Am Fundament des Kapitalismus gekratzt

SAMSUNG DIGITAL CAMERADie Initiative «Steuerbonus für dich» der Partei der Arbeit Zürich soll verfassungswidrig sein. Hingen ist das Belügen des Volkes im Interesse des Kapitals völlig legal, wie die Unternehmersteuerreform II eindrücklich beweist. Eine Reise in die Welt der Interessenvertretung des bürgerlichen Staates.

Aus der Printausgabe des vorwärts vom 15.März. Unterstütze uns mit einem Abo.

Der Zufall wollte es, dass am 15. Februar zwei Nachrichten in der Presse zu lesen waren, welche einmal mehr mit aller Deutlichkeit aufzeigen, welche und wessen Interessen in einem kapitalistischen Staat unter dem Deckmantel der Demokratie vertreten werden: Die erste Nachricht betrifft die Initiative «Steuerbonus für dich» der Partei der Arbeit Zürich: Der Regierungsrat des Kantons Zürich wird beim Kantonsrat beantragen, die Initiative für ungültig zu erklären, da sie «verfassungswidrig» sei. Dies weil es durch die von der Initiative «klar festgeschriebenen Beträge zu Brüchen und Sprüngen in der Steuererhebung kommt» und der Steuerbonus «eine abrupt einsetzende, erhebliche Umverteilungssteuer ist». Die juristischen Details sind dabei Nebensache. Es handelt sich um eine politische Frage, ob die Initiative gültig oder nicht ist, denn darüber stimmt am Ende der Kantonsrat ab und der ist ein politisches und kein juristisches Gremium.

Zur Erinnerung: Die Initiative fordert die einmalige Besteuerung von mindestens 1 Prozent des Privatvermögens ab 3 Millionen und des Eigenkapitals bei Firmen ab 5 Millionen Franken. Mit diesen Einnahmen von über 5 Milliarden Franken wird der Steuerbonus für rund 80 Prozent der Steuerpflichtigen finanziert. In den Genuss des Bonus’ kommen die Einkommen bis 100 000 Franken, bzw. 150 000 bei Ehepaaren. Die Höhe beträgt 5000 Franken pro Person plus 3 000 Franken pro Kind bis zum 18. Lebensjahr, was zu einer erheblichen Entlastung der unteren und mittleren Einkommen führen würde. Ein Beispiel: Eine alleinerziehende Mutter mit einem Kind bekäme einen Steuerbonus von 8 000 Franken.

Verfassung und Demokratie

Die zweite Nachricht betrifft die Unternehmersteuerreform II: Der Bundesrat gab bekannt, dass er die jährlichen Steuerausfälle auf «480 bis 600 Millionen Franken pro Jahr» schätzt, wovon «200 bis 300 Millionen auf Kantone und Gemeinden entfallen». Zur Erinnerung: Die Unternehmenssteuerreform II ist 2008 mit 50,5 Prozent Ja-Stimmenanteil gutgeheissen worden. Die Reform erlaubt es den Unternehmen, Kapitaleinlagen, die den Aktiennennwert übersteigen, an die Aktionäre zurückzuzahlen, ohne dass diese darauf Steuern entrichten müssen. Dies führte dazu, dass «bis Ende 2012 mehrere tausend Unternehmen gut 1008 Milliarden Franken Reserven aus Kapitaleinlagen zur steuerfreien Ausschüttung angemeldet» haben, informierte der Bundesrat weiter. 1008 Milliarden, das ist 1 Billion und 8 Milliarden und so sieht die Zahl ausgeschrieben aus: 1?008?000?000 000.

Doch bei der Abstimmung wurde das Volk bilderbuchmässig angelogen! Im Abstimmungsbüchlein – und das ist immerhin die offizielle Dokumentation der Regierung, mit der sich das Volk eine Meinung bilden kann – hatte der Bundesrat geschätzt, dass der Systemwechsel zu Steuerausfällen von insgesamt (!) 83 Millionen Franken beim Bund und etwa 850 Millionen Franken bei den Kantonen führen würde. Nun beträgt das Steuergeschenk an die Unternehmen – wie gesehen – bis zu 600 Millionen pro Jahr! Sicher, auch die grössten FinanzexpertInnen im Finanzdepartement können sich mal verrechnen, doch der Unterschied zwischen «83 Millionen insgesamt» und «600 Millionen pro Jahr» ist derart massiv, dass es sich nicht nur um einen Rechenfehler handeln kann. So ist in der logischen Konsequenz die Lüge des Bundesrats im Gegensatz zur Initiative der PdAZ verfassungskonform. Das Volk anzulügen für die Interessen der KapitalistInnen ist legal, das Volk für die einigen Interessen demokratisch abstimmen zu lassen hingegen illegal. So viel zum Thema Verfassung und Demokratie!

Eine ganz simple Frage

Zurück zur Initiative: Es mutet seltsam an, wenn der Kanton Zürich, der selbst ausreichend über Fachkräfte verfügt, ein Rechtsgutachten einholen muss. Dies gewissermassen, um die Ungültigkeit der Initiative zu beweisen, wofür ein Gutachten von 27 (!) Seiten nötig ist. Der Kern, das politische Epizentrum des ganzen Gutachtens, ist folgender Satz: «Die Wegnahme und Umverteilung als erklärter Primärzweck der Initiative steht mindestens in einem Spannungsverhältnis zur Eigentumsgarantie.» In der Tat: Die Initiative kratzt – denn viel mehr ist wirklich nicht – an den Eigentumsverhältnissen. Sie kratzt am Privateigentum, am Fundament, an der Voraussetzung der kapitalistischen Gesellschaftsordnung. Sie stellt die simple Frage: Wie ist es möglich, dass so wenige so viel besitzen und im Gegensatz so viele so wenig haben? Im Kanton Zürich besitzen 1,5 Prozent der Steuerpflichtigen gemeinsam mehr als 123 Milliarden Franken und somit 45 Prozent des gesamten Privatvermögens. Noch eklatanter wird das Verhältnis bei den Firmen: Rund 2400 (5,2 Prozent) der Firmen im Kanton Zürich haben ein Eigenkapital von mehr als fünf Millionen Franken und kommen gemeinsam auf ein Vermögen von über 405 Milliarden (!) Franken. Sie besitzen somit 96 Prozent des gesamten Eigenkapitals. Die HüterInnen der kapitalistischen Ordnung, in diesem Fall die bürgerliche Regierung des Kantons Zürich, tun alles, damit über diese krassen Missverhältnisse nicht mal diskutiert werden soll und kann. So wird die Ungerechtigkeit im Namen des Gesetzes geschützt.

Wie erwähnt .?.?.

«Hat der Regierungsrat Angst vor dem Volksentscheid?», fragt die PdAZ in ihrer Stellungnahme. Die Partei hält weiter fest, dass «die Initiative von mehr als 7 200 Stimmberechtigten unterschrieben worden ist und daher die demokratische Legitimation besitzt, dass die Bevölkerung über diese Vorlage entscheiden darf.» Dafür wird die PdAZ bis vor Bundesgericht gehen. Zuvor wird sie aber die Kantonsräte der SP und der Grünen einladen, sich bei der Abstimmung über die Gültigkeit der Initiative zu enthalten. So käme die geforderte Zweidrittelmehrheit im Kantonsrat nicht zustande und die Initiative müsste zur Abstimmung vorgelegt werden. Wie bereits erwähnt: Es ist eine politische und keine juristische Frage, ob über den «Steuerbonus für dich» abgestimmt wird oder eben nicht.

Share

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Zur Sicherheit untenstehende Aufgabe lösen * Time limit is exhausted. Please reload CAPTCHA.

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.