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Securitas und Staatsschützer ausser Kontrolle!

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Die neu bekannt gewordene Spitzelaktion der privaten Sicherheitsfirma Securitas gegen die Anti-rep Gruppierung (Gar) in Lausanne ist für grundrechte.ch in verschiedener Hinsicht skandalös. Wie bei der Affäre Nestlé gegen attac verletzt auch diese Infiltration in höchstem Masse datenschutzrechtliche Grundbestimmungen. Sie ist eine gravierende Verletzung der Persönlichkeitsrechte aller Betroffener, sowohl der in der Gruppe aktiv Engagierten als auch derjenigen Personen, die sich mit ihrem Namen und ihren Erlebnissen hilfesuchend an die Gruppe gewandt haben.

Securitas behauptet, dass sie seit 2005 diese Spioniertätigkeit eingestellt habe; grundrechte.ch zweifelt aber an dieser Aussage, zumal keine staatliche oder politische Organisation tatsächliche Kompetenzen hat, diese Behauptung zu kontrollieren und zu verifizieren. grundrechte.ch fordert daher die Firma Securitas auf, der Öffentlichkeit vollumfänglich Rechenschaft darüber abzulegen, wo, in wessen Auftrag und mit welchen Mitteln sie welche politische Gruppierungen oder Personen ausspioniert hat.

Die fehlende öffentliche und rechtliche Kontrolle über die privaten Sicherheitsdienste ist für gundrechte.ch ein schwerwiegendes Problem. Die Spitzel-Dienste der Securitas zeigen exemplarisch, was es bedeuten würde, wenn der Staatsschutz künftig diese Kompetenzen bekäme. Mit der Verschärfung des BWIS könnten sowohl Staatsschutz-Polizisten als auch private Personen als bezahlte InformantInnen in Organisationen eingeschleust werden. Vorgesehen sind auch die Ausstattung dieser Spitzel mit sog. Tarnidentitäten. Diesen wäre es auch auf Staatskosten erlaubt Tarnstrukturen aufzubauen (Anmieten von Lokalitäten, Gründung eigener Firmen oder Vereine etc.).

Ficheneinsicht beweist: Staatsschutz handelt gesetzeswidrig!

grundrechte.ch fordert daher in einer Medienmitteilung den ersatzlosen Verzicht auf solche Massnahmen im Staatsschutzbereich. Der Antrag auf Rückweisung der Vorlage (Kommissionsentscheid vom 20. Juni 2008) ist dabei nur ein erster Schritt in die richtige Richtung. Vor dem Hintergrund der Securitas-Affären und der Tatsache, dass der Staatsschutz politisch aktive Personen gesetzeswidrig fichiert (Journalisten, Zeitung WOZ, PolitikerInnen in Zürich und Basel) erwartet grundrechte.ch vom Bundesrat, dass er die Vorlage von sich aus zurücknimmt und auf eine Verschärfung des BWIS ganz verzichtet.

Bezüglich der Tätigkeit von Securitas fordert grundrechte.ch eine lückenlose Aufklärung der bekannten Fälle (attac und anti-rep) durch die Justiz, insbesondere eine vollumfängliche Herausgabe aller von Securitas erstellten Spitzelberichte und weiteren Unterlagen.

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