Unia-Kongress hat neue Geschäftsleitung gewählt

Der Unia-Kongress hat am Samstag in Lugano eine neue, schlankere Führung gewählt und prüft eine Volksinitiative zur Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns.

Die rund 400 Unia-Delegierten habe eine neue Führung gewählt. Dabei wurde die Geschäftsleitung von 11 auf 9 Mitglieder verkleinert. Im Amt bestätigt wurden die bisherigen Co-Präsidenten Renzo Ambrosetti und Andreas Rieger sowie die Geschäftsleitungsmitglieder Fabienne Blanc-Kühn, Jean-Claude Rennwald, Hansueli Scheidegger, Rita Schiavi und Michael von Felten. Mit Vania Alleva und Corrado Pardini wählte der Kongress neu zwei Vertreter/innen einer jüngeren Generation in die Geschäftsleitung. Ebenfalls verkleinert wurde der Zentralvorstand, der ebenso wie die Geschäftsleitung neu mindestens ein Drittel Frauen umfassen muss. Damit stellten die Unia-Delegierten vier Jahre nach der Fusion den Generationenwechsel und die bessere Vertretung der Frauen in ihrer Führung sicher.

Einen weiteren Kongressschwerpunkt bildete die anschliessende Debatte um das Positionspapier «Gute Gesamtarbeitsverträge für alle». Die Delegierten nahmen das Papier nach intensiver Debatte und einigen Änderungen an und etablierten damit präzise Eckwerte für die künftige GAV-Politik der Grossgewerkschaft. So müssen Gesamtarbeitsverträge gegenüber den gesetzlichen Minimalbestimmungen erhebliche Verbesserungen bringen und zum Beispiel Mindestlöhne, einen 13. Monatslohn für alle und vermehrt auch wieder den automatischen Teuerungsausgleich vorsehen. Zudem fordern die Delegierten nebst etlichen weiteren Punkten Arbeitszeitverkürzungen statt Arbeitszeitverlängerungen, das Verbot von Diskriminierung aufgrund von Geschlecht, Nationalität oder Aufenthaltsstatus und konkrete Massnahmen zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

Das Papier hält zudem fest, dass sich gesetzlicher und vertraglicher Schutz nicht widersprechen sondern ergänzen müssen. Das System der Gesamtarbeitsverträge müsse von den Behörden unterstützt werden. Wenn die Regulierung über GAV nicht gelinge, müssten gute Arbeitsbedingungen vom Gesetzgeber garantiert werden: «Wenn Arbeitgeber in ihrer Branche keine sozialpartnerschaftlichen Verträge mehr wollen, bereiten sie selber den Weg zu vermehrter gesetzlicher Regulierung.» Die Delegierten nahmen in diesem Zusammenhang den Antrag zur Lancierung einer Volksinitiative für einen gesetzlichen Mindestlohn zur Prüfung an.