Beschwerde gegen Hooligan-Konkordat

Eine Analyse zeigt, dass  Rayonverbote, welche die Stadtpolizei Zürich sowie die Stadtpolizei Winterthur verfügt haben, die minimalsten rechtsstaatlich gebotenen Grundsätze nicht einhalten.

Am 18. Mai 2009 hat der Kantonsrat des Kantons Zürich das Gesetz über den Beitritt zum Konkordat über Massnahmen gegen Gewalt anlässlich von Sportveranstaltungen erlassen. Der Regierungsrat des Kantons Zürich hat am 12. August 2009 festgestellt, dass der Beschluss des Kantonsrates rechtskräftig geworden ist.

In der Folge wurde am 21. September 2009 beim Bundesgericht Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten erhoben. Es wird beantragt, dass der Beitrittsbeschluss zum Konkordat aufzuheben sei.Die Analyse der bekannt gewordenen Rayonverbote, welche die Stadtpolizei Zürich sowie die Stadtpolizei Winterthur verfügt haben, zeigt auf, dass die beiden Polizeien regelmässig Verbote erlassen haben, ohne die minimalsten rechtsstaatlich gebotenen Grundsätze einzuhalten.

Während bei der Luzerner Beschwerde dieser Mangel der polizeilichen Arbeit nur umschrieben wurde, ist die Zürcher Beschwerde mit zahllosen Rayonverboten und Beschwerdeentscheiden angereichert (total 39 Beilagen). Weiter wird gerügt, dass der vorgesehene Polizeigewahrsam grundsätzlich der EMRK widerspricht, und dass Bundesrecht verletzt wird (Einführung der Strafnorm «Transport von Pyro»). Mit dieser Beschwerde soll auch der Zentralstelle Hooliganismus die Existenzgrundlage entzogen werden.

SBB muss 15 000 Mitarbeitenden Zulagen nachzahlen

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Foto: SBB

Nun zahlt auch die SBB Zulagen für unregelmässige Dienste nach: Die Personalverbände haben erreicht, dass rund 15 000 Leute mit unregelmässiger Arbeit eine Nach-zahlung für die Jahre 2002 bis 2006 erhalten. Diese geht auf das so genannte Orange-Urteil des Bundesgerichts zurück, wonach die Zulagen auch in den Ferien geschuldet sind.

Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der SBB, die zwischen 2002 und 2006 während neun Monaten eines Jahres Zulagen für Nacht- und Sonntagsdienste erhalten haben, bekommen eine Nachzahlung. Je nach Menge der unregelmässigen Dienste macht diese zwischen 200 und gut 3000 Franken aus. Die Personalverbände haben sich mit der SBB auf diese Lösung geeinigt, nachdem mehrere Mitglieder gegen das Unternehmen geklagt hatten und damit die Verhandlungen auslösten.

«Als die SBB einmal in Verhandlungen eingewilligt hatte, konnten wir uns einvernehmlich auf eine Lösung einigen, die unsern Mitgliedern gerecht wird», erklärt SEV-Vizepräsidentin Barbara Spalinger. Die Gewerkschaften SEV, transfair, VSLF und KVöV hatten schon bald nach Vorliegen des Bundesgerichtsurteils gegen das Telekommunikationsunternehmen Orange bei der SBB entsprechende Verhandlungen gefordert. Im Rahmen des Gesamtarbeitsvertrags 2007 wurde zudem geregelt, dass die neuen Zulagenansätze einen Ferienanteil enthalten.

Die Auszahlungen erfolgen im Oktober, wenn in der Zwischenzeit die zuständigen Gremien der Gewerkschaften und der SBB der Einigung zugestimmt haben.

Somit haben nun alle ehemaligen Bundesbetriebe Nachzahlungen vereinbart. Für die Bahngewerkschaften hat diese Einigung auch Signalwirkung auf die übrigen Unternehmen des öffentlichen Verkehrs: «Ich gehe davon aus, dass die konzessionierten Transportunternehmungen ebenfalls zu Verhandlungen bereit sind und wir keine Klagen mehr einreichen müssen», betont Barbara Spalinger