Nichts geschenkt

schweizer fahnDie Schweiz nimmt Flüchtlingen bei ihrer Einreise das Bargeld ab. Usus ist das bereits seit mehr als 20 Jahren. Die Behörden verteidigen das Vorgehen.

Es sind Bilder, die international hohe Wellen schlugen: «1380 Schweizer Franken», steht auf dem Zettel, den der syrische Flüchtling A.T. dem Reporterteam des Schweizer Fernsehens in die Kamera hält. Es ist die Quittung für den Betrag, den die Polizei dem Schutzsuchenden bei der Einreise in Zürich abgenommen hat. Von ursprünglich 2387 Schweizer Franken bleibt dem Familienvater weniger als die Hälfte. Er habe von dem Geld Kleidung für seine Familie kaufen wollen, sagt A.T. Doch das eingezogene Geld wird nur dann zurückerstattet, wenn er das Land innerhalb von sieben Monaten freiwillig verlässt. Andernfalls wird die Barschaft einbehalten – als Anzahlung für die Kosten, die durch seinen Aufenthalt in der Schweiz «verursacht» werden.

Gesetzlich verankertes «Raubrittertum»

Der Beitrag, der am 21. Januar in der Sendung «10vor10» ausgestrahlt wurde, zeigt eine ähnliche Praxis, wie auch Dänemark sie kürzlich beschlossen hat. Nur: In der Alpenrepublik ist die sogenannte «Vermögensabnahme» bereits seit dem Jahr 1992 Gesetz. So sind Geflohene, die in der Schweiz Zuflucht suchen, verpflichtet, bei der Einreise ihre gesamten Vermögenswerte zu deklarieren. Alles, was den Wert von 1000 Schweizer Franken übersteigt, darf vom Staat konfisziert werden. Dazu gehören Geld, Bankguthaben und Wertgegenstände, wobei man «persönliche Gegenstände» wie Eheringe nicht an sich nehmen würde, wie das Staatssekretariat für Migration (SEM) in einer Mitteilung betont. Darüber hinaus seien nur wenige Menschen von der «Vermögensabnahme» betroffen, so Léa Wertheimer, Sprecherin des SEM. Von «theoretisch» 45000 Betroffenen, die in der Schweiz im vergangenen Jahr Schutz suchten, sei bei 112 Personen ein Gesamtwert von 210000 Schweizer Franken eingezogen worden. «Die allermeisten Flüchtlinge, die die Schweiz erreichen, scheinen mittellos zu sein», so Wertheimer.

Gänzlich unumstritten ist die herrschende Regelung jedoch nicht. So bezeichnete Stefan Frey, Sprecher der Schweizerischen Flüchtlingshilfe (SFH), das Vorgehen der Behörden als «Raubrittertum». Die Flüchtlingshilfe sei zwar nicht gegen den Einzug von Vermögen, aber gegen die Art und Weise, wie diese geschehe, erklärte Frey auf Anfrage. Ein grösserer Dorn im Auge als die «Vermögensabnahme» ist der Flüchtlingshilfe indes die sogenannte «Sonderabgabe». So haben asylsuchende und vorläufig aufgenommene Personen, die trotz langwieriger Bewilligungsverfahren eine Arbeitsstelle finden, während zehn Jahren bis zu zehn Prozent ihres Gehalts an den Staat abzuliefern. Betroffen davon sind alle Personen ab dem 18. Lebensjahr, Auszubildende eingeschlossen. Die «Sonderabgabe» hat zum Zweck, dem Staat die in der Erwerbslosigkeit entstandenen Ausgaben für Leistungen wie «Fürsorge-, Ausreise- und Vollzugskosten» zurückzubezahlen. Aus Sicht der Flüchtlingshilfe handelt es sich hierbei um eine «ungerechtfertigte Doppelbelastung» von arbeitstätigen Flüchtlingen, da diese auch steuerpflichtig seien. Das SEM hält dagegen, dass es sich bei der «Sonderabgabe» um keine Diskriminierung oder Benachteiligung von Flüchtlingen handle. «Auch die Bewohnerinnen und Bewohner der Schweiz müssen die Kosten zurückerstatten, die sie der Sozialhilfe verursachen», erklärt SEM-Sprecherin Wertheimer.

«Sonderabgabe» soll ersatzlos gestrichen werden

Tatsächlich müssen BürgerInnen, die im Wohlstandsland Schweiz einmal auf Hilfe angewiesen sind, dem Staat das Geld für die bezogenen Leistungen zurückgeben. Der Gesamtbetrag, der eine asylsuchende oder vorläufig aufgenommene Person über «Sonderabgabe» zu berappen hat, richtet sich derweil aber nicht nach tatsächlich bezogenen Leistungen, sondern beläuft sich, über zehn Jahre, auf eine Pauschale von 15000 Schweizer Franken pro Person. Jährlich nimmt der Bund auf diesem Weg rund vier Millionen Schweizer Franken ein.

Diese Einnahmen dürften bald jedoch wegfallen. Die «Sonderabgabepflicht» soll in den kommenden Jahren «ersatzlos» gestrichen werden. Grund dafür ist die im Februar 2014 angenommene «Masseneinwanderungsinitative», die verlangt, dass die Einwanderung beschränkt und inländisches «Potential» an Arbeitskräften besser genutzt wird. Wie der Bundesrat in einem Bericht vom Februar 2015 schreibt, würde mit dem Wegfall der «Sonderabgabe» sowie Ersetzung der Bewilligungs- durch eine Meldepflicht der «administrative Aufwand bei der Anstellung» für Unternehmen reduziert und für Flüchtlinge «die Annahme einer Arbeit auch im Niedriglohn- oder Teilzeitbereich» lukrativer machen. Dadurch würde sich auch der Bezug von Sozialhilfe verringern, womit die Ausfälle durch die gestrichenen «Sonderabgaben» kompensiert werden sollen, rechnet der Bund vor. Erfreut über die Absichten des Bundesrats zeigt sich demnach nicht nur die Flüchtlingshilfe, sondern auch ein Grossteil der Unternehmerverbände. Keine Änderung geben soll es indes bei der «Vermögensabnahme». So wird es auch Zukunft heissen: Wer nach der Flucht in die Schweiz noch etwas hat, dem wird es genommen.

Aus dem vorwärts vom 29. Januar 2016 Unterstütze uns mit einem Abo!

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