Muzzaffer Acunbay ist frei!

SoliaktionErfolgreiche Protestbewegung gegen die Ausschaffung eines anerkannten Flüchtling

Griechenland schafft den anerkannten Flüchtling nicht an die Türkei aus. Die griechischen Behörden haben endlich entschieden: Der anerkannte Flüchtling wird nicht an sein Heimatland die Türkei verschleppt. Europaweit solidarisierten sich Menschen mit Muzaffer Acunbay. In Hamburg, Athen, Zürich und in Bern kam es in den vergangenen Monaten wiederholt zu Demonstrationen, welche die Freilassung von Acunbay forderten. Der Fall Acunbay zeigt den schlechten Schutz von politischen Flüchtlingen durch die Schweiz beispielhaft auf.

Muzaffer Acunbay ist seit mehr als zehn Jahren politisch anerkannter Flüchtling in der Schweiz. In den 1990er Jahren wurde er aufgrund seiner politischen Aktivitäten in der Türkei verhaftet und zu lebenslanger Haft verurteilt. Nach einem langen Hungerstreik kam Acunbay vorläufig frei und floh in die Schweiz. Seither fahndet die Türkei über Interpol nach ihm.

Im Sommer 2014 verbrachte Acunbay – nach Abklärungen mit den Schweizer Behörden am 14. April 2014 – seine Ferien in Griechenland. Dort nahmen ihn die griechischen Behörden fest und ordneten eine Ausschaffung in die Türkei an. Die Schweiz hat nur eingeschränkt Zugriff auf internationale Fahndungsdatenbanken. In seiner Antwort auf eine Frage von Balthasar Glättli gibt der Bundesrat zu, dass „das Fedpol keine umfassende Kenntnis aller internationalen Fahndungsersuchen und sonstigen Ausschreibungen habe“ . Dieser eingeschränkte Zugang kann, wie sich nun zeigt, Menschenleben gefährden. Die Schweiz müsste deshalb gewährleisten können, dass anerkannte Flüchtlinge automatisch von der Interpol-Datenbank gelöscht werden, sofern dies nicht die internationale öffentliche Sicherheit gefährdet.

Nach einem Rekurs stand am 13. Februar 2015 die höchstinstanzliche Verhandlung in Griechenland an. Diese wurde auf den 20. Februar verschoben. Grund war, dass die griechischen Behörden einen eindeutigen schriftlichen Beweis wollten, dass Acunbay in der Schweiz politisch anerkannter Flüchtling sei. Gegenüber dem Komitee FREIHEIT FÜR MUZAFFER ACUNBAY bestätigten die schweizer Behörden, dass bereits vor Monaten diplomatische Noten des SEMs und des EDA nach Griechenland geschickt wurden. Ob dies stimmt ist offen. Inakzeptabler Fakt ist jedoch, dass die bürokratischen Umstände zwischen der Schweiz und Griechenland unklar sind. Dies führte dazu, dass Acunbay seit Juni 2014 in einem griechischen Gefängnis verharren muss.

Letzte Woche nun erhielten die Richter, die von ihnen benötigten Dokumente. Sie entschieden am 20. Februar 2015: Keine Auslieferung Acunbays an die Türkei. Morgen Dienstag wird Acunbay voraussichtlich aus der Haft entlassen und kann in die Schweiz zurückkehren.

Aus dem Newsletter von solidarités sans frontières

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