Sicher genug – zumindest für Afghan*innen

flo. Das Schweizer Migrationsregime ist selbst nach Verschärfungen in den EU-Staaten eines der härtesten in Europa. Bei genauerem hinsehen fällt auch die Maske der vermeintlichen humanitären Tradition. Übrig bleibt dann eine zynische Ausschaffungspraxis, mit der Menschenleben leichtfertig aufs Spiel gesetzt werden.

«Von Reisen nach Afghanistan und von Aufenthalten jeder Art wird abgeraten», heisst es bei den Reisehinweisen zu Afghanistan auf der Homepage des Departements des Äusseren. Im Land seien immer noch terroristische Gruppen präsent, die das Reisen besonders in ländlichen Regionen gefährlich machen. «Minen, Raketenangriffe, Entführungen, Morde, Vergewaltigungen» – haargenau werden die Gefahren eines Aufenthalts im Land aufgezählt. Durch die Lektüre der Reisehinweise wird eines klar: Nach Afghanistan sollen Herr und Frau Schweizer sicher nicht reisen. Und wer es doch tut, macht dies auf eigene Gefahr und hat keine Hilfe von der offiziellen Schweiz zu erwarten. Was aber vom Bund für Menschen aus Europa als zu unsicher, zu gefährlich für Leib und Leben angesehen wird, ist aus Sicht der Behörden für Afghan*innen zumutbar. Zumindest wenn man Verwandte in einer der Städte des Landes hat.

Verbrechen: abgelehntes Asylgesuch
So geschehen im Fall von S., eines jungen Mannes aus Afghanistan, der im Oktober verhaftet wurde, um ihn nach Herat, im Westen des Landes, auszufliegen. Der Geflüchtete hatte in Winterthur einen Sprachkurs Niveau B1 besucht, um besser Deutsch zu lernen, war im Fussballclub aktiv und ihm wurde keine Straftat zur Last gelegt. Grund für die Ausschaffung: Da der Flüchtling Verwandte in Herat hatte, wurde die Sicherheitslage für ihn als ausreichend gut befunden. Ein erster Ausschaffungsflug war gescheitert. Der Mann hatte eine Pa-nikattacke erlitten und die Besatzung hatte sich geweigert, den Asylsuchenden auszuschaffen, nachdem dieser vor dem Abheben in Todesangst zu schreien begonnen hatte. Zwar hatte man S. wieder aus der Haft entlassen, doch das abschlägig behandelte Asylgesuch gilt immer noch – eine Ausschaffung ist damit immer noch geplant.

Abschiebung in den Tod
Dabei sind Ausschaffungen an sich schon eine Gefahr für Geflüchtete. Um jeden Widerstand zu brechen, sind die Polizist*innen, die die Ausschaffung durchführen, dazu berechtigt Asylsuchende auch bei stundenlangen Ausschaffungsflügen so zu fesseln, dass praktisch keine Bewegung mehr möglich ist. Auflage ist, dass die Fesselung nicht «präventiv» stattfinden dürfe. Ein 29-jähriger Nigerianer verstarb 2010 an den Folgen eines Ausschaffungsfluges. Offizielle Todesursache: Herzversagen. Doch auch nach der Rückkehr hört das Märtyrium nicht auf. So im Falle eines tamilischen Flüchtlings, der 2013 mit seiner Familie nach Sri Lanka ausgeschafft wurde. Der Mann wurde nach seiner Ankunft inhaftiert und gefoltert. Wegen der Ausschaffung wurde die Schweiz in der Folge vom Europäischen Menschenrechtsgerichtshof verurteilt und musste Wiedergutmachung bezahlen. Die Schweiz habe den Fall des Mannes und die Gefahren, die ihm in seiner Heimat drohen, nicht ausreichend geprüft. Ein ähnlicher Fall ereignete sich im März 2017. Der Afghane Farhad Rasuli wurde nach seiner Abschiebung nach Afghanistan durch die Bundesrepublik Deutschland laut Angaben der Zeitung Rote Fahne von Taliban ermordet.

Tausende tote Zivilist*innen
Ein Blick auf die Liste der Reisehinweise des EDA genügt um zu wissen: Afghanistan ist keinesfalls ein sicheres Land. Die Taliban kontrollieren immer noch weite Landstriche, im Osten des Landes ist der Islamische Staat aktiv. Insgesamt 3438 Zivilist*innen starben laut der Seite allein im Jahr 2017. Fünzig dieser Opfer kamen im August des selben Jahres bei einem Terroranschlag im Westen des Landes ums Leben. Ziel des Angriffs war eine Moschee, in dem schiitische Muslime beteten. Ein Terrorist sprengte sich in die Luft, der andere schoss mit einem Sturmgewehr in die Menge. Schauplatz war Herat. Die Stadt, in die nun S. ausgeschafft werden soll.

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