Rumhängen erlaubt!

15.05.2009

Jugendliche dürfen in Dänikon (ZH) auch weiterhin nach 22 Uhr aus dem Haus. Das Zürcher Verwaltungsgericht hiess eine Beschwerde der JUSO Kanton Zürich und der Einwohnerin Regula Lächler gut.

Der Kampf hat sich gelohnt! Das Verwaltungsgericht des Kantons Zürich hat gemäss heutiger Mitteilung die gemeinsame Beschwerde von Regula Lächler und der JUSO Kanton Zürich gutgeheissen und das geplante Däniker Ausgehverbot für Jugendliche für unzulässig erklärt.

In ihrer ausführlichen Urteilsbegründung erklärt das Verwaltungsgericht, dass das geplante «Ansammlungsverbot» für schulpflichtige Jugendliche nach 22.00 Uhr die Grundrechte der Jugendlichen über Gebühr einschränkt.

Das Gericht ist dabei der Argumentation der JUSO gefolgt. David Gallusser: «Vandalismus und Nachtruhestörungen können schon mit den bestehenden gesetzlichen Grundlagen geahndet werden. In der Freizeit rumhängen muss aber auch in Dänikon erlaubt sein!»

Auf dem falschen Dampfer

Die JUSO ist sehr erfreut über dieses hoffentlich für die ganze Schweiz wegweisende Urteil und beglückwünscht insbesondere die Däniker Handarbeitslehrerin und Mit-Beschwerdeführerin Regula Lächler zu diesem Erfolg. Amr Abdelaziz: «Dänikon kann stolz sein auf diese mutige und engagierte Bürgerin und auf alle, die sie in Dänikon unterstützt haben.»

Die JUSO hofft, dass der Gemeinderat von Dänikon nun Einsicht zeigt und eingesteht, dass er mit dem Ausgehverbot auf dem falschen Dampfer war. Amr Abdelaziz: «Der Däniker Gemeinderat behauptete in seiner Beschwerdeantwort allen Ernstes, dass das blosse Beisammensein schulpflichtiger Jugendlicher in Dänikon eine Gefahr für die Öffentlichkeit darstelle. Wir hoffen, dass dies ein einmaliger intellektueller Lapsus war.»

Die JUSO überlegt sich nun, in der ganzen Schweiz Ausgehverbote für Jugendliche rechtlich anzufechten. Solche Verbote existieren beispielsweise in Kerzers (FR), in Interlaken (BE) oder im Aargauischen Bezirk Zurzach.

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