Jetzt die AHV stärken!

Wie weiter mit der AHV?

Herr Bundesrat Didier Burkhalter plant nun eine «tief greifende AHV-Reform welche die Finanzierung der AHV langfristig sicherstellen soll». Die PdAS erinnert und unterstreicht erneut, dass die Rente keine Almosen, sondern ein von der Schweizer Verfassung garantiertes Recht ist. So hält Artikel 112 der Verfassung fest, dass «die Renten den Existenzbedarf angemessen zu decken» haben. Der Bundesrat und die ParlamentarierInnen stehen in der Pflicht, diesen klaren Verfassungsauftrag umzusetzen! Die PdAS fordert den Bundesrat auf, bei der nächsten Revision keinen Abbau der bestehenden Leistungen vorzunehmen. Jeden Sozialabbau wird die PdAS konsequent bekämpfen.

Vielmehr muss jetzt die Chance ergriffen werden, um die AHV zu stärken und sie somit längerfristig zu sichern. Diese Stärkung muss durch eine Umlagerung der Gelder der Pensionskassen in die AHV erfolgen.

Referendum angekündigt!

Erneut blanker Sozialabbau – erneut unterwegs Richtung Schiffbruch. Die Gewerkschaften künden das Referendum gegen die 11.AHV-Revision an.

«Der SGB hat die heutigen Beschlüsse des Ständerates in Sachen AHV mit Empörung zur Kenntnis genommen.», schreibt der Gewerkschaftsbund. Wie der Erstrat hat nun auch die kleine Kammer das Rentenalter der Frauen auf 65 erhöht. Im Unterschied zu diesem hat sie eine zeitlich beschränkte Mini-Abfederung für die vorzeitige Pensionierung der Frauen beschlossen. Dieses kleine Pflaster auf eine grosse Wunde vermag aber unter keinen Umständen den künftigen sozialen Herausforderungen gerecht zu werden.

Mit schlimmen Folgen hat der Ständerat auch ins Regelwerk der Rentenanpassung eingegriffen. Die getroffene Lösung ermöglicht dem Parlament, die AHV in den Würgegriff nehmen, indem es ihr Zusatzeinnahmen verweigert, um damit die Anpassung gänzlich auszusetzen. 2 Mio. Rentenbezüger/ innen drohen so markante Renteneinbussen.

«Für den SGB ist klar: wenn in der Differenzbereinigung diese Vorlage nicht entscheidend verbessert wird, wird er dagegen das Referendum ergreifen», so der SGB und fügt kämpferisch an: Diese unsoziale Revision wird dann spätestens da scheitern, wo schon ihre Vorgängerin gescheitert ist: an der Hürde des Volkes.

Frontalangriff auf die AHV

Ohne Gegenstimmen trat der Ständerat auf die 11. AHV-Revision ein. Der Nationalrat hatte aus der Neuauflage der 11. AHV-Revision in der Märzsession eine reine Sparvorlage gemacht. Das Rentenalter für die Frauen wird erhöht. Widerstand wird zur Pflicht!

Das AHV-Rentenalter der Frau soll auf 65 Jahre erhöht werden. Im Einklang mit dem Bundesrat und dem Nationalrat hat der Ständerat dies mit 29 gegen 7 Stimmen der Linken beschlossen. Noch offen ist, ob die damit eingesparten rund 800 Millionen Franken zur Hälfte für die soziale Abfederung der vorzeitigen Pensionierung eingesetzt werden sollen.

Zudem beschloss der Ständerat mit 28 gegen 8 Stimmen, die Anpassung der Renten vom Stand des AHV-Fonds abhängig zu machen. Die AHV-Renten sollen damit künftig langsamer und flexibler an die Lohn- und Preisentwicklung angepasst werden.

So lange der AHV-Fonds mindestens 70 Prozent einer Jahresausgabe beträgt, soll die Anpassung nach dem Beschluss des Ständerates bei einer Teuerung unter vier Prozent alle zwei Jahre und bei einer Teuerung ab vier Prozent jährlich erfolgen.

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Fällt der AHV-Fonds unter 45 Prozent einer Jahresausgabe, soll der Bundesrat auf eine Rentenanpassung verzichten können. Damit schloss sich die kleine Kammer dem Vorschlag des Bundesrates an. Der Nationalrat hatte beschlossen, die Renten bei einem Fonds-Stand unter 70 Prozent jeweils bei vier Prozent Teuerung zu erhöhen

Rentendiebe!

Das Zentralkomitee der Partei der Arbeit der Schweiz, das am Samstag, 9. Mai in Biel tagte, verurteilt aufs Schärfste die Kürzung der bestehenden Renten der Pensionskasse des Industriekonzerns Georg Fischer.

Die Kürzung der bestehenden Renten ist ein Tabubruch, der von den politischen Verantwortlichen nicht einfach hingenommen werden darf. Es sei daran erinnert, dass die Rente kein freiwilliges Almosen ist. Vielmehr ist die Sicherung der Rente ein Verfassungsauftrag, der ein würdiges Leben im Alter ermöglichen soll.

Die PdAS fordert daher die nationalen politischen Instanzen – insbesondere den Bundesrat – auf, bei der Georg Fischer so zu intervenieren, dass der unsoziale Beschluss ohne Wenn und Aber wieder rückgängig gemacht werden muss.

Die Rentenkürzung ist ein weiteres, deutliches Zeichen, in welche Richtung die Reise bei der geplanten AHV-Revision gehen soll. Unter dem Deckmantel der Krise, welche die neoliberale Politik und ihre bürgerlichen VertreterInnen zu verantworten haben, soll ein weiterer Kahlschlag in der Sozialpolitik durchgeführt werden. Diese Entwicklung muss jetzt gestoppt werden. Ein wichtiger Schritt dazu ist, die geplante Senkung des Umwandlungssatzes bei den Pensionskassen zu verhindern. Die Abstimmung dazu findet im November 2009 statt. Die PdAS wird sich aktiv am Abstimmungskampf beteiligen und ruft alle auf, sich an diesem Kampf zu beteiligen.