Gegendarstellung der ÖKK

Sehr geehrte Damen und Herren
In Ihrer Ausgabe «Vorwärts» vom 17. Mai 2018 bezeichnen Sie ÖKK als Mörderin eines verstorbenen Aidspatienten. Wir weisen diese Bezeichnung entschieden zurück, denn sie ist falsch. ÖKK lässt Menschen nicht sterben. Keine ÖKK-Versicherte und kein ÖKK-Versicherter verstarb jemals, weil ÖKK nicht bezahlte. ÖKK kommt ihren Verpflichtungen nach.
ÖKK als Versicherer ist nicht verantwortlich für eine Behandlung, sondern für die Kostenübernahme gemäss den Vorgaben des Krankenversicherungsgesetzes (KVG). ÖKK muss sich folglich auch an die politisch gewollten und gesetzlich vorgegebenen schwarzen Listen halten: Die Versicherer dürfen von Gesetzes wegen keine Leistungen vergüten, wenn jemand auf der schwarzen Liste eines Kantons steht und es sich nicht um eine Notfallbehandlung handelt. Wir übernehmen unsere Pflichten, und es ist uns kein Fall bekannt, in dem jemand verstorben ist, weil ÖKK die Behandlung oder Medikamente nicht bezahlte.
Auf die schwarze Liste kommen nur zahlungsunwillige Versicherte (und nicht zahlungsunfähige). Dies stellen die jeweiligen Kantone sicher; sie bestimmen für ihre Einwohner, wer überhaupt auf der Liste erfasst wird und folglich nur Notfallbehandlungen entschädigt erhält.
Der Auszug aus dem KVG (Art. 64a Abs. 7):
«Die Kantone können versicherte Personen, die ihrer Prämienpflicht trotz Betreibung nicht nachkommen auf einer Liste erfassen, welche nur den Leistungserbringer, der Gemeinde und dem Kanton zugänglich ist. Die Versicherer schieben für diese Versicherten auf Meldung des Kanons die Übernahme der Kosten für Leistungen mit Ausnahme der Notfallbehandlungen auf und erstatten der zuständigen kantonalen Behörde Meldung über den Leistungsaufschub und dessen Aufhebung nach Begleichung der ausstehenden Forderungen.»
Das KVG gibt also den Kantonen die Möglichkeit, eine schwarze Liste einzuführen. Ebenfalls wird daraus klar, dass die Versicherer keine Entscheidungsbefugnis haben. Ob die Möglichkeit genutzt wird, eine schwarze Liste einzuführen, entscheidet jeder Kanton für sich.
Die Möglichkeit zur Führung einer schwarzen Liste wurde 2012 auf politischem Weg eingeführt und einige Kantone haben davon Gebrauch gemacht. Entsprechend kann nur die Politik daran festhalten, etwas daran ändern oder die Liste abschaffen.

Unsere Forderungen
Wir erwarten, dass Sie unsere Gegendarstellung in der nächsten Printausgabe publizieren. Die Gegendarstellung ist an gleicher Stelle und in gleicher Weise wie der Artikel «Mörderische Krankenkasse» vom 17. Mai 2018 zu veröffentlichen. Weiter erwarten wir, dass Sie Ihren Beitrag auf allen Online-Kanälen und Portalen (ebenfalls bei Dritten) umgehend löschen. Senden Sie uns direkt Ihre Bestätigung, dass Sie die Beiträge gelöscht haben. Wenn Sie die Beiträge nicht löschen und/oder keine Bestätigung eintrifft, sehen wir uns veranlasst, rechtliche Schritte zu erheben.

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