Staatlicher Terror!

Maria Dennis Diaz Montana, geb. 05.12.1965 und Juan Jacobo Montana Diaz, geb. 17.12.1991, beides kolumbianische Staatsangehörige. Beide kamen – damals zusammen mit dem Vater von Juan und Ehemann von Dennis – Anfang März 1998 in die Schweiz, wo sie ein Asylgesuch einreichten, weil der Vater der Familie politisch verfolgt wurde. Diese Verfolgung wurde seitens des (damaligen BFF) nicht anerkannt und das Asylgesuch wurde mit Verfügung vom 29. Juni 2000 abgelehnt. Die damalige Schweizerische Asylrekurskommission lehnte die Beschwerde gegen diese Verfügung mit Urteil vom 4. August 2000 ab. Der Vater trennte sich von Dennis und verliess die CH um weiterzuflüchten; Dennis und Juan „tauchten unter“.

Immer wieder hat Dennis versucht, ihren Aufenthalt in der Schweiz zu regularisieren, zuletzt mit einer Wiedererwägung vom 3. Oktober 2007, respektive der Beschwerde vom 23. Februar 2008. Alle juristischen Interventionen blieben erfolglos. Ein Härtefallgesuch ist in ihrem Fall nicht möglich, da der Härtefall über Art. 14.2 AsylG geregelt würde und dort muss der Aufenthalt den Behörden immer bekannt gewesen sein.

Juan wurde anlässlich des Fussballmatchs am Dienstag dieser Woche verhaftet; Dennis am Donnerstagmorgen früh in ihrer Wohnung. Der Anwalt hat sich am 18.9.09 beim zuständigen Sachbearbeiter des Migrationsamts über den Stand der Situation erkundigt; dort wurde ihm gesagt, dass noch nichts entschieden sei.

Am Samstag 19. 09, als die Sans Papiers Anlaufstelle Zürich, SPAZ, Dennis im Polizeigefängnis der Kaserne besuchte, wurde ihnen durch den Sachbearbeiter der Kantonspolizei eröffnet, dass für Dennis ein Flug am Sonntag, den 20. September 09 gebucht worden sei. Offenbar wurde am Freitag 18. 09., trotz anderslautender Auskunft gegenüber dem Anwalt, eine formlose Wegweisung gegenüber Dennis eröffnet.

Die SPAZ hat am Samstag 19.09 per Fax an das Migrationsamt und die Kantonspolizei einen Antrag auf eine beschwerdefähige Verfügung betreffend Wegweisung und auf eine unverzügliche Aussetzung des Vollzugs der Wegweisung sowie auf eine aufschiebende Wirkung des Vollzugs der Wegweisung bis zum Entscheid über die Wegweisung verlangt.

Die separate Ausschaffung von Dennis und die damit erfolgte Trennung von ihrem minderjährigen Sohn widerspricht Art. 9 der Kinderrechtskonvention und Art. 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention.

In ihren 12 Jahren des nicht geregelten Aufenthalts in der Schweiz hat Dennis eindrücklich gekämpft, ein Kind grossgezogen und sich nie etwas zuschulden kommen lassen. Dennis hat sich an verschiedenen solidarischen und politischen Aktivitäten beteiligt. Vor kurzem haben Dennis und Juan Jacobo im Lauf gegen Rassismus am 13. September teilgenommen, wo sie neben der Stadtpräsidentin Corine Mauch, der SP-Stadtratskandidatin Claudia Nielsen und dem CVP-Stadtrat Gerold Lauber, liefen.
Ein paar Tage später, nehmen die unter einer SP Politikerin stehenden Sicherheitskräfte und das unter CVP Politikern stehende Migrationsamt, Dennis von ihrem Kind weg und sperren sie und das Kind ein, obwohl sie gar kein Verbrechen begangen haben.

Der Fall von Dennis und Juan Jacobo ist keine Ausnahme in der Migrations- und Asylpolitik der Schweiz – und besonders des Kantons Zürich. Der Ausschaffungsknast in Kloten und die Kaserne in Zürich sind von unschuldigen Menschen zum Bersten voll.

Mit ihrer Migrations- und Asylpolitik verletzt die Schweiz ständig die Menschenrechte, die sie in der ganzen Welt verteidigen will. Mit ihrer Politik und ihren Sicherheitskräften bedrängt die Schweiz viele Menschen mit Terror, versetzt sie in Angst und beraubt sie jeder Hoffnung auf ein würdiges Leben.

ES REICHT! Wir wollen keine Ungerechtigkeit mehr! ES REICHT! Fertig mit dem staatlichen Terror! ES REICHT! Kein Ausschaffungsknast mehr! Freiheit für Dennis und Juan Jacobo. Freiheit für alle illegalisierten MigrantInnen!

KEIN MENSCH IST ILLEGAL, HIER UND JETZT UND ÜBERALL
BLEIBERECHT FÜR ALLE, AB SOFORT UND AUF DAUER

Solothurner Behörden reissen Familie auseinander

Die Menschenrechtsgruppe augenauf Bern hat am Mittwoch, 20. Mai vor dem Amt für öffentliche Sicherheit des Kantons Solothurn eine Mahnwache durchgeführt, um gegen die Verlängerung der Ausschaffungshaft des Liberianers Alpha Konneh zu protestieren.

Mit Transparenten, Flugblättern und einer theatralischen Aktion, bei der symbolisch eine Familie auseinandergesägt wurde (siehe Bild), machten die AktivistInnen von augenauf auf ihr Anliegen aufmerksam. An einer Medienorientierung vor Ort informierten Doris Mühlemann, die Lebenspartnerin von Alpha Konneh und Mutter des gemeinsamen Kindes, sowie Nadia Bisang und Philipp Meyer von augenauf Bern über die Hintergründe des Falles.

Seit 11 Monate in U-Haft

Die Aktion richtete sich gegen ein Urteil des Haftgerichts Solothurn von vergangenem Freitag, dem 15. Mai 2009, das trotz schriftlicher Interventionen der Menschenrechtsorganisationen Amnesty International und augenauf Bern die Verlängerung der Ausschaffungshaft von Alpha Konneh um zwei weitere Monate genehmigte.

Alpha Konneh reiste im September 2007 in die Schweiz ein, wo sein Asylgesuch zwei Monate später abgelehnt wurde. Bereits seit 11 Monaten befindet er sich im Untersuchungsgefängnis Solothurn in Ausschaffungshaft, ohne eine Straftat begangen zu haben. Er ist Vater eines im Oktober 2008 in der Schweiz geborenen Sohnes. Seit Monaten kämpft seine Lebenspartnerin und Mutter des gemeinsamen Kindes um eine Aufenthaltsgenehmigung für Alpha Konneh, gestützt auf Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention, welcher das Recht auf Achtung vor dem Familienleben garantiert. Obwohl der Prozess der Vaterschaftsanerkennung kurz vor dem Abschluss steht und die beiden vorhaben zu heiraten, und obwohl bereits zwei Ausschaffungsversuche mit zahlreichen Unstimmigkeiten gescheitert sind (siehe Dokumentation im Anhang), beabsichtigt das Amt für Ausländerfragen des Kantons Solothurn hartnäckig, Alpha Konneh mit allen Mitteln auszuschaffen. Diese Praxis macht einmal mehr deutlich, dass sich Personen in Ausschaffungshaft de facto in einer entrechteten Situation befinden.

Menschenverachtend

Vaterschaftsanerkennungsverfahren, Heiratsvorbereitungen, laufendes Strafverfahren, offensichtliche Schwierigkeiten mit der liberianischen Regierung bei der Rückführung ? Selbst jenseits aller humanitären Überlegungen ist es nicht nachvollziehbar, warum der Kanton Solothurn und das BFM soviel Energie und Geld mit dem Versuch verschwenden, Alpha Konneh auszuschaffen.

augenauf Bern kritisiert die Haftverlängerung und die versuchten Ausschaffungen aufs Schärfste. Mit diesen unnötigen und kostenintensiven Massnahmen reisst die schweizerische Migrationspolitik, in diesem Fall ausgeführt vom Kanton Solothurn, in menschenverachtender Weise eine junge Familie auseinander.

Mehmet Esiyok als Fluechtling anerkannt

Der kurdische Politiker Mehment Esiyok wurde heute aus der Auslieferungshaft entlassen. Das Bundesamt für Migration wird ihn als politischen Flüchtling vorlaeufig aufnehmen.

Esiyok war im Dezember 2005 in die Schweiz eingereist und kurz darauf auf Ersuchen der türkischen Behörden verhaftet worden. weil die Türkei Esiyok vorwirft 1994 als Mitglied und Teil des Kaders der kurdischen Arbeiterpartei (PKK) den Auftrag zur Tötung eines Dorfvorstehers gegeben zu haben.

Das Bundesamt für Justiz hatte 2006 seine Auslieferung bewilligt, die effektive Ausweisung machte es aber vom Ausgang des Asylverfahrens abhängig. Das Bundesamt für Migration (BFM) wies sein Asylgesuch erstmals 2006 ab, dies wurde aber vom Bundesverwaltungsgericht moniert.

Nach weiteren Abklärungen wies das BFM das Asylgesuch von Esiyok im vergangenen Mai wiederum ab. Mit Entscheid vom 17. Oktober hat das Bundesverwaltungsgericht nun aber seine Flüchtlingseigenschaft festgestellt.

34 Monate Auslieferungshaft

Das Bundesamt für Migration wird ihn als politischen Flüchtling vorlaeufig aufnehmen. Aus diesem Grund darf er nicht an die Tuerkei ausgeliefert werden. Mehmet Esiyok sass 34 Monate in  der Schweiz in Auslieferungshaft, ohne jegliche Hafterleichterung. Deshalb werden seine Anwaelte die maximale Haftentschädigung fordern.