Härtefallkommission in ZH!

Heute wird die Härtefallkommission ihre Arbeit formell aufnehmen. Das Bleiberecht wird die Tätigkeit der Kommission sehr aufmerksam verfolgen, verspricht sich aber durch ihre Einführung kaum Verbesserung für die unerträgliche Situation der Sans-Papiers im Kanton Zürich.

Die Härtefallkommission ist auf einem Widerspruch aufgebaut, da sie sich gemäss Verordnung aus Fachleuten und nicht politischen Vertretern zusammensetzt, aber sehr schnell ins Kreuzfeuer politischer Kontroversen geraten wird und somit politische Entscheidungen wird fällen müssen. Die Erfahrung hat gezeigt, dass Kirchen- und Hilfswerkvertreter, aus welchen die Kommission unter anderem zusammengesetzt sein wird, lavieren, wenn es darum geht, sich auch auf politischer Ebene für die Schwächsten einzusetzen.

Für die Sans-Papiers wird sich kaum etwas ändern. Hoffnung besteht einzig, dass die Kommission die bisherigen willkürlichen Kriterien des Zürcher Migrationsamtes zur Zulassung als Härtefall fairer gestaltet. Die Kriterien waren bisher so restriktiv, dass letztes Jahr kein einziger Härtefall zugelassen wurde. Realistische Zulassungskriterien zu entwickeln wird nun in der Verantwortung der Härtefallkommission liegen.

Das Bleiberechtkollektiv möchte betonen, dass die Schaffung der Härtefallkommission die Misere im Asylwesen im Kanton Zürich nur geringfügig zu verbessern vermag. Das Schweizerische Migrationsrecht hat zum Ziel, das Leben von Menschen, die auf der Suche nach einem menschenwürdigen Dasein in die Schweiz geflüchtet sind, so hart wie nur möglich zu gestalten. Härtefalle zu kreieren ist das Ziel der Schweizerischen Migrationspolitik. Eine Härtefallkommission hat die zynische Aufgabe, zwischen harten und noch härteren Fällen zu unterscheiden. Nur eine kollektive Regularisierung, wie sie in anderen europäischen Ländern erfolgreich durchgeführt wurde, kann aus Härtefällen Menschen und aus Nothilfebezüger Steuerzahler machen.

Flucht ist kein Verbrechen!

Bleiberecht für Alle!

Kontakt: alle@bleiberecht.ch