Rumhängen erlaubt!

Jugendliche dürfen in Dänikon (ZH) auch weiterhin nach 22 Uhr aus dem Haus. Das Zürcher Verwaltungsgericht hiess eine Beschwerde der JUSO Kanton Zürich und der Einwohnerin Regula Lächler gut.

Der Kampf hat sich gelohnt! Das Verwaltungsgericht des Kantons Zürich hat gemäss heutiger Mitteilung die gemeinsame Beschwerde von Regula Lächler und der JUSO Kanton Zürich gutgeheissen und das geplante Däniker Ausgehverbot für Jugendliche für unzulässig erklärt.

In ihrer ausführlichen Urteilsbegründung erklärt das Verwaltungsgericht, dass das geplante «Ansammlungsverbot» für schulpflichtige Jugendliche nach 22.00 Uhr die Grundrechte der Jugendlichen über Gebühr einschränkt.

Das Gericht ist dabei der Argumentation der JUSO gefolgt. David Gallusser: «Vandalismus und Nachtruhestörungen können schon mit den bestehenden gesetzlichen Grundlagen geahndet werden. In der Freizeit rumhängen muss aber auch in Dänikon erlaubt sein!»

Auf dem falschen Dampfer

Die JUSO ist sehr erfreut über dieses hoffentlich für die ganze Schweiz wegweisende Urteil und beglückwünscht insbesondere die Däniker Handarbeitslehrerin und Mit-Beschwerdeführerin Regula Lächler zu diesem Erfolg. Amr Abdelaziz: «Dänikon kann stolz sein auf diese mutige und engagierte Bürgerin und auf alle, die sie in Dänikon unterstützt haben.»

Die JUSO hofft, dass der Gemeinderat von Dänikon nun Einsicht zeigt und eingesteht, dass er mit dem Ausgehverbot auf dem falschen Dampfer war. Amr Abdelaziz: «Der Däniker Gemeinderat behauptete in seiner Beschwerdeantwort allen Ernstes, dass das blosse Beisammensein schulpflichtiger Jugendlicher in Dänikon eine Gefahr für die Öffentlichkeit darstelle. Wir hoffen, dass dies ein einmaliger intellektueller Lapsus war.»

Die JUSO überlegt sich nun, in der ganzen Schweiz Ausgehverbote für Jugendliche rechtlich anzufechten. Solche Verbote existieren beispielsweise in Kerzers (FR), in Interlaken (BE) oder im Aargauischen Bezirk Zurzach.

Versammlungsverbot in Dänikon?

Der Gemeinderat des Zürcherischen Dänikons will ein Versammlungsverbot für schulpflichtige Jugendliche einführen. Dagegen regte sich Protest von Einwohnenden Dänikons und der JUSO Kanton Zürich (siehe vorwärts vom 11. Juli 2008). Nachdem der Bezirksrat Dielsdorf einen entsprechenden Rekurs gegen das Verbot abwies, liegt der Ball nun beim kantonalen Verwaltungsgericht.

Blicken wir kurz zurück, was bisher geschah. Am 18. Juni vergangenen Jahres beschloss die Gemeindeversammlung des 1800 Seelen-Dorfes Dänikon im Zürcher Unterland ein Versammlungsverbot für Jugendliche. Schulpflichtige dürfen sich gemäss Artikel 27 der neuen Polizeiverordnung nach 22 Uhr nicht mehr in Ansammlungen im öffentlichen Raum aufhalten. Schnell regte sich Protest gegen diese Massnahme. Die JUSO des Kantons Zürich mobilisierte die Jugendlichen Dänikons mit dem Slogan «Rumhängen erlaubt» zu einer Party auf dem Dorfplatz. Verschiedene Stimmberechtigte aus der Gemeinde reichten zudem Beschwerde beim Bezirksrat Dielsdorf gegen die aus ihrer Sicht unverhältnismässige Regelung ein.

Ein halbes Jahr später, anfangs Januar, gab der Bezirksrat nun bekannt, dass er die Beschwerden vollumfänglich zurückweist. Damit wurde die umstrittene Verordnung rechtskräftig. Doch weder die oppositionellen Dänikerinnen und Däniker, noch die JUSO möchten sich mit diesem Beschluss ohne weiteres zufrieden geben. Sie ziehen den Fall deshalb nun gemeinsam vor das Zürcher Verwaltungsgericht.

Unsauberes Vorgehen, rechtswidriger Inhalt

Gemäss den Beschwerdeführenden verstösst das Vorgehen der Gemeinde Dänikon in zweierlei Hinsicht gegen bestehendes Recht. Zum einen sei das Verfahren nicht sauber und transparent vonstatten gegangen. Der Gemeinderat hatte das umstrittene Versammlungsverbot erst in einer zweiten Lesung in die Polizeiverordnung aufgenommen. In einer ersten Version, welche die Gemeindeversammlung zwecks Klärung einer Frist zurückgewiesen hatte, stand der betreffende Artikel noch gar nicht in der Verordnung. Aufgrund der grossen Tragweite dieser Änderung hätte der Gemeinderat in den Abstimmungsunterlagen deutlicher auf sie aufmerksam machen müssen, so die Beschwerdeführenden. Sie sprechen gar von einer Irreführung der Stimmberechtigten, da der Gemeinderat «die Revision der Polizeiverordnung als eine blosse Anpassung an die Zeit und an das übergeordnete Recht anpries». Eine freie Willensbildung und unverfälschte Stimmabgabe sei so nicht möglich gewesen.

Zum anderen verstosse das Versammlungsverbot gegen verfassungsmässig garantierte Grundrechte. Es handle sich um einen unverhältnismässig schweren Eingriff in die Versammlungs- und Bewegungsfreiheit junger Menschen. Artikel 27 der revidierten Polizeiverordnung erinnere in ihrem Wortlaut «an öffentliche Ordnungen autoritärer oder sich im Notstand befindlicher Staaten», so die Beschwerdeschrift. Zudem löse der Gemeinderat mit seinem Vorgehen die angeblichen Probleme nicht: «Erstens könnten sich die schulpflichtigen Jugendlichen vor 22 Uhr weiterhin schlecht benehmen. Zweitens könnten nicht mehr schulpflichtige Jugendliche nach 22 Uhr weiterhin unerwünschte Aktivitäten entfalten. Drittens ist nicht einsichtig, weshalb schulpflichtige Jugendliche, die vor Inkrafttreten der besagten Bestimmung (illegale) Nachtruhestörungen oder Sachbeschädigungen verübt haben sollen, nach Inkrafttreten von Artikel 27 der revidierten Polizeiverordnung von solchen unerlaubten Handlungen absehen würden.» Aus diesen Gründen hoffen die JUSO und die Beschwerdeführenden, dass das Verwaltungsgericht das Ausgehverbot aufhebt. Falls nicht, behalten sie sich weitere Schritte vor.

Präzedenzfall schaffen

Was das Verwaltungsgericht entscheidet, dürfte indes Konsequenzen haben, die weit über den Kanton Zürich – geschweige denn die Gemeinde Dänikon – hinausreichen. Denn Dänikon ist bezüglich des sehr repressiven Vorgehens gegenüber Jugendlichen kein Sonderfall. Zahlreiche andere Gemeinden in der Schweiz griffen zu ähnlichen oder gar noch schlimmeren Massnahmen. Besonders krasse Beispiele finden sich im Kanton Bern. Die Gemeinde Täuffelen beauftragte beispielsweise eine private Sicherheitsfirma damit, Jugendliche ab 22 Uhr nach Hause zu schicken. In Ins dürfen Schulpflichtige nach 23 Uhr nur noch in Begleitung ihrer Eltern auf die Strasse. Und in Interlaken verbietet man es ihnen gleich generell, sich nach 22 Uhr im öffentlichen Raum aufzuhalten.

Im Falle Dänikons kommt es nun jedoch zum ersten Mal dazu, dass ein Gericht über die Rechtmässigkeit einer solchen Massnahme befinden muss. Gibt das Zürcher Verwaltungsgericht den Beschwerdeführenden Recht, stellt dies auch weiter gehende Ausgehverbote anderer Gemeinden in Frage. Dank dem Mut einzelner Dänikerinnen und Däniker, sowie der tatkräftigen Unterstützung durch die JUSO, könnte so ein Präzedenzfall geschaffen werden. Das wäre ein deutliches Signal an die Gemeinden schweizweit, dass sie sich auch im Umgang mit Jugendlichen an die bestehenden Gesetze halten müssen.

Allzu viele Kommunalpolitikerinnen und -politiker greifen derzeit zu den einfachsten und populistischsten Mitteln bei Problemen mit jungen Menschen: Mehr Polizei, mehr Regeln und Verordnungen, mehr Bestrafung. Ein mutiger und konsequenter Entscheid des Zürcher Verwaltungsgerichts könnte ein erster Schritt sein, diesen grassierenden «Law and Order»-Trend im Umgang mit jungen Menschen zu durchbrechen. Die Gemeinden müssten sich wieder vermehrt daran machen, Probleme zwischen den verschiedenen Generationen zum Wohle aller zu lösen – statt einfach immer nur zu Ungunsten der Jüngeren zu entscheiden.

Aus der Printausgabe vom vorwärts vom 20. Februar 09

Kauf dir bürgerliche PolitikerInnen!

Die durch die UBS gekauften PolitikerInnen von SVP, FDP und CVP schieben der UBS ohne die geringste Auflage sechs Milliarden Franken zu. Deshalb fordert die JUSO nun: Gleiches Recht für alle. Auf einer Webpage erhält jede/r die Möglichkeit, sich eine bürgerliche Stimme im Parlament zu kaufen.

Die bürgerlichen Parteien haben sich letzte Woche bei der Grossbank UBS für die jahrelange Zahlung von Schmiergeldern bedankt. Ohne eine einzige Bedingung wurde das 6-Milliarden-Rettungspaket durch die Räte gewinkt – und das notabene ungeachtet des internationalen Anti-Korruptionstages vom 9.Dezember! Eine weltweit einzigartig dreiste Zurschaustellung, welche die wahren Loyalitäten von CVP, FDP und SVP aufzeigt.

Die JungsozialistInnen (JUSO) Schweiz halten es allerdings für unfair, dass sich nur die Grossbanken der Stimmen der Bürgerlichen versichern dürften. Deshalb möchte sie nun allen BürgerInnen dieses Landes die Chance bieten, sich der bedingungslosen Loyalität einer/s bürgerlichen Abgeordneten zu versichern. Ab sofort kann auf der Webseite www.kauft-mich.ch um die Stimme der bürgerlichen Parlamentarier/innen geboten werden. Die höchsten Gebote erhalten kurz vor Weihnachten den Zuschlag. Bietende können selbst wählen, ob ihr Gebot der Anti-Korruptions-NGO «Transparency International» oder der bisher bei UBS-Schmiergeldzahlungen schmählich übergangenen JUSO zugute kommen soll.

Protest gegen die Abzocker vom «Piratenplatz»

Unter dem Motto «Schluss mit der Abzockerei» demonstrierten am Donnerstag Abend mehrere hundert Personen auf dem Zürcher Paradaplatz. Ihr Zorn richtete sich gegen die Verschleuderung von Steuermilliarden der Investmentbanker.

«Wir fordern einen Boni-Stop für die UBS-Topmanager, die Rückzahlung der schamlos abkassierten Boni der letzten Jahre und keine Löhne über 500’000 Franken pro Jahr für die gescheiterten Banker!» – so brachte Unia-Sektionssekretär Roman Burger die Stimmung der Protestierenden auf dem Paradeplatz unter lautstarkem Applaus auf den Punkt: Mit ihrer masslosen Gier hätten die «Verbrecher vom Piratenplatz» – so Burger in Anspielung auf den Bankenstandort Paradeplatz – die Wirtschaft in die Krise getrieben und gefährdeten Ersparnisse, Renten und Arbeitsplätze. «Und jetzt sollen wir Steuerzahlende die UBS mit 68 Milliarden Franken subventionieren, wähend dieselben UBS-Manager die Frechheit haben, sich gleichzeitig mit 7 Milliarden an neuen Boni-Zahlungen zu bereichern. Jetzt reicht’s! Das lassen wir uns einfach nicht mehr bieten.»

Kein Rettungspaket ohne straffe Kontrolle

Burger verlangte, dass die Politik endlich die Konsequenzen aus dem Bankrott des Abzocker-Systems ziehe und die Finanzjongleure an die kurze Leine nehme: «Dem Casino-Kapitalismus muss der Riegel geschoben werden. Alle hochriskanten und spekulativen Bankgeschäfte müssen verboten werden. Ohne solche Leitplanken gibt es kein Rettungspaket mit Steuergeldern für die UBS!», rief Burger in die Menge.

Konjunkturprogramm statt Steuergeschenke

Die SP-Nationalrätin Susanne Leutenegger-Oberholzer forderte in ihrer Rede ein Konjunkturprogramm, um die als Folge der Finanzmarktkrise drohene Rezession abzuwenden. Die vom Finanzdepartement geplanten neuen Steuergeschenke und Steueroptimierungen für Hedgefonds-Manager bezeichnete sie als skandalös. «Stampfen Sie diese Pläne unverzüglich ein, Herr Merz!», forderte Oberholzer-Leutenegger den Bundesrat auf.

Vischer: Schuld ist die «UBS Partei»

Auch der grüne Nationalrat Daniel Vischer griff in seiner Rede die «neoliberalen Staatsverhöhner» scharf an: «Es ist ein Hohn, dass die Herren Ospel und Co., welche jahrelang den Staat schlecht gemacht haben, nun eiligst seine Hilfe verlangen. Diese Arroganz verdient einen Denkzettel.» Der Staat müsse die ungeregelte Spekulation mit Finanzderivaten und das falsche Anreizsystem mit Millionen-Boni strikte regeln beziehungsweise abschaffen. Statt dem ausgehandelten Unterstützungsdeal verlangte er eine direkte Bundesbeteiligung an der UBS nach dem Vorbild des Brown-Planes. Mitschuldig am Fiasko seien die «UBS-Partei» von Christoph Blocher und Peter Spuhler, die FdP und die CVP sowie die grossen Wirtschaftsverbände, welche bisher griffige Kontrollmassnahmen immer verhindert hätten.

Zur Demonstration aufgerufen hatten die Gewerkschaften Unia, Kommunikation, comedia, vpod, der Gewerkschaftsbund, die SP Kanton Zürich, Grüne Kanton Zürich, die Alternative Liste AL, die Jungen Grünen, die Juso, die JuliA und weitere Organisationen.

Vorweihnachtsgeschenk für Finanzterroristen

In einer Stellungsnahme zur Finanzkrise teilt die JUSO Schweiz mit:

Angelogen, ausgetrickst, unfähig
Die Schweizer Grossfinanz gibt heute ein tragisches Bild ab. Die Führungsriege der classe économique ist innert Tagen um mindestens einen Kopf geschrumpft. Der Stolz des Finanzplatzes Schweiz ist verflogen. Während Wochen haben die zuständigen BundesrätInnen entweder geschwiegen oder die Bevölkerung schlichtweg angelogen. Alles sei in Ordnung, es gäbe keinen Grund zur Panik und noch weniger zu staatlichen Interventionen. Diese Woche hat sich das Blatt trotz allem gewendet: In einem undemokratischen Hauruckverfahren schnürten der Bundesrat und die Eidgenössische Bankenkommission das so genannte „Hilfspaket“.

Dabei kommt der Bund der UBS so weit entgegen, dass nicht mehr klar ist, wer genau für wen ein Hilfspaket erarbeitet hat. Und bereits gestern wurde klar: Die UBS denkt gar nicht daran, der freundlichen Aufforderung des Bundesrates nachzukommen, vielleicht einmal, wenn es gerade nicht allzu fest weh tut und sonst wirklich gerade nichts anderes auf der Traktandenliste steht auch die Regelung für Bonuszahlungen zu überprüfen. Die JUSO Schweiz fragt sich ernsthaft, ob die Politik der Samthandschuhe gegenüber der UBS vielleicht die Folge ihres jahrelangen grosszügigen finanziellen Engagements gegenüber den bürgerlichen Fraktionen sein könnte. Eine Hand wäscht bekanntlich die andere.

Das neoliberale Modell ist am Ende – und der Bundesrat macht weiter wie bisher
Das weltweite Finanzsystem steht kurz vor dem Zusammenbruch. Nicht etwa, weil es durch Krieg oder Naturkatastrophen arg geprüft worden wären. Sondern ganz einfach, weil das System auf kurzfristige Gewinnoptiminierung ausgelegt ist und eine „Nach mir die Sintflut“-Mentalität gerade zu predigt. Gedeckt wurde diese Zeitbombe während Jahren von neoliberalen PolitikerInnen weltweit, in der Schweiz insbesondere von der classe économique rund um FDP und SVP.

Das System hat offensichtlich Schiffbruch erlitten und was tun Bundesrat und Nationalbank? Alles, damit das Hilfspaket so ausgestaltet ist, dass in ein paar Jahren wieder business as usual herrscht, anstatt jetzt die Zeichen der Zeit richtig zu deuten und sich grundlegende Gedanken zu unserem Finansystem zu machen.

Die JUSO Schweiz ist wütend und empört über das dreiste Schauspiel, das sich vor unseren Augen abspielt. Wir stellen in Ergänzung zur SP Schweiz klare Forderungen:

Kein Hilfspaket ohne Sondersession! Das Parlament muss sofort zusammen treten und das Hilfspaket absegen. Die entsprechende Gesetzgebung muss dem fakultativen Referendum unterliegen.

Kein Hilfspaket ohne Ende der Boni- Zahlung! Die Bonuszahlungen für das obere Kader der UBS und allfällig weiterer betroffener Banken sind mindestens für die nächsten 30 Monate komplett auszusetzen. Die gesprochenen Verwaltungsrats-Boni der letzten fünf Jahre sind komplett zurück zu zahlen und für die Äuffnung des vorgesehen Fonds zu verwenden.

Kein Business as usual – Dauerhafter Staatsbesitz! Jeder Franken der 6 Milliarden, die der Bund direkt einschiesst, sollen für eine dauerhafte Staatsbeteiligung eingesetzt werden. Die öffentliche Hand muss diesem selbstzerstörerischen Treiben der Finanzterroristen endlich Einhalt gebieten.

Quelle: JUSO Schweiz