Zunahme prekärer Arbeit

Die Zunahme der Temporärarbeit und der Arbeit auf Abruf ist besorgniserregend. Für die Betroffenen

sind solche Anstellungen mit grosser Unsicherheit verbunden. Dementsprechend wünschen sich die meisten eine Dauerstelle mit regelmässigen Arbeitszeiten. Temporärfirmen verstossen immer wieder gegen die Schweizer Arbeitsbestimmungen. Lohndumping kommt nach wie vor häufig vor. Doch ein schützender Gesamtarbeitsvertrag (GAV) für diesen Bereich scheiterte bisher am Widerstand von Arbeitgebenden. Tritt der GAV in nächster Zeit nicht vollumfänglich in Kraft, braucht es härtere Massnahmen. Den Temporärbüros muss beispielsweise verboten werden, Personal im Ausland zu rekrutieren.

Für den SGB muss Arbeit Existenz sichernd, planbar und mit Familienpflichten vereinbar sein. Arbeit auf Abruf erfüllt diese Bedingungen nicht und bedeutet häufig die Überwälzung des Unternehmensrisikos auf die Arbeitnehmenden und die Rückkehr zur Tagelöhnerei. Zum Beispiel betrachtet die Arbeitslosenversicherung Arbeit auf Abruf nicht als «zumutbare Arbeit». Der SGB setzt sich für das Verbot von Arbeit auf Abruf ein. Pikettdienste sollen in einigen Ausnahmefällen erlaubt sein, wo sie unabdingbar sind. In jedem Fall sind die Einsätze genügend im Voraus bekanntzugeben; die Wartezeit ist angemessen zu entlöhnen.

Quelle: sbg.ch

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