Marktverzerrung auf Kosten der SteuerzahlerInnen

Falls sich die Schweiz entschliessen würde, den Saab Gripen zu erwerben, würde sich Saab verpflichten, im Gegenzug Trainingsflugzeuge des Typs PC-21 für rund eine Milliarde Franken zu kaufen. Die Medienmitteilung der GsoA.

Die GSoA möchte in Erinnerung rufen, dass solche Deals gemäss den Richtlinien der WTO über das öffentliche Beschaffungswesen in allen anderen Bereichen ausser der Rüstungsindustrie hochgradig illegal sind – mit gutem Grund: Gegengeschäfte verzerren den Wettbewerb und öffnen der Korruption Tür und Tor.

Marktverzerrung zuungunsten des zivilen Bereichs von Pilatus

Wie Kompensationsgeschäfte den freien Wettbewerb verzerren, zeigt sich beispielhaft am Gripen-Pilatus-Deal: Schon seit einigen Jahren erzielt Pilatus bedeutend mehr Umsatz mit zivilen als mit militärischen Flugzeugen. Ende der Neunziger Jahre hat sich die Geschäftsleitung von Pilatus entschieden, ein neues Flugzeug – den PC-21 – zu entwickeln. Dies, obwohl der Absatz von zivilen Turboprop-Maschinen boomt und Pilatus laut dem aktuellen Geschäftsbericht Mühe hatte, die Nachfrage nach den zivilen Geschäftsflugzeugen zu befriedigen. Mittlerweile deuten alle Zeichen darauf hin, dass der PC-21 zu einem strategischen Flop zu werden droht. Abgesehen von Singapur und der Schweiz konnte bisher kein Kunde für die verhältnismässig teuren Flugzeuge gefunden werden.
Da es Pilatus auf dem freien Markt bisher nicht gelang, genügend Flugzeuge für den Erhalt des Rüstungsbereichs abzusetzen, soll dies nun offenbar auf dem Weg über die Gegengeschäfte erreicht werden. Diese indirekte Subventionierung der Rüstungsindustrie auf Kosten der SteuerzahlerInnen stellt eine Markverzerrung zuungunsten des zivilen Bereichs von Pilatus dar und verhindert die längst überfällige Strukturanpassung und die Konversion zur zivilen Produktion.

GSoA fordert wirkliche Transparenz
Die GSoA fordert den Bundesrat auf, im Ausschreibungsprozess für die neuen Kampfflugzeuge endlich wirkliche Transparenz zu schaffen. Insbesondere soll der Bundesrat offenlegen, um wie viel sich der Kaufpreis der neuen Kampfjets verringern würde, wenn die Schweiz auf Gegengeschäfte verzichten würde.

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Ein Kommentar

  • Heinrich Frei

    Bessere Behördenpropanda des Bundes mit Journalistinnen des Tages Anzeigers in Sachen Flugzeugbeschaffung und Pilatus?

    Nach dem schon die Journalistin Gaby Szöllösy das Tages Anzeiger Schiff verlassen hat, geht jetzt auch die Journalistin Annetta Bundi von Bord des Tages Anzeigers. Beide Journalisten heuern beim Bund an, wollen dort helfen die Kommunikation zu verbessern. Zu befürchten ist, dass der Bund jetzt mit zwei Top-Journalistinnen an Bord noch professionellere Behördenpropaganda betreibt, um uns Bürger auf die Linie zu bringen, nicht zuletzt in Fragen des Waffenexportes, der Beschaffung von neuen Kampfjets, von Pilatus-Deals und des Einsatzes von Schweizer Kriegern im Ausland.

    Zu hoffen ist dass der Bundesrat mit diesen Top Tages Anzeiger Journalisten weniger lügt oder dann intelligenter. (Klar: Uns dummem Volk kann man natürlich nicht alles sagen, das würde zu weit führen)

    Zu Lügen des Bundesrates: Im Buch zur Pilatus Affäre „L’Affaire Pilatus“ von Jean-Maire Pellaux schreibt der Westschweizer Journalist Roger de Diesbach in der Einleitung: „Um seine Sicherheitspolitik zu seiner Rüstungsindustrie im allgemeinen zu verteidigen, im besonderen den Export von Flugzeugen der Firma Pilatus-Oerlikon Bührle, war der Bundesrat bereit zu lügen, machte sich unzusammenhängende Verlautbarungen zu eigen um die öffentliche Meinung zu manipulieren, und ganz klar den Sinn und Geist des Kriegsmaterialgesetzes in undiskutabler weise zu verletzen, seine Aussenpolitik zu schwächen, in dem er seine Neutralitätspolitik diskreditierte.“

    Der Historiker Jean-Maire Pellaux untersuchte in der Pilatus Affäre nur die Periode von 1978-1985. („L’affaire Pilatus, les milieux engagés et la Suisse officielle face aux exportations d’armes (1978-1985), par Jean-Marie Pellaux, Université de Fribourg, 2008) Heute geht aber die Pilatus Affäre im gleichen Stil weiter, mit dem Segen des Gesamt-Bundesrates, ohne grossen Einspruch der Medien wie früher.

    Kürzlich hat der Schweizer Bundesrat die Ausfuhr von 25 militärisch bewaffneten Trainingsflugzeugen des Typs PC-21 der Stanser Flugzeugwerke in das Pulverfass des Nahen Ostens, nach den Arabischen Emiraten, bewilligt. Der Beschluss des Bundesrates stellt eine krasse Verletzung der neuen Kriegsmaterial-Verordnung dar, welche seit dem 12. Dezember 2008 in Kraft ist. Diese sieht laut Artikel 5 vor, Exporte nicht mehr zu bewilligen, falls im Bestimmungsland Menschenrechte systematisch und schwerwiegend verletzt werden. Neben Menschenrechtsverletzungen in den Arabischen Emiraten gilt dieser Staat auch als Waffendrehscheibe: Die Emirate haben in der Vergangenheit bei der Ausfuhr von Kriegsmaterial nachweislich gegen die so genannte Endverbrauchererklärung verstossen. So haben die Emirate im Jahr 2006 aus der Schweiz gelieferte Panzerhaubitzen illegaler weise an Marokko weitergeliefert, obwohl dieser Staat sich in einer „Nicht-Wiederausfuhr-Erklärung“ verpflichtete hatte, diese Panzerhaubitzen nur für den Eigengebrauch zu kaufen.

    Auch dem tschadischen Diktator Idriss Déby hat die Schweiz mit dem Segen des Bundesrates Pilatus Flugzeuge „nur zu Trainingszwecken“ verkauft, trotz dem Bürgerkrieg der im Gange war. Im Grunde genommen wusste Bern, dass der Tschad diese Apparate nicht für Trainingszwecke kaufte. Denn dieses Regime besass gar keine Kampfflugzeuge für die die dortigen Militärpiloten auf Propellerflugzeugen hätten üben müssen. Viele andere Militär-Kunden der Stanser Flugzeugwerke haben auch keine Kampfflugzeuge für die auf Pilatus Apparaten geübt werden müsste. Diese Länder brauchen solche Flugzeuge für den Krieg, für die Aufstandsbekämpfung, zum Abwurf von Bomben, zu Beschiessung von Bodenzielen, zur Tötung von Menschen. Der Diktator Idriss Déby brauchte solche Flugzeuge im Tschad, um Aufständische zu bekämpfen, die sein Regime und sein Leben bedrohten. Er liess dann auch mit diesen Pilatus Flugzeugen diese furchtbaren Clusterbomben auf Rebellen abwerfen. Ohne spezielle Verstärkungen und Aufhängpunkte die Pilatus einbaut, hätte man im Tschad nicht Bomben und Raketen an die Flugzeuge hängen können. In früheren Fällen wurden die Aufhängepunkte an Pilatus Flugzeugen im Ausland eingebaut, die Verstärkungen in den Flügeln waren aber schon vorhanden. Ohne die Möglichkeit Waffen und Bomben zu montieren zu können, hätte Stans die PC-9 dem Diktator im Tschad gar nicht verkaufen können. Idriss Déby brauchte solche Flugzeuge, wie schon erwähnt, um Aufständischen zu bekämpfen die sein Regime und sein Leben bedrohten.

    Seit den 70er-Jahren kritisieren Menschenrechts- und Friedensorganisationen, auch entwicklungspolitische und kirchliche Kreise, dass Pilatus-Trainingsflugzeuge in verschiedenen Entwicklungsländern und Krisengebieten nachträglich bewaffnet und in militärischen Konflikten dann zum Einsatz kommen.

    Zum Beispiel:

    Am 25. September 1989 bestätigte Bundesrat Kaspar Villiger vor dem Nationalrat zum ersten Mal, dass in Guatemala und Burma Pilatus-Flugzeuge gegen die Zivilbevölkerung eingesetzt wurden.

    Am 4. Februar 1993 enthüllte die Arbeitsgemeinschaft für Rüstungskontrolle und ein Waffenausfuhrverbot (ARW) die Mitwirkung von Pilatus Flugzeugtechniker bei der Bewaffnung von PC-7 und PC-9 Militärtrainern in Burma.

    Am 24. August 1993 geben die Pilatus Flugzeugwerke in einem „Weissbuch“ zu, dass ihre Trainingsflugzeuge in Angola, Burma, Guatemala und dem Irak gegen unbewaffnete Personen eingesetzt wurden.

    Am 16. März 1988 bombardierte die irakische Luftwaffe die Stadt Halabdja mit Giftgas. 5000 Menschen starben. Saddam Hussein setzte für diese Giftgaseinsätze Propellerflugzeuge ein, auch Pilatus Flugzeuge aus Stans. (siehe auch Tribune de Genève 14.9.92: Un pilote kurde de Saddam dénonce l’utilisation des Pilatus) Nach der Aussenhandelsstatistik lieferte die Firma Pilatus in Stans dem Irak in den achtziger Jahren 53 PC-7 und 22 PC-9 Flugzeuge, neben den kleineren Bravo Maschinen der Flug- und Fahrzeugwerke Altenrhein. Der Schweizer C-Waffen Spezialist des Bundes, Oberst Imobersteg, forderte damals, nach den Giftgas-Bombardierungen von Halabdja, der Stadt Oshnaviyeh und anderer Ortschaften der Kurden, ein Ausfuhrverbot von PC-7 und PC-9 in Spannungsgebiete. Die Schweiz stellte die Flugzeuglieferungen nach dem Irak jedoch erst später, auf amerikanischen Druck hin, ein.

    Ein ehemaliger Verkaufsdirektor von Pilatus erklärte seinerzeit, nach dem Burma gegen Aufständische Pilatus Flugzeuge eingesetzt hatte, dem „Nouveau Quotidien“: „Die Mehrheit der exportierten PC-7 ist nicht als Zivilflugzeug eingesetzt, sondern ist systematisch bewaffnet worden, mit oder ohne technische Hilfe der Pilatus Werke.“ Es war früher bekannt, dass in den meisten Ländern bei der Unterzeichnung der Pilatus-Kaufverträge auch gleich Vertreter von französischen und belgischen Rüstungsfirmen dabei waren, um die Bewaffnungssysteme für die PC-7 und PC-9 mitzuliefern.

    Wo gehobelt wird da fliegen Späne, wer Waffen exportiert riskiert, dass sie eingesetzt werden und dass es Tote gibt. Das ist auch beim Export von helvetischen- Kriegsmaterial so und auch beim Verkauf von Pilatus Flugzeugen an Militärs. Waffenexport ist Beihilfe zum Mord.

    Die Schweiz will die Probleme dieser Welt jedoch anscheinend vor allem militärisch lösen mit Waffenexporten und dem Einsatz von Soldaten im Ausland: Von 2006 – 2008, in zwei Jahren, haben sich die Kriegsmaterialexporte der Schweiz, mit dem Segen des Gesamtbundesrates, mehr als verdoppelt. Sie sind von 397,6 auf 722 Millionen Franken pro Jahr gestiegen. (die Pilatus Flugzeuge sind da nicht darunter, da sie nicht als Kriegsmaterial gelten) Kunden der Schweizer Todesindustrie waren Staaten, wie die USA und Nato Mitglieder, die weltweit Kriege führen, Kunden waren auch Regime die Menschenrechte mit den Füssen treten und Länder in denen Menschen hungern.

    Siehe auch:

    Der Pilatus Schwindel, PC-7 und PC-9 im Sturzflug, Mario Poletti, herausgegeben von Terre des Hommes Schweiz und der Arbeitsgemeinschaft für Rüstungskontrolle und ein Waffenausfuhrverbot (ARW), 1993

    Die verschwundene Geschichte, noch ein Pamphlet um die PC-7 und damit zusammenhängende Gegenstände wie Bundesrat, Waffen, Export und ähnliches von Manfred Züfle, Herausgeber: Arbeitsgemeinschaft für Rüstungskontrolle und ein Waffenausfuhrverbot (ARW) 1986

    Waffenplatz Schweiz, Beiträge zur schweizerischen Rüstungsindustrie und Waffenausfuhr, Herausgeber: Tagungssekretariat „Für das Leben produzieren“, Arbeitsgemeinschaft für Rüstungskontrolle und ein Waffenausfuhrverbot (ARW), 1983.

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