Die Situation von Asylsuchenden und MigrantInnen hat sich verschlechtert

Drei Jahre nach der Abstimmung über das verschärfte Asyl- und das neue Ausländergesetz haben die Beobachtungsstellen für Asyl- und Ausländerrecht in der Romandie, der Ostschweiz und im Tessin über 80 problematische Situationen dokumentiert.

In einer vor der Schweizerischen Beobachtungsstelle erstellten Übersicht wird deutlich, dass sich die Situation der Betroffenen in vielen Bereichen verschlechtert  hat. Im Bereich Asyl zeigen die dokumentierten Fälle die Schwierigkeiten, die entstehen, wenn auf Gesuche nicht eingetreten wird, weil die Asyl suchende Person nicht innerhalb von 48 Stunden Identitätspapiere vorlegen kann. Wie die Beobachtungen zeigen, wird – anders, als während der Asylgesetzrevision in Aussicht gestellt – von den Ausnahmeregelungen kaum Gebrauch gemacht.

Problematisch ist auch der Verweis von abgewiesenen Asylsuchenden bzw. Asylsuchenden mit Nichteintretensentscheid in die Nothilfe. Die knapp bemessene Nothilfe bringt die Betroffenen in eine Notlage – in manchen Fällen über Jahre hinweg – und führt nicht selten dazu, dass sie auf die Hilfe von Dritten angewiesen sind und sich damit in einer Bettelexistenz wiederfinden. Immer wieder führt die prekäre, unwürdige Nothilfe zu psychischen Erkrankungen der Betroffenen.

Für Asylsuchende, die seit fünf Jahren in der Schweiz sind, sowie für MigrantInnen ohne Aufenthaltsbewilligung ist seit dem neuen Gesetz die Erteilung einer Härtefallbewilligung möglich, wenn sie eine Reihe von Kriterien erfüllen. Dabei nutzen jedoch die Kantone ihren Ermessensspielraum sehr unterschiedlich, einige machen davon überhaupt keinen Gebrauch. Das Bundesamt für Migration (BFM) handhabt die Erteilung von Härtefallbewilligungen ebenfalls äusserst restriktiv. So müssen Betroffene in manchen Fällen nach jahrelangem Aufenthalt und Arbeit in der Schweiz und auch wenn die Kinder hier aufgewachsen und zur Schule gegangen sind, ausreisen, weil ihnen keine Härtefallbewilligung erteilt wird.

Die Schweiz verlassen müssen auch ausländische Familienväter oder -mütter, wenn die Lebensgemeinschaft aufgelöst wurde. Damit werden Familien auseinander gerissen. Auch verlieren immer wieder Frauen, die Opfer von häuslicher Gewalt sind und sich von ihrem gewalttätigen Partner getrennt haben, durch die Trennung ihre Aufenthaltsbewilligung – auch wenn gemäss dem Gesetz eine Härtefallbewilligung möglich wäre. Ebenfalls müssen immer wieder Schweizer Kinder die Schweiz verlassen, wenn die Aufenthaltsbewilligung ihrer ausländischen Mutter nicht verlängert wird.

Beobachtet wurde weiter, dass BeamtInnen die betroffenen AusländerInnen immer wieder unverhältnismässig behandeln, sei es wenn Polizisten Gewalt anwenden, Behörden die Betroffenen täuschen, Beamte immer neue Nachweise verlangen oder die eingereichten Unterlagen nicht würdigen.

Die verschiedenen Fälle und ihre Häufung zeigen, dass Handlungsbedarf auf politischer und zivilgesellschaftlicher Ebene dringlich ist. Es kann nicht im Sinne des Rechtsstaats sein, dass das Asyl- und das Ausländergesetz die von der Schweiz ratifizierten Konventionen missachten oder Asylsuchenden und MigrantInnen die in der Verfassung verbrieften Rechte nur selektiv zugestehen. Die regionalen und die schweizerischen Beobachtungsstelle werden weiterhin Fälle dokumentieren und sie Fachpersonen, PolitikerInnen und der Öffentlichkeit zur Verfügung stellen.

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