Menschen und Abfall in einem Topf!

Mit Enttäuschung nimmt das Bündnis «Luzern Für Alle» Kenntnis vom Bundesgerichtsurteil bezüglich der Abstimmungsvorlage zum Wegweisungsartikel, wildem Plakatieren und Littering. «Wenn das Wegweisen von Menschen und die Beseitigung von Abfall auf die gleiche Stufe gestellt werden, zeigt das den wahren Geist des Wegweisungsartikels, welcher von uns bekämpft wird», sagt Oliver Renggli, Pressesprecher des Bündnisses «Luzern für Alle».

Das Bündnis «Luzern Für Alle» bleibt der Ansicht: Mit der Verknüpfung des Wegweisungsartikels mit einer Litteringvorlage und dem Verbot des Wildplakatierens, schränkte die Luzerner Regierung die freie Meinungsäusserung bei der Luzerner Stimmbevölkerung ein. Dies zeigt sich insbesondere bei den unterschiedlichen Begründungen der SVP, Grünen und SPOrtsparteien, welche die NeinParole für den 8. Februar gefasst haben. Gegen eine solche undemokratische PäckliPolitik wehrte sich das Bündnis «Luzern für alle» mit einer Beschwerde vor dem Bundesgericht.

Randständige und Abfall

Das oberste Gericht hat nun entschieden, dass die Einheit der Materie der Vorlage nicht verletzt sei. Somit ist der Kampf gegen unbefugtes Plakatieren und Abfallberge, inhaltlich mit dem Kampf gegen Randständige auf öffentlichen Plätzen zu vergleichen. Das urteil lässt sich nur auf eine Art interpretieren: Die Touristen stören sich nicht nur an herumliegendem Abfall sondern auch an nicht der Norm entsprechenden Menschen – beides soll mit der Abstimmungsvorlage vom 8. Februar bekämpft werden. «Diese Intoleranz ist ein Armutszeugnis für den Kanton Luzern und unsere liberale Gesellschaft», sagt Oliver Renggli, Pressesprecher des Bündnisses «Luzern für Alle».

Kleiner Erfolg der Beschwerde

Das Bündnis «Luzern für Alle» erachtet die Verknüpfung der beiden Vorlagen trotz Bundesgerichtsentscheid als undemokratisches Taktierspiel der Regierung. Das lässt sich auch daraus schliessen, dass der ursprüngliche amtliche Titel «Änderung des Übertretungsstrafgesetzes» zwischenzeitlich abgeändert wurde. Hier kam die Justitzdirekion einer Forderung in der Beschwerde vorbeugend nach. Der neue Titel, welcher auch in der Abstimmungsbroschüre steht, lautet «Änderung Übertretungsstrafgesetz und Kantonspolizeigesetz betreffend Wegweisung, Littering und unbefugtes Plakatieren» und weist somit zumindest darauf hin, dass hier mehrere unterschiedliche Dinge behandelt werden.

Wegweisungen nur gegen Hooligans?

Unter Umgehung des Parlaments spricht Justizdirektorin Yvonne Schärli neuerdings nur noch vom Kampf gegen Hooligans, für welchen der Wegweisungsartikel nötig sei. Der Wegweisungsartikel soll nicht gegen Randständige angewendet werden, sondern gegen Hooligans, so Schärli an einer Podiumsdiskussion. Es ist fraglich, ob das Bundesgericht auch mit dieser Argumentation einverstanden gewesen wäre, zumal mit dem sogenannten «HooliganKonkordat» eine weitere Abstimmung zu genau dieser Problematik ansteht. Diese Unstimmigkeiten weisen jedoch erneut auf die Problematiken des Artikels hin: Wen den Wegweisungsartikel genau treffen wird, bleibt umstritten, da der Gesetzestext die Kriterien der Anwendung der Polizei überlässt.

PdA Bern sagt Ja zur Personenfreizügigkeit

Die PdA Bern hat  sich an ihrer Mitgliederversammlung mit der Abstimmungsvorlage vom 8. Februar 2009 zur Verlängerung der Personenfreizügigkeit befasst. Sie empfiehlt, entgegen der Parole der nationalen Partei, der Vorlage zuzustimmen.

Durch die Vereinbarungen mit der EU über die Personenfreizügigkeit ist die Rechtsstellung von über 70 Prozent der in der Schweiz lebenden Ausländerinnen und Ausländer wesentlich verbessert worden. Das unwürdige Saisonnierstatut, durch welches diese Personen zu diskriminierenden Bedingungen an einzelne Unternehmen gebunden wurden, musste abgeschafft werden. Ausländerinnen und Ausländer aus EU-Staaten sind nicht mehr der früheren fremdenpolizeilichen Willkür ausgeliefert, sondern können nach eigener Entscheidung ihren Arbeitsplatz oder ihren Wohnort wechseln und mit ihren Famlienangehörigen am Ort ihrer Wahl zusammenleben. Es muss unbedingt verhindert werden, dass diese mühsam erkämpften Rechte wieder verloren gehen. Die PdA Bern begrüsst, dass diese Rechte in Zukunft auch den Angehörigen von Bulgarien und Rumänien zustehen werden.

Es ist richtig, dass die Personenfreizügigkeit auch die Gefahr eines Lohndumpings mit sich brachte. Diese Gefahr besteht weiterhin. Allerdings ist es durch die flankierenden Massnahmen gelungen, dieses Lohndumping stark zurückzudrängen. Noch nie unterstanden so viele Arbeitende in der Schweiz einem Gesamtarbeitsvertrag wie heute, noch nie waren die Arbeitsverhältnisse so vieler Menschen durch verbindliche Normalarbeitsverträge geregelt, noch nie war für so viele Arbeitsverhältnisse ein Minimallohn vorgeschrieben. Dies kommt nicht nur den Ausländerinnen und Ausländern, sondern auch allen Schweizerinnen und Schweizern zugute. Auch wenn die Arbeitsmarktkontrollen noch erheblich verstärkt werden müssen, damit die Gleichstellung bei den Löhnen und Arbeitsbedingungen umfassend durchgesetzt werden kann, so ist die Situation doch deutlich besser als vor Einführung der Personenfreizügigkeit. Mit einem Ja zur Personenfreizügigkeit wird die Weitergeltung dieser flankierenden Massnahmen gesichert.

Mit ihrem Ja zur Personenfreizügigkeit für Menschen aus EU-Staaten akzeptiert die PdA Bern in keiner Weise die fremdenpolizeiliche Willkür gegen Menschen aus andern Ländern. Sie wird sich vielmehr auch weiterhin dafür einsetzen, dass die Mauern der Festung Europa niedergerissen werden und die Personenfreizügigkeit auf Menschen aller Länder ausgedehnt wird.