Privat oder durch den Staat?

sit. Die Rentenreform des sozialdemokratischen Bundesrats Alain Berset ist gescheitert. Wie weiter? Die Partei der Arbeit hat vor der Abstimmung einen Vorschlag lanciert, der nun breit diskutiert werden soll. Zentral für die Zukunft der Renten wird aber sein, dass die Grundsatzfrage gestellt wird.

Die AV2020 hat Schiffbruch erlitten. «Die Erhöhung des Rentenalters für die Frauen, die Erhöhung der unsozialen Mehrwertsteuer, die Erhöhung der Beiträge an AHV und die Pensionskassen sowie die Senkung der BVG-Rente wären ein viel zu hoher Preis gewesen, der von den Arbeiterinnen und Arbeitern in der Schweiz hätte bezahlt werden müssen! Gross ist daher die Freude, diesen wichtigen Kampf gewonnen zu haben», schreibt die Partei der Arbeit der Schweiz (PdAS) in ihrer Medienmitteilung. Für Gavriel Pinson, Präsident der PdAS, ist klar, dass Berset «ein schlechtes Paket» vorgelegt hat. Genosse Pinson sagt: «Es gab zu viele Elemente, die zu einer Verschlechterung der Rentenleistungen geführt hätten. Hinzu kommt, dass die aktuellen RentnerInnen völlig leer ausgegangen wären. Auf den Punkt gebracht: Die Reform hatte zu viele VerliererInnen.»

Die Gründe des Neins
Aussagekräftig am Abstimmungsergebnis ist die Tatsache, dass die Rentenreform als Gesamtpaket mehr Nein-Stimmen erhalten hat als die Erhöhung der Mehrwertsteuer für die Finanzierung der AHV. Daraus lassen sich einige Schlüsse ziehen, auch wenn sie mit der nötigen Vorsicht zu geniessen sind: Zuoberst steht die Tatsache, dass es politisch richtig und wichtig war, von links das Referendum zu ergreifen, damit das Gesamtpaket zur Abstimmung kam und nicht nur die Frage der Erhöhung der Mehrwertsteuer. Es gab ZweiflerInnen im linken Nein-Lager (der Schreibende gehört dazu), die das Referendum gegen das Gesamtpaket nicht ergriffen hätten, unter anderem auch wegen der Angst, die radikale Linke sei nicht in der Lage, die nötigen Unterschriften dafür zu sammeln. Diese ZweiflerInnen wurden am 24. September zum zweiten Mal eines Besseren belehrt und das ist bestens so.
Ausschlaggebend am doch klaren Nein zum Gesamtpakt war wohl die Senkung des Umwandlungssatzes bei den Pensionskassen, die zu einem Rentenverlust geführt hätten, sowie die Erhöhung des Frauenrentenalters. Das ist ein gutes Zeichen für die radikale Linke und eines, das sich die Führungscrew der Gewerkschaften und der SozialdemokratInnen fett hinter die Ohren schreiben sollten – am besten gleich tätowieren! Als billige Propaganda kann die Interpretation des Resultats seitens der Bürgerlichen abgestempelt werden: Für sie kam das Nein wegen der geplanten Erhöhung der AHV 70 Franken zu Stande. Sie ziehen nun den Schluss, das Volk wolle keine Ausdehnung der AHV. Wie lächerlich und falsch! Dieser Feigenblattbeitrag, mit dem sich die Spitze der SP und der Gewerkschaften kaufen liess, war mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht das Element, das die gesamte Reform zum Scheitern brachte. Dies zeigt auch die höhere Zustimmung für die Erhöhung der Mehrwertsteuer für die AHV. Man kann gar die Vermutung wagen, dass wenn ausschliesslich über die Finanzierung abgestimmt worden wäre, das heisst ohne die Verknüpfung mit dem Umwandlungssatz und das Frauenrentenalter, das Stimmvolk Ja dazu gesagt hätte. Dies sollte Mut machen, linke alternative Finanzierungsmöglichkeiten vorzuschlagen, wie etwa eine Besteuerung der höheren Löhne und des Finanzkapitals für die AHV. Ein weiterer, wichtiger Faktor für das Nein war sicher, dass die Vorlage sehr kompliziert und verschachtelt war. Dies, weil gleich zwei Säulen des Rentensystems, AHV und BVG, reformiert werden sollten. Hier können Parallelen zur Abstimmung über die Unternehmenssteuerreform III gezogen werden: Auch da war die Vorlage äusserst kompliziert und wurde unter anderem deswegen vom Volk bachab geschickt.

Genialer kapitalistischer Schachzug
Was nun? Die Behauptung, dass kein Plan B vorliegt, ist falsch. Die PdAS hat bereits vor der Abstimmung alle interessierten Organisationen und Einzelpersonen zu einem Treffen am Samstag, 4. November eingeladen, um über eine Volksinitiative zu diskutieren, die Folgendes vorsieht: Der obligatorische Teil der beruflichen Vorsorge soll unter Wahrung des Besitzstandes aller Versicherten allmählich in die AHV integriert werden (siehe dazu auch vorwärts-Nr. 25/26). Aber unabhängig davon, muss die Grundsatzfrage gestellt werden, und die lautet bei der Altersvorsorge: Privat oder durch den Staat? Um die Antwort besser zu finden, ist ein Blick in die Vergangenheit hilfreich. 1972 stimmte das Schweizer Volk dem 3-Säulen-Prinzip grundsätzlich zu. Es war der Gegenvorschlag zur PdA-Initiative «Für eine wirkliche Volkspension». Diese verlangte ein einziges eidgenössisches Versicherungssystem. Bereits bestehende «Versicherungs-, Pensions- und Fürsorgekassen» sollen integriert und die Renten regelmässig der Entwicklung des Bruttosozialprodukts angepasst werden. 1985 brachte das Bundesgesetz über die berufliche Vorsorge dann das Obligatorium und die Details für die Umsetzung. Anders als die erste Säule sollten die zweite und die dritte Säule keine staatlichen Versicherungen sein, sondern private, das heisst im Geschäftsbereich von Banken und Versicherungsgesellschaften. Der Historiker Hans-Ulrich Jost sagt dazu: «Es war einer der genialsten kapitalistischen Schachzüge.» Für Jost war der Einschnitt von 1972 der «Sündenfall in der Geschichte der Altersvorsorge». Der Sündenfall, weil wir uns mit dem 3-Säulen-Prinzip «in die Abhängigkeit von Börsenspekulationen begeben haben». Viel schlimmer noch, denn Jost hält unmissverständlich fest: «Das 3-Säulen-Modell stoppte eine mögliche Weiterentwicklung der AHV.» Das war auch die Absicht. Bereits 1959 rief Versicherungsmann Binswanger eine Lobbykommission ins Leben, die Binswanger-Kommission. Peter Binswanger war Jurist, arbeitete zu Beginn seiner Berufslaufbahn im Bundesamt für Sozialversicherung. Er war jedoch kein Freund einer staatlichen, starken AHV. 1956 wechselte er zur Winterthurer-Versicherung, die heutige Axa. Rasch warnte er vor einem Ausbau der AHV, da dies den Banken und Versicherungen noch mehr gutes Kapital entziehen würde. Und das wollte er natürlich verhindern.

Bollwerk gegen die Volkspension
Die Kommission stand unter dem Patronat der Schweizerischen Lebensversicherungs-gesellschaften. Ab 1961 hiess die Taskforce «Studienkommission für die Probleme der Alters- und Hinterlassenenversicherung» und hatte den Auftrag, ein Alternativmodell zur staatlichen Altersvorsorge zu entwickeln. Die Kommission arbeitete streng geheim. Sie wurde auch von der Wirtschaftsförderung, vom Arbeitgeber- sowie vom Gewerbeverband unterstützt. Für die Organisation des Büros spendeten sie eine Million Franken. Binswanger und die «Winterthur» spielten bei der Ausgestaltung des 3-Säulen-Modells eine Schlüsselrolle. «Das Modell wurde von diesen Leuten ganz klar als Bollwerk gegen eine Volkspension geschaffen», hält dazu Matthieu Leimgruber, Professor für Geschichte in Genf, fest. Er hat seine Doktorarbeit zur Geschichte der Pensionskassen geschrieben. Pikant ist darin auch seine Aussage, warum die AHV-Renten in der Schweiz nicht existenzsichernd sind, obwohl dies ein klarer Auftrag der Verfassung ist: «Die AHV-Renten waren explizit nicht existenzsichernd angelegt worden, damit sie die private Vorsorge nicht konkurrenzieren konnten.» In anderen Worten: Je mieser die staatliche AHV-Rente, desto grösser die Notwendigkeit, sich privat zu versichern und dies zur grossen Freude der Banken und Versicherungsgesellschaften.

Zum Umdenken bewegt?
Nun, die SP und die Gewerkschaften sollten sich auch dies hinter die Ohren tätowieren lassen und sich gleichzeitig die Frage stellen: Durch den Staat oder privat? SP und Gewerkschaften haben mit dem Ja zur AV2020 eine Vorlage unterstützt, welche die Pensionskassen gestärkt hätte. Das ist bedenklich. Es bleibt zu hoffen, dass die Abstimmungsschlappe, die sie kassiert haben, zum Umdenken bewegt. Ach ja, fast vergessen: Die Aussagen der Professoren Jost und Leimgruber sowie weitere Informationen zur Binswanger-Kommission sind in einem spannenden Artikel in der Unia-Zeitung «work» zu lesen vom 5. Dezember 2013. Liest man den Artikel, so wird das Staunen über das Ja der Gewerkschaften zur AV2020 Reform noch grösser. Es sei daher der Rat erlaubt, ins eigene Zeitungsarchiv zu gucken. Dort ist auch nachzulesen, dass nur eine wirklich starke AHV die Lösung für die Zukunft der Renten sein kann!

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