Das kleinere Übel?

Die Umfrageresultate zur Ausschaffungsinitiative waren schockierend, aber nicht wirklich überraschend. 58 Prozent der Stimmberechtigten sprechen sich derzeit für ein Ja zur Ausschaffungsinitiative aus.

Auch bei Wählerinnen und Wählern links der Mitte ist der Rückhalt für die Initiative erstaunlich gross. 35 Prozent jener Personen, die sich als «SP-nah» charakterisieren, wollen ein Ja in die Urne legen. Schockierend ist dies, weil die Initiative Kriminalität mit ausländischer Herkunft gleichsetzt und damit eine willkürliche und an rassischen Kriterien festgeschriebene Doppelbestrafung begründet. Nicht überraschend ist es, weil Menschen, die muslimischen Gläubigen den Bau von einigen wenigen Türmchen verbieten, auch kein Problem damit haben, für kriminelle AusländerInnen ein separates und willkürliches Rechtssystem zu schaffen.

Der Gewinn beim Gegenvorschlag?

Was können wir Linke also bei einem strategischen Ja zum Gegenvorschlag gewinnen? Im «bestmöglichen » Szenario verhindern wir willkürliche Ausschaffungen, insbesondere bei Bagatelldelikten in der Sozialhilfe. Dies wäre der Fall, wenn am 28. November sowohl die Ausschaffungsinitiative, als auch der Gegenvorschlag angenommen würde und der Gegenvorschlag dank linker Stimmen in der Stichfrage obsiegen würde. Allerdings ist fraglich, ob der Willkür der SVP-Initiative nicht sowieso durch übergeordnete Instanzen ein Riegel geschoben würde. Es ist schwer vorstellbar, dass der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte tatsächlich der Ausschaffung «kleiner Fische» im Sozialhilfebereich zustimmen würde.

Selbst in diesem «bestmöglichen» Szenario verlieren wir durch die Wahl des leicht kleineren Übels etwas, nämlich eine linke Grundhaltung. Wir müssten unsere ureigensten Überzeugung über Bord werfen, dass vor dem Gesetz alle Menschen – egal ob arm oder reich, ob Mann oder Frau, ob AusländerIn oder SchweizerIn – gleich sein sollen. Diesen Anspruch müssten wir aufgeben. Wie können wir aber dann in Zukunft noch glaubwürdig eine progressive Migrationspolitik einfordern, die sich an der grundsätzlichen Gleichwertigkeit der «Anderen» orientiert?

Im schlimmstmöglichen Szenario verhilft die Linke durch ihre Zustimmung dem Gegenvorschlag zum Durchbruch, während die Ausschaffungsinitiative abgelehnt würde. In diesem Fall wären wir hauptverantwortlich für die Verschärfung der Schweizerischen

Ausschaffungspraxis. Ohne unsere – wenn auch nur strategische – Zustimmung, wäre neben der Initiative auch der Gegenvorschlag durchgefallen. Mit einem konsequenten doppelten Nein hätten wir in dieser Situation beides verhindern können.

Kleine Schanze besetzt – kollektive Regularisierung jetzt!

Was kann ich tun?

  • Vorbeikommen – am besten mit Schlafsack und Mättli und falls vorhanden Zelt! Das vorläufige Kultur- und Politprogramm findet sich unten.
  • Die Solidaritätserklärung unterschreiben
  • Spenden: Bleiberecht für alle, PC 85-389307-8. Auch Materialspenden – z.B. Decken oder Schlafsäcke – sind sehr willkommen!

Kollektive Regularisierung jetzt! Der Kampf geht weiter.

Erklärung der Schweizer Bleiberecht-Kollektive zur Besetzung der kleinen Schanze, 26. Juni 2010

Wir, Menschen aus der ganzen Schweiz mit und ohne Aufenthaltsbewilligung, haben heute die kleine Schanze in Bern besetzt. Wir nehmen uns diesen öffentlichen Raum, weil wir die unmenschliche Schweizer Asyl- und Migrationspolitik nicht widerstandslos hinnehmen wollen.

Als abgewiesene Asylsuchende werden wir* über Jahre in teils unterirdischen „Notunterkünften“ eingepfercht , während uns mit dem Arbeitsverbot jede Perspektive genommen wird. Als Sans-Papiers verrichten wir – ohne rechtlichen Schutz und oft unter miserablen Bedingungen – unentbehrliche Arbeit in Schweizer Haushalten, Restaurants, Fabriken und Landwirtschaftsbetrieben. Jederzeit sind wir von der Ausschaffung bedroht. Und viele unserer Freundinnen und Freunde sind in den Auschaffungsgefängnissen eingesperrt, nur weil sie auf der Suche nach einem würdigen Leben in die Schweiz gekommen sind.  Mit der Besetzung der kleinen Schanze brechen wir das Schweigen über diese Zustände.

Wir verbinden unsere Aktion mit dem Aufruf an alle, die sich einen Funken Menschlichkeit bewahrt haben, mit uns gemeinsam für eine kollektive Regularisierung zu kämpfen. Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf fordern wir auf, endlich konkrete Schritte zur Regularisierung der Zehntausenden illegalisierten Migrantinnen und Migranten in der Schweiz unternehmen, statt sie zu einem Leben in Angst und Prekarität zu zwingen.

Migration ist in erster Linie die Folge eines globalen Wirtschaftssystems, das zu sozialer Ungleichheit, Armut, Abhängigkeit und Gewalt führt. Sie ist das Ergebnis einer profitorientierten und kurzsichtigen Politik von Regierungen, Unternehmen und internationalen Organisationen, die gerade auch von der Schweiz mitgetragen wird.

Menschen, die aufgrund dieser Umstände fliehen, werden durch die menschenfeindliche „Asylpolitik“ der Schweiz gleich doppelt bestraft. Migration ist ein legitimes Recht eines jeden Menschen, für das sich niemand zu entschuldigen braucht. Eine kollektive Regularisierung ist ein erster Schritt zur Entkriminalisierung von MigrantInnen.

In den nächsten Tagen werden im und um das Camp auf  der kleinen Schanze zahlreiche Aktionen, Veranstaltungen und Konzerte stattfinden. Wir laden alle solidarischen Menschen herzlich ein, sich an der Aktion zu beteiligen.

Kein Mensch ist illegal! Kollektive Regularisierung jetzt!

Die Bleiberecht-Kollektive der Schweiz

Weitere Info und Programm: www.bleiberecht.ch

Immer noch hier, immer noch ausgegrenzt

Vor einem Jahr ist die Predigerkirche für drei Wochen von den Sans-Papiers besetzt worden, was ihnen erlaubte, für einen kurzen Moment auf ihre unerträgliche und ausweglose Situation aufmerksam zu machen und ihre Forderungen zu stellen.

Die Sans-Papiers, die in klirrender Kälte vor der verschlossenen Kirche ausgeharrt haben, sind noch immer dieselben, wie im vergangenen Jahr und auch ihre Forderungen sind noch immer dieselben. Denn an ihrer unerträglichen Situation hat sich nichts geändert. Sie leben noch immer heimlich am Rande der Gesellschaft, oder in Zivilschutzanlagen ennet der Autobahn auf einer Pritsche. Noch immer erhalten sie durch das Nothilferegime den täglichen Betrag von 8.50 nicht in Bar und haben daher immer noch keine Möglichkeit, sich fortzubewegen. Noch immer werden einige von ihnen jede Woche in einer anderen Zivilschutzanlage untergebracht, um sie zu desintegrieren, und noch immer haben die Sans-Papiers keine behelfsmässigen Ausweise, um sich gegenüber der Polizei auszuweisen, womit die regelmässigen Verhaftungen der Sans-Papiers für einige Nächte hinfällig würde.

Der zuständige Regierungsrat Hans Hollenstein setzt auf Gnadenlosigkeit und hat die Fertigmach-Malschiene, die er gegen die Sans-Papiers ins Werk setzt, kein bisschen abgemildert. Als einziges Feigenblatt seiner Migrationspolitik hat Hollenstein eine Härtefallkommission eingesetzt. Diese hat inzwischen vier der schätzungsweise 30 000 Sans-Papiers im Kanton Zürich beurteilt. Wie sie entschieden hat, will sie nicht sagen. Alleine aber die Dimension des Problems zeigt, dass nur eine kollektive Regularisierung eine pragmatische Antwort auf das Anliegen der Sans-Papiers sein kann.

Scheitern der Migrationspolitik wird offensichtlich

Diese Forderung fällt in eine Zeit, wo einerseits das Klima gegen über Migranten durch die Minarettininitiative nachhaltig vergiftet ist, sich andererseits aber das komplette Scheitern des noch nicht einmal seit zwei Jahren in Kraft stehenden verschärften Asylgesetzes unübersehbar abzeichnet, wenn das auch niemand eingestehen möchte. Die praktische Abschaffung des Nichteintretens-Entscheides (NEE), die Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf diese Woche angekündigt hatte, bedeutet nichts Geringeres, als dass die zentrale Neuerung des verschärften Asylgesetzes wieder rückgängig gemacht werden soll, weil dadurch, dass man Asylbewerbern keinen materiellen Entscheid zugestehen möchte, weder Zeit noch Kosten gespart werden können und auch die Zahl der Migranten nicht abgenommen hat. Die Politik der Unerbittlichkeit ist damit fehlgeschlagen, sie hat sich sogar als kontraproduktiv erwiesen, weil es nicht mehr darauf ankommt, ob man einen Nichteintretensentscheid erhält oder nicht, dem Fertigmach-Regime der Nothilfe kann man so oder so nicht entrinnen. Die Nivellierung nach unten führte zu nichts als menschlichem Leid und einer Abstumpfung des Abschreckungsdispositiv, das die Schweiz so sorgfältig aufgebaut hat.

In absehbarer Zeit wird auch das zweite zentrale Element des verschärften Asylgesetzes – der Ersatz der Sozialhilfe durch Nothilfe – umgestürzt werden, wenn sich die Kantonalen Sicherheitsdirektoren beim Bund endlich mit ihrer Ansicht durchsetzen können, dass die Nothilfe so nicht weiter tragbar ist, weil sie die Betroffenen systematisch krank macht und sie dennoch nicht gehen können, weil sie überwältigende Gründe hatten, herzukommen.

Türen bleiben verschlossen

Das Bleiberecht-Kollektiv hat sich im vergangenen Jahr darauf konzentriert, den Sans-Papiers, die keinerlei Beschäftigungsmöglichkeiten haben, Deutsch beizubringen, damit sie sich wirksam für ihre Anliegen wehren können. 120 abgewiesene Asylsuchende bringen sich in der autonomen Schule in Oerlikon in einem System der Selbsthilfe an drei Nachmittagen pro Woche gegenseitig Deutsch bei.

Da im vergangenen Jahr zwar das Scheitern der aktuellen Migrationspolitik offensichtlich wurde, die Bereitschaft zum Umdenken aber noch nicht eingesetzt hat, werden in der Zukunft wieder vermehrt politische Aktionen nötig sein.

Die Kirchen tun gut daran, ihre Türen auch weiterhin abzuschliessen, wenn sie Angst davor haben, im Kampf um Menschlichkeit und Augenmass in die Pflicht genommen zu werden.

Kinderrechte werden oft missachtet

Die Schweizerische Beobachtungsstelle für Asyl- und Ausländerrecht (SBAA) stellt fest, dass bei der Anwendung des Asyl- und des Ausländergesetzes die Grundsätze der Kinderrechtskonvention immer wieder ausser Acht gelassen werden.

In zahlreichen untersuchten Fällen wurden die Bedürfnisse und das Wohl des Kindes nicht berücksichtigt;
im Vordergrund stand die aktuelle restriktive Migrationspolitik.
In einem heute veröffentlichten Bericht untersucht die Schweizerische Beobachtungsstelle für
Asyl- und Ausländerrecht, wie es bei der Anwendung des Asyl- und des Ausländergesetzes
um die Rechte der Kinder steht. Dabei kommt sie zum Schluss, dass dem von der Schweiz
ratifizierten UNO-Übereinkommen über die Rechte des Kindes (KRK) vielfach keine Beachtung
geschenkt wird. Gemäss der Kinderrechtskonvention müsste bei allen Massnahmen, die Kinder
betreffen, deren Wohl vorrangig berücksichtigt werden. Ebenfalls stellen der Schutz der
Beziehungen zwischen Kindern und Eltern sowie das Recht auf Familienleben einen zentralen
Aspekt dar.
Wie in der Untersuchung der SBAA deutlich wird, werden diese Grundsätze jedoch hinter die
Vorgaben einer restriktiven Migrationspolitik zurückgestellt. Die einschneidenden Auswirkungen
eines Entscheids auf Kinder werden als «Kollateralschäden» in Kauf genommen. So etwa,
wenn Familiengemeinschaften auseinander gerissen werden, weil der Vater ausgewiesen wird
oder die Mutter mit den Kindern – in manchen Fällen Kinder mit Schweizer Nationalität – die
Schweiz verlassen muss. Die Kinder können dadurch keine regelmässige Beziehung zum Vater
leben. Oder wenn Kinder, die seit Jahren in der Schweiz zur Schule gehen und integriert sind,
in ein ihnen fremdes Land ausreisen müssen, zu dem sie keinerlei Beziehung haben. Der
Bericht zeigt ebenfalls auf, dass Familien, die lediglich Nothilfe empfangen, die gesunde
Ernährung der Kinder nicht gewährleisten können, weil der geringe Betrag dafür nicht ausreicht.
Die SBAA stellt deshalb die Frage, ob das in der Konvention festgeschriebene Diskriminierungsverbot
respektiert wird. Gemäss diesem müssen die Rechte der Konvention für alle
Kinder gewährleistet werden. Kinder von Asylsuchenden und MigrantInnen sind jedoch laut
dem Bericht besonders benachteiligt.
Die Schweizerische Beobachtungsstelle für Asyl- und Ausländerrecht stellt die übermässige
Gewichtung einer restriktiven Einwanderungspolitik im Verhältnis zu den Werten der Kinderrechtskonvention
infrage. Die Kinderrechtskonvention ist ein verbindliches Regelwerk, zu
dem sich die Schweiz bekennt und das sie sich einzuhalten verpflichtet hat. Die Konvention
hat ihre Gültigkeit für alle in der Schweiz wohnhaften Kinder und Jugendlichen – unabhängig
von ihrem Aufenthaltsstatus oder demjenigen ihrer Eltern. Es gilt daher, sie entsprechend
umzusetzen und bei Entscheiden konsequent zu berücksichtigen, damit Kinder nicht zu den
Leidtragenden einer restriktiven Einwanderungspolitik werden.

Härtefallkommission in ZH!

Heute wird die Härtefallkommission ihre Arbeit formell aufnehmen. Das Bleiberecht wird die Tätigkeit der Kommission sehr aufmerksam verfolgen, verspricht sich aber durch ihre Einführung kaum Verbesserung für die unerträgliche Situation der Sans-Papiers im Kanton Zürich.

Die Härtefallkommission ist auf einem Widerspruch aufgebaut, da sie sich gemäss Verordnung aus Fachleuten und nicht politischen Vertretern zusammensetzt, aber sehr schnell ins Kreuzfeuer politischer Kontroversen geraten wird und somit politische Entscheidungen wird fällen müssen. Die Erfahrung hat gezeigt, dass Kirchen- und Hilfswerkvertreter, aus welchen die Kommission unter anderem zusammengesetzt sein wird, lavieren, wenn es darum geht, sich auch auf politischer Ebene für die Schwächsten einzusetzen.

Für die Sans-Papiers wird sich kaum etwas ändern. Hoffnung besteht einzig, dass die Kommission die bisherigen willkürlichen Kriterien des Zürcher Migrationsamtes zur Zulassung als Härtefall fairer gestaltet. Die Kriterien waren bisher so restriktiv, dass letztes Jahr kein einziger Härtefall zugelassen wurde. Realistische Zulassungskriterien zu entwickeln wird nun in der Verantwortung der Härtefallkommission liegen.

Das Bleiberechtkollektiv möchte betonen, dass die Schaffung der Härtefallkommission die Misere im Asylwesen im Kanton Zürich nur geringfügig zu verbessern vermag. Das Schweizerische Migrationsrecht hat zum Ziel, das Leben von Menschen, die auf der Suche nach einem menschenwürdigen Dasein in die Schweiz geflüchtet sind, so hart wie nur möglich zu gestalten. Härtefalle zu kreieren ist das Ziel der Schweizerischen Migrationspolitik. Eine Härtefallkommission hat die zynische Aufgabe, zwischen harten und noch härteren Fällen zu unterscheiden. Nur eine kollektive Regularisierung, wie sie in anderen europäischen Ländern erfolgreich durchgeführt wurde, kann aus Härtefällen Menschen und aus Nothilfebezüger Steuerzahler machen.

Flucht ist kein Verbrechen!

Bleiberecht für Alle!

Kontakt: alle@bleiberecht.ch

OstermarsCH 2009

Am Ostermontag, 13. April, findet der Berner Ostermarsch unter dem Motto „Stopp den Ausgrenzungen – Friede den MigrantInnen “ statt. Mit dem Schwerpunkt Migration soll in diesem Jahr betont werden, dass Friedensarbeit auch bedeutet, Mauern und Ungleichheiten abzubauen und den Zugang zu sozialen und politischen Rechten für alle in der Schweiz lebenden Menschen zu garantieren.

Schon zum siebten Mal ruft ein breites Bündnis von Kirchen, Organisationen und Bewegungen zu diesem Ereignis auf. Damit wird eine Tradition fortgeführt, die in den letzten Jahren in unserer Region erfreulich gewachsen ist. Der Ostermarsch hat unterdessen eine schweizerische Ausrichtung und wird zweisprachig deutsch/französisch durchgeführt.

Wie in den Vorjahren startet der Ostermarsch ab Ausgangspunkt Eichholz um 13 Uhr und führt entlang der Aare in die Altstadt. An der Schlusskundgebung auf dem Münsterplatz wartet ein vielfältiges Programm mit Redebeiträgen, Musik, Essen und Trinken. Als Hauptreferenteninnen werden Anne-Catherine Menétrey Savary, alt Nationalrätin, und Theodora Leite Stampfli, cfd Migrationspolitik, sprechen.

Die Reformierten Kirchen Bern-Jura-Solothurn tragen diesen Anlass aktiv mit. Sie sehen darin einen wichtigen Beitrag zur „Dekade zur Überwindung von Gewalt“, in der unsere Kirche und viele Kirchgemeinden engagiert sind.

Stopp den Ausgrenzungen – Friede den MigrantInnen

Friede heisst, Mauern und Ungleichheiten abbauen und den Zugang zu sozialen und politischen Rechten für alle in der Schweiz lebenden Menschen zu garantieren.

• Wir wollen keine Wirtschaft, die nur deshalb funktioniert und wächst, weil sie auf geschlechter- und herkunftsspezifischer Diskriminierung beruht. • Wir fordern die Schaffung von rechtlichen und sozialen Bedingungen, die allen MigrantInnen ein menschenwürdiges Leben in der Schweiz ermöglichen.
• Wir verwerfen die neoliberale Vorstellung von Wirtschaft und Wachstum, welche Menschen auf Humankapital reduziert und die Menschenrechte der Profitmaximierung opfert. • Wir bestehen auf der eigentlichen Funktion des Asylgesetzgebung. Sie heisst: Menschen schützen, nicht Migration verhindern.

Friedensarbeit in der Migrationspolitik beginnt mit Regularisierungen von Sans-Papiers, der Wiederaufnahme von Kontingentsflüchtlingen und mit Asyl für verfolgte DienstverweigererInnen.

Ostermontag, 13. April 2009

13.00 Uhr Auftakt im Eichholz
Ostermarsch entlang der Aare

14.30 Uhr Schlusskundgebung auf dem Münsterplatz mit:

– Theodora Leite Stampfli, cfd Migrationspolitik
– Anne-Catherine Menétrey-Savary, ancienne conseillère nationale

– Marina Bolzli, Autorin
– Bateau Ivre, Klezmer/Chansons
– Kurdisches Buffet

Zürich: Gravierende TB-Fälle im Asylbereich

Zwei Todesfälle, eine wachsende Zahl von TB-Erkrankungen und die Infizierung von Angestellten in den Einrichtung des Asylwesens sind ein Alarmsignal. Der Abbau bei der Gesundheitsversorgung für Flüchtlinge hat Folgen. augenauf fordert die Behörden eindringlich auf, auch im Asylbereich wieder für eine umfassende medizinische Grundversorgung zu sorgen und in eine flächendeckende Gesundheits-Prävention in den Empfangsstellen, Durchgangszentren, Notunterkünften und Ausschaffungsgefängnisses zu investieren.

Im Mai des letzten Jahres hat augenauf über den Tod von Abdi Daud berichtet. Unsere Recherchen habenergeben, dass bis zu seiner Hospitalisierung im Klotener Ausschaffungsgefängnis inhaftierte somalischeFlüchtling an den Folgen einer speziellen Tuberkulose-Erkrankung gestorben ist. Inzwischen wissen wir: Abdi war nicht der einzige Flüchtling, der im Jahr 2008 im Kanton Zürich an den Folgen einer TBErkrankung gestorben ist. Im Oktober starb eine afrikanische Frau in einem Zürcher Spital, die vier Monate vorher – begleitet von ihrem Mann und ihren beiden Kindern – mit offener TB von einer Empfangsstelle des Bundes in ein Zürcher Durchgangszentrum zugewiesen worden ist. Bereits sechs Monate vorher – im April 2008 – ist ein Flüchtling mit offener TB einem anderen Zürcher Durchgangszentrum zugewiesen worden.


Schlechte Informationen

Bei den von der Lungenliga durchgeführten Umgebungsuntersuchungen in den beiden Zentren ist festgestellt worden, dass neben einer grösseren Zahl von Flüchtlingen auch Angestellte infiziert sind, die sich mit sehr grosser Wahrscheinlichkeit an der Arbeitsstelle angesteckt haben.*

Gebremste Information führt zu Angst und Unsicherheit unter den Betroffenen Im Laufe des Jahres 2008 sind viele Flüchtlinge und Menschen, die regelmässigen Kontakt mit Flüchtlingen haben, mit Fragen an augenauf gelangt. Viele berichteten, dass in ihrem Umfeld TB-Tests durchgeführt oder sie selbst zu Tests aufgeboten worden sind. Alle diese Personen waren schlecht informiert. Für die Flüchtlinge kam erschwerend hinzu, dass sie wegen der Beschränkung der medizinischen Versorgung keine Möglichkeit hatten, sich von einem Arzt ihres Vertrauens informieren zu lassen.**

Später mussten wir festgestellt, dass sogar die von uns kontaktierten Angestellten von Einrichtungen des Asylwesens*** über die von augenauf zusammengetragenen Informationen über die Verbreitung von TB unter Flüchtlingen im Kanton Zürich überrascht waren. Offenbar sind diese Personen von ihren Arbeitgebern nur schlecht oder gar nicht über die Notwendigkeit, sich in den Asyleinrichtungen an die in Fachkreisen bekannten Präventionsregeln zu halten, und die Möglichkeiten der Früherkennung von TB informiert worden.

Im Januar 2009 hat augenauf Gespräche mit Verantwortlichen der Asylorganisation der Stadt Zürich, des Sozialamts und der ihr angeschlossenen Asylkoordination des Kantons Zürich, der Lungenliga und dem Amt für Justizvollzug geführt.

– Die Lungenliga hat uns mitgeteilt, dass die Zahl der ihr gemeldeten TB-Erkrankungen im Jahr 2008 zwar zugenommen und die Zahl der erkrankten Flüchtlinge sogar stark zugenommen habe. Aufgrund der langjährigen Entwicklung sei es jedoch nicht angebracht, von einer Ausnahmesituation zu sprechen.

– Die Asylorganisation der Stadt Zürich hat sich sehr besorgt über die Tatsache gezeigt, dass Flüchtlinge mit offener TB aus den Empfangsstellen des Bundes an Durchgangszentren weitergeleitet worden sind.

– Der Leiter des kantonalen Sozialamts erklärte, dass man im Laufe des Jahres 2008 keinen besonderen Handlungsbedarf festgestellt habe.

– Der Leiter des Amts für Justizvollzug sagte uns im Gespräch, dass im Justizvollzug keine Anzeichen für einen Anstieg von infektiösen Erkrankungen, insbesondere Tuberkulose vorlägen. Seit dem Tod von Abdi Daud würden Ausschaffungshäftlinge vermehrt mit neuen Bluttests auf TB getestet und nötigenfalls behandelt.

Unverständliche Mängel und Laissez-faire bei der Kommunikation

Sehr erstaunt sind wir, dass der Informationsaustausch über die medizinische Situation zwischen den mit der Betreuung und der medizinischen Versorgung von Flüchtlingen betrauten Stellen*** offenbar nur schlecht oder gar nicht funktioniert. So verfügte die Asylorganisation der Stadt Zürich, die im Auftrag des Kantons fünf Durchgangszentren und eine Notunterkunft führt, noch im Januar 2009 nicht über Informationen über die TB-Situation im Ausschaffungsgefängnis oder den von der ORS geführten Durchgangszentren. Meditrina, die unabhängige medizinische Anlaufstelle für Papierlose, ist erst von augenauf auf die eingangs erwähnten Fälle hingewiesen worden.

Diese Nicht-Kommunikation ist fatal, weil damit die sachgerechte Information der Angestellten nicht sichergestellt und notwendige Präventionsmassnahmen nicht eingeleitet werden können. Verantwortungslos wird dieses Vorgehen, weil es so völlig unmöglich ist, die am direktesten Betroffenen und wegen der schlechteren Versorgung und ihres labileren Gesundheitszustandes am stärksten gefährdeten Flüchtlinge sachgerecht zu informieren. Die Tatsache, dass Flüchtlinge nur über zum Teil nicht einmal medizinisch geschultes Personal einen Termin bei einer Pflegefachfrau oder einem Asylarzt bekommen können, und vielfach kein Vertrauensverhältnis zu den zuständigen Asylärzten besteht, zeigt den Informationsnotstand, dem viele Flüchtlinge in gesundheitlichen Belangen ausgesetzt sind.

Unverständlich ist im Übrigen auch, dass der für die Betreuung der Flüchtlinge zuständige Kanton trotz zwei TB-Todesfällen die Öffentlichkeit nie informiert hat. Die einzige offizielle Information ist eine beschwichtigende und die Realitäten nur verzerrt wiedergebende Antwort des Regierungsrates auf eine Anfrage von drei KantonsrätInnen zum Tod von Abdi Daud. Diese Informationsverweigerung verhindert, dass sich die Mitarbeitenden der vielen offiziellen Stellen und der freiwilligen Unterstützungsnetzwerke, die regelmässigen Kontakt haben mit Flüchtlingen, sachgerecht vor der Gefahr einer TB-Ansteckung schützen können.

Medizinische Grundversorgung muss sofort verbessert werden

Auch wenn Fachleute nicht davon ausgehen, dass sich die Steigerung der Zahl von TB-Erkrankungen fortsetzen sollte, ist für augenauf klar, dass aufgrund der Erfahrungen des letzten Jahres Massnahmen zur Wiederherstellung einer umfassenden medizinischen Versorgung der Flüchtlinge dringend erforderlich sind. Notwendig ist dies nicht nur, weil ein hoher Standard bei der Prävention und Behandlung von TB sichergestellt werden muss. Die Gesundheitsversorgung der Flüchtling muss generell zum Thema gemacht werden und der

Fokus auch auf die Behandlung anderer Krankheiten wie HIV, Gelbfieber, Krätze oder Kriegs- und Fluchttraumatas gelegt werden.

– Sicherzustellen ist dabei in erster Linie der ungehinderte Zugang der Flüchtlinge zu einem Arzt/einer Ärztin oder/und einer Pflegeperson ihres Vertrauens. Das zur Reduktion der Gesundheitskosten eingeführte „doppelte“ Gate-Keeping-System **** hat zur Folge, dass tausende von Personen, die eine besondere medizinische Versorgung benötigen würden, nur noch ein Basisversorgung gewährleistet ist. Konkret fordern wir:

1) dass auch für abgewiesenen Flüchtlinge wieder eine Krankenversicherung abgeschlossen wird;

2) dass die Asylärzte-Liste abgeschafft und mehr unabhängige und in der Versorgung von MigrantInnen erfahrene ÄrztInnen die Betreuung von Flüchtlingen wahrnahmen können.

3) dass in allen Einrichtungen des Asylwesens (Ausschaffungsgefängnis, Transitbereich Flughafen, Nothilfe, Durchgangszentren, 2. Phase in den Gemeinden) unabhängige Fachpersonen die medizinische Grundversorgung sicherstellen und der Kanton den BetreiberInnen die entsprechenden Mittel zur Verfügung stellt.

– Aus gesundheitlichen Gründen sind für alle Flüchtlinge neben dem Zugang zur medizinischen Versorgung auch vollwertige Ernährung, Bewegungsmöglichkeiten und Unterbringung in Unterkünften mit Tageslicht sicherzustellen. Gerade aus der TB-Prävention weiss man, dass Ernährung und Bewegung wichtige Faktoren sind, den Ausbruch der Krankheit zu vermeiden. Es ist bekannt, dass Flüchtlinge aus Armutsregionen ein erhöhtes Risiko einer latenten TB-Infektion haben. Deshalb sind die schikanösen Lebensbedingungen in der Nothilfe (ständiger Wohnsitzwechsel, eben mit 8 Franken im Tag, Unterbringung in unterirdischen Anlagen) auch aus gesundheitlichen Gründen (Förderung der Verschleppung von Krankheiten) unverantwortlich.

–  Sicherzustellen ist ausserdem, dass die Betreuungseinrichtungen über genügend personelle und finanzielle Mittel für die medizinische Betreuung vor Ort und die nötige Präventionsarbeit haben.

Zu beachten sind dabei auch die Arbeitsschutzbestimmungen der SUVA. Die Bestimmungen für die TB-Prävention bezeichnen Gefängnisse, Empfangs- und Durchgangszentren als Ort mit einer höherer oder mittlerer TB-Gefährdung*****. Gefordert sind deshalb besondere Präventionsmassnahmen (zB. TB-Tests für das Personal bei Eintritt, Information des Personal für die TBFrüherkennung).

Vom in der Schweizer Asylpolitik geltenden Primat der Abschreckung muss Abstand genommen werden, wenn die gesundheitliche Grundversorgung in Frage gestellt ist. Wir gehen davon aus, dass sich auch die Befürworter einer restriktiven Migrationspolitik diesem Grundsatz nicht wiedersetzten werden.

*Basler Empfangsstelle Bässlergut mit TB infiziert worden sind. Am 22. August 2008 sprach der Beobachter von insgesamt 5 infizierten Securitas-Angestellten.

** Eine Liste der Fälle, in denen augenauf von Flüchtlingen wegen TB-Infektionen und –Erkrankungen kontaktiert worden ist, liegt bei.

*** Im Kanton Zürich werden die die Durchgangszentren und Notunterkünfte im Auftrag des Kantons von

der Asylorganisation Zürich (eine öffentlichrechtliche Anstalt der Stadt Zürich) und der ORS Service AG

geführt. Für das Ausschaffungsgefängnis ist Kloten ist die Justizdirektion verantwortlich. Im Transit des

Flughafens Kloten werden Flüchtlinge von der ORS betreut. Das SRK ist für die Rückkehrberatung der im

Flughafengefängnis und im Transit festgehaltenen Flüchtlinge verantwortlich. Sans-Papiers können sich nur an privat geführte Einrichtungen wie der Anlaufstelle SPAZ oder Meditrina wenden. Für die sich länger in der Schweiz aufhaltenden Flüchtlinge sind die Sozialbehörden der Gemeinden zuständig. Viele delegieren die Betreuungsaufgaben an Dritte. Die grössten Erbringer solcher Leistungen sind die Asylorganisation und die ORS.

**** In den Durchgangszentren, dem Ausschaffungsgefängnis und im Transit und in den Gemeinden müssen sich die Flüchtlinge zuerst an eine in der Regel nicht medizinisch geschulte Betreuungsperson wenden, bevor sie einen Termin bei dem von der Betreuungseinrichtung bestimmten Asylarzt erhalten.

***** Tuberkulose am Arbeitsplatz. Gefährdung und Prävention. Kapitel 8 (Seite 66): Tuberkuloseprävention an Arbeitsplätzen ausserhalb des Gesundheitswesens. https://wwwsapp1.suva.ch/sap/public/bc/its/mimes/zwaswo/99/pdf/02869_35_d.pdf

Zürich: Kirche besetzt!

Ab heute besetzen Sans-Papiers und Schweizer AktivistInnen die Predigerkirche in Zürich, um gegen die Migrationspolitik im Kanton Zürich und in der Schweiz zu protestieren. Sie fordern eine bessere Umsetzung der Härtefallregelung, Ausweispapiere für alle und eine Aufhebung des Arbeitsverbots für Asylsuchende.

Auf den Tag genau ein Jahr nach der symbolischen Besetzung der Grossmünster-Kirche, fanden sich 150 Sans-Papiers und AktivistInnen in der Predigerkirche ein, um gegen die Verschärfungen im Asyl- und Ausländerrecht zu protestieren. Auch im vergangenen Jahr, so halten die BesetzerInnen in ihrer Stellungnahme fest, habe das Migrationsamt Zürich an seiner unmenschlichen und irrationalen Migrationspolitik festgehalten.

Die betroffenen Sans-Papiers sind nun nicht mehr länger bereit, die Haltung der Behörden und der Zürcher Regierung stillschweigend zu akzeptieren. Anscheinend gelte für den Kanton Zürich das Schweizer Recht nicht: «Wie kommt es, dass der Kanton Zürich unterdessen der einzige Kanton ist, wo keine Härtefallgesuche behandelt werden? Wie kommt es, dass eine Behörde uns zwingt, strafbare Handlungen zu begehen und uns so zu Kriminellen stigmatisiert? Viele von uns Sans-Papiers, welche in den Notunterkünften leben, müssen wöchentlich einmal auf dem Migrationsamt erscheinen, wo wir eine neue Unterkunft zugeteilt bekommen. Die Nothilfe wird jedoch in Form von Migros-Gutscheinen ausbezahlt und uns bleibt nichts anderes übrig, als schwarz zu fahren!» So fassen sie die behördliche Schikaniererei in ihrem Communiqué zusammen. Und: «In allen anderen Kantonen hätte der Grossteil von uns längst ein Bleiberecht erhalten!»

Mit der Kirchenbesetzung wollen die Sans-Papiers und andere solidarische Personen auf die unerträgliche Situation aufmerksam machen und auf ihre Rechte zu pochen. Insbesondere fordern sie:

1.    Humane und unbürokratische Umsetzung der gesetzlich verankerten
Härtefallregelung!

2.    Papiere für alle! – Schluss mit der Kriminalisierung und
Inhaftierung von Sans-Papiers!

3.    Aufhebung des Arbeitsverbotes – Arbeit statt Nothilfe!

Personen, die diese Anliegen unterstützen möchten, sind herzlich eingeladen, sich an der Besetzung zu beteiligen: Einfach mit einem Schlafsack bei der Predigerkirche Zürich einfinden.

3000 demonstrierten in Bern für eine andere Migrationspolitik

<p>Foto: Balthasar Glättli</p>

Foto: Balthasar Glättli

Trotz des schlechten Wetters demonstrierten am Samstag in Bern gegen 3000 Personen verschiedenster Nationalitäten, mit und ohne legalen Aufenthaltsstatus für das Bleiberecht für alle. Die gesamtschweizerische Demonstration wurde durch die Bleiberechtkollektive aus Zürich, Bern, Freiburg und Waadt organisiert.

Der Aufruf wurde von vielen Gruppen und Organisationen unterstützt. Der bunte Demozug führte von der Schützenmatte über den Breitschplatz und endete auf dem Waisenhausplatz. Auf der Strecke sprachen zahlreiche Flüchtlinge und Sans-Papiers über die Misstände mit denen sie täglich leben müssen. Weiter spielte vor der Marienkirche eine deutsche Theatergruppe und sangen die Rapperin Stef de la Chef und die Politjodlerin Momo.

Die aktuelle Migrationspolitik schaffe laufend neue Probleme, statt welche zu lösen, heisst es in der Medienmitteilung der Organisatoren. Abgewiesene Asylsuchende und solche, auf deren Gesuch nicht eingetreten wurde, dürften in der Schweiz nicht arbeiten und wohnten in Notunterkünften mit minimaler Nothilfe.

Menschen mit vorläufiger Aufnahme lebten in Dauerprovisorien mit geringen Chancen auf Arbeit, Wohnung oder eine Lehrstelle. Sans-Papiers führten ein Schattendasein ohne Rechtsschutz. Sie alle lebten mit der ständigen Furcht, ausgeschafft zu werden.

An der Kundgebung vom Samstag standen vier Forderungen im Vordergrund: die kollektive Regularisierung, ein sofortiger Ausschaffungsstopp, die sofortige Umsetzung des Härtefallartikels und das Recht auf Familienzusammenführung.

Die Woche der MigrantInnen

Die migrationspolitische Organisation Solidarité sans frontières koordiniert eine gesamtschweizerische Aktionswoche im Rahmen der Kampagne «ohne uns geht nichts.» Die Aktionswoche beginnt in knapp vier Wochen, am 8. September. Über 80 Veranstaltungen sollen die Vielfalt der MigrantInnen in der Schweiz aufzeigen und die Türen für eine offenere Migrationspolitik aufstossen. Einen gemeinsamen politischen Schwerpunkt bildet die gesamtschweizerische Demo «Bleiberecht für alle» am 13.9. in Bern.

Die Aktionwoche besteht aus über 80 lokalen Veranstaltungen, welche von regionalen Gruppierungen und engagierten Einzelpersonen organisiert werden. Neben Filmabenden und Diskussionsveranstaltungen
werden auch Ausstellungen, Gottesdienste und Feste stattfinden.

Was ist das Ziel der Woche der MigrantInnen?
Im Aufruf zur Aktionswoche heisst es programmatisch: «Wir wollen unsere Verteidigungshaltung ablegen und auf eine dynamische Art eigene Schwerpunkte setzen. Nur selbstbewusst können wir mehr Einfluss gewinnen. Die Woche der MigrantInnen soll einen neuen Blick auf die Migration fördern. Heute wird Migration bestenfalls als wirtschaftlich nützlicher Faktor betrachtet, schlimmstenfalls als grosse Bedrohung für die Schweiz angeschaut. Wir wollen, dass Migration nicht nur als geschichtliche und zukünftige Realität akzeptiert wird, sondern auch als eine für alle Völker und Menschen bereichernde Begegnung.»

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Gesamtschweizerische Demo in Bern am Samstag, 13. September
Gemeinsamer Höhepunkt der Aktionswoche wird am Samstagnachmittag 13.09., ab 13:30 in Bern die gesamtschweizerische Demo «Bleiberecht für alle!» Sie fordert eine kollektive Regularisierung aller ausländischer Personen, welche schon mehrere Jahre in der Schweiz sind – als Alternative zu
Ausgrenzung, Ausbeutung und Diskriminierung. Organisatorin ist das Berner Bleiberechtskollektiv.

Mehr Informationen: www.ohneuns.ch