Frauen als Retterinnen der AHV?

Bundesrat Alain Berset. © Andreas Blatter

Bundesrat Alain Berset. © Andreas Blatter

Das Parlament berät derzeit die vom EDI unter der Leitung von Bundesrat Berset vorgeschlagene Rentenreform «Altersvorsorge 2020». Ein klarer Angriff ist die Erhöhung des Frauenrentenalters auf 65 Jahre – aber genau darüber herrscht in den beratenden Gremien mehrheitlich Konsens.

Bereits mehrfach sind AHV-Reformen an der Urne gescheitert. Da die gesamte Schweizer Stimmbevölkerung davon betroffen ist, regt sich bei Kürzungen in diesem Bereich wesentlich mehr Widerstand als beispielsweise beim Sozialabbau bei der Invalidenversicherung, von dem «nur» 260000 Personen betroffen sind. Bei der anstehenden Reform «Altersvorsorge 2020» ist das nicht anders. Das Stimmvolk wird nicht differenziert über einzelne Punkte der Reform entscheiden können, sondern nur «Ja» oder «Nein» stimmen. Bei einem «Nein» müsste die Arbeit ganz von vorne beginnen und das wollen sämtliche Parteien verhindern – die Frage ist nur wie.

Zuckerbrot und Peitsche à la SP

Wie viele Konzessionen für dieses «Ja» gemacht werden müssen, darum geht es in der aktuellen Debatte. Bei dieser Ausgangslage haben reformistische Kräfte in den Parlamenten durchaus eine Chance, sich Gehör zu verschaffen, wie sich im Ständerat gezeigt hat. So hat die Kommission für Soziale Sicherheit und Gesundheit, welche das Dossier als erste beriet, den Vorschlag aus dem Departement des SP-Bundesrates Berset nicht verschärft, sondern sozialer gemacht. Das ist mutmasslich dem Einsatz des aufrechten Reformisten Paul Rechsteiner zu verdanken, aber zu einem grösseren Teil der Angst, dass das ganze Paket scheitern könnte, wenn es neben der Peitsche nicht auch Zuckerbrot gibt. So schlägt der Ständerat neben der Erhöhung des Frauenrentenalters Kürzungen bei der Pensionskasse vor. Die für tiefe Löhne wichtigere AHV wird jedoch nicht angetastet, sondern verbessert. Auch bei der Finanzierung ist der Ständerat sozialer als Berset, so soll die Mehrwertsteuer um 1 Prozent statt 1,5 Prozent erhöht werden und der Bund soll finanziell nicht weniger in der Pflicht stehen als bisher.

Blutige Peitsche à la FDP

Der Nationalrat, der nun über die Vorlage beraten soll, wird wohl eine andere Taktik anwenden. FDP und SVP werden dafür sorgen, dass die Vorlage wieder verschärft wird und setzen darauf, dass die Stimmbevölkerung es nicht wagen wird, «Nein» zu stimmen. Das ist konfrontativer: «Ihr müsst «Ja» sagen, oder ihr verliert alles!». Es zeigt, dass die seit Jahren andauernde Propaganda über den drohenden Zusammenbruch der AHV gewirkt habe. Demnach setzen FDP und SVP darauf, dass die Abstimmenden nach dem Motto «Lieber den Spatz in der Hand als die Taube auf dem Dach» einem radikalen Sozialabbau bei der Rente zustimmen werden.

Äusserst problematisch ist, dass der Arbeitgeberverband im Nationalrat eine Schuldenbremse vorschlagen wird. Diese sieht vor, dass, wenn das Vermögen der AHV unter einen bestimmten Stand sinkt, die Regierung sanieren müsse, ansonsten würde das Rentenalter automatisch auf 67 Jahre erhöht. Damit stünde die Erhöhung des Rentenalters im Gesetz und würde durch die Hintertür Realität. Wenn die FDP ihre alte Forderung tatsächlich so nebenbei in die Vorlage reinschreiben will, riskiert sie tatsächlich den Widerstand der Gewerkschaften und der SP. Das scheint ein Wagnis. Historisch betrachtet ist es der Sozialdemokratie oft besser gelungen, Sparprogramme durchzusetzen. Entsprechend äussert sich der andere Interessensverband des Kapitals, Economiesuisse, beispielsweise besorgt über die Tatsache, dass ein ganzes Paket zur Abstimmung kommt und nicht einzelne Teile davon. Natürlich steht die Economiesuisse auch für einen konzessionslosen Sozialabbau. Dieser würde dem Kapital bei der Ablehnung eines Gesamtpakets aber viel härter auf die Füsse fallen als im Falle der Ablehnung von Teilbereichen. So sieht Economiesuisse die Erhöhung des Frauenrentenalters als vordringliches Problem, welches nun ohne Konzessionen durchzubringen sei, um dann weitere «Reformen» anzugehen.

Konsens beim Frauenrentenalter Tatsächlich herrscht nur in der Frage der Erhöhung des Rentenalters der Frau Harmonie in den beratenden Gremien. Die Meinung scheint dermassen einhellig zu sein, dass gar nicht viele Worte darüber verloren werden. In den Vernehmlassungstexten taucht gelegentlich auf, dass Frauen bei gleicher Arbeit tiefere Löhne haben und es deshalb ein bisschen «ausgleichende Gerechtigkeit» wäre, ein Jahr früher in Rente zu gehen. Aber die Umfrageresultate zeigen eine grosse Akzeptanz der Erhöhung, weshalb ReformistInnen diesen Kampf nicht ernsthaft in Angriff nehmen.

Gebären gegen die Krise?

Der konfrontative Kurs ist nicht ohne Chance und wird seit Jahren propagandistisch vorbereitet, indem Angst geschürt wird: Es wird uns eingebleut, dass die AHV kaputt gehe, wenn nicht sofort gespart werde. Die demografische Zeitbombe, wonach demnächst ganz wenige Arbeitende ganz viele RenterInnen zu finanzieren haben, wird in den Medien breitgetreten. Schuld an der heraufbeschworenen Bedrohung der AHV wären demnach nicht die Wirtschaft und der Arbeitsmarkt, sondern die Frauen, die notorisch zu wenige Babys gebären. Am Stadtrundgang zur AHV von 2007 haben wir deshalb gesagt: «Die kapitalistische Krise lassen wir uns nicht in die Gebärmutter schieben». Demographie mag zwar eine Wissenschaft sein, aber sie ist politisch motiviert. Während den Frauen des Trikonts vorgeworfen wird, sie hätten zu viele Kinder, geschieht in Europa das Umgekehrte. Beides mit Absicht. Denn für die Geburtenrate ist ja praktischerweise nicht der Kapitalismus verantwortlich, sondern die Frau. Ein Ablenkungsmanöver. Die Politik könnte die AHV sehr einfach retten, wenn sie progressiv wäre. Aber dafür müsste das Finanzierungsmodell verändert werden. Es ginge darum zu entscheiden, dass die Alten grundsätzlich ein Recht auf Rente haben und dieses staatlich garantiert wird. Denn die AHV und ihr Umlageverfahren sind bei der heutigen Finanzierung wohl tatsächlich bedroht, auch wenn es sehr viel stärker an der Arbeitslosigkeit als am Geburtenrückgang liegt.

«Altersvorsorge 2020»

Der Ständerat hat die Rentenreform «Altersvorsorge 2020» beraten und in einigen Punkten die Vorlage aus dem Bundesrat etwas entschärft. Nun geht das Dossier an den Nationalrat zur Beratung – dieser wird es mutmasslich wieder verschärfen. Der aktuelle Stand ist:

• Das Frauenrentenalter wird auf 65 Jahr erhöht, das Eintrittsalter flexibilisiert. Alle sollen im Alter zwischen 62 und 70 in Rente gehen können.

• Der Ständerrat fordert eine Erhöhung der AHV-Renten zum Ausgleich für die Kürzungen bei der Pensionskasse. Die Eintrittsrenten generell um CHF 70.- und der Plafond von Ehepaarrenten von 150  auf 155 Prozent.

• Witwen- und Waisenrenten werden nicht wie vom Bundesrat vorgeschlagen abgebaut.

• Bei der Pensionskasse wird wie vorgeschlagen der Umwandlungssatz von 6,8  auf 6 Prozent gesenkt. Der Koordinationsabzug (das Jahresgehalt, ab welchem Pensionskasse bezahlt werden muss) wird aber nicht wie vorgeschlagen ganz gestrichen, sondern gesenkt. Und es wäre neu ab dem 21. Altersjahr BVG einzubezahlen.

• Die Finanzierung soll über zusätzliche 0,3 Lohnprozente, die wie üblich zwischen Arbeitenden und Betrieb geteilt werden sowie über ein zusätzliches Prozent Mehrwertsteuer erfolgen. Der Bundesrat hatte 1.5 Prozent höhere MwSt vorgeschlagen. Auch das bereits existierende «Demografieprozent» der Mehrwertsteuer soll vollumfänglich der AHV zukommen. Die Vorlage von Berset sah vor, die Beteiligung des Bundes an der AHV von 19,5  auf 18 Prozent zu kürzen, was der SR abgelehnt hat.

Aus dem vorwärts vom 4. März 2016 Unterstütze uns mit einem Abo!

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