Kleine Schanze besetzt – kollektive Regularisierung jetzt!

Was kann ich tun?

  • Vorbeikommen – am besten mit Schlafsack und Mättli und falls vorhanden Zelt! Das vorläufige Kultur- und Politprogramm findet sich unten.
  • Die Solidaritätserklärung unterschreiben
  • Spenden: Bleiberecht für alle, PC 85-389307-8. Auch Materialspenden – z.B. Decken oder Schlafsäcke – sind sehr willkommen!

Kollektive Regularisierung jetzt! Der Kampf geht weiter.

Erklärung der Schweizer Bleiberecht-Kollektive zur Besetzung der kleinen Schanze, 26. Juni 2010

Wir, Menschen aus der ganzen Schweiz mit und ohne Aufenthaltsbewilligung, haben heute die kleine Schanze in Bern besetzt. Wir nehmen uns diesen öffentlichen Raum, weil wir die unmenschliche Schweizer Asyl- und Migrationspolitik nicht widerstandslos hinnehmen wollen.

Als abgewiesene Asylsuchende werden wir* über Jahre in teils unterirdischen „Notunterkünften“ eingepfercht , während uns mit dem Arbeitsverbot jede Perspektive genommen wird. Als Sans-Papiers verrichten wir – ohne rechtlichen Schutz und oft unter miserablen Bedingungen – unentbehrliche Arbeit in Schweizer Haushalten, Restaurants, Fabriken und Landwirtschaftsbetrieben. Jederzeit sind wir von der Ausschaffung bedroht. Und viele unserer Freundinnen und Freunde sind in den Auschaffungsgefängnissen eingesperrt, nur weil sie auf der Suche nach einem würdigen Leben in die Schweiz gekommen sind.  Mit der Besetzung der kleinen Schanze brechen wir das Schweigen über diese Zustände.

Wir verbinden unsere Aktion mit dem Aufruf an alle, die sich einen Funken Menschlichkeit bewahrt haben, mit uns gemeinsam für eine kollektive Regularisierung zu kämpfen. Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf fordern wir auf, endlich konkrete Schritte zur Regularisierung der Zehntausenden illegalisierten Migrantinnen und Migranten in der Schweiz unternehmen, statt sie zu einem Leben in Angst und Prekarität zu zwingen.

Migration ist in erster Linie die Folge eines globalen Wirtschaftssystems, das zu sozialer Ungleichheit, Armut, Abhängigkeit und Gewalt führt. Sie ist das Ergebnis einer profitorientierten und kurzsichtigen Politik von Regierungen, Unternehmen und internationalen Organisationen, die gerade auch von der Schweiz mitgetragen wird.

Menschen, die aufgrund dieser Umstände fliehen, werden durch die menschenfeindliche „Asylpolitik“ der Schweiz gleich doppelt bestraft. Migration ist ein legitimes Recht eines jeden Menschen, für das sich niemand zu entschuldigen braucht. Eine kollektive Regularisierung ist ein erster Schritt zur Entkriminalisierung von MigrantInnen.

In den nächsten Tagen werden im und um das Camp auf  der kleinen Schanze zahlreiche Aktionen, Veranstaltungen und Konzerte stattfinden. Wir laden alle solidarischen Menschen herzlich ein, sich an der Aktion zu beteiligen.

Kein Mensch ist illegal! Kollektive Regularisierung jetzt!

Die Bleiberecht-Kollektive der Schweiz

Weitere Info und Programm: www.bleiberecht.ch

Demo – Nothilfe abschaffen!

Seit 2008 sind im Kanton Zürich mehr als 1000 Asylsuchende in den Notunterkünften im sogenannten Nothilfe-Programm. Diese Unterkünfte sind ausserhalb der Städte, sichtbar sind sie für die meisten der heimischen Bevölkerung nicht.

Es ist klar und auch offen deklariert, dass alle Massnahmen dem Zweck dienen sollen, dass die Flüchtlinge, deren Gesuche abgelehnt oder gar nicht erst bearbeitet wurden (Nichteintretensentscheid NEE), die Schweiz „freiwillig“ verlassen. Diese grobschlächtige und brutale bürokratische Verfahrensweise hat erwiesenermassen nicht funktioniert.

Die Situationen in den Herkunftsländern sind immer noch dieselben, auchwenn die Dikatatoren neue Gesichter haben. Die Menschenrechte werden immer noch missachtet, Menschen willkürlich verfolgt, eingesperrt und ermordet.

Wir glauben, dass das Nothilfe-Regime nicht nur versagt hat, sondern selber die Menschen quält und depressive, aggressive und kranke isolierte Individuen produziert.

Darum stehen wir zusammen und fordern die damit beauftragten Beamten auf, für eine Lösung einzustehen: Sollen die Notunterkünfte neben den Flüchtlingen auch das Flüchtlingsproblem bloss unter Verschluss halten? Was, wenn sie nur einer Foltermaschine dienen?

Kommt zahlreich! Für eine starke Demo

Refugees Welcome

PdAZ verurteilt Räumung der ASZ

Medienmitteilung der Partei der Arbeit Zürich (PdAZ) zur gewaltsamen Räumung der Autonomen Schule Zürich (ASZ).

Mit Bestürzung hat die PdAZ die gewaltsame polizeiliche Räumung vom Donnerstag, 7. Januar, der ASZ an der Ringstrasse 57 in Zürich Unterstrass zur Kenntnis genommen. Die PdAZ solidarisiert sich mit der ASZ und dem Verein Bildung für Alle und verurteilt das Vorgehen der Polizei sowie die Räumung in aller Form. Besonders stossend ist die Tatsache, dass „Sicherheitsgründe“ und Unwahrheiten als Vorwand für die Räumung genannt wurden.

Seit Sommer fanden im besetzen Schulhaus Kurse zu verschiedensten Themen statt (Informatikkurse, Nachhilfeunterricht, philosophische Seminare). Dem Verein Bildung für Alle, der Deutschkurse für illegalisierte MigrantInnen (Sans-Papiers) und Asylsuchende anbietet, diente die ASZ als Dach. 80-120 Flüchtlinge besuchten allein die Deutschkurse. Nächsten Montag war der Start der Frühjahrskurse mit ausgebautem Angebot geplant.

Diese wichtige und äusserst sinnvolle Struktur wurde nun bewusst zerschlagen. Die Räumung der AZS ist für die PdAZ unter anderem ein weiterer Beweis der unmenschlichen Flüchtlings-und Asylpolitik der Schweiz. Die PdAZ wird mit allen ihr zur Verfügung stehenden Mitteln die ASZ unterstützen, damit die geplanten Frühlingskurse durchgeführt werden können.

ASZ gewaltsam geräumt!

Heute Morgen, 7. Januar 2010, um 9:00 Uhr wurde im Rahmen einer polizeilichen „Bildungsoffensive“ das Schulhaus der Autonomen Schule Zürich (ASZ) an der Ringstrasse 57 in Zürich Unterstrass unangekündigt und gewaltsam geräumt. Die Medienmitteilung der Autonomen Schule Zürich (ASZ) und des Vereins Bildung für Alle.

Ein Grossaufgebot von circa 30 Polizisten, zum Teil in voller Kampfmontur, drang in das Gebäude ein, umstellte es anschliessend und sperrte das Gelände ab. Ein Abrisskommando räumte das Gebäude aus und demontierte die Fenster des Pavillons. Verhaftungen fanden keine statt. Innert kürzester Zeit versammelten sich vor dem abgesperrten Gebäude Dutzende Sympathisanten, weitere Polizisten und Medienvertreter.

Mit dieser repressiven Aktion wird ein autonomes Bildungsprojekt schwer beeinträchtigt, ein Projekt, das nicht etwa der Selbstverwirklichung Einzelner diente, sondern der gesamten Bevölkerung offen stand. Seit Sommer fanden im besetzen Schulhaus Kurse zu verschiedensten Themen statt: u. a. Informatikkurse, Nachhilfeunterricht, philosophische Seminare. Auch dem Verein Bildung für Alle, der Deutschkurse für illegalisierte MigrantInnen (Sans-Papiers) und Asylsuchende anbietet, diente die ASZ als Dach.

Wir verurteilen das Vorgehen der Stadt und Polizei in aller Form. Die unangekündigte Aktion ist unverhältnismässig und in keiner Weise gerechtfertigt. Die Stadt Zürich und die Polizei begründete ihr Vorgehen mit der mangelnden Kooperation seitens der BesetzerInnen und einem damit zusammenhängenden Zwischenfall mit einer illegal verlegten Stromzuleitung. Die ASZ sei nicht bereit gewesen, eine geregelte Strominstallation und den Stromverbrauch zu bezahlen.

Die Behauptungen und Vorwürfe der Behörden entsprechen nicht der Wahrheit. Seit Beginn der Besetzung im April 2009 stand die ASZ mit der Stadt Zürich betreffend Wasser- und Stromzufuhr in Kontakt. Nach einigen Abklärungen wurde schnell klar, dass eine Wasserzuleitung nicht realisierbar ist, eine Stromzuleitung mittels Provisorium allerdings schon. Von Anfang an kommunizierten die BesetzerInnen klar und deutlich ihre Bereitschaft, für die provisorische Installation sowie für den gesamten Stromverbrauch aufzukommen. Im September 2009 sicherte die Stadt Zürich eine provisorische Stromzuleitung zu. Leider blieb es bei der Zusage und nichts passierte, trotz mehrfacher Kontaktaufnahmen und Terminangeboten der ASZ. Dies ist durch unseren Mailverkehr mit dem Hochbaudeparement, den wir der Presse gerne zur Verfügung stellen, eindeutig belegbar.

Aufgrund dieser eindeutigen Obstruktionspolitik sahen sich einige BesetzerInnen dazu veranlasst, sich mit einer eigenen Stromzuleitung zu versorgen. Denn eine minimale Stromversorgung ist für die Aufrechterhaltung eines Schulbetriebs unbedingt notwendig, gerade im Winter. Im Dunkeln kann man nicht lernen. Die bereits installierten Generatoren und Solarpanels reichten für den Notfall, konnten aber keine dauerhafte Lösung sein.

Leider ereignete sich im Zusammenhang mit der verlegten Stromleitung kurz vor Weihnachten ein höchst bedauerlicher Unfall, für den sich die ASZ umgehend bei allen Betroffenen entschuldigte: Eine mangelhaft isolierte Stelle fügte dem Hauswart einen Stromschlag zu, der zum Glück keine gesundheitlichen Folgen mit sich brachte. Aufgrund dieses Vorfalls versuchte das Hochbaudepartement die längst gefällte Entscheidung für eine offizielle Stromzufuhr zusammen mit den BesetzerInnen zu forcieren. Doch trotz offizieller Abmachungen und allgemeinem Konsens zwischen Hochbaudepartement und ASZ weigerte sich das EWZ aus für uns nicht nachvollziehbaren Gründen, das benötigte Material zur Verfügung zu stellen.  Aufgrund grösstem Unverständnis gegenüber dieser, aus der Sicht der BesetzerInnen bewussten Verweigerungstaktik wurde eine erneute Stromleitung gelegt. Die Installation war einwandfrei. Für niemanden bestand je eine Gefahr. Aus Sicherheitsgründen bestand also keinerlei Anlass zu einer Räumung

Dass die Räumung aus Sicherheitsgründen erfolgt sei, scheint uns nicht viel mehr als ein Vorwand zu sein. Die Aktion, die den Steuerzahler schätzungsweise 500‘000 SFr. kosten wird, steht vielmehr im Kontext einer in diesem Ausmass neuen Repression gegenüber der Zürcher HausbesetzerInnenszene. Waren wir zu erfolgreich? 80-120 Flüchtlinge besuchten allein die Deutschkurse, daneben fanden weitere Kurse statt. Nächsten Montag ist der Start der Frühjahrskurse, mit ausgebautem Angebot. Ob, wie und wo diese stattfinden können, ist zurzeit völlig offen. Falls die Kurse nicht weitergeführt werden können, geht für zahlreiche Sans-Papiers und Asylsuchende die einzige Bildungsmöglichkeit verloren, die ihnen zur Verfügung stand. Die Autonome Schule war für viele von ihnen eine Heimat, ein Ort, wo sie ihr Leben selbst gestalten und bestimmen konnten. Dieser Ort wurde heute von der Polizei zerstört.

Die Situation von Asylsuchenden und MigrantInnen hat sich verschlechtert

Drei Jahre nach der Abstimmung über das verschärfte Asyl- und das neue Ausländergesetz haben die Beobachtungsstellen für Asyl- und Ausländerrecht in der Romandie, der Ostschweiz und im Tessin über 80 problematische Situationen dokumentiert.

In einer vor der Schweizerischen Beobachtungsstelle erstellten Übersicht wird deutlich, dass sich die Situation der Betroffenen in vielen Bereichen verschlechtert  hat. Im Bereich Asyl zeigen die dokumentierten Fälle die Schwierigkeiten, die entstehen, wenn auf Gesuche nicht eingetreten wird, weil die Asyl suchende Person nicht innerhalb von 48 Stunden Identitätspapiere vorlegen kann. Wie die Beobachtungen zeigen, wird – anders, als während der Asylgesetzrevision in Aussicht gestellt – von den Ausnahmeregelungen kaum Gebrauch gemacht.

Problematisch ist auch der Verweis von abgewiesenen Asylsuchenden bzw. Asylsuchenden mit Nichteintretensentscheid in die Nothilfe. Die knapp bemessene Nothilfe bringt die Betroffenen in eine Notlage – in manchen Fällen über Jahre hinweg – und führt nicht selten dazu, dass sie auf die Hilfe von Dritten angewiesen sind und sich damit in einer Bettelexistenz wiederfinden. Immer wieder führt die prekäre, unwürdige Nothilfe zu psychischen Erkrankungen der Betroffenen.

Für Asylsuchende, die seit fünf Jahren in der Schweiz sind, sowie für MigrantInnen ohne Aufenthaltsbewilligung ist seit dem neuen Gesetz die Erteilung einer Härtefallbewilligung möglich, wenn sie eine Reihe von Kriterien erfüllen. Dabei nutzen jedoch die Kantone ihren Ermessensspielraum sehr unterschiedlich, einige machen davon überhaupt keinen Gebrauch. Das Bundesamt für Migration (BFM) handhabt die Erteilung von Härtefallbewilligungen ebenfalls äusserst restriktiv. So müssen Betroffene in manchen Fällen nach jahrelangem Aufenthalt und Arbeit in der Schweiz und auch wenn die Kinder hier aufgewachsen und zur Schule gegangen sind, ausreisen, weil ihnen keine Härtefallbewilligung erteilt wird.

Die Schweiz verlassen müssen auch ausländische Familienväter oder -mütter, wenn die Lebensgemeinschaft aufgelöst wurde. Damit werden Familien auseinander gerissen. Auch verlieren immer wieder Frauen, die Opfer von häuslicher Gewalt sind und sich von ihrem gewalttätigen Partner getrennt haben, durch die Trennung ihre Aufenthaltsbewilligung – auch wenn gemäss dem Gesetz eine Härtefallbewilligung möglich wäre. Ebenfalls müssen immer wieder Schweizer Kinder die Schweiz verlassen, wenn die Aufenthaltsbewilligung ihrer ausländischen Mutter nicht verlängert wird.

Beobachtet wurde weiter, dass BeamtInnen die betroffenen AusländerInnen immer wieder unverhältnismässig behandeln, sei es wenn Polizisten Gewalt anwenden, Behörden die Betroffenen täuschen, Beamte immer neue Nachweise verlangen oder die eingereichten Unterlagen nicht würdigen.

Die verschiedenen Fälle und ihre Häufung zeigen, dass Handlungsbedarf auf politischer und zivilgesellschaftlicher Ebene dringlich ist. Es kann nicht im Sinne des Rechtsstaats sein, dass das Asyl- und das Ausländergesetz die von der Schweiz ratifizierten Konventionen missachten oder Asylsuchenden und MigrantInnen die in der Verfassung verbrieften Rechte nur selektiv zugestehen. Die regionalen und die schweizerischen Beobachtungsstelle werden weiterhin Fälle dokumentieren und sie Fachpersonen, PolitikerInnen und der Öffentlichkeit zur Verfügung stellen.

140 Menschen ausgeschafft, 424 folgen bald!

Seit 12. Dezember 2008 setzt die Schweiz das sogenannte Dublin-II-Abkommen um. Wie das Bundesamt für Migration (BFM) am 7. April mitteilte, wurde ab Beginn der Umsetzung bis Ende März 997 Personen für eine Abschiebung vorgesehen und davon bereits 140 Asylsuchende ausgeschafft. Bei 424 Personen steht eine Rückschiebung kurz bevor.

Für Amnesty International (AI) und die Schweizerische Flüchtlingshilfe (SFH) weist Dublin II gravierende Mängel beim Rechtsschutz der betroffenen Personen auf, die sich jetzt bei der Umsetzung zeigen. Wenn der Rückschaffungsentscheid den Asylsuchenden erst auf dem Weg zum Flughafen eröffnet wird, verletzen die Behörden das Recht auf eine wirksame Beschwerde gemäss Art. 13 der Europäischen Menschenrechtskonvention. Auch hat ein Rekurs keine aufschiebende Wirkung.

So lange es innerhalb der verschiedenen Vertragsstaaten unterschiedliche Verfahrensstandards und Anerkennungspraktiken gibt, steht bei Rückschiebungen weiterhin die Sicherheit von Asylsuchenden auf dem Spiel. Es genügt nicht, dass sich die Schweiz bei Rückschiebungen darauf beruft, dass sich auch andere Dublin-Staaten an die Flüchtlingskonvention und die Europäische Menschenrechtskonvention halten müssten.

AI und SFH fordern deshalb das BFM auf, die Verantwortung für den Schutz von Flüchtlingen nicht mit der Rückschiebung abzutreten, sondern die anschliessenden Asylverfahren im Ausland genau zu verfolgen und im Zweifelsfall die Sicherheit von bedrohten Personen zu garantieren. Das Schweizer Asylgesetz verbietet eine indirekte Rückschiebung. Es darf nicht passieren, dass nach einer Rückschiebung eine Person Opfer einer Verletzung des Non-Refoulement-Prinzips wird.

Fall von Fahad K. – Rückschaffung nach Schweden trotz Schutzbedürfnis

Der Fall des Asylbewerbes Fahad K. zeigte vor wenigen Tagen exemplarisch, wie wenig die Dublin-II-Vereinbarungen dem Schutzbedürfnis von Flüchtlingen Rechnung tragen. Der junge Iraker wurde am 2. April 2009 mit einem Spezialflug nach Schweden ausgeschafft. Im Gegensatz zu Schweden schickt die Schweiz aufgrund der Sicherheitslage keine abgewiesenen Asylsuchenden in den Zentral- und den Südirak zurück.

Amnesty International fordert die Schweizer Regierung auf, Massnahmen zum Schutz von Fahad K. zu prüfen, falls Schweden ihn in den Irak zurückschicken sollte. Um sein Leben zu schützen, wäre auch eine Rückführung in die Schweiz zu prüfen.

Im Irak hatte Fahad K. als Übersetzer für das US-Militär gearbeitet. Er wurde von bewaffneten islamistischen Gruppen als «Verräter» bedroht und musste das Land verlassen. Annähernd 300 Iraker, die wie Fahad K. als Übersetzer gearbeitet hatten, wurden bereits umgebracht

Protest gegen Isolationshaft im Flughafengefängnis

Amnesty International und andere Organisationen protestieren gegen die Haftbedingungen im Fall von Fahad K., der seit vergangenen Donnerstag im Zürcher Flughafengefängnis inhaftiert ist. Er ist einer der Hauptakteure des Films «La Forteresse» von Fernand Melgar.

In einem Brief an den Zürcher Justizdirektor Markus Notter, die Gefängnisverantwortlichen und Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf kritisiert die Menschenrechtsorganisation heute, dass die Zürcher Vollzugsbehörden in mehrfacher Weise bestehendes Recht verletzen.  «Es ist unhaltbar, dass der junge Iraker Fahad K. wie ein gemeingefährlicher Verbrecher behandelt wird. Seit Freitag wird er in einer Isolationszelle festgehalten», erklärte Denise Graf, Flüchtlingskoordinatorin der Schweizer Sektion von Amnesty International. Sie hat Fahad K. am Dienstagmorgen im Flughafengefängnis besucht und zeigte sich bestürzt über dessen Haftbedingungen.

In einem Brief an den Justizdirektor des Kantons Zürich, Markus Notter, weist Amnesty International darauf hin, dass die Vollzugsbehörden in mehrfacher Hinsicht bestehendes internationales und schweizerisches Recht sowie die Bundesgerichtsrechtsprechung verletzen. Auch Bundesrätin Evelyne Widmer-Schlumpf und die zuständigen Gefängnisverantwortlichen haben eine Kopie des Briefes erhalten. Im Schreiben bittet die Menschenrechtsorganisation um rasche Auskunft darüber, auf welcher gesetzlichen Grundlage Fahad K. in einer Isolationszelle festgehalten wird und weshalb er Besuche nur noch hinter einer Trennscheibe empfangen darf.

Am 23. März 2009 wurde der Asylsuchende Fahad K. auf dem Migrationsamt des Kantons Zürich überraschend festgenommen. Das Bundesverwaltungsgericht hatte zuvor entschieden, den 25-jährigen Iraker nach Schweden abzuschieben. Dort droht ihm die Wegweisung nach Bagdad. Im Gegensatz zu Schweden schickt die Schweiz aufgrund der Sicherheitslage keine abgewiesenen Asylsuchenden in den Zentral- und den Südirak zurück.

Amnesty International ist besorgt über die Sicherheit von Fahad K., sollte er in den Irak zurückgeschickt werden. Er hat im Irak als Übersetzer für das US-Militär gearbeitet. Fahad K. wurde von bewaffneten islamistischen Gruppen als «Verräter» bedroht und musste das Land verlassen. Annähernd 300 Iraker, die wie Fahad K. als Übersetzer gearbeitet hatten, wurden bereits umgebracht.

Fahad K. ist eine der Hauptpersonen im Dokumentarfilm «La Forteresse» von Fernand Melgar, der im Moment in den Deutschschweizer Kinos gezeigt wird und den Alltag von Asylsuchenden im Empfangs- und Verfahrenszentrum Vallorbe schildert.

Schweigen verboten!

An einem Podium der Schweizerischen Beobachtungsstelle für Asyl- und Ausländerrecht(SBAA) hielten sie fest, dass seit den Gesetzesneuerungen Asylsuchende in der Schweizvermehrt in prekären Situationen leben. Kritisiert wurden insbesondere die Nothilfe und diefehlende Umsetzung der Härtefallregelung in verschiedenen Kantonen.

Zwei Beispiele

Eine Asyl suchende Familie, die nicht ausreisen kann, weil ihr Heimatland keinen Passfür sie ausstellt, wird plötzlich zu «Illegalen» – obwohl sie ausreisen möchte. Sie erhältnur noch Nothilfe und gerät in eine Bettelexistenz. Beide Eltern sollen zudem Bussenwegen illegalen Aufenthalts bezahlen.

Eine gut integrierte Familie, deren Kinder in der Schweiz geboren und hier zur Schulegegangen sind, soll trotz 21jährigen Aufenthalts des Vaters in der Schweiz ausreisenmüssen. Grund: Dieser ist nach einer Diabeteserkrankung erwerbslos geworden und die Familie hat zeitweise Sozialhilfe bezogen.

Dies sind nur zwei Beispiele, die aufzeigen, wie sich das Asyl- und das Ausländergesetz aufdie betroffenen Personen auswirken. Über die beiden Gesetze diskutierten am Samstag, 28. März Expertinnen und Experten an einem Podium der Schweizerischen Beobachtungsstelle für Asyl- und Ausländerrecht. Die Asylgesetzrevision, so der Tenor des Podiums, hat ihr Ziel –die Senkung der Zahl der Asylsuchenden – verfehlt. Hingegen geraten beide Gesetze immerwieder mit internationalen Konventionen oder der Bundesverfassung in Konflikt.

Kritisiert wurde insbesondere die Nothilfe: Sie bringe die Betroffenen in eine prekäre Lageund verletze die Menschenwürde. Auch zur Härtefallregelung, laut der in persönlichenHärtefällen Aufenthaltsbewilligungen erteilt werden können, wurde Kritik laut. «Die Härtefall-Artikel der neuen Gesetze sind in diversen Deutschschweizer Kantonen toter Buchstabe»,hielt Rechtsanwalt Marc Spescha fest. Die übersteigerten Anforderungen an einzelne Kriterien liefen, so der Experte im Ausländerrecht, auf eine Rechtsverweigerung hinaus. CVP-Nationalrätin Barbara Schmid-Federer forderte in ihrem Votum die Einrichtung vonHärtefallkommissionen. Diese seien zentral, damit Familien in prekären Verhältnissen eingeordnetes Leben ermöglicht werde.

Einhellig lehnten die Podiumsteilnehmerinnen und Teilnehmer die erneute Gesetzesrevisionab. Diese reduziere noch mehr die Möglichkeiten für Flüchtlinge, in der Schweiz Schutz zu erhalten, und sei aus menschenrechtlicher Sicht fragwürdig. Hintergrund der Flucht sei zudem nicht die Attraktivität der Schweiz, sondern die Situation im Herkunftsland: Verfolgung, Krieg, Verwüstung, Armut und fehlende Perspektiven.

Schweigen verboten!

Die ebenfalls am Samstag abgehaltene Generalversammlung der SBAA unter der Leitungder Präsidentin und alt-Nationalrätin Ruth-Gaby Vermot bekräftigte, dass die Anwendungder Gesetze beobachtet, dokumentiert und öffentlich gemacht werden müsse. Denn immer wieder geraten die beiden Gesetze in Konflikt mit der Menschenrechtskonvention, der Kinderrechtskonvention, der Flüchtlingskonvention, Schweizer Gesetzen oder der Bundesverfassung.

Zürich: Kirche besetzt!

Ab heute besetzen Sans-Papiers und Schweizer AktivistInnen die Predigerkirche in Zürich, um gegen die Migrationspolitik im Kanton Zürich und in der Schweiz zu protestieren. Sie fordern eine bessere Umsetzung der Härtefallregelung, Ausweispapiere für alle und eine Aufhebung des Arbeitsverbots für Asylsuchende.

Auf den Tag genau ein Jahr nach der symbolischen Besetzung der Grossmünster-Kirche, fanden sich 150 Sans-Papiers und AktivistInnen in der Predigerkirche ein, um gegen die Verschärfungen im Asyl- und Ausländerrecht zu protestieren. Auch im vergangenen Jahr, so halten die BesetzerInnen in ihrer Stellungnahme fest, habe das Migrationsamt Zürich an seiner unmenschlichen und irrationalen Migrationspolitik festgehalten.

Die betroffenen Sans-Papiers sind nun nicht mehr länger bereit, die Haltung der Behörden und der Zürcher Regierung stillschweigend zu akzeptieren. Anscheinend gelte für den Kanton Zürich das Schweizer Recht nicht: «Wie kommt es, dass der Kanton Zürich unterdessen der einzige Kanton ist, wo keine Härtefallgesuche behandelt werden? Wie kommt es, dass eine Behörde uns zwingt, strafbare Handlungen zu begehen und uns so zu Kriminellen stigmatisiert? Viele von uns Sans-Papiers, welche in den Notunterkünften leben, müssen wöchentlich einmal auf dem Migrationsamt erscheinen, wo wir eine neue Unterkunft zugeteilt bekommen. Die Nothilfe wird jedoch in Form von Migros-Gutscheinen ausbezahlt und uns bleibt nichts anderes übrig, als schwarz zu fahren!» So fassen sie die behördliche Schikaniererei in ihrem Communiqué zusammen. Und: «In allen anderen Kantonen hätte der Grossteil von uns längst ein Bleiberecht erhalten!»

Mit der Kirchenbesetzung wollen die Sans-Papiers und andere solidarische Personen auf die unerträgliche Situation aufmerksam machen und auf ihre Rechte zu pochen. Insbesondere fordern sie:

1.    Humane und unbürokratische Umsetzung der gesetzlich verankerten
Härtefallregelung!

2.    Papiere für alle! – Schluss mit der Kriminalisierung und
Inhaftierung von Sans-Papiers!

3.    Aufhebung des Arbeitsverbotes – Arbeit statt Nothilfe!

Personen, die diese Anliegen unterstützen möchten, sind herzlich eingeladen, sich an der Besetzung zu beteiligen: Einfach mit einem Schlafsack bei der Predigerkirche Zürich einfinden.

Einfache aber effektive Solidarität

Flüchtlinge erhalten in der Schweiz ihre Nothilfe nur noch in Form von Migros-Gutscheinen. Damit möchten die Behörden die Betroffenen aus dem sozialen Leben ausschliessen. Das Zürcher Bleiberechtskomitee gebietet dieser Strategie mit einfachen, aber effektiven Mitteln Einhalt.

Seit anfangs Jahr erhalten Flüchtlinge, welche in Notunterkünften leben müssen, die gesetzlich vorgeschriebene Nothilfe von acht Franken pro Tag in Form von Migros-Gutscheinen ausgehändigt. Mit dieser neuen Praxis grenzen die Behörden Asylsuchende komplett aus dem sozialen Leben aus. Die Flüchtlinge haben keine freie Wahl mehr, einzukaufen, wo sie möchten. Sie können nicht zum billigen Gemüsehändler um die Ecke oder ins Brockenhaus.

Weiter sind die Betroffenen in ihrer Mobilität stark eingeschränkt, da mit Migros-Gutscheinen keine Zugbillette gekauft werden können. Solche Massnahmen treiben die Menschen bewusst in die Kriminalität, weil Schwarzfahren in diesem Fall der einzige Ausweg ist.

Um diese strukturelle Diskriminierung zu bekämpfen, tauscht das Bleiberecht-Kollektiv Zürich Migros-Gutscheine in Bargeld. Wöchentlich wechseln wir Gutscheine im Wert von mehreren Tausend Franken.

Wir suchen solidarische Menschen, die bei uns Migros-Gutscheine beziehen und auf diesem Weg mithelfen dieser diskriminierenden Praxis etwas entgegen zu stellen. Das Abkaufen von Gutscheinen ist eine konkrete Möglichkeit, Solidarität zu leben und die Menschen in ihrem tagtäglichen Kampf für ein Bleiberecht zu unterstützen!

*Schnell und einfach Gutscheine kaufen(in Zusammenarbeit mit dem Anwaltskollektiv Zürich). Gewünschten Betrag an Migros-Gutscheine auf folgendes Konto einzahlen:

Rechtsauskunft Anwaltskollektiv Zürich
Postfach 1141
8026 Zürich
PC-85-281331-6

Ein bis drei Tage später sollten die Gutscheine im Briefkasten sein. Schnell, solidarisch und sehr hilfreich! Wir danken Euch für Eure Unterstützung!

3000 demonstrierten in Bern für eine andere Migrationspolitik

<p>Foto: Balthasar Glättli</p>

Foto: Balthasar Glättli

Trotz des schlechten Wetters demonstrierten am Samstag in Bern gegen 3000 Personen verschiedenster Nationalitäten, mit und ohne legalen Aufenthaltsstatus für das Bleiberecht für alle. Die gesamtschweizerische Demonstration wurde durch die Bleiberechtkollektive aus Zürich, Bern, Freiburg und Waadt organisiert.

Der Aufruf wurde von vielen Gruppen und Organisationen unterstützt. Der bunte Demozug führte von der Schützenmatte über den Breitschplatz und endete auf dem Waisenhausplatz. Auf der Strecke sprachen zahlreiche Flüchtlinge und Sans-Papiers über die Misstände mit denen sie täglich leben müssen. Weiter spielte vor der Marienkirche eine deutsche Theatergruppe und sangen die Rapperin Stef de la Chef und die Politjodlerin Momo.

Die aktuelle Migrationspolitik schaffe laufend neue Probleme, statt welche zu lösen, heisst es in der Medienmitteilung der Organisatoren. Abgewiesene Asylsuchende und solche, auf deren Gesuch nicht eingetreten wurde, dürften in der Schweiz nicht arbeiten und wohnten in Notunterkünften mit minimaler Nothilfe.

Menschen mit vorläufiger Aufnahme lebten in Dauerprovisorien mit geringen Chancen auf Arbeit, Wohnung oder eine Lehrstelle. Sans-Papiers führten ein Schattendasein ohne Rechtsschutz. Sie alle lebten mit der ständigen Furcht, ausgeschafft zu werden.

An der Kundgebung vom Samstag standen vier Forderungen im Vordergrund: die kollektive Regularisierung, ein sofortiger Ausschaffungsstopp, die sofortige Umsetzung des Härtefallartikels und das Recht auf Familienzusammenführung.