Ungenügend!

40b1798b4dWenn der Bundesrat sich mit Lohnschutzmassnahmen befasst, können in der Regel keine grossen Fortschritte erwartet werden. So war es auch am 26. März, als die Landesregierung ihre Beschlüsse über die so genannten «flankierenden Massnahmen» bekannt gab. Es sind dies jene Bestimmungen, die vor Lohndumping schützen sollten und der SVP sauer aufstossen.

«Der Bundesrat hat die Chance verpasst, den Lohn- und Arbeitsschutz in der Schweiz entscheidend zu verstärken und somit auch die Lehren aus der Abstimmungsniederlage zu ziehen», schreibt die Gewerkschaft Unia in ihrer Stellungnahme. Was die Unia andeutet, ist in der Medienmitteilung des Schweizerischen Gewerkschaftsbunds (SGB) ausführlicher zu lesen: «Das Abstimmungsresultat vom 9. Februar zur SVP-Zuwanderungsinitiative ist Ausdruck einer weit verbreiteten ­Sorge um Löhne, Arbeitsbedingungen und Arbeitsplätze. Deshalb muss der Lohnschutz ausgebaut werden.» Und der SGB tut gut daran, eine zwar weit verbreitete aber ebenso falsche Vorstellung aus der Welt zu schaffen: «Kontingente bringen nicht mehr Lohnschutz. Die Erfahrungen mit dem früheren Kontingentssystem zeigen, dass damals der Lohnschutz völlig ungenügend war und deshalb in zahlreichen Sektoren eine Tieflohnpolitik betrieben werden konnte.» Die Tausenden von Saisoniers, die über Jahrzehnte wie Zitronen ausgepresst wurden, lassen grüssen.

Grosse Lücken sind noch offen

Zurück in die Gegenwart: Der Bundesrat schlägt vor, in Branchen mit Lohndumping einen Gesamtarbeitsvertrag (GAV) auf Antrag der Vertragsparteien erleichtert allgemeinverbindlich zu erklären. Zudem ist der Bundesrat bereit, die Sanktionen zu verschärfen (Erhöhung der Busse von heute maximal 5000 auf 30?000 Franken) und die Kontrolltätigkeit in den Grenzregionen zu erhöhen. «Dies sind Schritte in die richtige Richtung, genügen aber nicht», schreibt die Unia, denn der Bundesrat lässt grosse Lücken offen. Erstens dürfen Firmen oder Scheinselbstständige weiterhin auch bei offensichtlichen Verletzungen der Mindestarbeitsbedingungen ungehindert weiterarbeiten. «Nach Abschluss der Arbeiten können sich aber viele Firmen – insbesondere Subunternehmer – den Sanktionen entziehen und kommen so ungeschoren davon», hält die Unia diesbezüglich fest. Zweitens gibt es im Gesetz nach wie vor kaum eine Möglichkeit, die in vielen GAV geforderten Kautionen durchzusetzen. Ohne Kaution fehlt oft die Möglichkeit, allfällige Bussen einzukassieren. Natürlich wird so die Durchsetzung der Mindestarbeitsbedingungen erschwert. Drittens ist eine wirksame Kontrolle der Mindestarbeitsbedingungen nur möglich, wenn die Vertragsparteien vor Ort präsent sein können. «Dies müsste im Gesetz ausdrücklich festgehalten sein», fordert daher die Unia. Und viertens bleiben die Arbeitnehmenden, die sich gegen Lohndumping zur Wehr setzten, weiterhin völlig ungenügend gegen Entlassung geschützt. Diese Tatsache sagt vieles – wenn nicht alles – über die Beschlüsse der Regierung. Unsinnig und unverständlich?? Zum Schluss ein Wort zur SVP, die einmal mehr ihr wahres Gesicht zeigt. Die zaghaften und ungenügenden Massnahmen des Bundesrats in Sachen flankierenden Massnahmen definiert die Partei als «unsinnig und unverständlich». Der angebliche Schutz der Schweizer Heimat und der hiesigen Werten hört immer dort auf, wo es um die Rechte der ArbeitnehmerInnen im ach so geliebten Heimatland geht. Ehrlicher und korrekter wäre es, wenn die SVP das V für Volk mit einem W für Wirtschaft ersetzen würde. Aber eben, mit Ehrlichkeit und Korrektheit lässt sich das Volk nicht blenden und es können keine Wahlen und Abstimmungen gewonnen werden. Proletarier aller Länder, vereinigt euch!

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