Frontalangriff auf die AHV

Ohne Gegenstimmen trat der Ständerat auf die 11. AHV-Revision ein. Der Nationalrat hatte aus der Neuauflage der 11. AHV-Revision in der Märzsession eine reine Sparvorlage gemacht. Das Rentenalter für die Frauen wird erhöht. Widerstand wird zur Pflicht!

Das AHV-Rentenalter der Frau soll auf 65 Jahre erhöht werden. Im Einklang mit dem Bundesrat und dem Nationalrat hat der Ständerat dies mit 29 gegen 7 Stimmen der Linken beschlossen. Noch offen ist, ob die damit eingesparten rund 800 Millionen Franken zur Hälfte für die soziale Abfederung der vorzeitigen Pensionierung eingesetzt werden sollen.

Zudem beschloss der Ständerat mit 28 gegen 8 Stimmen, die Anpassung der Renten vom Stand des AHV-Fonds abhängig zu machen. Die AHV-Renten sollen damit künftig langsamer und flexibler an die Lohn- und Preisentwicklung angepasst werden.

So lange der AHV-Fonds mindestens 70 Prozent einer Jahresausgabe beträgt, soll die Anpassung nach dem Beschluss des Ständerates bei einer Teuerung unter vier Prozent alle zwei Jahre und bei einer Teuerung ab vier Prozent jährlich erfolgen.

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Fällt der AHV-Fonds unter 45 Prozent einer Jahresausgabe, soll der Bundesrat auf eine Rentenanpassung verzichten können. Damit schloss sich die kleine Kammer dem Vorschlag des Bundesrates an. Der Nationalrat hatte beschlossen, die Renten bei einem Fonds-Stand unter 70 Prozent jeweils bei vier Prozent Teuerung zu erhöhen