Systematisch weggesperrt

Amanda Ioset. Obwohl die Bundesverfassung die Bewegungsfreiheit garantiert, wird dieses Recht immer stärker eingeschränkt für Personen, mit einem unsicheren oder irregulären Aufenthaltsstatus.

«Jeder Mensch hat das Recht auf persönliche Freiheit, insbesondere auf körperliche und geistige Unversehrtheit und auf Bewegungsfreiheit.» So steht es in Artikel 10 der Bundesverfassung. Die Bewegungsfreiheit figuriert dort im Kapitel über die fundamentalen Rechte. Das bedeutet, dass sie – theoretisch – ausnahmslos für alle gelten müsste. Jedoch haben die Behörden auf eidgenössischer, kantonaler und kommunaler Ebene seit Jahrzehnten ständig neue Massnahmen und Verfahren  geschaffen, die diese Freiheit oft drastisch für einen Teil der Bevölkerung einschränken: Für Personen mit einem unsicheren oder irregulären Aufenthaltsstatus.

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