Illegale Ausschaffung einer kolumbianischen Mutter

Am Sonntag 20. September 2009 um 18.00 Uhr wurde Maria Dennis Diaz (44), Kolumbianerin, wohnhaft in Zürich seit 1998, ausgeschafft. Die Ausschaffung fand drei Tage nach ihrer Verhaftung statt. Die Polizei tauchte am Donnerstag 17. 9. um etwa 5.30 Uhr in ihrer Wohnung auf und nahm sie mit zur Kaserne, wo ihr Sohn Juan Jacobo Montana (17) seit Dienstag 15. 9. in Haft war.

Der Junge wollte zum Fussballspiel ins Stadion, als er von der Polizei verhaftet wurde. Er wurde unterdessen dem Haftrichter vorgeführt und befindet sich in Ausschaffungshaft.

Das Bleiberecht-Kollektiv betont, dass das Vorgehen der Behörden in diesem Fall nicht nur moralisch unhaltbar, sondern auch eindeutig illegal ist. So wurde u.a. Art. 44 des Asylgesetzes zur Einheit der Familie verletzt (Maria Dennis Diaz war einmal in einem Asylverfahren). Die Trennung von Mutter und minderjährigem Sohn ist nicht rechtlich. Ausserdem sollte nach Art. 64 des Ausländergesetzes bei einer formlosen Wegweisung eine Beschwerde innert drei Tagen möglich sein. Die Sans-Papiers Anlaufstelle hat am Samstag, den 19.9. per Fax an die zuständigen Behörden eine substantiierte juristische Eingabe gemacht. Darin wurde gefordert:

·     eine beschwerdefähige Verfügung betreffend der formlosen Wegweisung gemäss Art. 64, Abs. 2 Aug

·        die unverzügliche Aufhebung des Vollzugs der Wegweisung gemäss EMRK, Art. 8 und Art. 9, KRK

·        die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung betreffend Vollzug der Wegweisung

Dass die Behörden die Ausschaffung nicht sistiert haben – im Wissen, dass die entsprechenden Ämter am Wochenende nicht arbeiten – kommt einer Ausserkraftsetzung des Beschwerderechts gleich. Eine Ausschaffung in drei Tagen an einem Sonntag ist ungesetzlich!

Am Freitagabend hat das Migrationsamt dem Anwalt von Dennis Diaz, Peter Nideröst, mitgeteilt, dass im Fall von Dennis und ihrem Sohn keine Entscheidung gefallen sei. Am Sonntag hat die Kantonspolizei klare Informationen über Dennis und Juan Jacobo verweigert. Weder die ca. 70 Personen, die sich spontan vor der Kaserne versammelt haben, um gegen die Ausschaffung zu protestieren, noch die Sanspapiers Anlaufstelle Zürich wurden über die Situation von Dennis und ihrem Sohn informiert. Am gleichen Abend gegen 20 Uhr hat Dennis mit einem Aktivisten des Bleiberechts aus Frankfurt telefoniert. In einem kurzen Gespräch erzählte sie, sie sei in der Kaserne gewesen, als die Demonstration stattfand.

Während der Verhaftung in ihrer Wohnung, erzählte Dennis, habe die Polizei 1.100.- Fr. in bar beschlagnahmt. Später, während der Inhaftierung, habe die Polizei zusätzlich 7.500.- Fr. Ersparnis, die sie in der Bezirksparkasse Dielsdorf hatte, weggenommen. Im Flughafen hat Dennis 700.- bekommen. Der Rest dieses Geldes [wie viel?] soll die Verfahrungskosten decken. Dennis wohnt seit ca. zwölf Jahren nicht mehr in Kolumbien. Ihre Familienangehörigen leben weit entfernt von Bogotá, Zielstadt der Ausschaffung.

Die Zeit der Inhaftierung hat Dennis getrennt von ihrem Sohn verbracht. Bis zur letzten Minute wurde ihr jeglicher Kontakt zu ihrem Sohn verweigert. Juan Jacobo ist mit fünf Jahren in die Schweiz gekommen. Hier besuchte er erfolgreich neun Jahre die Volksschule, bis er eine Lehrstelle finden musste, was wegen seiner Papierlosigkeit unmöglich war. Mehr als drei Viertel seines Lebens hat Juan Jacobo in Zürich verbracht. Er ist hier gross geworden und Kolumbien ist für ihn ein fremdes Land. Heute Montagvormittag wurde Juan Jacobo dem Haftrichter vorgeführt und ist anschliessend inhaftiert worden. Seine Ausschaffung konnte nicht vollzogen werden, da er keinen Pass besitzt. Die Polizei bemüht sich, eine Geburtsurkunde von Juan Jacobo zu finden, um ihn so bald als möglich ausschaffen zu können. Obwohl Dennis sich kooperativ gezeigt und angeboten hat, das Dokument aus ihrer Wohnung zu holen, hat die Polizei ihren Vorschlag abgelehnt.

Die Ungerechtigkeit, die Willkür und der Mangel an Transparenz in diesem Fall zeigen erneut deutlich die Essenz der Migrations- und Asylpolitik der Schweiz und deren spezielle Anwendung im Kanton Zürich. Eine Politik, die gegen die europäische Menschenrechtskonvention und andere internationale Abkommen verstösst.

Die Bleiberechtskampagne setzt sich weiterhin ein für eine allgemeine Regularisierung von Menschen ohne Aufenthaltsbewilligung in der Schweiz. Ebenfalls rufen wir dazu auf, das Bewusstsein gegen die Ungerechtigkeit zu schärfen. Wir brauchen Zivilcourage, um diese Ungerechtigkeit zu stoppen.

Kinderrechte werden oft missachtet

Die Schweizerische Beobachtungsstelle für Asyl- und Ausländerrecht (SBAA) stellt fest, dass bei der Anwendung des Asyl- und des Ausländergesetzes die Grundsätze der Kinderrechtskonvention immer wieder ausser Acht gelassen werden.

In zahlreichen untersuchten Fällen wurden die Bedürfnisse und das Wohl des Kindes nicht berücksichtigt;
im Vordergrund stand die aktuelle restriktive Migrationspolitik.
In einem heute veröffentlichten Bericht untersucht die Schweizerische Beobachtungsstelle für
Asyl- und Ausländerrecht, wie es bei der Anwendung des Asyl- und des Ausländergesetzes
um die Rechte der Kinder steht. Dabei kommt sie zum Schluss, dass dem von der Schweiz
ratifizierten UNO-Übereinkommen über die Rechte des Kindes (KRK) vielfach keine Beachtung
geschenkt wird. Gemäss der Kinderrechtskonvention müsste bei allen Massnahmen, die Kinder
betreffen, deren Wohl vorrangig berücksichtigt werden. Ebenfalls stellen der Schutz der
Beziehungen zwischen Kindern und Eltern sowie das Recht auf Familienleben einen zentralen
Aspekt dar.
Wie in der Untersuchung der SBAA deutlich wird, werden diese Grundsätze jedoch hinter die
Vorgaben einer restriktiven Migrationspolitik zurückgestellt. Die einschneidenden Auswirkungen
eines Entscheids auf Kinder werden als «Kollateralschäden» in Kauf genommen. So etwa,
wenn Familiengemeinschaften auseinander gerissen werden, weil der Vater ausgewiesen wird
oder die Mutter mit den Kindern – in manchen Fällen Kinder mit Schweizer Nationalität – die
Schweiz verlassen muss. Die Kinder können dadurch keine regelmässige Beziehung zum Vater
leben. Oder wenn Kinder, die seit Jahren in der Schweiz zur Schule gehen und integriert sind,
in ein ihnen fremdes Land ausreisen müssen, zu dem sie keinerlei Beziehung haben. Der
Bericht zeigt ebenfalls auf, dass Familien, die lediglich Nothilfe empfangen, die gesunde
Ernährung der Kinder nicht gewährleisten können, weil der geringe Betrag dafür nicht ausreicht.
Die SBAA stellt deshalb die Frage, ob das in der Konvention festgeschriebene Diskriminierungsverbot
respektiert wird. Gemäss diesem müssen die Rechte der Konvention für alle
Kinder gewährleistet werden. Kinder von Asylsuchenden und MigrantInnen sind jedoch laut
dem Bericht besonders benachteiligt.
Die Schweizerische Beobachtungsstelle für Asyl- und Ausländerrecht stellt die übermässige
Gewichtung einer restriktiven Einwanderungspolitik im Verhältnis zu den Werten der Kinderrechtskonvention
infrage. Die Kinderrechtskonvention ist ein verbindliches Regelwerk, zu
dem sich die Schweiz bekennt und das sie sich einzuhalten verpflichtet hat. Die Konvention
hat ihre Gültigkeit für alle in der Schweiz wohnhaften Kinder und Jugendlichen – unabhängig
von ihrem Aufenthaltsstatus oder demjenigen ihrer Eltern. Es gilt daher, sie entsprechend
umzusetzen und bei Entscheiden konsequent zu berücksichtigen, damit Kinder nicht zu den
Leidtragenden einer restriktiven Einwanderungspolitik werden.