollen als Beiträge der PdAS an Auseinandersetzungen verstanden werden, die innerhalb der radikalen Linken von Bedeutung sind.

 

Resolution «Für neue Abkommen mit den europäischen Staaten»

Nach dem Nein des Schweizer Volks zum EWR-Beitritt im Jahr 1992 hat der Bundesrat den Weg der bilateralen Abkommen eingeschlagen. Die Regierung versuchte so, die negativen Folgen des Alleingangs zu begrenzen. Heute müssen wir feststellen, dass die Nutzniesser der bilateralen Verträge vor allem die Banken und die Exportindustrie (hauptsächliche die Chemie- und Pharmaindustrie) sind, während die ArbeiterInnen, die BäuerInnen und die kleinen Unternehmen die Leidtragenden der negativen Folgen dieser Abkommen sind. Die Abkommen führen dazu, dass in der Schweiz EU-Recht auf der Grundlage der freien Marktwirtschaft und der uneingeschränkten Konkurrenz angewendet wird.

Die bilateralen Verträge zielen vor allem darauf hin, die Schweiz in den europäischen Markt zu integrieren. Das heisst, dass Konkurrenz geschaffen wird zwischen schweizerischen und europäischen Unternehmen sowie zwischen schweizerischen und europäischen ArbeiterInnen. Unter den verschiedenen bilateralen Abkommen muss nur jenes über die Personenfreizügigkeit zwingend zur Abstimmung vorgelegt werden und zwar dann, wenn es auf ein weiteres Land ausgedehnt wird. Aus diesem Grund konzentriert sich die öffentliche Debatte praktisch nur darauf. Vernachlässigt werden in der öffentlichen Debatte alle anderen Grundsätze des europäischen Marktes: Der freie Verkehr des Kapitals, der Vermögen und der Dienstleistungen.

Das Abkommen über die Personenfreizügigkeit ist durch eine sogenannte «Guillotine-Klausel» mit dem Paket «Bilaterale Abkommen 1» verbunden. Dieses betrifft die Abkommen über die «Technischen Handelshemmnisse», das öffentliche Beschaffungswesen, das Transportwesen (Land und Luft), die Landwirtschaft und die Forschung. Die BefürworterInnen des «bilateralen Wegs» drohen daher konstant damit, dass die Infragestellung der Personenfreizügigkeit die Zerstörung der Schweizer Wirtschaft bedeuten würde, da das gesamte Paket von Abkommen in Frage gestellt würde. Natürlich halten die VerteidigerInnen der bilateralen Verträge nie fest, dass die Inhalte dieser Abkommen grundsätzlich neoliberal sind und daher nicht den Interessen der breiten Bevölkerung (classes populaires) in der Schweiz und in Europa entsprechen.

Technische Handelshemmnisse
Das Abkommen über «Technische Handelshemmnisse» zielt darauf ab, den Zugang der Schweizer KapitalistInnen zum europäischen Markt und jener der europäischen KapitalistInnen zum schweizerischen Markt zu verbessern, indem die technischen Regelungen für 20 Produktionssektoren harmonisiert wurden. Es handelt sich ganz einfach um ein Freihandelsabkommen, von dem jene Schweizer Exportindustrie, die auf dem europäischen Markt bestehen kann (Chemie, Pharma, Elektroindustrie), am meisten profitiert. Das Prinzip dieses Abkommen besteht darin, dass die Qualität der Ware nicht durch das Interesse der Allgemeinheit definiert werden soll, sondern mit den Interessen der PartnerInnen der Schweizer Wirtschaft kompatibel sein muss. Dieselbe Logik findet man auch beim Abkommen über den Handel mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen, welches die Zollrechte und die nicht tarifäre Handelshemmnisse für eine ganze Reihe landwirtschaftlicher Produkte wie Käse, Obst und Gemüse, Gartenbauerzeugnisse und Fleisch aufgehoben hat. So wurde beispielsweise der Käsemarkt komplett liberalisiert. Für die PdAS muss genau das Gegenteil der Fall sein: Die Standards der Produktion in der Industrie wie auch bei der Landwirtschaft müssen von den Bedürfnissen der ArbeiterInnen, der KonsumentInnen und dem allgemeinen, öffentlichen Interesse (Schutz der Gesundheit für alle, Umwelt, Schweizer Landwirtschaft etc.) abhängen und dürfen daher nicht durch die WirtschaftspartnerInnen bestimmt werden. Die PdAS spricht sich auch gegen das Cassis-de-Dijon-Prinzip aus, welches vom Bundesrat «autonom» von der EU übernommen wurde und sowohl die Standards für die Industrie wie auch für die Landwirtschaft betrifft.

Das Abkommen über bestimmte Aspekte des öffentlichen Beschaffungswesens betrifft die gegenseitige Liberalisierung der jeweiligen öffentlichen Beschaffungswesen. Andere öffentlichen Beschaffungswesen wurden schon zuvor mit einem Abkommen im Rahmen der Welthandelsorganisation (WTO) abgeschlossen, das von der Schweiz bald ratifiziert werden wird. Die Konkurrenz in diesem Bereich wird sich daher weiter verschärfen. Für die PdAS muss das öffentliche Beschaffungswesen ein Instrument der politischen Ökonomie im Sinne der Bevölkerung und der Umwelt sein. Das öffentliche Beschaffungswesen darf nicht einer Marktlogik unterworfen werden, welche im Interesse von wenigen grossen Unternehmen steht.

Strassen- und Luftverkehr
Die Abkommen über den Strassen- und Schienen- sowie über den Luftverkehr schaffen im schweizerischen und europäischen Transportmarkt gegenseitige Konkurrenz. Eine wesentliche Folge des Abkommens über den Strassenverkehr ist, dass täglich 20 000 Lastwagen (inklusive die 40-Tönner) die Schweizer Grenzen überqueren. Die vertraglichen Regelungen verunmöglichen eine selbstständige, ökologischere Politik der Schweiz. Selbst falls sie es wollte, kann sie keine Grundsatzentscheide fällen, wie zum Beispiel den Schienenverkehr dem Strassenverkehr vorziehen oder strengere Regelungen für Luftverkehrsgesellschaften erlassen. Ein weiterer wichtiger Punkt, welchen keines der beiden Abkommen berücksichtigt, ist, dass die Lastwagen, Züge und Flugzeuge nicht von alleine funktionieren; es wird keine einzige Regelung zum Schutz der Arbeitsbedingungen festgehalten, obwohl die Liberalisierung in diesen Sektoren dazu führt, dass der Druck auf die Löhne steigt, um konkurrenzfähiger zu sein.

Das Abkommen über die wissenschaftliche und technologische Zusammenarbeit zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der EU erlaubt Schweizer Forschenden – Universitäten, Forschungsanstalten, Unternehmen, Einzelpersonen – im Rahmen von Forschungsprojekten- und Programmen der EU mitzuwirken. Als Gegenleistung können Forschende aus der EU an Projekten und Programmen der Schweiz teilnehmen. Das Abkommen regelt unter anderem die Rechte und Pflichten bezüglich des intellektuellen Eigentums sowie die Finanzierung der Zusammenarbeit zwischen den schweizerischen und europäischen Forschenden. Von daher hat das Abkommen klar definierte Ziele und scheint unproblematisch, eher positiv, wenn nicht gar unerlässlich, da die internationale Zusammenarbeit in der universitären Forschung eine meist unausweichliche Notwendigkeit ist. Doch man darf Folgendes nicht vergessen: Es handelt sich hier nur um die sichtbare Spitze des Eisbergs des neoliberalen Abgleitens der höheren Bildung und Forschung. Und dies im Kontext einer Logik, welche auf vielen Ebenen der bilateralen Abkommen erkennbar und alles andere als positiv ist. Das einzige Interesse dieser Logik besteht darin, akademische Institutionen in Konkurrenz gegeneinander zu setzen und die Schweiz dabei zu integrieren. Dies geschieht mit desaströsen Konsequenzen für die Studierenden und die Forschung selber: das kontinuierliche Fallenlassen der «nicht rentablen» Bildungszweige, die Stärkung von «Kompetenzzentren» sowie die Jagd auf neue Patente anstelle von Grundlagenforschung. Dies führt zu einer Verarmung der Bildungs- und Forschungsvielfalt. Die PdAS stellt sich bewusst gegen eine solche neoliberale Logik. Wir verteidigen von den Primarschulstufen bis hin zu den Hochschulen eine qualitativ hochstehende, öffentliche, demokratische und kostenlose Bildung, welche auf das Wissen, die Kultur und das Wohlergehen der Gesellschaft ausgerichtet ist. Diese Art von Bildung muss von jeglicher Profit- oder Marktlogik befreit werden. Die Forschung muss im Dienste der Gesellschaft stehen und nicht den Profitforderungen der Monopole dienen.

Restriktive Migrationspolitik

Das Abkommen über die Personenfreizügigkeit führte zu einer restriktiven Migrationspolitik basierend auf Kontingenten und einer Liberalisierung des Arbeitsmarktes. Die Missstände bei den Aufenthaltsbewilligungen bestehen nach wie vor und die Arbeitsbedingungen wurden nicht verbessert, sondern verschlechtert. Die verbreitete Konkurrenz zwischen den europäischen ArbeiterInnen hat zu einem starken Druck auf die Löhne geführt. So hat die Schweizer Bourgeoisie dank dem Abkommen die Lohnkosten reduzieren können, um im Streben nach dem höchstmöglichen Profit konkurrenzfähig zu bleiben.

Einige multinationale Betriebe, so zum Beispiel das weltweite Verteilzentrum von Gucci im Tessin, zahlen ihren ArbeiterInnen Löhne von 1760 Franken im Monat. Die regierende Schweizer Bourgeoisie ist immer bereit, die GrenzgängerInnen und Ausländer-Innen schlecht zu reden, um Konflikte unter den Armen zu schüren, profitiert aber von der Liberalisierung der Aufenthaltsbewilligungen in hohem Masse. Diese Liberalisierung hat neben dem Lohndumping auch die Wirkung, dass der Staat seine Kosten im Sozial-, Gesundheits- und Bildungsbereich reduzieren kann. Dies weil den GrenzgängerInnen keine Leistungen zustehen, obwohl sie ihre Steuern hier bezahlen. Aus diesen Gründen sind die Mitte-Rechts-Parteien und Economiesuisse (Dachverband der Schweizer Wirtschaft) so vehemente Verfechter der Personenfreizügigkeit. Die PdAS hingegen schlägt vor: 1.) Die Vollbeschäftigung zu garantieren durch eine Umverteilung (Neuregelung) der Arbeitszeit; 2.) Die Lebenskosten zu reduzieren, damit die ArbeiterInnen, die in der Schweiz leben, gegenüber den ArbeiterInnen im Ausland nicht benachteiligt sind; 3.) Die Aufhebung der prekären Arbeit durch ein Vertragsmodell, welches die Arbeitsgarantie für die Beschäftigten festlegt; 4.) Die Einführung eines Mindestlohns für alle; 5.) Die Abschaffung unterschiedlicher Aufenthaltsbewilligungen zugunsten einer C-Bewilligung für alle Personen, die eine Arbeit in der Schweiz haben.

Kein Spielraum

Das ganze EU-Gebilde, in das die Schweiz durch die bilateralen Verträge eingebunden ist, basiert auf freier Konkurrenz und Freihandel. Es lässt keine Hoffnung auf eine Entwicklung hin zu einem «sozialen Europa» zu. In diesen Zeiten der Deregulierung und der Allmacht der Märkte, will die PdAS Trägerin eines klar anderen Programms sein. Eines Programms, das Regelungen für die Produktion und den Handel festhält, um ArbeiterInnen und Umwelt zu schützen. Die Schlüsselsektoren der Wirtschaft (Banken, Transportwesen, Energie, öffentlicher Verkehr, Grundbesitz) sind zu vergesellschaften. Sie sollen im Interesse aller verwaltet werden und nicht im Interesse einer Minderheit von AktionärInnen, so wie es heute der Fall ist. (Ob diese aus der Schweiz oder aus Europa sind, spielt keine wesentliche Rolle.)

Die Schweiz befindet sich nicht ausserhalb der Welt. Abkommen mit unseren Nachbarn sind notwendig. Aber solange Freihandelsabkommen uns an die EU binden und die Volkswirtschaften in Konkurrenz setzen, sind alle progressiven Programme, so wie jenes der PdAS, aussichtslos: Die bilateralen Abkommen in ihrer heutigen Form, lassen einem Parlament keinen Spielraum, das mit dem Neoliberalismus brechen und andere soziale und ökonomische Regeln beschliessen will. Heute anerkennen die SozialdemokratInnen und der Schweizerische Gewerkschaftsbund, dass die bilateralen Abkommen teilweise problematisch sind. Aber sie beschränken sich darauf, eine Stärkung der flankierenden Massnahmen zu fordern, obschon diese bereits ihre Ineffizienz bewiesen haben. Diese Unfähigkeit zuzugeben, dass die bilateralen Verträge komplett überarbeitet werden müssen, hat viele ArbeiterInnen enttäuscht und zur extremen Rechten getrieben.

Mit Blick auf zehn Jahre des Versagens, muss die Linke, muss die ArbeiterInnenbewegung Bilanz ziehen und klar festhalten, dass die Gesamtheit der bilateralen Verträge, einschliesslich der Personenfreizügigkeit, nur den ArbeitgeberInnen genutzt hat, während die ArbeiterInnen in der Schweiz und in der EU harte Angriffe hinnehmen mussten. Die Ablehnung des Abkommens über die Personenfreizügigkeit bedeutet nicht, sich der SVP anzuschliessen. Viel mehr heisst es, sich von der Politik der europäischen Rechten zu distanzieren und jene Klassenpolitik zu beenden, die von den ArbeitgeberInnen geführt wird, um ihre Profite zu erhöhen.

Partei der Arbeit der Schweiz

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