Solidarhaftung: Versprechen gebrochen

Bürgerliche Parteien blockieren Schutz vor Subunternehmer-Lohndumping! In der Wirtschaftskommission des Ständerats (WAK-S) haben es die Vertreter der bürgerlichen Parteien abgelehnt, die Flankierenden Massnahmen mit einer echten Solidarhaftung zu verstärken.

Das unkontrollierte Lohndumping, verursacht durch die Weitergabe von Aufträgen an Subunternehmer, hätte so effizient bekämpft werden können.

Die WAK hat einzig beschlossen, dass die Erstunternehmer ihre Subunternehmen in einem schriftlichen Vertrag dazu verpflichten müssen, die in der Schweiz geltenden minimalen Lohn- und Arbeitsbedingungen einzuhalten. Heute reicht ein mündlicher Vertrag. Selbst das Staatssekretariat für Wirtschaft Seco schrieb in seinem Bericht zuhanden der WAK, dass diese Minimalstvariante nicht taugt, um Lohndumping in Subunternehmerketten zu unterbinden. Um Subunternehmer-Dumping wirksam zu bekämpfen, braucht es eine Kettenhaftung. Der Erstunternehmer muss für alle Verstösse in der Subunternehmerkette haften.

Mit ihrem Null-Entscheid brechen die bürgerlichen Parteien ein Versprechen aus der Sommersession. Damals versprachen sie, dass sie die Solidarhaftung noch dieses Jahr in einer separaten Vorlage zu den Flankierenden Massnahmen angehen wollten. Die bürgerliche Kommissionsmehrheit verkennt die Realität auf den Schweizer Baustellen und in Teilen des Gewerbes: Lohndumping über Subunternehmen ist allgegenwärtig. Mit der Osterweiterung hat sich dieses Problem verstärkt.

Der Schweizerische Gewerkschaftsbund erwartet vom Ständerat, dass er diesen Bruch des Versprechens durch seine Kommission in der Session korrigiert.

Quelle und weitere Infos: www.sgb.ch

SIX FEET UNDER – LEBENDIG BEGRABEN

Ohne diesen Druck wüssten die direkt Betroffenen und wir jetzt nicht einmal, dass „für den Gemeinderat diese Unterbringungsform ebenfalls nicht befriedigend“ ist. Auch wenn sich damit niemand was kaufen kann: Es wäre immerhin mal eine Ausgangsbasis für eine Diskussion.

Das ist es aber von Seiten des Gemeinderats dann auch schon gewesen! Denn: Angesichts der anhaltend hohen Zahl von Asylgesuchenden (…) ist es unumgänglich, auf solche Anlagen als Notlösung zu-rückzugreifen.“ So wird dann auf subtile Art die Wahrnehmung gesteuert, wo das eigentliche Problem anzusiedeln ist. So werden wir darauf vorbereitet, dass die menschenverachtende Behandlung von Asylsuchenden grundsätzlich nicht zur Diskussion steht.

In diesen Zusammenhang passt dann auch ganz gut die Art und Weise, wie sich der Gemeinderat in Bezug auf die „Dienste“ der ORS Service AG aus der Verantwortung zieht: „Der Leistungsvertrag liegt der Stadt nicht vor – das ist auch nicht vorgesehen, da sie nicht Vertragspartei ist, sondern lediglich die Anlage zur Nutzung durch den Kanton bzw. dessen Leistungsvertragspartnerin zur Verfügung stellt.“ Das erinnert mich fatal an die Ausreden von Unternehmen, welche über die Machenschaften von Subkontrakt-Firmen selbstverständlich nie und nimmer informiert sind. Solange es sich bei den betroffenen Personen in beiden Fällen um politisch Rechtlose handelt, hat eine solche Form der Verantwortungslosigkeit in der Regel auch keine Folgen.

Die Partei der Arbeit verlangt vom Gemeinderat, dass er diese Verletzung der Menschenwürde auf dem Gebiet der Gemeinde als Herausforderung an die eigene Adresse annimmt und den Kopf nicht in den Sand steckt, wenn private Profite auf dem Buckel von wehrlosen Menschen gemacht werden. Solidarität ist kein Fähnchen für Feierstunden. Solidarität verpflichtet – gerade wenn Lösungen nicht auf billige Tour zu haben sind. Demokratie ist unteilbar – wer hier ist, gehört zu uns!

Paraguay

Am 22. Juni wurde der paraguayische Präsident Fernando Lugo innerhalb von wenigen Stunden mit einem parlamentarischen Putsch aus dem Amt gefegt. Dahinter stehen die Interessen von Grossgrundbesitzern und transnationalen Konzernen, Narcos und Pentagon. Ein neuer Putschismus macht sich breit. Die hiesigen Medien schweigen weitestgehend dazu. Unsere Solidarität ist gefragt! Die Veranstaltungreihe wird organisiert vom Solifonds und dem Zentralamerika-Sekretariat.

Dienstag, 4. September, 18:30 Uhr, Unternehmen Mitte, Gerbergasse 30, Basel
Donnerstag, 6. September, 19:30 Uhr, Casa d’Italia, Bühlstrasse 57, Bern
Dienstag, 11. September, 19:30 Uhr, Volkshaus, Stauffacherstrasse 60, Zürich

Sardinien: Kumpel verschanzen sich mit Sprengstoff

Die Bergleute auf Sardinien kämpfen mit einer verzweifelten Aktion für ihre Jobs, das einzige italienische Kohlebergwerk ist von der Schliessung bedroht: Sie brachten 350 Kilo Sprengstoff in ihre Gewalt und besetzten die Mine in 400 Meter Tiefe. Damit wollen sie die Regierung unter Druck setzen. Seit Sonntag halten sie die Kohlenmine «Nuraxi Figus» im Südwesten Sardinien besetzt.

Die Bergarbeiter drohen, im Falle der Nichtbeachtung ihrer Forderungen, sich und den Schacht in die Luft zu sprengen. Weitere Arbeiter blockieren die Strassenzufahrten zum Grubengebiet, Meter hohe Kohlehaufen versperren die Zufahrt. Der Protest der Arbeiter richtet sich gegen die Absichten des Unternehmens, die Kohlegruben von Sulcis im Südwesten Sardiniens zu schliessen. Die Minenarbeiter wollen erzwingen, dass die Regierung in Rom ein geplantes Projekt sauberer Energie für die Mine bald beschliesst, um bedrohte Arbeitsplätze zu sichern. Wenn das nicht rasch komme, sei die Mine am Ende, sagen sie. In den fünfziger Jahren arbeiteten hier noch 12.000 Bergarbeiter. Mit der Aktion in 400 Meter Tiefe wollen die Bergleute Druck auf die Beratungen der Regierung über die Zukunft des einzigen italienischen Kohlebergwerks ausüben.

«Wir machen uns Sorgen, dass das Bergwerk geschlossen werden könnte», sagte der 54-jährige Bergmann Sandro Mereu der Nachrichtenagentur Reuters. «Wir fürchten um unsere Jobs.» Er und seine Kollegen würden so lange unter Tage bleiben, bis sie eine Zusage der Regierung bekämen, dass die Zukunft des Bergwerks gesichert sei.

Das Aus für die ganze Region droht

Der Protest der Minenarbeiter von Carbosulcis ist nicht der einzige Widerstand, den Arbeiter im Südwesten der Insel leisten. Vor einer Woche unternahmen die Aluminiumarbeiter des dort ansässigen amerikanischen Konzerns Alcoa eine spektakuläre Protestaktion: Im Hafen von Cagliari, vor dem Einlaufen der Tirrenia-Fähre, sprangen Dutzende der Aluminiumwerker ins Hafenbecken, andere enterten das Schiff und machten auf ihre Misere aufmerksam: Der Konzern plant die Schliessung dreier Werke in Italien und Spanien, 1500 Arbeitsplätze sind bedroht.

Circa 200 Mitarbeiter eines Stahlwerks in Portovesme auf Sardinien hatten Mitte August bereits den Flughafen der sardischen Hauptstadt Cagliari blockiert. Sie protestierten damit ebenfalls gegen den geplanten Produktionsstopp des Stahlwerks im Besitz des US-Konzerns Alcoa ab September.

Das Gebiet von Sulcis ist das industrielle Herz der Insel. Die drohenden Werksschliessungen könnten das wirtschaftliche und soziale Aus für die ganze Region bedeuten.

Die Bergleute von Carbosulcis, westlich der Stadt Cagliari, haben ihre Zeche schon in den Jahren 1984, 1993 und 1995 in Protestaktionen besetzt. Einmal hielten sie 100 Tage aus.

 

Quelle: o-solemio.de

Lohndumping am Beispiel Gartenbau

In der Schweiz kommt es häufiger zu Lohndumping als bisher angenommen. Dies legt eine Studie des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes (SGB) zum Gartenbau nahe. Darin zeigt der SGB, dass sich die Kontrolleure in diesem Sektor auf Richtwerte stützen, die im Vergleich zum üblichen Lohnniveau im Gartenbau viel zu tief angesetzt sind.

Zahlreiche Kantone tolerieren beispielsweise Löhne für Hilfsarbeiter von 3350 Fr./Mt oder für gelernte Gärtner mit Berufserfahrung von 4120 Fr./Mt., obwohl das Gartenbau-Lohnniveau deutlich darüber liegt. Mit diesen klar zu tiefen Richtlöhnen wurde immerhin bei 11 Prozent der kontrollierten Firmen Dumping festgestellt. „Tatsächlich ist die Dumpingquote aber viel höher“, erklärte SGB-Chefökonom Daniel Lampart am Dienstag. Dies zeigt sich laut Lampart in Kantonen, in denen mit Richtlöhnen kontrolliert wird, die näher bei den üblichen Löhnen liegen (Verstossquote in BL/BS: 34 Prozent). Um Lohndumping im Gartenbau zu bekämpfen, muss rasch ein nationaler Gesamtarbeitsvertrag mit guten, allgemeinverbindlichen Mindestlöhnen eingeführt werden.

Besonders häufig zu Lohndumping kommt es bei Subunternehmerketten, bei denen ein Generalunternehmer Aufträge durch Unterakkordanten aus dem billigeren Ausland ausführen lässt. Insbesondere seit der Ausdehnung der Personenfreizügigkeit auf acht osteuropäische Länder (EU-8) häufen sich krasse Missbräuche. „Es ist überfällig, dass bei der Weitervergabe der Arbeiten an Subunternehmer die Schweizer Arbeitsbedingungen durchgesetzt werden müssen“, sagte SGB-Präsident Paul Rechsteiner. Nur so kann sichergestellt werden, dass in der Schweiz auch Schweizer Löhne bezahlt werden.

Am Zug ist nun das Parlament: In der Herbstsession entscheidet als Erstrat die kleine Kammerüber die Ausgestaltung der Solidarhaftung. Für den SGB ist dabei klar, dass eine Erstfirma nicht nur für Missbräuche beim direkt beauftragten Subunternehmer geradestehen muss, sondern auch bei allen weiteren Subunternehmen. Nur diese sogenannte Kettenhaftung erlaubt es, Lohndumping wirksam zu bekämpfen. Für UNIA-Co-Präsident Renzo Ambrosetti ist deshalb klar: „‘Ordnung im Stall‘ gibt es nur dank korrekten Mindestlöhnen und mit einer Solidarhaftung“. Die Unia hat am 28. August eine entsprechende Petition auf den Baustellen lanciert.

Quelle und weitere Infos unter www.sgb.ch und www.unia.ch

«Asylgesetzrevision: Rechtskonservative Taktik geht auf»

Die Staatspolitische Kommission des Ständerates (SPK-S) hat gestern voraussehbare Entscheide zur laufenden Asylgesetzrevision gefällt. Unter dem Druck der Kantone scheiterte die «Nothilfe für alle» erwartungsgemäss an der föderalistischen Hürde. Trotz kleiner Lockerungen bestätigte die SPK-S ansonsten die harte Gangart des Nationalrates. Die Rechnung der rechtskonservativen Verschärfungspolitiker geht somit auf. » Weiterlesen

Kein Blut für Platin?

In Südafrika streiken seit dem 10. August tausende Minenarbeiter für eine Erhöhung ihrer kärglichen Löhne. Vor einigen Tagen hat die Polizei ein Blutbad unter ihnen angerichtet. Nach offiziellen Zahlen wurden 34 Arbeiter getötet und dutzende verletzt. Die Blutspur führt auch in die Schweiz.

Wer in der betroffenen Marikana-Mine des Unternehmens Lonmin arbeitet, verdient gerade mal um die 580 Franken im Monat und lebt in der Regel in einer schäbigen Baracke in der Nähe der Mine. Die Arbeiter traten in den Streik, um für Lohnerhöhung von rund 300 Prozent zu kämpfen. Die grosse Gewerkschaft «National Union of Mineworkers» (NUM), in der ein Teil der Arbeiter organisiert ist, überredete Streikende, an die Arbeit zurückzukehren und sprach sich gegen den Streik aus, während die «Association of Mineworkers» (AMCU) die Streikenden unterstützte. Vor diesem Hintergrund kam es im Vorfeld des Streiks zu Auseinandersetzungen zwischen den Arbeitern, in deren Verlauf zwei Menschen ums Leben kamen. Dies stilisierten einige der hiesigen Medien zum Auslöser der Repression hoch. Zur Eskalation der Lage und dem Massaker kam es aber, als die Polizei begann, Stacheldrahtbarrikaden aufzubauen, um die Streikenden auf einem besetzten Hügel einzupferchen und sie mit Wasserwerfer und Tränengas anzugreifen. Die Arbeiter wehrten sich mit Latten und Macheten, woraufhin die Polizei das Feuer eröffnete. Es darf nicht weiter erstaunen, dass sowohl die NUM als auch der regierende «African National Congress» (ANC) dieses Vorgehen der Polizei verteidigt.

Die Situation in Südafrika

Als Mandela und der ANC nach dem Ende der Apartheid 1994 an die Macht kamen, besassen gerade mal 13 Prozent der Bevölkerung – natürlich Weisse – 86 Prozent des Bodens und 90 Prozent des nationalen Reichtums. Trotz der offiziellen linksgerichteten Ideologie des ANC verfolgte dieser eine wirtschaftsliberale Politik, in deren Folge sich eine schwarze Mittelschicht herausbildete. Zudem ist der ANC mit den Minenbetreibern verbandelt, so wurden etwa Khulubuse Zuma, der Neffe des aktuellen Präsidenten, und Zondwa Mandela, die Enkelin des vormaligen Präsidenten, über Nacht zu MinenbesitzerInnen. Ein besonders lukratives Geschäft in einem Land, das 80 Prozent der weltweiten Platinvorkommen aufweist sowie reich an Bodenschätze wie Diamanten, Erdöl und Kohle ist.

Der grösste Teil der schwarzen Bevölkerung lebt nach wie vor in bitterer Armut. Die Arbeitslosigkeit liegt bei etwa 25 Prozent. Zudem sind die Armen mit harter Repression konfrontiert, wenn sie sich ausserhalb der offiziellen und vom ANC kontrollierten Strukturen organisieren und für ihre Bedürfnisse kämpfen. Auf der südafrikanischen Hompage «Abahlali base Mjondolo», der Webpräsenz der Bewegung der «Baracken-Bewohner», beurteilte man das Vorgehen der Polizei gegen die Streikenden treffend als weitere «massive Eskalation im Krieg gegen die Armen».

Und die Schweiz?

Was man in den hiesigen Medien kaum zu lesen bekam, ist, dass der Zuger Bergbau-Multi Xstrata im Besitz von rund einem Viertel der Aktien der betreffenden Minenkompanie Lonmin ist. Ausgerechnet jene Xstrata, die schon Besitzerin der Minen in Peru war, um die sich im Mai dieses Jahres ein Kampf entwickelte, in dessen Verlauf mindestens vier Menschen getötet wurden. Damals gab es vor dem peruanischen Generalkonsulat in Zürich eine Kundgebung und eine Demonstration in Zug. Es wird sich in den kommenden Tagen zeigen müssen, ob die Linke hierzulande auf das aktuelle Massaker reagieren kann. Die Minenbetreiber jedenfalls haben bereits auf ihre Art geantwortet: Wer weiter streike, der würde entlassen, haben sie angekündigt.

Wenn der Stammtisch die Asylpolitik bestimmt

Ist es die schiere Angst vor dem «schwarzen Mann», welche die aktuelle Stammtischpolitik im Asylwesen prägt? Zur enthemmten Debatte im Nationalrat.

Mitte Juni hatte der Nationalrat über die Asylgesetzrevision beraten und die Vorlage von Bundes- und Ständerat noch weiter verschärft. Massiv. Unverfroren. Von der Realität ein grosses Stück entrückt. Die Beschlüsse des Nationalrats kamen einer eigentlichen Zerlegung des Asylrechts gleich: Hier das Familienasyl streichen, da Internierungslager bauen, dort Botschaftsverfahren abschaffen. Sachliche Auseinandersetzungen? Man vermisste sie schon im Vorfeld der Debatte und erst recht im Rat selber. An ihre Stelle traten individuelle Profilierungssucht und Selbstdarstellung, jederzeit legitimiert durch das Bedürfnis, im Namen des Volkes «ein Zeichen zu setzen». Assistiert von einer mehrheitlich desinformierten wie mutlosen «Mitte» spielten SVP und FDP erfolgreich ein altbekanntes Spiel: Je dreister die Forderung, desto schärfer der spätere Konsens. Nothilfe für alle? Der Ständerat wird es wieder drehen, die Linke diese Rolle rückwärts als Erfolg feiern und die Rechte hat somit, was sie will: den ganzen Rest. Angesichts der enthemmten Debatte wurde es selbst manchem Journalisten Bange. «Ein unheimliches Gefühl, wenn es durch das Parlament schallt wie am Biertisch», schrieb Renato Beck in der «Tageswoche». Der Schriftsteller Lukas Bärfuss schrieb im «Tagesanzeiger» von «Schande» – was bei einigen Mitte-ParlamentarierInnen immerhin das Bedürfnis nach Rechtfertigung weckte. Das an Boshaftigkeit grenzende Bedürfnis nach diesem «Zeichen», das man so dringend setzen muss, das blieb jedoch bestehen. Und weitet sich aus. Weshalb aber will der nationalrätliche «Stammtisch» eigentlich ein Zeichen setzen? Gemäss dem Empfinden der «Volksseele» und einem Teil der Medien scheint die Situation im Asylwesen schon lange komplett ausser Kontrolle.

Vorbeigeschossen

Die Ursachen für dieses Empfinden liegen auf der Hand. Seit Anfang 2011 gestiegene Asylgesuchszahlen führen zu einem anhaltenden Unterbringungsengpass im Asylbereich. Aus dem Unterbringungsengpass resultiert indirekt eine erhöhte physische Präsenz von Asylsuchenden im öffentlichen Raum. Ein Grossteil dieser Asylsuchenden sind junge afrikanische Männer, von denen einige wenige für einen Anstieg vorwiegend kleiner Delikte verantwortlich zeichnen. Jede solche Handlung wird von einem Grossteil der Medien bereitwillig skandalisiert. Die pauschale Schlussfolgerung daraus ist fatal, sie lautet: Junge Männer aus Afrika missbrauchten unser Asylsystem, übervölkerten unsere Plätze und begingen Straftaten; da ihre Asylgesuche überwiegend negativ behandelt werden, könnten sie gar nicht «echt» sein; ergo sei die Schweiz für Asylsuchende zu attraktiv, habe dementsprechend zu viele Asylgesuche und nicht einmal mehr Platz für «echte» Flüchtlinge. Deshalb erscheinen alle nur erdenklichen Massnahmen gegen solch «unechte» Asylsuchende legitim: sowohl diejenigen, die der Nationalrat neu im Gesetz verankern will als auch jene, mit denen die Kantone sich aktuell hervor tun: Die Einführung von Rayonverboten und Eingrenzungen für «kriminelle» Asylsuchende in Kreuzlingen und im Kanton Zürich; Eine Ausgangssperre und eine generelles Handyverbot für Asylsuchende in der Stadt Luzern. Oder die Erfassung der DNA-Profile aller Asylsuchender, wie das der jurassische Polizeichef fordert. BFM-Chef Mario Gattiker propagiert im «SonntagsBlick» kurz und bündig: «1. Handy-Verbot! 2. Ausgangssperre! 3. Knast!».

Das wahrhaft Bedenkliche an all diesen Strategien, Massnahmen und Verschärfungen ist ihre Unreflektiertheit. Zum einen treffen diese Massnahmen nicht nur jene Asylsuchenden, die als kriminell gebrandmarkt werden, sondern auch alle anderen. Die Delikte einiger weniger, auch wenn es grossmehrheitlich geringfügige sind, sollen als Legitimationsbasis zur breit enthemmten Verschärfungspolitik dienen. Zum anderen basiert die Politik der Zeichensetzung auf einigen nur schwer haltbaren Aussagen und bewussten Falschanalysen. Was bisher ein typisches Mittel rechtspopulistischer (Migrations-)Politik war, findet derzeit bis hinein in die rechte Hälfte der Linken Anklang. Dass dabei die (vorgegaukelten) Ziele der laufenden Asyldebatte aus dem Blickfeld geraten, versteht sich fast von selbst. Die im Juni gefällten Beschlüsse des Nationalrates kommen einem Schrotflintenschuss im Halbdunkeln gleich: man trifft willkürlich alles ein bisschen. Mit seriöser Asylpolitik hat das nichts mehr zu tun.

Ein Frontalangriff ist nötig

Es zeichnet sich heute ab, dass das Machtspielchen der politischen Rechten auch im Ständerat einmal mehr aufgehen wird. Der «politische Köder» der «Nothilfe für alle» wurde der Linken hingeworfen und sie hat sich darauf gestürzt. Es droht das eingangs erwähnte Szenario, dass sich die politische Linke von einem Scheinerfolg blenden und eine Asylgesetzrevision, die schärfer, umfassender und weitgreifender als die letzte ist, ohne adäquates Gegenrezept passieren lässt. Gegen die letzte Revision wurde vor acht Jahren das Referendum ergriffen. Heute scheint dies aus verschiedenen Gründen weder opportun noch ausreichend. Auf eine derart enthemmte politische Debatte, wie wir sie im Juni 2012 im Nationalrat erlebt haben, kann statt einer Reaktion nur ein Frontalangriff erfolgen. Ein umfassender Gegenentwurf muss her. Solidarité sans frontières wird ihn in Angriff nehmen.

Stopp Auslieferung von Metin Aydin

Seit über einem Jahr sitzt der kurdische Politiker Metin Aydin im Kanton Zürich in Auslieferungshaft.  Obwohl er in Frankreich als politischer Flüchtling anerkannt ist, droht ihm wegen seinen politischen Aktivitäten ein Strafverfahren in Deutschland.

Metin Aydin ist ein kurdischer Politiker und in Frankreich anerkannter Flüchtling. Als Metin Aydin vor gut einem Jahr in die Schweiz reiste, wurde er von den Schweizer Behörden festgenommen. Seither sitzt er in der Schweiz in Auslieferungshaft. Deutschland hat ein Auslieferungsbegehren gestellt.

Der deutsche Staat führt ein Strafverfahren gegen Metin Aydin, weil er in Deutschland für die Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) politisch aktiv gewesen sei. Die PKK, welche sich für die Selbstbestimmung des kurdischen Volkes in der Türkei einsetzt, ist in Deutschland verboten. Aydin soll in Deutschland nun wegen Verstosses gegen die politischen Artikel 129a und 129b bis zu fünf Jahren Gefängnis verurteilt werden. Diese Gesetzesartikel, welche die Zugehörigkeit an illegalen Organisationen im In- und Ausland unter dem Vorwand der «Terrorismusbekämpfung» unter Strafe stellen, dienen insbesondere dazu, politischen Aktivismus über die «normalen» Strafandrohungen hinaus unter Strafe zu stellen. Strafbar macht sich dabei, wer schon in einer verbotenen Organisation Mitglied ist, ohne jedoch dabei selbst an militanten Aktionen teilgenommen zu haben.

Unter diesen Umständen erhält die Auslieferung auch aus rein rechtlicher Sicht einen höchst fragwürdigen Charakter: In der Schweiz ist die PKK legal, einen Strafartikel wegen Mitgliedschaft in einer verbotenen Organisation existiert in der Schweiz nicht. Die schweizerische Gesetzgebung verlangt jedoch ganz klar, dass eine Tat auch gemäss schweizerischem Gesetz strafbar sein muss, um einem Auslieferungsbegehren entsprechen zu können. Zudem wäre die Auslieferung ausgeschlossen, wenn die Strafverfolgung einen vorwiegend politischen Charakter hat, was im Fall von Metin Aydin dann auch mit Sicherheit der Fall ist.

Es ist davon auszugehen, dass die Auslieferung durch die Schweiz, zu welcher die Schweiz keineswegs verpflichtet wäre, selbst politischen Charakter hat: Ausländische politisch Aktive in der Schweiz sollten mit der Androhung von Auslieferung eingeschüchtert werden. Dies wohl mit dem Ziel, migrantische politische Gruppierungen, insbesondere die in der Schweiz stark vertretenen kurdischen AktivistInnen, von politischem Handeln abzuhalten. Nicht zuletzt versucht die Schweiz damit aber auch, repressiven Drittstaaten wie der Türkei einen Gefallen zu tun.

Drohende Folter in der Türkei

Nach der Verbüssung einer allfälligen Haftstrafe in Deutschland würde Metin Aydin wahrscheinlich in die Türkei abgeschoben werden. Dort droht ihm nicht nur weitere Inhaftierung, welcher er zunächst durch Flucht nach Frankreich entkommen konnte, sondern auch schwerste Folter durch die türkischen Sicherheitskräfte. Folter ist in der Türkei eine weit verbreitete Praxis und speziell im Kampf gegen kurdische Widerständische die Regel. Obwohl die Schweiz darum weiss – die Schweiz konnte deswegen insbesondere nicht den in der Schweiz wohnhaften kurdischen Politiker Mehmet Esiyok an die Türkei ausliefern – verschliesst sie im Fall Aydin davor willentlich die Augen. Im Bewusstsein, dass Metin Aydin in der Türkei gefoltert werden wird, wird er nach wie vor in Auslieferungshaft gehalten.

Das Bundesamt für Justiz verfügte im Februar dieses Jahres die Auslieferung und tat dies auch öffentlich kund. Dies ist ein Hinweis darauf, dass es der Schweiz eben auch um eine Abschreckungswirkung an andere ausländische Politaktivisten geht. Auf Druck des Anwalts von Metin Aydin, Marcel Bosonnet, musste die Rechtsmittelinstanz jedoch den Auslieferungsentscheid aufheben und zu neuer Beurteilung an das Bundesamt zurückweisen. Dieses muss nun einen neuen Entscheid fällen, welcher in den nächsten Wochen erwartet wird.

Breite Solidarität

Gegen die Auslieferung an Deutschland, welche wohl mit Folter in der Türkei enden würde, hat sich eine breite Solidaritätsbewegung etabliert: Der kurdische Dachverband in der Schweiz FEKAR, welcher sämtliche kurdischen Vereine in der Schweiz repräsentiert, lancierte eine Petition für die Freilassung von Aydin. Diese soll im Rahmen einer Kundgebung an die schweizerischen Behörden übergeben werden. Auch will die FEKAR im direkten Gespräch mit Vertretern des Schweizer Staates auf die Lage von Aydin aufmerksam machen. Weiter fand am 20. Juli vor dem türkischen Konsulat in Zürich eine Kundgebung gegen seine Auslieferung statt. Die Zürcher Polizei machte dabei klar, auf welcher Seite sie steht: Teilnehmende wurden kontrolliert und ohne weitere Begründung wurde ein Transparent beschlagnahmt. Die FEKAR hofft jedoch, durch die Information über die Lage von Metin Aydin genügend öffentlichen Druck auf die Schweiz aufzubauen, damit diese von der Auslieferung und als Folge davon der weiteren Inhaftierung und Folter absieht.