Die Antwort des vorwärts

Die oben veröffentliche Gegendarstellung haben wir am Donnerstag, 17. Mai um 17.00 Uhr bekommen. Am Freitag, 18. Mai, um 11.28 Uhr haben wir ein weiteres Mail der ÖKK bekommen, indem unter anderem zu lesen ist: «Ohne Ihre Rückmeldung müssen wir davon ausgehen, dass Sie sich der geforderten Veröffentlichung und Löschung widersetzen und sehen wir uns veranlasst, die (aufsichts-)rechtlichen Schritte zu erheben; sowohl bezüglich Veröffentlichung Gegendarstellung als auch infolge Ehrverletzung gegenüber ÖKK.» Wir bekamen von der ÖKK bis 15.00 Uhr Zeit, die Antwort zu liefern.
Nun, zu behaupten, wir wären von so viel Aufmerksamkeit seitens der ÖKK nicht überrascht, wäre eine glatte Lüge, ja, es ist schon fast Balsam für unsere journalistische Seele. Nach der Abklärung einiger Sachen haben wir der ÖKK um 14.21 Uhr wie folgt geantwortet:
«Guten Tag Herr E.
Solange Gegendarstellungen nicht gegen unsere redaktionellen Grundsätze verstossen, werden sie im vorwärts immer veröffentlicht. Wir sehen keinen Grund, diesbezüglich bei Ihnen eine Ausnahme zu machen. Sie brauchen daher eine Gegendarstellung nicht zu fordern, sie ist für uns selbstverständlich. Die nächste Ausgabe erscheint am 31. Mai 2018.
Den Artikel haben wir vorerst mal von unserer Website www.vorwärts.ch entfernt. Wir bleiben aber am Ball, werden unsere Recherchen vertiefen und behalten uns selbstverständlich vor, weitere Berichterstattungen zum im Artikel genannten Fall zu veröffentlichen.
Freundliche Grüsse
Siro Torresan
Geschäftsführer vorwärts»

Wir weisen darauf hin, dass die ÖKK nicht auf den Einzelfall eingeht. Dies scheint die Regel zu sein. So ist in der Online-Ausgabe der Pendlerzeitung «20 Minuten» vom 30. April zu lesen. «Ein 50-jähriger Mann landete auf der Liste, weil er aufgrund von Schulden seine Prämien nicht bezahlen konnte. Seine Versicherung ÖKK verweigerte ihm daraufhin 2016 die Vergütung von Aids-Medikamenten. Kostenpunkt: 2000 Franken pro Monat. Zwar war die Krankheit noch nicht ausgebrochen. Doch auch nachdem sich der Zustand des Mannes 2017 stark verschlechtert hatte, verweigerte die ÖKK die Behandlung mit der Begründung, es handle sich nicht um einen Notfall. Zum konkreten Fall äussert sich die ÖKK nicht. (…)Der kranke Mann starb Ende 2017.»
Warum äussert sich die ÖKK nicht zum konkreten Fall? Wir stellen der ÖKK das Doppelte an Platz dieser unserer Antwort (konkret 5500 Zeichen) in der nächsten Ausgabe zur Verfügung, wenn sie es doch noch tun will. Das wird sie aber kaum tun wollen, viel mehr werden wir – wenn überhaupt – eine Begründung bekommen, warum sie sich nicht zum konkreten Fall äussern will. Wetten?

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