Kurdischer Dichter ausgeschafft

Der Kurdische Dichter Mehmet Telli wurde am 19. Januar 2009 ausgeschafft. Er war seit 19. Dezember 2008 im Hungerstreik. Die Ausschaffung erfolgte während des Hungerstreiks.
Kurdische Dichter M. Telli ist vor sechs Jahren in der Schweiz eingereist und stellte ein Asylgesuch. Nach der Ablehnung wurde er in Ausschaffungshaft genommen, da er sich weigerte,  freiwillig die Schweiz zu verlassen.

Er fürchtet  in der Türkei um sein Leben und Folter. Diese wurde von seinem Anwalt und Bekannten bestätigt. Deshalb hat er vor ein Monat einen unbefristeten Hungerstreik eingetreten. Wir sind Freunde vom M. Telli und besorgt über seine Gesundheit. Er ist 60 Jahre alt und hat vom  Hungerstreik Gesundheitsprobleme. Er war mehrere  Male im Spital. Er wurde im Dezember 2008 während einer Behandlung in Spital in Ausschaffungshaft genommen.
Am Montag, 19 Januar haben seine Freunde ihr Anliegen an Sicherheitsdirektion des Kantons Zug vorgebraucht und dort erfahren, dass er nicht mehr in Ausschaffungshaft ist. 400 Unterschriften wurden trotzdem an Behörden abgegeben. Die Ausschaffung einer Person, die im Spital behandelt werden musste und im Hungerstreik ist, entspricht nicht gerade eine humanitären Asylpolitik.
Freunde vom M. Telli

Anerkanntem Flüchtling droht Ausschaffung

Am Samstag, dem 3. Januar verhafteten österreichische Grenzbeamte  den in der Schweiz als politischer Flüchtling anerkannten Mesut Tunç bei seiner Rückreise in die Schweiz. Er war in Begleitung seiner Familie, mit der er über Weihnachten Freunde besucht hatte. Die Festnahme erfolgte aufgrund eines Auslieferungsersuchens der Türkei via Interpol.

1995 verurteilte ein türkisches Gericht den Schriftsteller und Dichter Mesut Tunç aufgrund seiner politischen Aktivitäten zu 30 Jahren Gefängnis. Nach sieben Jahren Haft unter inhumanen und schwierigsten Verhältnissen beteiligte sich Tunç am kollektiven Todesfasten politischer Gefangener. Sie protestierten damit für bessere Haftbedingungen, gegen die Einführung von Isolationsszellen und gegen die politische Justiz der türkischen Regierung, welche in den 80er Jahren systematisch politisch links Engagierte verfolgte.

Zahlreiche Gefangene bezahlten ihre Teilnahme am Hungerstreik mit dem Leben. Andere quälen seither schwere Krankheiten. Mesut Tunç beispielsweise leidet unter dem Wenicke-Korsakoff-Syndrom: Ein im deutschen Asylverfahren vorgelegter Befund des Psychosozialen Zentrums des Evangelischen Regionalverbandes Frankfurt am Main bescheinigt ihm eine posttraumatische Belastungsstörung mit andauernder Persönlichkeitsänderung und eine durch das Todesfasten ausgelöste hirnorganische Schädigung (Wernicke-Korsakoff-Syndrom). Wegen seines schlechten Gesundheitszustandes konnte  Tunç vorläufig nicht zurück ins Gefängnis gebracht werden. Er nützte diese Situation, um aus der Türkei nach Deutschland zu fliehen. Aus familiären Gründen verlegte er seinen Lebensmittelpunkt im Jahre 2005 in die Schweiz, wo seine Ehefrau bereits lebte. Im Mai 2008 anerkannte ihn die Schweiz als politischen Flüchtling.

Auslieferung rechtlich nicht zulässig

Obwohl er als anerkannter Flüchtling gemäss Artikel 33 der Genfer Flüchtlingskonvention nicht in ein Land ausgewiesen werden darf, wo ihm Verfolgung droht, sitzt Mesut Tunç in Auslieferungshaft. Im Fall seiner Auslieferung in die Türkei erwartet ihn dort die sofortige Inhaftierung und neuerliche Folter. Infolge seiner schlechten Gesundheit würde dies aller Voraussicht nach seinen Tod bedeuten. Ein bindendes Urteil des Europäischen Menschengerichtshofs vom 10. November 2005 verbietet die Auslieferung von Menschen, die  nachweislich aufgrund erlittener Haftbedingungen und Folter am so genannten Wernicke-Koraskoff-Syndrom leiden und mit einer erneuten Inhaftierung rechnen müssen.

Der Schweizer Anwalt von Mesut Tunç, Marcel Bosonnet aus Zürich, hat daher gegenüber verschiedenen Instanzen entsprechende Einsprachen und Begehren eingereicht (UNHCR, Amnesty international, Bundesamt für Migration, Bundesrätin Micheline Calmy-Rey), bis heute ohne konkrete Resultate. Dies obwohl die Rechtslage eindeutig eine Auslieferung nicht zulässt. Entsprechende Beschwerden sind auch in Oesterreich hängig, wo Mesut Tunç durch einen Anwalt sowie die Organisation Asyl-in-Not vertreten wird.

Das Schweizer Komitee «für die Unterstützung von Mesut TUNC» ruft daher alle Menschenrechtsorganisationen und die Öffentlichkeit auf, die Forderungen des Schweizer Solidaritätskomites zu untertützen:

  • Die sofortige Aufhebung des Auslieferungsverfahrens, die Freilassung von Mesut Tunç aus der Auslieferungshaft und die sichere Rückkehr an seinen Wohnort (Bern) in der Schweiz.
  • Die umgehende Intervention des Deutschen und Schweizerischen Aussenministeriums gegenüber den oesterreichischen Instanzen.
  • Endlich umgehend alle von Auslieferungsersuchen betroffene Personen in der Schweiz vollumfänglich über ihre rechtliche Situation zu informieren. Es genügt nicht, dass die Schweizer Behörden die Flüchtlinge in einer abstrakten Form jeweils darauf hinweisen, dass «die Anerkennung als Flüchtling lediglich für die Schweiz gilt».

Ilisu: Baubeginn trotz Ultimatum

Zehn Tage vor Ablauf des Ultimatums an die türkische Regierung wurde bekannt, dass die Bauarbeiten nicht gestoppt, sondern sogar intensiviert wurden. Der europäischen Ilisu-Kampagne liegen aktuelle Fotos vor, die umfangreiche Arbeiten am und im Tigris belegen. Diese Aktivitäten widersprechen der Forderung Deutschlands, Österreichs und der Schweiz, dass die Bauarbeiten im Fluss erst beginnen dürfen, wenn Auflagen im Umwelt-, Kultur- und Umsiedlungsbereich erfüllt sind. Andernfalls drohe die umgehende Kündigung der europäischen Bürgschaftsverträge, so die drei Regierungen.

«Die Bauarbeiten sind ein weiterer Beweis dafür, dass sich die Türkei nicht an die Vorgaben hält. Damit werden die europäischen Regierungen brüskiert. Wenn der Bundesrat daraus jetzt nicht die Konsequenzen zieht und den Vertrag kündigt, verliert er jede Chance auf Glaubwürdigkeit», so Christine Eberlein von der Erklärung von Bern.

In den vergangenen zwölf Monaten  hatten Experten im Auftrag der drei europäischen Staaten wiederholt festgestellt, dass sich die türkischen Behörden nicht an die Vorgaben und die internationalen Standards halten und sogar versucht hatten, die europäischen Vertragspartner zu täuschen. Auflagen waren von Ankara als erfüllt gemeldet worden, was sich bei einer Überprüfung als unwahr herausstellte. Daraufhin stellten die drei Länder der Türkei am 7. Oktober ein Ultimatum, das am 12. Dezember abläuft. Bis dahin muss die türkische Regierung die Auflagen erfüllen bzw. deren Erfüllung glaubhaft garantieren. Andernfalls würden die Verträge gekündigt.

«Ein weiterer Skandal ist, dass der Ort Ilisu und der Blick auf die Baustelle nicht mehr frei zugänglich sind», so Kaspar Haller von der Gesellschaft für bedrohte Völker. Nicht befugten Personen, zum Beispiel VertreterInnen lokaler Nichtregierungsorganisationen, wurde der Besuch mehrfach verwehrt.

Auch beim Kulturgüterschutz hat sich in den letzten Monaten nichts verbessert. Das ergab der kürzlich veröffentlichte Bericht der Kulturexperten. Laut deren Leiterin, Margarete van Ess vom Deutschen Archäologischen Institut, fehlen noch immer wesentliche Grundlagen. Dazu gehören eine Bestandsaufnahme wertvoller archäologischer Fundstätten im Projektgebiet sowie der Nachweis über die Machbarkeit der Umsiedlung einzelner Baudenkmäler von Hasankeyf.

Dem Vernehmen nach erwägen Deutschland, Österreich und die Schweiz eine Verlängerung des Ultimatums, weil die türkischen Behörden neue Pläne zur Auflagenumsetzung vorgelegt hätten. «Auch wenn die Exportkreditversicherungen es nicht wahrhaben wollen, zeigen die neuesten Entwicklungen, dass weitere Verhandlungen keine Besserung vor Ort bewirken. Nichts deutet darauf hin, dass mögliche neue Pläne besser umgesetzt würden als bisher», so Christine Eberlein. «Eine Fristverlängerung wäre daher eine Bankrotterklärung der europäischen Position und wird zu einer internationalen Protestwelle führen.»

Die Erklärung von Bern und die Gesellschaft für bedrohte Völker informieren heute den Bundesrat sowie ParlamentarierInnen mit einer Stellungnahme über die aktuelle Situation. Mitte Dezember müssen die Exportrisikoversicherung SERV sowie Frau Bundesrätin Leuthard, gemeinsam mit den Regierungen Österreichs und Deutschlands eine Entscheidung treffen.

Quelle: Erklärung von Bern (www.evb.ch)

Mehmet Esiyok als Fluechtling anerkannt

Der kurdische Politiker Mehment Esiyok wurde heute aus der Auslieferungshaft entlassen. Das Bundesamt für Migration wird ihn als politischen Flüchtling vorlaeufig aufnehmen.

Esiyok war im Dezember 2005 in die Schweiz eingereist und kurz darauf auf Ersuchen der türkischen Behörden verhaftet worden. weil die Türkei Esiyok vorwirft 1994 als Mitglied und Teil des Kaders der kurdischen Arbeiterpartei (PKK) den Auftrag zur Tötung eines Dorfvorstehers gegeben zu haben.

Das Bundesamt für Justiz hatte 2006 seine Auslieferung bewilligt, die effektive Ausweisung machte es aber vom Ausgang des Asylverfahrens abhängig. Das Bundesamt für Migration (BFM) wies sein Asylgesuch erstmals 2006 ab, dies wurde aber vom Bundesverwaltungsgericht moniert.

Nach weiteren Abklärungen wies das BFM das Asylgesuch von Esiyok im vergangenen Mai wiederum ab. Mit Entscheid vom 17. Oktober hat das Bundesverwaltungsgericht nun aber seine Flüchtlingseigenschaft festgestellt.

34 Monate Auslieferungshaft

Das Bundesamt für Migration wird ihn als politischen Flüchtling vorlaeufig aufnehmen. Aus diesem Grund darf er nicht an die Tuerkei ausgeliefert werden. Mehmet Esiyok sass 34 Monate in  der Schweiz in Auslieferungshaft, ohne jegliche Hafterleichterung. Deshalb werden seine Anwaelte die maximale Haftentschädigung fordern.

Ilisu-Projekt: Expertenbericht zeigt Täuschungen

Auch der zweite Expertenbericht zum geplanten Staudamm im Südosten der Türkei stellt den Verantwortlichen ein übles Zeugnis aus. Sollte die Türkei mit dem Bau des Wasserkraftwerks tatsächlich diesen Oktober beginnen, führe das zur Verarmung und Vertreibung von etwa 65’000 Menschen. Die Autoren fordern deshalb ein Baumoratorium von mindestens 3 Jahren.

Im Oktober 2006 hatten die Exportkreditagenturen (ECA) von Deutschland, Österreich und der Schweiz mit der Türkei vertraglich festgelegt, dass die Deckung von europäischen Lieferungen an das Ilisu-Kraftwerk von der Erfüllung von 153 Auflagen abhängt, die das Projekt in Einklang mit internationalen Staudamm-Standards bringen. Ein Expertengremium wurde beauftragt, deren Einhaltung zu überprüfen. Im Februar 2008 stellten diese Experten fest, dass nur wenige Auflagen erfüllt waren, worauf die ECA mit Vertragskündigung drohten und die Türkei einen neuen Zeitplan erstellte.

In seinem zweiten Bericht weist das Team von Weltbankexperte Prof. Michael Cernea nun nach, dass es seither keine Verbesserungen gab. Den Betroffenen drohe Verarmung, Verelendung und Isolation. Immer noch gibt es kein Ackerland für die Menschen der 185 Dörfer, und auch mit den überfälligen Existenzsicherungsmassnahmen ist noch nicht einmal begonnen worden. Diese müssen laut Weltbankstandards aber laufen, bevor der Bau beginnt. Allein ihre Planung dauert bei derartigen Dimensionen aber mindestens 3 bis 6 Jahre. Die Vorbereitungen sind laut Bericht so schlecht, dass selbst der „Drei Schluchten Damm“ in China, bisher Sinnbild für Grössenwahn und Rücksichtslosigkeit, sorgfältiger konzipiert war.

Sogar Täuschungsversuche der Dammbaubehörde DSI deckten die Experten auf. Wichtige Auflagen etwa wurden im neuen Zeitplan einfach unterschlagen. Andere Massnahmen wurden als erfüllt gemeldet, in Wahrheit jedoch nicht realisiert. Die Experten vermuten grundlegende systemische Probleme im türkischen Regierungssystem. Alle Warnungen ignorierend, begann die DSI im Januar dennoch mit dem Bau von Zufahrtsstrassen, militärischen Sicherungen und Unterkünften für die Arbeiter. Zwei Dörfer wurden bereits ohne ausreichende Entschädigung enteignet.

Für die Erklärung von Bern (EvB) ist das Fass nun definitiv voll. Die türkischen Behörden ignorierten nicht nur alle Ratschläge zum Schutz von Menschen, Umwelt und Kultur, sondern täuschen ihre europäischen Partner jetzt auch noch vorsätzlich. „Dass für 65’000 Menschen bisher kein neues Acker- und Wohnland gefunden wurde und nur unzureichende Entschädigungen gezahlt werden, erfüllt den Tatbestand der Vertreibung“, kritisiert EvB-Expertin Christine Eberlein. Sie fordert deshalb, dass die Schweizer Regierung sofort die Ausstiegsklausel der Kreditgarantie aktiviert.