Einführung der Biometrie beim Ausländerausweis

08.10.2009

Die wurde FIMM, als Dachorganisation der Migrantenvereine, nicht zur Vernehmlassung der Einführung der Biometrie beim Ausländerausweis eingeladen. Es geht um eine gesetzliche Änderung, die in der Schweiz lebende MigrantInnen direkt betrifft.

In der Schweiz lebende MigrantInnen schätzen die Schweizer Demokratie, insbesondere die Vernehmlassungsverfahren, die den betroffenen Personen und Institutionen die Möglichkeit einräumt, sich am Gesetzgebungsprozess zu beteiligen. Die MigrantInnen und ihre Vereinigungen würden sich, soweit  es möglich und nötig ist, auch an diesem Prozess beteiligen. Trotzdem wurde FIMM, als Dachorganisation der Migrantenvereine, nicht zur Vernehmlassung der Einführung der Biometrie beim Ausländerausweis eingeladen. Es geht um eine gesetzliche Änderung, die in der Schweiz lebende MigrantInnen direkt betrifft.

In diesem Sinne möchte FIMM dazu folgende Gedanken äussern: Die Verordnung (EG) Nr. 380 wurde zwar verabschiedet, aber die EU möchte vor der Umsetzung, umfangreiche Tests ab Oktober 2009 durchführen und „die Beantragung, Ausstellung und Sperrung von Ausweisen werden durch ausgewählte kommunale Behörden ab Anfang 2010 in einem Feldtest evaluiert. Die Ergebnisse beider Tests fließen noch vor dem Rollout in die laufende Projektabwicklung ein.“ (http://www.epass.de ). Grund dazu ist die breite Kritik im EU-Raum. (siehe unten)

Hingegen möchte der Bundesrat ohne solche Tests, Evaluation einführen. Als direkt Betroffene, würden wir es bevorzugen, vorerst die Ergebnisse abzuwarten. Ferner weisen wir auch drauf hin, dass die EU für die Umsetzung der genannten Verordnung, kein zwingendes Datum festgesetzt hat.

Es ist für uns auch nicht nachvollziehbar, weshalb nur ein Teil der in der Schweiz lebenden Personen, einen biometrischen Ausweis haben sollen. Jedenfalls wird dies von Seiten der MigrantInnen, als Hinweis auf nicht Gleichbehandlung angesehen.

FIMM steht der Einführung biometrischer Daten skeptisch gegenüber, da biometrische Daten höchst sensibel und bei ihrer Verwendung etlichen Risiken ausgesetzt sind. Wir sind der Meinung, dass die Schweiz sich bei der Umsetzung der europäischen Verordnung am Standard der EU orientieren und nicht darüber hinaus führende Massnahmen erlassen sollte – nicht zuletzt aus datenschutzrechtlichen Gründen. So sieht die europäische Verordnung zwar die Einführung biometrischer Daten in den Aufenthaltstiteln für Drittstaatenangehörige vor. Die Aufbewahrung dieser Daten in einer zentralen Datenbank, ist aber nicht vorgesehen.

Die zentrale Speicherung ist überhaupt eine der problematischsten Bereiche im Umgang mit biometrischen Daten. Biometrische Daten aller Ausländerausweise automatisch zentral zu speichern, mit der Begründung der Vereinfachung und Kosteneinsparungen bei einem möglichen Erneuerungsverfahren eines jeweiligen Ausländerausweises, erscheint uns als eine Verletzung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung. In Bezug auf die Zielsetzung der europäischen Verordnung, ist diese Massnahme unverhältnismässig.

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