Kampf auf dem Bau!

Die Baumeister lassen eine Verlängerung des Landesmantelvertrages scheitern. Dies obwohl die Gewerkschaften eine Verlängerung des Landesmantelvertrages (LMV) um drei Monate angeboten haben. Hier die Medienmitteilung der Unia und Syna.

Die Gewerkschaften haben letzte Woche einen Schritt auf den Baumeisterverband zugemacht und vorgeschlagen, den bestehenden Landesmantelvertrag um zwei Monate zu verlängern und die vom Baumeisterverband vorgeschlagene Lohnerhöhung von 1,5 Prozent allen Bauarbeitern ab dem 1. Januar 2012 zu gewähren. Der Baumeisterverband lässt eine Verlängerung nun scheitern, obwohl die Gewerkschaften gar zu einer Verlängerung um drei Monate Hand geboten hätten.

 

Heute fand eine Verhandlung zwischen Baumeisterverband und Gewerkschaften über eine Verlängerung des Landesmantelvertrages statt. Dabei hat der Baumeisterverband eine Verlängerung des bestehenden Landesmantelvertrages um drei Monate abgelehnt. Die Gewerkschaften hatten diese vorgeschlagen, um einen vertragslosen Zustand zu verhindern.

Die Gewerkschaften sind überzeugt, dass in weniger als drei Monaten Verhandlungszeit eine Lösung für einen neuen Landesmantelvertrag mit mehr Schutz gefunden werden kann, denn in verschiedenen Punkten liegen bereits Verhandlungsergebnisse vor. Differenzen bestanden insbesondere beim Schutz gegen Lohndumping durch Subunternehmen und beim Schutz der Gesundheit der Bauarbeiter bei Schlechtwetter.

 

Gewerkschaften fordern rasche Verhandlungen für neuen Vertrag

Der Baumeisterverband hat in den letzten sechs Wochen zweimal Vorschläge für Verhandlungen ausgeschlagen. Die Gewerkschaften haben heute erneut Vorschläge für Verhandlungstermine im Januar unterbreitet und fordern den Baumeisterverband auf, an den Verhandlungstisch zurückzukehren und rasch einen neuen Landesmantelvertrag zu vereinbaren. Denn an einem vertragslosen Zustand kann niemand ein Interesse haben, zunehmendes Lohndumping insbesondere durch ausländische Firmen wäre die Folge.

 

Rückzieher bei den Löhnen

Öffentlich hat der Baumeisterverband wiederholt angekündigt, er biete eine Lohnerhöhung von 1,5 Prozent an. Wer genau hinschaut stellt fest: Entgegen der bisherigen Äusserungen ist der Baumeisterverband nur noch bereit, für einen Zeitraum von drei Jahren – und dies bei bester Baukonjunktur – die Mindestlöhne um 1,2 Prozent zu erhöhen – im Schnitt sind das 0,4 Prozent jährlich. Für alle Bauarbeiter will der Baumeisterverband die Löhne nur um ein Prozent erhöhen und zusätzlich eine für niemanden kontrollierbare individuelle Lohnerhöhung gewähren. Der erneute Rückzieher des Baumeisterverbandes macht deutlich: Offensichtlich will der Baumeisterverband keine akzeptable Lösung.

 

Absurde Unterschriftensammlung

Auf den Baustellen sammelt der Baumeisterverband bei den Bauarbeitern Unterschriften „Kein Vertragsloser Zustand!“, bei den Verhandlungen lehnen die Baumeister hingegen den Vorschlag der Gewerkschaften für eine Vertragsverlängerung ab. Inhaltlich sind auch die Gewerkschaften für eine Vertragsverlängerung, viele Gewerkschaftsmitglieder werden daher diese Forderung unterschreiben. Nicht akzeptabel ist hingegen die Art und Weise, wie verschiedene Baumeister ihre Arbeitnehmer nötigen, die Aktion des Baumeisterverbandes zu unterschreiben. In zahlreichen Fällen wurde den Bauarbeitern mit der Entlassung oder der Streichung des 13. Monatslohnes gedroht, wenn sie nicht unterschreiben.

Zunahme prekärer Arbeit

Die Zunahme der Temporärarbeit und der Arbeit auf Abruf ist besorgniserregend. Für die Betroffenen

sind solche Anstellungen mit grosser Unsicherheit verbunden. Dementsprechend wünschen sich die meisten eine Dauerstelle mit regelmässigen Arbeitszeiten. Temporärfirmen verstossen immer wieder gegen die Schweizer Arbeitsbestimmungen. Lohndumping kommt nach wie vor häufig vor. Doch ein schützender Gesamtarbeitsvertrag (GAV) für diesen Bereich scheiterte bisher am Widerstand von Arbeitgebenden. Tritt der GAV in nächster Zeit nicht vollumfänglich in Kraft, braucht es härtere Massnahmen. Den Temporärbüros muss beispielsweise verboten werden, Personal im Ausland zu rekrutieren.

Für den SGB muss Arbeit Existenz sichernd, planbar und mit Familienpflichten vereinbar sein. Arbeit auf Abruf erfüllt diese Bedingungen nicht und bedeutet häufig die Überwälzung des Unternehmensrisikos auf die Arbeitnehmenden und die Rückkehr zur Tagelöhnerei. Zum Beispiel betrachtet die Arbeitslosenversicherung Arbeit auf Abruf nicht als «zumutbare Arbeit». Der SGB setzt sich für das Verbot von Arbeit auf Abruf ein. Pikettdienste sollen in einigen Ausnahmefällen erlaubt sein, wo sie unabdingbar sind. In jedem Fall sind die Einsätze genügend im Voraus bekanntzugeben; die Wartezeit ist angemessen zu entlöhnen.

Quelle: sbg.ch

Frauen-Aktion zum 8.März

Seit über 100 Jahren gehen Frauen auf der ganzen Welt an diesem Tag auf die Strasse.
Unter dem Motto Frauenkampf machen wir den Bossen Dampf! Gegen prekäre Arbeit fand heute auf der Bahnhofsbrücke vor dem coop eine kurze Aktion gegen die lange Ladenöffnungszeiten statt.
Mit dieser Kundgebung wurde die Solidarität mit den Verkäuferinnen und Verkäufern ausgedrückt. Da die Ladenöffnungszeiten schrittweise verlängert werden und die Arbeitsbedingungen sich verschlechtern, heisst das für das Verkaufspersonal:
– mehr Arbeit und Stress
– mehr Arbeit auf Abruf
– noch mehr Flexibilisierung
– mehr Teilzeitstellen und Stundenverträge mit tiefen Löhnen
– weniger planbare Freizeit.

Mit einem Theater auf dem Vordach vom coop Haupteingang wurde auf die Arbeitsbedingungen im Verkauf aufmerksam gemacht. Im Theater müssen drei Verkäuferinnen bis zum Umfallen, bzw. der Kündigung sich plagen. Immer wieder hören sie von der Chefetage, sie sollen schneller, effizienter und besser schaffen. Der Arbeitsintensivierung und dem Leistungsdruck ein Ende setzend, wehren sich die Verkäuferinnen gegen ihren Boss und machen die Revolution.

Es versammelten sich rund 80 Personen, bestaunten das Theater, verteilten Flugblätter und riefen Parolen. Kurz vor 19 Uhr lief eine kleine Demonstration um das Central um dann wieder vor dem coop die Aktion mit einer Abschlussrede und einem Spray für die VerkäuferInnen zu beenden.

Die Ladenöffnungszeiten werden schrittweise verlängert und die Arbeitsbedingungen verschlechtern sich im Detailhandel. Die Läden haben länger offen, jedoch mit gleich viel Angestellten. Eine Studie der Staatssekretariat für Wirtschaft (seco) besagt, dass in jenen Ländern, die die totale Liberalisierung der Ladenöffnungszeiten eingeführt haben, die Löhne gesunken sind. Ungelernte und Temporäre wurden eingestellt, auf Stundenlohnbasis mit tiefen Salär. Im Detailhandel haben die meisten Unternehmen die Anstellungsbedingungen nicht in einem Gesamtarbeitsvertrag geregelt. Im Detailhandel arbeiten hauptsächliche Frauen, es gibt viele Teilzeitkräfte und Wiedereinsteigerinnen. Jeder 5. Lohn liegt unter dem Minimallohn.

Warum vor dem coop?
Dieser hat täglich von 8 bis 22 Uhr geöffnet. Und der Gesamtarbeitsvertrag zwischen Unia und coop ist ausgelaufen. Bis jetzt gibt es keinen neuen Vertrag. Wie immer wird coop mit allen Mitteln seine Interessen durchdrücken. Das Interesse heisst mehr Profit! Und mehr Profit kann nur durch mehr Ausbeutung des Personals erreicht werden.

Parolen auf dem an PassantInnen verteilten Flugblatt, greifen diese Themen auf:

Unsere Arbeit ist Mehr Wert!
Wir haben mehr verdient! Mehr Lohn!
Her mit den geregelten Arbeitszeiten!
Genug Freizeit für FreundInnen und Familie!
Kein Stress und kein Leistungsdruck.
Arbeit auf Abruf ist eine Frechheit!

Am 13.März gibt es eine schweizweite Demonstration in Bern mit gemeinsamer Zugfahrt dorthin. Die Vielseitigkeit der diesjährigen Aktionen rund um den 8.März zeigen, dass wir auch nach 100 Jahren Frauenkampf noch viel zu erkämpfen haben.
Frauen gemeinsam stark!
Gegen Ausbeutung und Unterdrückung,
gegen Kapital und Patriarchat!

Wir grüssen Emmely aus Berlin und alle Verkäuferinnen, die für ihre Rechte kämpfen!

8. März Bündis
(Komplott, Unsereuni ZH, FrauenLesbenCafé Winterthur, Revolutionärer Aufbau Schweiz/Frauenkollektiv, FrauenLesbenKasama, Weltfrauenkonferenz Komitee Schweiz und Einzelpersonen)

In der Spezialausgabe des „Vorwärts“ zum Frauenkampftag findet ihr weitere Informationen.

Ernst Leuenberger nach langer Krankheit verstorben

Im Alter von 64 Jahren ist gestern der langjährige ehemalige Präsident des SEV, Ernst Leuenberger, verstorben. Vor vier Jahren hatte er die Führung der Gewerkschaft des Verkehrspersonals abgegeben und sich verstärkt seinem Amt als Ständerat des Kantons Solothurn gewidmet.

Vom Oktober 1996 bis Mitte 2005 führte Ernst Leuenberger den SEV, zuvor war er bereits dreieinhalb Jahre dessen Vizepräsident. Er war Berufsgewerkschafter zeit seines Lebens, lange Jahre als Sekretär des kantonalen Solothurner Gewerkschaftsbunds, bevor er zum SEV stiess.

In Leuenbergers Amtszeit beim SEV fiel der grosse Umbau vom Bundesbetrieb SBB zur AG, verbunden mit massivem Stellenabbau, und damit der Wechsel vom Beamtenrecht zum Gesamtarbeitsvertrag. Dieser erste GAV mit der SBB setzte die Massstäbe für die Anstellungsbedingungen im öffentlichen Verkehr; er wirkt bis heute nach, unter anderem mit der Klausel, dass keine Kündigungen aus wirtschaftlichen Gründen erfolgen dürfen.

Ernst Leuenberger war ein Vollblutgewerkschafter, der dank seinem volksnahen Wesen und seiner klaren, träfen Sprache an der Basis grossen Rückhalt genoss. Er schätzte es, direkten Kontakt zu den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern aller Berufsgruppen zu haben. Seine Verdienste um die Schweizer Arbeiterbewegung sind immens. Über drei Jahrzehnte lang hat er sich für sichere Arbeitsplätze, gerechte Löhne und korrekte Anstellungsbedingungen eingesetzt. Auch nach seinem Abschied aus dem Berufsleben – mit 60 Jahren, wie er es als angemessen für alle erachtete – blieb er den Gewerkschaften verbunden und ging seinen politischen Weg für eine soziale Gesellschaft im Ständerat weiter.

Der SEV drückt der Familie von Ernst Leuenberger sein tief empfundenes Beileid aus. Grosse Dankbarkeit und die Erinnerung an einen aussergewöhnlichen Menschen mit einzigartigem Charisma werden in der Gewerkschaft des Verkehrspersonals immer erhalten bleiben.

Schlechter Start für Lidl

Schon am ersten Tag wird der Discounter Lidl seinem schlechten Ruf als Arbeitgeber gerecht: Als die Gewerkschaft Unia erschien, holten die Geschäftsleitungen in Arbon und Weinfelden die Polizei. Die Medienmitteilung der Gewerkschaft.

Die Gewerkschaft Unia benutzte die Eröffnung der Lidl-Filialen in Arbon und Weinfelden dazu, Angestellte und Kundschaft darauf aufmerksam zu machen, dass auch Lidl anständige Arbeitsbedingungen bieten muss. Unia-Gewerkschafter verteilten ein Informationsblatt vor den beiden neuen Filialen des deutschen Discounters.

Es dauerte nur wenige Minuten, bis Lidl-Vertreter darauf mit Wegweisung, Hausverbot und Polizei drohten. Als Unia auf das Recht der Gewerkschaften hinwies, die Angestellten zu informieren, stiess die Gewerkschaft auf taube Ohren. Daraufhin riefen Lidl-Vertreter die Polizei. Unia führte die Informationsaktion auf öffentlichem Grund wie vorgesehen zu Ende.

Die arbeitnehmerfeindliche Reaktion trägt nicht zur Glaubwürdigkeit des Discounters bei. Dieser hat im Vorfeld seines Starts in der Schweiz verkündet, er wolle hierzulande ein guter Arbeitgeber sein. Tatsache ist, dass der Lidl-Standard etwa 10-15% unter jenem von Coop und Migros liegt.

  • 42- statt 41-Stundenwoche
  • weniger Ferien ab 50, weniger Ferientage
  • tiefere Mindestlöhne für Ungelernte und Gelernte.

Lidl weigert sich zurzeit, mit den Arbeitnehmerorganisationen einen Gesamtarbeitsvertrag (GAV) abzuschliessen, der gute Arbeitsbedingungen garantiert. Unia verlangt, dass Lidl zu einem GAV Hand bietet, der die Mindestarbeitsbedingungen verbindlich festlegt.

Journalisten fordern GAV Verhandlungen

Die Journalistenorganisationen impressum und comedia verlangen vom Verlegerverband Schweizer Presse Verhandlungen über einen Gesamtarbeitsvertrag. Sie fordern damit eine Verpflichtung ein, welche die Verleger beim Beitritt zur Stiftung Schweizer Presserat eingegangen sind.

Der Journalistenverband impressum und die Mediengewerkschaft comedia verlangen vom Verlegerverband Schweizer Presse baldige Terminvorschläge für Verhandlungen über einen Gesamtarbeitsvertrag. Denn mit seinem Beitritt zur Stiftung Schweizer Presserat am 1. Juli 2008 hat der Verlegerverband das Recht auf Kollektivvertragsverhandlungen anerkannt.

Die Organisationen der Journalistinnen und Journalisten erneuern anlässlich des Kongresses von Schweizer Presse in Montreux eine Forderung, die sie am 30. Juni erhoben haben. In seiner Antwort vom 20. August bestreitet der Verlegerverband, dass mit dem Beitritt zur Stiftung Schweizer Presserat ein Anspruch auf Verhandlungen entstanden sei. Die diesbezüglichen Dokumente und Protokolle sind jedoch eindeutig.

In der „Erklärung der Pflichten und Rechte der Journalistinnen und Journalisten“ des Presserates heisst es: „Sie haben Anspruch auf eine klare Regelung der Arbeitsbedingungen durch einen Kollektivvertrag.“ Und in der dazugehörigen, von Schweizer Presse unterschriebenen Protokollerklärung steht: „Die Parteien bekennen sich zum Prinzip der Sozialpartnerschaft, insbesondere zur überindividuellen Regelung der Arbeitsverhältnisse. Die Verlegerinnen und Verleger respektieren die Koalitionsfreiheit und anerkennen das Recht auf Kollektivvertragsverhandlungen.“ Dass gemäss Interpretation von Schweizer Presse damit nicht in erster Linie ein Branchen-GAV, sondern andere Formen von kollektiven Regelungen, wie etwa Hausverträge, gemeint sind, ergibt sich weder aus dem Text noch aus den Verhandlungen aus denen er hervorgegangen ist.

Auch Peter Studer, bis Ende 2007 Presseratspräsident und von Beginn an Befürworter des Verlegerbeitritts, ist mit der Interpretation der Verlegerverbandsspitze nicht einverstanden: „Die Romands zeigen einen Kollektivvertrag vor, der beiden Seiten einiges abverlangte. Und die Freizügigkeitsproblematik führte jetzt in der ganzen Schweiz zu einer Renaissance der Kollektivverträge. Mir ist unverständlich, weshalb sich der Kreis um Lebrument sogar gegen die ersten, im Ergebnis offenen Wegmarken zu sträuben scheint. Das verstösst krass gegen Treu und Glauben.“

Der Verband Schweizer Presse hatte den aus dem Jahr 2000 stammenden GAV für die Deutschschweiz und das Tessin auf den 1. August 2004 gekündigt. Verhandlungen für einen neuen GAV blockierte er zuerst durch unerfüllbare Vorbedingungen, später lehnte er sie grundsätzlich ab. Ein von den Journalistenorganisationen angerufenes Schlichtungsverfahren bei der Eidgenössische Einigungsstelle zur Beilegung von kollektiven Arbeitsstreitigkeiten ist nach wie vor hängig. Leider hat sich der Verlegerverband auch vor der Schlichtungsstelle nicht kooperativ verhalten.

Von Herbst 2007 bis Sommer 2008 fanden zwischen den Sozialpartnern Gespräche über die durch den Wegfall des GAV für Journalistinnen und Journalisten entstandenen Probleme statt. In diesen Gesprächen, die stets als informell bezeichnet wurden, hat der Verband Schweizer Presse klar gemacht, dass er nicht bereit sei, auch nur für Teilbereiche ein für seine Mitglieder verbindliches Abkommen abzuschliessen.

In der Westschweiz besteht ein Gesamtarbeitsvertrag für die Presse. In anderen Ländern ist er eine demokratische Selbstverständlichkeit. Auch in der Schweiz sind GAVs im Aufwind: Immer mehr Beschäftigte stehen unter kollektivvertraglichem Schutz. Die Presse kann hier gemäss Mitteilung der Journalistenorganisationen nicht weiter als „unsoziale Exotin“ funktionieren.

Comedia: Lohnforderungen und Protest

Der Zentralvorstand (ZV) der Mediengewerkschaft comedia hat an seiner Sitzung vom 6. September die Lohnforderungen 08/09 für die Sektoren Presse und elektronische Medien, Buch und Medienhandel sowie die Visuelle Kommunikation beschlossen.

Gefordert werden der volle Teuerungsausgleich sowie eine generelle Reallohnerhöhung von 100 Franken pro Monat. Der comedia-ZV rechnet für 2008 mit einer durchschnittlichen Jahresteuerung von 2.5 Prozent. „Mit der höchsten Teuerung seit 15 Jahren sind für die meisten Lohnabhängigen die auf Anfang 2008 gewährten Verbesserungen schon längst dahingeschmolzen. Der volle Teuerungsausgleich und eine reale Lohnerhöhung sind deshalb dringend notwendig, um die Kaufkraft zu erhalten“, begründete der ZV die Begehren.

Mit Nachdruck unterstützt der ZV auch die Forderungen des Sektors Grafische Industrie und Verpackung (GIV) im Hinblick auf die am 14. Oktober beginnenden Verhandlungen über einen neuen Gesamtarbeitsvertrag. Das Lohnforderungspaket, welches die Branchenkonferenz GIV bereits am 17. Mai beschloss, beinhaltet folgende Begehren:

  • Jährliche Erhöhung der Grundlöhne um 150 Franken pro Monat während der Laufzeit des Gesamtarbeitsvertrags;
  • den vollen Teuerungsausgleich;
  • Erhöhung der Minimallöhne, wobei der tiefste gesamtarbeitsvertragliche Lohn für Ungelernte von heute 3’300 auf 3’700 Franken monatlich angehoben werden soll;
  • den 13. Monatslohn für alle Lernenden.

Protest gegen Stellenabbau bei Edipresse

Mit Empörung hat der comedia-ZV von der knallharten Restrukturierung bei der Westschweizer Edipresse-Gruppe Kenntnis genommen. In den Redaktionen „24 Heures“, „Le Matin“ und „Tribune de Genève“ sowie in der Druckvorstufe und im technischen Dienst des Druckzentrums Bussigny sollen 50 Stellen abgebaut und 20 Millionen Franken eingespart werden. comedia protestiert gegen diese Massnahmen, die einzig dazu dienen, die bereits sehr guten Renditen weiter zu steigern. comedia fordert die Leitung von Edipresse auf, unverzüglich auf Konzernebene Verhandlungen mit den Gewerkschaften und Personalkommissionen zu führen, um für die betroffenen Belegschaften annehmbare Lösungen zu finden. Bis dahin sind sämtliche bisher angekündigten Restrukturierungs-Massnahmen zu sistieren.