Bundesgericht lehnt Beschwerde zur Überwachung der Versicherten ab!

Das Bundesgericht hat die Beschwerde im Zusammenhang mit der Abstimmung zur Überwachung von Versicherten abgewiesen. Die Medienmitteilung zum Entscheid ist ab heute Mittwoch, 28. August, 12 Uhr veröffentlicht.

Co-Kampagnenleiter Dimitri Rougy nimmt dazu wie folgt Stellung:

«Das Bundesgericht hat entschieden, unsere Beschwerde zurückzuweisen. Das ist besorgniserregend. Der Bundesrat und die Behörden haben unsachlich informiert und Unwahrheiten verbreitet. Der Entscheid des Bundesgerichts schwächt das Vertrauen in die direkte Demokratie. Die Verlierer sind die Bürgerinnen und Bürger.»

«Das Referendum hat, trotz der Niederlage an der Urne, die geplante Überwachung von Versicherten stark eingeschränkt. Der Bundesrat musste zurückkrebsen: Fast alle Kritikpunkte wurden in der gesetzlichen Verordnung aufgenommen.»

«Es ist fragwürdig, das Gesetze so schlecht vorbereitet werden, dass der Bundesrat – nach einem Referendum – mehr in einer Verordnung regeln muss, als vorgesehen. Auch das Parlament hat seinen Job schlecht gemacht.»

Das Referendum gegen die Überwachung von Versicherten (2018) wurde von einem breiten, politisch unabhängigen Netzwerk getragen, das mit über 25’000 Unterstützenden eine engagierte, dezentrale Kampagne organisiert hat.

Der Abstimmungskampf wurde mit ungleichen Spiessen geführt. Die Suva und das Bundesamt Bundesamt für Sozialversicherungen verbreiteten falsche Fakten, die auch im Bundesbüchlein Verwendung fanden. Gegen die Desinformation der Behörden hat das Komitee im Juni 2018 eine Abstimmungsbeschwerde eingereicht. 

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