Keine FreizeitfahrerInnen

uberIn Basel-Stadt wurden zwei FahrerInnen des Taxiunternehmens Uber mit happigen Geldstrafen gebüsst. Die Urteile könnten eine rechtliche Grundlage darstellen, um das Unternehmen zur Verantwortung zu ziehen und ihren FahrerInnen besseren Schutz zu gewährleisten.

Das Taxiunternehmen Uber hat Mühe in der Schweiz: In Zürich gibt es laut Gewerkschaftszeitung «work» aktuell 63 Verfahren gegen Uber-FahrerInnen. Dazu kommen ein Dutzend Verfahren aus der Stadt vom letzten Jahr und «rund 20 Fälle aus der Region», so die Zeitung weiter. Laut Unia sind insgesamt rund 500 Anzeigen gegen das Unternehmen hängig. Zwei Verfahren wurden in der Stadt Basel abgeschlossen, wobei die verurteilten FahrerInnen hohe Bussen zahlen müssen.

Trotzdem schwärmte der Schweizer Uber-Manager Rasoul Jalali kürzlich in einem Interview mit der «NZZ» über die lockeren Geschäftsbedingungen besonders in der Stadt Zürich: «Zürich ist ein gutes Pflaster für Uber.» Im Vergleich zu Berlin und Wien sei Zürich «gerade im Bereich, in dem wir tätig sind», sehr liberal bei der Ausgestaltung von Gesetzen.

5000 Franken Busse

Die Urteile in Basel dürften wohl ein deutlicher Dämpfer sein für das «Technologieunternehmen» (Selbstbezeichnung). In der Urteilsbegründung vom 1. September zum ersten schuldig gesprochenen Uber-Fahrer schreibt die Basler Staatsanwaltschaft: «Die beschuldigte Person führte in der Region Basel (…) mehrfach berufsmässige Personentransporte (insgesamt 26 Fahrten) für Uber durch, ohne im Besitz der entsprechenden Bewilligung zu sein … Ausserdem führte sie überhaupt keine Kontrollmittel, so dass die Arbeits-, Lenk- und Ruhezeiten nicht überprüft werden konnten.» Gebüsst wurde er mit 500 Franken und einer bedingten Geldstrafe. Der zweite fehlbare Uber-Fahrer musste sogar 5000 Franken blechen mit derselben Urteilsbegründung – für insgesamt 541 Fahrten in sechs Monaten. Damit haben die Gerichte klargestellt, dass Uber-FahrerInnen keine FreizeitfahrerInnen sind, wenn sie mehr als zwei Mal pro Monat unterwegs sind. Uber-Fahrer brauchen eine Bewilligung für berufsmässige Personentransporte sowie ein entsprechend ausgerüstetes Auto. Und sie haben sich, wie alle Fahrer, an die gesetzlichen Arbeits- und Ruhezeiten zu halten. Uber-Chef Jalali behauptete noch im März gegenüber der «TagesWoche»: «UberPop ist ein Mitfahrdienst unter Privatpersonen. Menschen nehmen einander gegen ein kleines Entgelt mit, um die Fixkosten für ihr bereits vorhandenes Auto zu reduzieren oder einfach, um nette Gespräche zu führen. Da dabei nach Abzug aller Kosten im Durchschnitt keine Gewinne anfallen, erfüllt UberPop nicht die Voraussetzungen für den berufsmässigen Personentransport.»

Weniger Uber-FahrerInnen

Unter den Uber-FahrerInnen herrscht Verunsicherung: Die Zahl der Uber-FahrerInnen war vor einigen Monaten noch um einiges höher als jetzt. Das wird auch von FahrerInnen und KundInnen bestätigt. Mehrere Uber-Kunden haben der «TagesWoche» erzählt, dass man seit einigen Wochen bei Uber in Basel vorne einsteigen müsse: «So merkt die Polizei nicht, dass wir Uber sind. Es sieht so aus, als seien wir Kollegen.» Auch die Art und Weise, wie Uber mit den FahrerInnen umgeht, schafft Unsicherheit: Die Accounts von FahrerInnen, die ein Problem mit der Polizei bekommen, würden einfach gesperrt – und fertig. «Die verschwinden einfach aus dem System», erzählt ein Fahrer.

Uber selbst hält die Entwicklung für eine Kampagne gegen sich. Eine eindeutige Gegnerin hat das Taxiunternehmen in der Gewerkschaft Unia, die sich vor Kurzem in einem offenen Brief gegen die Partnerschaft zwischen Uber und SBB erboste: «Es geht nicht an, dass Sie Dumping-Geschäftsmodelle wie jenes von Uber fördern, das gegen arbeits- und sozialversicherungsrechtliche Vorschriften verstösst.» Die SBB hätten als Staatsbetrieb auch eine gesellschaftliche Verantwortung. Uber würde gesetzliche Bestimmungen über Arbeitszeit, Ruhezeiten und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz ignorieren, systematisch Schwarzarbeit fördern und seine Angestellten in eine prekäre Schein-Selbständigkeit zwingen. «Vor diesem Hintergrund ist es absolut unangebracht, in einer SBB-App Werbung für Uber zu machen.»

Aus dem vorwärts vom 23. Dezember 2016 Unterstütze uns mit einem Abo.

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