Israelisch-schweizerischer Drohnendeal

droAktivistInnen blockierten am 26. Mai den Haupteingang des Thuner Waffenplatzes und verwehrten der Sicherheitspolitischen Kommission (SiK) den Zugang, um gegen den Kauf sechs bewaffnungsfähiger Militärdrohnen aus Israel zu protestieren. Als Kompensationsgeschäft sichert die Schweiz Aufträge im Wert von 213 Millionen Franken. Als die Mitglieder der SiKs beider Räte am Dienstagmorgen zur geplanten «Vorführung des Materials des Rüstungsprogramms 15» erschienen, bot sich ihnen ein ungewohntes Bild: Der Eingang war mit blutverschmierten «Leichen» übersät. AktivistInnen forderten auf Transparenten die BundesparlamentarierInnen auf, den Drohnendeal abzulehnen und keine Beihilfe zu Kriegsverbrechen zu leisten.

Es gibt starke Anzeichen dafür, dass mit dieser Militärdrohne namens «Hermes 900» in der Vergangenheit Kriegsverbrechen begangen wurden. Laut dem Kinderhilfswerk «Children Defense International» (CDI) fielen bei der israelischen Militäroffensive «Protective Edge» letzten Sommer in Gaza-Stadt 164 Kinder Drohnenangriffen zum Opfer. CDI und andere Menschenrechtsorganisationen werfen den israelischen Streitkräften vor, mit den dokumentierten Angriffen auf Zivilpersonen gegen humanitäres Völkerrecht verstossen zu haben. Die israelische Regierung hätte die Möglichkeit, diese Anschuldigungen aus dem Weg zu räumen, indem sie die Videoaufzeichnungen der Kampfdrohnen für Untersuchungen zugänglich macht. Dies verweigert sie konsequent.

Militärisch-industrielle Kooperation

Spätestens seit der Ernennung der neuen ultrarechten Regierung Israels muss auch die Schweiz erkennen, dass zukünftige Kriegsverbrechen nicht ausgeschlossen werden können. So rief beispielsweise die frisch ernannte israelische Justizministerin, Ayalet Shaked, letztes Jahr öffentlich dazu auf, unbewaffnete Zivilpersonen zu töten und zivile Infrastruktur der PalästinenserInnen zu zerstören, um so den propagierten Krieg gegen das palästinensische Volk ein für alle Mal zu gewinnen. Das stellt klar einen Aufruf zu Kriegsverbrechen dar. Einer Regierung mit einem solchen Rechtsverständnis muss jegliches Vertrauen entzogen werden.

Die Schweiz plant aber eine militärisch-industrielle Kooperation mit einem Staat, welcher im dringenden Verdacht steht, Kriegsverbrechen mit einem Waffensystem begangen zu haben, welches nun von Schweizer Unternehmen technologisch verfeinert werden soll. Dabei kann nicht ausgeschlossen werden, dass diese Technologie bei zukünftigen Kriegsverbrechen zum Einsatz kommt. Dies ist nicht nur moralisch verwerflich, sondern erfüllt unter den gegebenen Umständen den Tatbestand der eventualvorsätzlichen Beihilfe zu Kriegsverbrechen.

Die Sicherheitspolitische Kommission des Nationalrates (SiK-N) entschloss sich im Anschluss an die Blockade mit 16 zu 7 Stimmen für den Drohnendeal. Der Präsident der SiK-N, Thomas Hurter (SVP), kommentierte dies lapidar: Menschenrechtsverletzungen seien «störend», aber ein Boykott würde nichts bewirken. Zudem sei es kein politischer Entscheid gewesen. Wahrscheinlich hat er damit Recht. Der Entscheid der SiK, welche als verlängerter Arm der Rüstungslobby fungiert, war ökonomischer Natur. Denn mit dem Kauf sichert sich die Schweizer Industrie Aufträge in Millionenhöhe. Angesichts solcher Profitaussichten kann man bei Nebensächlichkeiten wie der Beihilfe zu Kriegsverbrechen schon mal ein Auge zudrücken.

 

Aus der Printausgabe vom 5. Juni 2015. Unterstütze uns mit einem Abo

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