18.02.2011
Tags: Bahrain, Massenproteste, Polizei
Nachdem vier Menschen bei einem Polizeieinsatz gegen Demonstranten in Bahrain umgekommen sind, versammelten sich gestern 15.000 Demonstranten, um dem Begräbnis der Toten beizuwohnen. Dabei hatte das Begräbnis einen politischen Charakter: Gefordert wurde der Sturz des Regimes. Aber auch die herrschende Klasse konnte 15.000 Gegendemonstranten mobilisieren.
Ein wütendes Begräbnis
In der Nacht auf den Donnerstag richtete die Polizei Bahrains ein Blutbad unter den Demonstranten der Hauptstadt Manama an. Vier Menschen starben und mehr als 40 weitere wurden verletzt. Dabei erschreckt besonders die Planmässigkeit des Polizeieinsatzes. Es verwundert also nicht, dass das Begräbnis, an dem 15.000 Menschen teilnahmen, von einer Atmosphäre zwischen Wut und Trauer geprägt war. Immer häufiger ertönen nun die Stimmen, die den Sturz des herrschenden Regimes fordern.
Interessant ist auch, dass andernorts die zynische Präzision der Polizei kritisiert wurde. In seinem Freitagsgebet sprach der einflussreiche schiitische Geistliche Scheich Issa Kassim den Polizeieinsatz an und nannte ihn ein “grosses Massaker”. Auch ihm erschien das Schiessen auf Demonstranten als geplanter Akt der Regierung.
Reaktionen des Regimes
Das Begräbnis selbst verlief friedlich. Dennoch waren überall Polizisten anwesend und auch der Lulu-Platz, auf dem die meisten Demonstrationen stattfinden, wurde wieder von Soldaten besetzt und abgeriegelt. Weiterhin hat man eine grosse Gegendemonstration organisiert und ca. 15.000 Königsanhänger auf die Strasse bringen können. Das lässt wenig Zweifel daran, dass die herrschende Riege in Bahrain nicht bereit ist, sich von den entschiedenen Protesten einschüchtern zu lassen.
Gleichzeitig dürfen sich König und Regierungschef in Bahrain mächtiger Unterstützung gewiss sein: Kuwait, Saudi-Arabien, Oman, die Vereinigten Arabischen Emirate und Katar versicherten auf einem Aussenministertreffen in Manama, dass man hinter Bahrain stehe, wenn dessen “Stabilität und Sicherheit” gefährdet sei. In der Übersetzung heisst das: Bei der Niederschlagung der Proteste darf sich Bahrain auf die Solidarität der genannten Staaten verlassen, wohl auch deshalb, weil sie Aufstände im eigenen Land fürchten.
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03.11.2010
Tags: Auto, Castortransport, Che, Computer, Durchsuchungsbeschluß, Plakat, Polizei, Rechtsprechung, SP, Szenezeitschrift, Verbrechen, Vergangenheit, Zeitschrift
Am 27. Oktober haben Beamte der Berliner Staatschutzbehörde um 11:15 Uhr die Schwarze-Risse-Buchläden im Mehringhof und in der Kastanienallee, den Buchladen «oh21» und den Infoladen «M99» durchsucht – zum sechsten Mal in diesem Jahr! Die Beamten präsentierten wechselnde Begründungen: mal geht es um die Beschlagnahmung
der linken Szenezeitschrift «Interim», mal um ein antimilitaristisches Flugblatt, mal um die Unschädlichmachung eines
Aufrufs für Demonstrationen gegen die Einheitsfeiern in Bremen.
Dieses Mal ging es wieder um die Zeitschrift «Interim». Im Buchladen im Mehringhof strebte die Polizei zudem an, ein weiteres Verfahren wegen Plakaten zu eröffnen, die zur Beteiligung am Protest gegen den kommenden Castortransport im Rahmen der Kampagne «Castor Schottern» aufrufen. Über diesen Antrag auf Erteilung eines weiteren Durchsuchungsbeschlusses wurde jedoch von der Berliner Staatsanwaltschaft offenbar erst einmal negativ beschieden.
Die Polizei wurde jedoch von der Staatsanwaltschaft angewiesen, die Plakate zu fotografieren.
Begründet werden die Durchsuchungen der Buchläden mit § 130a StGB («Anleiten zu Straftaten») in Verbindung mit §
40 WaffenG («Verbotene Waffen inklusive des Verbots, solche herzustellen oder zu ihrer Herstellung aufzufordern»). Bisher ging die Rechtsprechung davon aus, dass die Händler nicht den Inhalt der Bücher und Zeitschriften in ihrem Sortiment kontrollieren müssen. Laut Rechtsanwalt Sven Lindemann, der den Buchladen Schwarze Risse vertritt, versucht die Staatsanwaltschaft nun, die gängige Rechtsprechung zu revidieren. Buchhändler sollen also zukünftig für die Inhalte der Schriften haftbar gemacht werden, die sie vertreiben! Damit würden die Möglichkeiten legaler und radikaler Opposition massiv eingeschränkt: Was ist eine «Aufforderung» und was eine «Anleitung zu Straftaten»? Macht sich jemand strafbar, der dazu aufruft, einen Nazi-Aufmarsch zu blockieren? Gegen einen Castor-Transport zu
demonstrieren? Einen Bauplatz zu besetzen, um ein Projekt wie Stuttgart 21 zu verhindern? Die Berliner Staatsanwaltschaft erklärt damit nicht nur Widerstandsformen der ausserparlamentarischen Opposition zum Verbrechen, sondern auch das Zugänglichmachen von Flugblätter und Zeitschriften, die dazu auffordern.
«Das Tagesgeschäft des Buchladens wird durch die Durchsuchungen massiv behindert, in der Vergangenheit wurden auch immer wieder die Computer beschlagnahmt.» Frieder Rörtgen, Geschäftsführer von Schwarze Risse, weiter: «Es handelt sich um eine politisch motivierte Kampagne der Staatsanwaltschaft. Die Buchläden sollen unter Druck gesetzt werden, damit sie als vorgeschaltete Zensurbehörde des Staates agieren.»
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30.05.2010
Tags: Arbeitslosigkeit, Bukarest, Durchschnittslohn, Gewerkschaftszentrale, Manifestation, Mindestrente, Polizei, Rumänien, Sozialleistung
Schon am 19. Mai hatten rund 60.000 Personen vor dem Regierungssitz in Bukarest gegen das jüngste Paket von Austeritätsmassnahmen protestiert, welches Einschnitte von 25 Prozent bei den Löhnen und 15 Prozent bei den Pensionen und anderen Sozialleistungen vorsieht, so auch im Falle der Arbeitslosigkeit. Die Massnahmen sollen schon nächsten Monat in Kraft treten. Obwohl das Volk schon zu den ärmsten Europas gehört, und obwohl der Durchschnittslohn nur bei 300 Euro liegt, die Mindestrenten bei 85 Euro, will die Regierung noch einmal 1,7 Milliarden Euro aus der rumänischen Bevölkerung herauspressen. Das ist die Bedingung des IWF, um dem Land die nächste Tranche von einem 2009 vereinbarten Rahmenkredit von 20 Milliarden zu überlassen.
Seit Wochen verstärken sich die Proteste. Die Manifestation der Gewerkschaften vom 19., zu welcher die fünf Gewerkschaftszentralen des Landes aufgerufen hatten, war eine der grössten seit zwei Jahrzehnten.
Antikommunistische Gesetze
Im Zeitpunkt, in dem sich die Folgen der Wiederaufrichtung des Kapitalismus in grossen Teilen der rumänischen Bevölkerung schmerzlich niederschlagen, hat das rumänische Parlament ein antidemokratisches Gesetz verabschiedet, welches Polizei, Justiz und Heer von Mitgliedern der Kommunistischen Partei säubern will, deren Mitgliedschaft vor Dezember 1989 zurückreicht. Dieses sogenannte “Lustrationsgesetz” ist Bestandteil einer neuen antikommunistischen Offensive, welche der wachsenden Desillusionierung der verarmenden Bevölkerung über den Kapitalismus begegnen will.
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02.05.2010
Tags: 1.Mai Zürich, 1.Mai-Komitee, Abschlußkundgebung, Gleichberechtigung, Globalisieren, Medienmitteilung, Polizei
Das 1.-Mai-Komitee wertet die Demonstration als grossen Erfolg. Trotz schlechtem Wetter demonstrieren in Zürich weit mehr Personen als erwartet. Auf unzähligen Transparenten fordern die Teilnehmenden, dass die Paradeplatz-Banken endlich gestoppt werden müssen mit ihrer schamlosen Spekulation und Profitmacherei. Das Bankgeheimnis gehört sofort abgeschafft und die Milliarden-Vermögen der Reichsten müssen viel stärker besteuert werden.
«Das 1.-Mai-Komitee ist überzeugt, dass es den Druck der ausserparlamentarischen Linken braucht, damit sich zukunftsträchtige Ideen in der Schweiz durchsetzen können», schreibt das Komitee in seiner Medienmitteilung. Die diesjährige Hauptrednerin des 1.-Mai-Komitee ist Frauenministerin Maria León aus Venezuela. Sie schildert den Kampf der Frauen für gleiche Rechte im sozialistischen Venezuela. In ihrer Rede fordert sie die Teilnehmenden auf den Kampf für Gleichberechtigung und soziale Gerechtigkeit in den verschiedenen Ländern zu Globalisieren. Weiter sprechen an der Abschlusskundgebung Katharina Prelicz-Huber und Vania Alleva für den Gewerkschaftsbund des Kantons Zürich.
1.-Mai-Fest ist nicht unterzukriegen
Obwohl die Bewilligung für das Fest erst ab 20.00 Uhr erteilt wurde und die Polizei FestbesucherInnen und einschüchterte und Personenkontrollen durchführte, trotzen Tausende dem Regenwetter und feiern den internationalen Tag der Arbeit auf dem Kasernenareal – mit Musik, Essen, Trinken und sehr gut besuchten politischen Veranstaltungen.
Das Fest verlief wie erwartet – und wie seit Jahren – absolut friedlich. Die Kritik der Polizei, der frühe Festbeginn habe ihren Einsatz erschwert, weist das 1.-Mai-Komitee klar zurück. « Dass trotz widrigen Bedingungen so viele Menschen am Fest und den politischen Veranstaltungen teilnehmen zeigt, wie gross das Bedürfnis nach Vernetzung unter linken Organisationen und Einzelpersonen ist», hält das 1.Mai-Komitee richtig fest. Wie die venezolanische Frauenministerin Maria Leon an einer der zahlreichen Diskussionen betonte, bildet der Austausch von Ideen und Erfahrungen eine wichtige Ausgangslage, um progressive politische Projekte voranzutreiben.
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07.04.2009
Tags: Kundgebung, migration, Polizei, Protestmarsch, Untersuchungshaft
Demo heute Dienstag, 7. April, 14:00 Uhr. Treffpunkt Flüchtlingscafe «Refugess Welcome», Militärstrasse 87a, Zürich.
Protestmarsch: Kasama – Sozialamt – Migrationsamt. Um ca. 15 Uhr Abschlusskundgebung vor dem Zürcher Migrationsamt an der Berninastrasse 45 in Zürich
Die systematischen Polizeikontrollen von Sans-Papiers in und um die Notunterkünfte sind in letzter Zeit immer häufiger geworden. Für uns, die 6-campers, ist die Situation besonders dramatisch und folgenreich – haben wir seit Kurzem nicht einmal mehr einen Ausweis den wir zeigen können. Jegliche Dokumente wurden uns von den Zürcher Behörden entzogen. Selbst die behelfsmässigen Ausweise der Notunterkünfte wurden uns weggenommen.
Kommt jemand in eine Polizeikontrolle, so wird er in der Regel umgehend wegen des Verdachtes auf illegalen Aufenthalt inhaftiert. Und dies obwohl die betreffende Person seit Jahren in der Schweiz lebt. Wer Pech hat, bleibt gleich für mehrere Tage in Untersuchungshaft, um dann wieder nach ein paar Tagen auf die Strasse gestellt zu werden.
Dieser systematischen Kriminalisierung wollen wir nicht mehr länger tatenlos zusehen und tragen unseren Protest zusammen mit Euch auf die Strasse.
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01.04.2009
Tags: Blockade, Camp, Demonstration, Frankreich, NATO, NATO-Gipfel, Polizei
Nachdem die französische und deutsche Polizei bereits gestern Nachmittag AktivistInnen an der Ein- beziehungsweise Ausreise nach Frankreich gehindert hatte, zeichnet sich gegenwärtig eine bilaterale Strategie zur Verhinderung des Protests gegen den geplanten NATO-Gipfel ab. «Agents provocateurs» werden eingesetzt.
Deutsche und französische Behörden versuchen, den Widerstand gegen den Gipfel als «terroristisch» oder das Werk «ultralinker und anarcho-autonomer Netzwerke» zu kriminalisieren. Die französische Innenministerin Alliot-Marie erklärt die geplanten Blockaden als «terroristisches Risiko» und «Unruhen radikaler Kräfte».
Alliot-Marie ist in Frankreich für ihr repressives Vorgehen gegen soziale Bewegungen bekannt. Nach ihrer Ernennung 2007 hatte sie Geheimdienste und Polizei reorganisiert und eine Offensive gegen eine von ihr konstruierte «anarcho-autonome Bewegung» begonnen. Die Folge waren etliche Ermittlungsverfahren und Verhaftungen, die in Frankreich für massive Kritik, Solidaritätsbekundungen und Demonstrationen sorgten.
Willkür und Agents provocateur!
Erneut wurden heute AktivistInnen bei der Anreise nach Strasbourg an der Grenze aufgehalten. Mehrere Personen wurden am Übergang Altenheim sowie bei Goldscheuer zurückgewiesen. Als Kriterien galten Aussehen, Kleidung sowie das Mitführen NATO-kritischer Dokumente und Flugblätter. Auch der Polizeipräsident Baden-Württembergs, Hetger, hatte bereits vor einer Woche die «Selektion» und «Verarbeitung»«Agents provocateur» aufzutreten und Widerstand anzuzetteln, der dann mit Repression beantwortet wird.
Nachdem die inzwischen zahlreichen TeilnehmerInnen des Camps den Angriff abwehren konnten, schoss die Polizei mit sogenannten «Schockgranaten» auf die Zelte. Wieder wurde das Camp in Strasbourg von der Polizei provoziert. Während eines Gesamtplenums griff die Sondereinheit BAC (Brigade anti criminalité, Zivilpolizei) CamperInnen an und versuchte, Personalien festzustellen.
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24.03.2009
Tags: Arbeitsbedingungen, Gesamtarbeitsvertrag, Gewerkschaft, Lidl, Polizei, Unia
Schon am ersten Tag wird der Discounter Lidl seinem schlechten Ruf als Arbeitgeber gerecht: Als die Gewerkschaft Unia erschien, holten die Geschäftsleitungen in Arbon und Weinfelden die Polizei. Die Medienmitteilung der Gewerkschaft.

Die Gewerkschaft Unia benutzte die Eröffnung der Lidl-Filialen in Arbon und Weinfelden dazu, Angestellte und Kundschaft darauf aufmerksam zu machen, dass auch Lidl anständige Arbeitsbedingungen bieten muss. Unia-Gewerkschafter verteilten ein Informationsblatt vor den beiden neuen Filialen des deutschen Discounters.
Es dauerte nur wenige Minuten, bis Lidl-Vertreter darauf mit Wegweisung, Hausverbot und Polizei drohten. Als Unia auf das Recht der Gewerkschaften hinwies, die Angestellten zu informieren, stiess die Gewerkschaft auf taube Ohren. Daraufhin riefen Lidl-Vertreter die Polizei. Unia führte die Informationsaktion auf öffentlichem Grund wie vorgesehen zu Ende.
Die arbeitnehmerfeindliche Reaktion trägt nicht zur Glaubwürdigkeit des Discounters bei. Dieser hat im Vorfeld seines Starts in der Schweiz verkündet, er wolle hierzulande ein guter Arbeitgeber sein. Tatsache ist, dass der Lidl-Standard etwa 10-15% unter jenem von Coop und Migros liegt.
- 42- statt 41-Stundenwoche
- weniger Ferien ab 50, weniger Ferientage
- tiefere Mindestlöhne für Ungelernte und Gelernte.
Lidl weigert sich zurzeit, mit den Arbeitnehmerorganisationen einen Gesamtarbeitsvertrag (GAV) abzuschliessen, der gute Arbeitsbedingungen garantiert. Unia verlangt, dass Lidl zu einem GAV Hand bietet, der die Mindestarbeitsbedingungen verbindlich festlegt.
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23.02.2009
Tags: augenauf, Bern, Hausdurchsuchung, Menschenrecht, Menschenrechtsgruppe, Polizei
Unverhältnismässige Hausdurchsuchung und Beschlagnahmungen: Die Arbeit von augenauf Bern wird von der Polizei massiv behindert. Am Morgen des 17. Februar 2009 durchsuchte die Kantonspolizei Freiburg auch das Büro der Menschenrechtgruppe augenauf Bern.
augenauf Bern verurteilt die völlig unbegründete Durchsuchung aufs Schärfste. Wie Untersuchungsrichter Marc Bugnon bestätigt, besteht keinerlei Verbindung zwischen augenauf Bern und dem Vorfall, mit dem die Hausdurchsuchung begründet wurde.Weiter wurde bei der Durchsuchung ohne ersichtlichen Grund auch der Bürocomputer der Menschenrechtsgruppe konfisziert. Die Beschlagnahmung der sich darauf befindlichen Daten erhält eine besondere Brisanz, da es sich bei den KlientInnen von augenauf Bern in den meisten Fällen um Opfer polizeilicher und behördlicher Repression handelt. Der Computer befindet sich nach wie vor bei der Kantonspolizei Freiburg, wodurch die Arbeit der Menschenrechtgruppe massiv behindert wird. Es stellt sich die Frage, was die Kantonspolizei mit der ungerechtfertigten Beschlagnahmung des PCs bezweckt.
Gewalt angedroht
Gemäss Angaben des Untersuchungsrichters erfolgte die Durchsuchung aufgrund vager Hinweise, wonach sich eine angeschuldigte Person im 1.Stock der Brasserie Lorraine mit weiteren Personen getroffen habe könnte. Die Polizei nahm dies zum Anlass, das gesamte Stockwerk zu durchsuchen, auf dem sich mehrere separate Bürolokalitäten mit unterschiedlicher Mieterschaft befinden, darunter eben auch das Büro von augenauf Bern. Dabei wurden die PolizeibeamtInnen mehrfach darauf hingewiesen, dass die auf dem Durchsuchungsbefehl namentlich angeführte Person nachweisbar keinen Zugang zu diesem Raum hat.
Es ist nur dem Zufall zu verdanken, dass Mitglieder der Menschenrechtsgruppe gerade noch rechtzeitig vor Ort eintrafen. Es ist davon auszugehen, dass sich die Polizei anderenfalls gewaltsam Zugang verschafft, und die Räumlichkeiten ohne Zeugen durchsucht hätte. Dies wurde auch gegenüber den anwesenden Personen angedroht, nachdem sie sich zunächst weigerten, der Polizei Zugang zu gewähren.
augenauf Bern wird beim Untersuchungsrichteramt des Kantons Freiburg eine Beschwerde gegen die Durchsuchung einreichen, sowie eine schriftliche Stellungnahme verlangen und behält sich weitere rechtliche Schritte vor. Wir fordern die sofortige Rückgabe des beschlagnahmten Materials und die Löschung aller allenfalls kopierten Daten unter richterlicher Aufsicht.
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03.02.2009
Tags: Abstimmungsvorlage, Luzern, Luzern für alle, Polizei, Wegweisungsartikel
Mit Enttäuschung nimmt das Bündnis «Luzern Für Alle» Kenntnis vom Bundesgerichtsurteil bezüglich der Abstimmungsvorlage zum Wegweisungsartikel, wildem Plakatieren und Littering. «Wenn das Wegweisen von Menschen und die Beseitigung von Abfall auf die gleiche Stufe gestellt werden, zeigt das den wahren Geist des Wegweisungsartikels, welcher von uns bekämpft wird», sagt Oliver Renggli, Pressesprecher des Bündnisses «Luzern für Alle».
Das Bündnis «Luzern Für Alle» bleibt der Ansicht: Mit der Verknüpfung des Wegweisungsartikels mit einer Litteringvorlage und dem Verbot des Wildplakatierens, schränkte die Luzerner Regierung die freie Meinungsäusserung bei der Luzerner Stimmbevölkerung ein. Dies zeigt sich insbesondere bei den unterschiedlichen Begründungen der SVP, Grünen und SPOrtsparteien, welche die NeinParole für den 8. Februar gefasst haben. Gegen eine solche undemokratische PäckliPolitik wehrte sich das Bündnis «Luzern für alle» mit einer Beschwerde vor dem Bundesgericht.
Randständige und Abfall
Das oberste Gericht hat nun entschieden, dass die Einheit der Materie der Vorlage nicht verletzt sei. Somit ist der Kampf gegen unbefugtes Plakatieren und Abfallberge, inhaltlich mit dem Kampf gegen Randständige auf öffentlichen Plätzen zu vergleichen. Das urteil lässt sich nur auf eine Art interpretieren: Die Touristen stören sich nicht nur an herumliegendem Abfall sondern auch an nicht der Norm entsprechenden Menschen – beides soll mit der Abstimmungsvorlage vom 8. Februar bekämpft werden. «Diese Intoleranz ist ein Armutszeugnis für den Kanton Luzern und unsere liberale Gesellschaft», sagt Oliver Renggli, Pressesprecher des Bündnisses «Luzern für Alle».
Kleiner Erfolg der Beschwerde
Das Bündnis «Luzern für Alle» erachtet die Verknüpfung der beiden Vorlagen trotz Bundesgerichtsentscheid als undemokratisches Taktierspiel der Regierung. Das lässt sich auch daraus schliessen, dass der ursprüngliche amtliche Titel «Änderung des Übertretungsstrafgesetzes» zwischenzeitlich abgeändert wurde. Hier kam die Justitzdirekion einer Forderung in der Beschwerde vorbeugend nach. Der neue Titel, welcher auch in der Abstimmungsbroschüre steht, lautet «Änderung Übertretungsstrafgesetz und Kantonspolizeigesetz betreffend Wegweisung, Littering und unbefugtes Plakatieren» und weist somit zumindest darauf hin, dass hier mehrere unterschiedliche Dinge behandelt werden.
Wegweisungen nur gegen Hooligans?
Unter Umgehung des Parlaments spricht Justizdirektorin Yvonne Schärli neuerdings nur noch vom Kampf gegen Hooligans, für welchen der Wegweisungsartikel nötig sei. Der Wegweisungsartikel soll nicht gegen Randständige angewendet werden, sondern gegen Hooligans, so Schärli an einer Podiumsdiskussion. Es ist fraglich, ob das Bundesgericht auch mit dieser Argumentation einverstanden gewesen wäre, zumal mit dem sogenannten «HooliganKonkordat» eine weitere Abstimmung zu genau dieser Problematik ansteht. Diese Unstimmigkeiten weisen jedoch erneut auf die Problematiken des Artikels hin: Wen den Wegweisungsartikel genau treffen wird, bleibt umstritten, da der Gesetzestext die Kriterien der Anwendung der Polizei überlässt.

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30.01.2009
Tags: Bern, Demokratie, Meinungsäusserungsfreiheit, Partei der Arbeit, Polizei, Wegweisungsartikel, Zbinden
Ein weiteres Mal macht ein Berner Polizeieinsatz von sich reden: Einige Dutzend friedlich Demonstrierende – unter ihnen auch Kinder – werden am 27.1.09 von der Polizei am Rande Bundesplatzeseingekesselt, mit Wegweisungen bedacht und vertrieben; mehrere werden gar festgenommen. Eine dringliche Interpellation von Rolf Zbinden (PdA) an den Gemeinderat von Bern.
Die Bilder verbreiten sich über die Fernsehkanäle, tags darauf über die Printmedien – und viele Menschen greifen sich an den Kopf: Ist das die Art, wie in Bern mit dem Recht auf freie Meinungsäusserung umgegangen wird?
Von den lächelnden Herren im Bundeshaus war auf diese Frage sicher keine Antwort zu erwarten. Aber auch der Berner Sicherheitsdirektor bleibt eine Erklärung für den unverhältnismässigen Polizeieinsatz und die polizeiliche Okkupation der Innenstadt schuldig. Seine Interpretation von Gastfreundschaft, die er den Medien gegenüber zum Besten gibt, mutet – je nach Sichtweise – hilflos oder zynisch an.
Nach diesem neuen Fall der Verletzung des demokratischen Grundrechts auf freie Meinungsäusserung will die PdA Bern vom Gemeinderat wissen:
1. welchen Einfluss er noch auf den Einsatz polizeilicher Kräfte und Mittel auf dem Gebiet der Gemeinde Bern hat;
2. warum ein Sicherheitsdirektor, der offensichtlich nicht mehr Herr der Lage ist, dann in solchen Situationen noch in offizieller Funktion auftritt;
3. was der Gemeinderat aus der Polizeiaktion vom 27.1.09 – welche nicht nur als image-schädigend, sondern auch als demokratiefeindlich empfunden werden muss für Konsequenzen
zu ziehen gedenkt.
Begründung der Dringlichkeit:
Der erste „Ernstfall” für den neuen Sicherheitsdirektor verlangt nach einer raschen Klärung der Positionen, die der Gemeinderat gegenüber dem Recht auf freie Meinungsäusserung einnimmt.
Rolf Zbinden, PdA Bern, 29.01.09
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