Einkommen und Arbeitsplätze sichern

Die Delegierten haben dabei untere anderem die Lohnverhandlungen bilanziert. Im Durchschnitt können die Arbeitnehmendem 2011 mit real rund einem Prozent mehr Lohn rechnen. Dies ist gerade noch akzeptabel. Inakzeptabel ist hingegen, dass diese Lohnerhöhung durch höhere Abgaben sowie durch steigende Krankenkassenprämien wieder weggefressen werden. Die von vielen Kantonen angekündigten Sparprogramme stellen zudem wichtige öffentliche Leistungen in Frage. Es droht eine weitere Verlagerung zu höheren Gebühren und Krankenkassenprämien. Beides führt zu einer Schwächung der Kaufkraft der Arbeitnehmenden. Bund, Gemeinden und Kantone müssen auf Sparmassnahmen verzichten, welche die Kaufkraft schwächen. Statt die Einnahmen mit einem ruinösen Steuerwettbewerb zu senken, sollen vielmehr die hohen Einkommen, die auch während der Krise ihr Vermögen weiter steigern konnten, einen Beitrag leisten.

Verlust von Arbeitsplätzen droht

Die Delegierten gaben ihrer Besorgnis Ausdruck, dass der hohe Frankenkurs mehr als hunderttausend Arbeitsplätze in der Schweiz gefährdet. Die Profiteure sind einmal mehr Spekulanten. Den Preis zahlen die Arbeitenden. Insbesondere in der Exportwirtschaft sowie in Hotellerie und Gastgewerbe stehen Stellen auf dem Spiel. Die öffentliche Hand muss ihre Verantwortung wahrnehmen: der Bund und die Nationalbank müssen alles unternehmen, damit die überhöhte Frankenstärke  korrigiert wird. Nur so ist ein Abbau von Arbeitsplätzen zu verhindern.

Gesamtarbeitsverträge verbessern und flankierende Massnahmen ausbauen

Die Unia-Delegierten verabschiedeten auch die Jahresziele der Gewerkschaft Unia. Zu den wichtigsten Zielen gehören die für Ende 2011 auslaufenden Gesamtarbeitsverträge im Bauhauptgewerbe, in der Uhrenindustrie und im Holzgewerbe zu erneuern und gezielte Verbesserungen zu erreichen. Schliesslich fordert die Unia auch eine weitere Verstärkung der flankierenden Massnahmen gegen Lohndumping, insbesondere müssen die Massnahmen gegen Scheinselbständigkeit verschärft werden.

Wende in Deisswil?

Die Belegschaft hat an einer Betriebsversammlung die neu entstandene Situation analysiert und ihre nächsten Schritte beschlossen. Die 253 von der Schliessung der Karton Deisswil AG bedrohten Beschäftigten haben an der Betriebsversammlung zwei zentrale Forderungen beschlossen:
Erstens fordern sie von den neuen Besitzern ein Job-Angebot für alle bisher Beschäftigten im Rahmen der bisherigen Löhne und des bestehenden Firmen-GAV.

  • Zweitens verlangen sie den Abschluss eines guten Sozialplans. Mit dem Sozialplan sollen auf absehbare Zeit hinaus die Begleitmassnahmen für diejenigen Beschäftigten festgelegt werden, für welche sich trotz allen Bemühungen allenfalls keine langfristige Arbeitsstelle innerhalb des neuen Industrie- bzw. Gewerbeparks in Deisswil ergibt.
  • Die Belegschaft hat die Gewerkschaft Unia mandatiert, mit der Investorengruppe Verhandlungen in diesem Sinne abzuschliessen, um den Weg für die neuen Besitzer frei zu machen und die bestehende Betriebsblockade aufheben zu können. Die Beschäftigten begrüssen die Absicht der neuen Besitzer, die Arbeitsplätze am Standort Deisswil zu erhalten und erwartet nun, dass die Verhandlungen möglichst rasch abgeschlossen werden.

Die Investorengruppe beabsichtigt, die Öffentlichkeit am Freitag über ihre genauen Pläne zu informieren. Unia-Verhandlungsleiter Corrado Pardini erwartet, dass bis zu diesem Zeitpunkt die nötigen Eckwerte im Sinne des Verhandlungsmandates unterzeichnet sind.

Quelle: unia.ch

Abbau von 110 Arbeitsplätzen in Uzwil

Die Benninger Textil AG hat gestern den Abbau von 110 Arbeitsplätzen in Uzwil bekannt gegeben, wovon 60 Stellen nach Deutschland verlagert werden sollen. «Die Benninger Textil AG versucht sich ihrer sozialen Verantwortung zu entziehen Missachtung des GAV, Verletzung der gesetzlichen Mitwirkungsrechte, nicht einmal ein Sozialplan für langjährige, verdiente Mitarbeitende: Die Vorgehensweise des Benninger-Managements ist skandalös.», schreibt die Gewerkschaft Unia in ihrer Medienmitteilung. Sie fordert die Rücknahme der angekündigten Betriebsauslagerung und eine Weiterführung der Produktion in Uzwil.

Die Gewerkschaft Unia verurteilt den Abbauentscheid der Unternehmensleitung: „Sie hat mit ihrer Vorgehensweise die gesetzlichen und die gesamtarbeitsvertraglichen Bestimmungen verletzt. Es ist absolut skandalös wie sich die Verantwortlichen, mit der Behauptung, die Zahl der Kündigungen sei noch offen, ihrer sozialen Verantwortung zu entziehen versuchen und ihren langjährigen verdienten Mitarbeitenden nicht einmal ein Sozialplanangebot machen.“

Die Unia fordert das Benninger-Management jetzt auf, das vorgeschriebene Verfahren bei Massentlassungen korrekt anzuwenden. Insbesondere sind die Vorinformationspflicht des Unternehmens und das Mitwirkungsrecht der Arbeitnehmenden und ihrer gewerkschaftlichen Vertreter zu respektieren. Letztere haben das Recht innerhalb der gesetzlichen Frist von 14 Tagen Alternativen vorzulegen. Die Unia fordert die Benninger Textil AG auf über solche Alternativen zu verhandeln, damit eine Weiterbeschäftigung der bisherigen Belegschaft am Standort Uzwil garantiert bleibt.

Journalisten fordern GAV Verhandlungen

Die Journalistenorganisationen impressum und comedia verlangen vom Verlegerverband Schweizer Presse Verhandlungen über einen Gesamtarbeitsvertrag. Sie fordern damit eine Verpflichtung ein, welche die Verleger beim Beitritt zur Stiftung Schweizer Presserat eingegangen sind.

Der Journalistenverband impressum und die Mediengewerkschaft comedia verlangen vom Verlegerverband Schweizer Presse baldige Terminvorschläge für Verhandlungen über einen Gesamtarbeitsvertrag. Denn mit seinem Beitritt zur Stiftung Schweizer Presserat am 1. Juli 2008 hat der Verlegerverband das Recht auf Kollektivvertragsverhandlungen anerkannt.

Die Organisationen der Journalistinnen und Journalisten erneuern anlässlich des Kongresses von Schweizer Presse in Montreux eine Forderung, die sie am 30. Juni erhoben haben. In seiner Antwort vom 20. August bestreitet der Verlegerverband, dass mit dem Beitritt zur Stiftung Schweizer Presserat ein Anspruch auf Verhandlungen entstanden sei. Die diesbezüglichen Dokumente und Protokolle sind jedoch eindeutig.

In der „Erklärung der Pflichten und Rechte der Journalistinnen und Journalisten“ des Presserates heisst es: „Sie haben Anspruch auf eine klare Regelung der Arbeitsbedingungen durch einen Kollektivvertrag.“ Und in der dazugehörigen, von Schweizer Presse unterschriebenen Protokollerklärung steht: „Die Parteien bekennen sich zum Prinzip der Sozialpartnerschaft, insbesondere zur überindividuellen Regelung der Arbeitsverhältnisse. Die Verlegerinnen und Verleger respektieren die Koalitionsfreiheit und anerkennen das Recht auf Kollektivvertragsverhandlungen.“ Dass gemäss Interpretation von Schweizer Presse damit nicht in erster Linie ein Branchen-GAV, sondern andere Formen von kollektiven Regelungen, wie etwa Hausverträge, gemeint sind, ergibt sich weder aus dem Text noch aus den Verhandlungen aus denen er hervorgegangen ist.

Auch Peter Studer, bis Ende 2007 Presseratspräsident und von Beginn an Befürworter des Verlegerbeitritts, ist mit der Interpretation der Verlegerverbandsspitze nicht einverstanden: „Die Romands zeigen einen Kollektivvertrag vor, der beiden Seiten einiges abverlangte. Und die Freizügigkeitsproblematik führte jetzt in der ganzen Schweiz zu einer Renaissance der Kollektivverträge. Mir ist unverständlich, weshalb sich der Kreis um Lebrument sogar gegen die ersten, im Ergebnis offenen Wegmarken zu sträuben scheint. Das verstösst krass gegen Treu und Glauben.“

Der Verband Schweizer Presse hatte den aus dem Jahr 2000 stammenden GAV für die Deutschschweiz und das Tessin auf den 1. August 2004 gekündigt. Verhandlungen für einen neuen GAV blockierte er zuerst durch unerfüllbare Vorbedingungen, später lehnte er sie grundsätzlich ab. Ein von den Journalistenorganisationen angerufenes Schlichtungsverfahren bei der Eidgenössische Einigungsstelle zur Beilegung von kollektiven Arbeitsstreitigkeiten ist nach wie vor hängig. Leider hat sich der Verlegerverband auch vor der Schlichtungsstelle nicht kooperativ verhalten.

Von Herbst 2007 bis Sommer 2008 fanden zwischen den Sozialpartnern Gespräche über die durch den Wegfall des GAV für Journalistinnen und Journalisten entstandenen Probleme statt. In diesen Gesprächen, die stets als informell bezeichnet wurden, hat der Verband Schweizer Presse klar gemacht, dass er nicht bereit sei, auch nur für Teilbereiche ein für seine Mitglieder verbindliches Abkommen abzuschliessen.

In der Westschweiz besteht ein Gesamtarbeitsvertrag für die Presse. In anderen Ländern ist er eine demokratische Selbstverständlichkeit. Auch in der Schweiz sind GAVs im Aufwind: Immer mehr Beschäftigte stehen unter kollektivvertraglichem Schutz. Die Presse kann hier gemäss Mitteilung der Journalistenorganisationen nicht weiter als „unsoziale Exotin“ funktionieren.