Spontane Proteste gegen Atomtransport

Am 29. September fand zwischen Lüneburg und Gorleben ein so genannter Castor-Probetransport statt. Sowohl der Betreiber der Atomanlagen als auch der Polizei misslang es, diesen Transport geheim zu halten.

Als der mit einer schwarzen Plane getarnte Behälter durch BeobachterInnen gemeldet wurde, kam es zwischen beiden Orten zu einer Handvoll spontaner Protest-Aktionen. Im Bereich Lüneburg kletterten zwei AktivistInnen der Lüneburger Initiative gegen Atomanlagen trotz einer Dauerbewachung durch zahlreichen Polizeibeamten auf die Eisenbahnbrücke über den Elbe-Seiten-Kanal und entrollten zwei Transparente mit der Aufschrift «Stop Castor» und «Klimaschädlich, Kriminell, Katastrophal / Krümmel, Gorleben, Asse».

Mir Ihrer Aktion wollten die Aktivisten die Öffentlichkeit auf diesen geheimen Transport aufmerksam machen sowie Zeichen gegen die Atompolitik setzen. Bei dem heutigen Castortransport handelte es sich um einen so genanten Probe-Transport, der für die Genehmigung neuer Behälter erforderlich ist. 2010 soll der nächste Castortansport nach Gorleben mit hochradioaktivem Müll durchgeführt werden. «Leere Behälter sind zukünftige volle Behälter», warnte die Lüneburger Aktivistin Cécile Lecomte, eine der beiden KletterInnen. «Auf die Gefahren der Atomindustrie wollen wir jederzeit hinweisen.»

Die Protestaktion dauerte trotz Dauerregens über drei Stunden. Noch vor Duchfahrt des Transportes kletterten inzwischen vor Ort eingetroffene Polizisten einer Sondereinheit auf die Brücke hoch, die protestierenden KletteraktivistInnen wurden anschließend mit Karabinern an den Kletter-Polizisten befestigt, der Zug fuhr dann noch unten durch. Die AtomkraftgegnerInnen wurden zum Schluß herunter geseilt und nach einer Personalienkontrolle – obwohl sie bereits auf der Brücke von den Beamten namentlich angesprochen wurden, da dies ist nicht ihre erste luftige Protest-Aktion gegen Atomtransporte war – wieder entlassen.

Die beiden KletteraktivistInnen zeigten sich sehr zufrieden mit ihrer Aktion. Lecomtes Fazit lautet : «Am 5. September gingen 50 000 auf der Strasse. Wir werden weiterhin Druck für den sofortigen Atomausstieg machen, mit zahlreichen fantasievollen Protestaktionen. Der Atomausstieg wird von der Strasse/Schiene kommen! Schwarz-Gelb wird diesen Widerstand auch zu spüren bekommen, die AktivistInnen setzen sich dafür ein, was eine große Mehrheit der Menschen in diesem Lande wollen: den Atomausstieg!!!»

Beschwerde gegen Hooligan-Konkordat

Eine Analyse zeigt, dass  Rayonverbote, welche die Stadtpolizei Zürich sowie die Stadtpolizei Winterthur verfügt haben, die minimalsten rechtsstaatlich gebotenen Grundsätze nicht einhalten.

Am 18. Mai 2009 hat der Kantonsrat des Kantons Zürich das Gesetz über den Beitritt zum Konkordat über Massnahmen gegen Gewalt anlässlich von Sportveranstaltungen erlassen. Der Regierungsrat des Kantons Zürich hat am 12. August 2009 festgestellt, dass der Beschluss des Kantonsrates rechtskräftig geworden ist.

In der Folge wurde am 21. September 2009 beim Bundesgericht Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten erhoben. Es wird beantragt, dass der Beitrittsbeschluss zum Konkordat aufzuheben sei.Die Analyse der bekannt gewordenen Rayonverbote, welche die Stadtpolizei Zürich sowie die Stadtpolizei Winterthur verfügt haben, zeigt auf, dass die beiden Polizeien regelmässig Verbote erlassen haben, ohne die minimalsten rechtsstaatlich gebotenen Grundsätze einzuhalten.

Während bei der Luzerner Beschwerde dieser Mangel der polizeilichen Arbeit nur umschrieben wurde, ist die Zürcher Beschwerde mit zahllosen Rayonverboten und Beschwerdeentscheiden angereichert (total 39 Beilagen). Weiter wird gerügt, dass der vorgesehene Polizeigewahrsam grundsätzlich der EMRK widerspricht, und dass Bundesrecht verletzt wird (Einführung der Strafnorm «Transport von Pyro»). Mit dieser Beschwerde soll auch der Zentralstelle Hooliganismus die Existenzgrundlage entzogen werden.

Zuvo: Druck auf Streikende

Nach drei Schwerpunktstreiks – zwei in Zürich und einer in St. Gallen – reagiert die Geschäftsleitung der Zuvo mit massivem Druck gegenüber den streikenden Verträger/innen: alle erhielten eine schriftliche Verwarnung, im Wiederholungsfall werde auch eine Entlassung in Erwägung gezogen!

Die Verträger/innen sollen dafür bestraft werden, dass sie sich an einem durch die Gewerkschaften rechtmässig ausgerufenen Streik beteiligten. Die Gewerkschaften comedia und Kommunikation fordern die Zuvo auf, die Verwarnungen umgehend zurückzunehmen und sie aus den Personaldossiers zu entfernen. Lehnt dies die Zuvo ab, werden die Gewerkschaften gerichtliche Schritte vorbereiten.

Hunderte von Verträger/innen der Zuvo beteiligten sich am 26. August, 11. und 19. September an drei Schwerpunktstreiks. Dadurch protestierten sie gegen die massiven Lohnsenkungen und brachten zum Ausdruck, dass sie auch bereit sind für ihre Anliegen zu kämpfen. Die Geschäftsleitung der Zuvo wusste aber kein anderes Vorgehen zu wählen, als die Streikenden schriftlich zu verwarnen und ihnen zu drohen, dass in einem Wiederholungsfall auch eine Entlassung in Erwägung gezogen würde! Diese Bestrafung ist rechtswidrig, da die streikenden Verträger/innen nur einem rechtmässigen Streikaufruf der beiden Branchengewerkschaften Kommunikation und comedia folgten. Die zwei Gewerkschaften fordern die Zuvo mittels eines eingeschriebenen Briefes auf, die Verwarnungen sofort zurückzuziehen und sie aus den Personaldossiers zu entfernen.

Vor kurzem wollte die Zuvo zuerst die Gewerkschaften mit der Androhung von juristischen Schritten und Schadensersatzklagen knebeln. Mit der jetzt vorgenommenen schriftlichen Verwarnung gegenüber den streikenden Verträger/innen bringt die Firma Zuvo aber noch zusätzlich mit aller Deutlichkeit ihre kalte und unsoziale Haltung gegenüber dem Personal zum Ausdruck. Mit der Androhung einer Entlassung beim Wiederholungsfalle begibt sich die Zuvo im Weiteren auf das Parkett der Rechtsmissbräuchlichkeit. Mit diesem Handeln bestätigt die Zuvo abermals klar, dass sie an einer Verhandlungslösung mit den Gewerkschaften nicht interessiert ist.

Die Gewerkschaften Kommunikation und comedia bedauern die arrogante Haltung der Geschäftsleitung der Zuvo sehr. Die Gewerkschaften halten weiterhin an ihrer Forderung – Rücknahme der massiven Lohnsenkungen – zugunsten der Verträger/innen fest. Bestärkt worden in ihrer Haltung sind die Gewerkschaften auch durch zahlreiche von Abonnent/innen in den vergangenen Tagen eingegangenen Solidaritätsbriefe zugunsten der Verträger/innen.

Illegale Ausschaffung einer kolumbianischen Mutter

Am Sonntag 20. September 2009 um 18.00 Uhr wurde Maria Dennis Diaz (44), Kolumbianerin, wohnhaft in Zürich seit 1998, ausgeschafft. Die Ausschaffung fand drei Tage nach ihrer Verhaftung statt. Die Polizei tauchte am Donnerstag 17. 9. um etwa 5.30 Uhr in ihrer Wohnung auf und nahm sie mit zur Kaserne, wo ihr Sohn Juan Jacobo Montana (17) seit Dienstag 15. 9. in Haft war.

Der Junge wollte zum Fussballspiel ins Stadion, als er von der Polizei verhaftet wurde. Er wurde unterdessen dem Haftrichter vorgeführt und befindet sich in Ausschaffungshaft.

Das Bleiberecht-Kollektiv betont, dass das Vorgehen der Behörden in diesem Fall nicht nur moralisch unhaltbar, sondern auch eindeutig illegal ist. So wurde u.a. Art. 44 des Asylgesetzes zur Einheit der Familie verletzt (Maria Dennis Diaz war einmal in einem Asylverfahren). Die Trennung von Mutter und minderjährigem Sohn ist nicht rechtlich. Ausserdem sollte nach Art. 64 des Ausländergesetzes bei einer formlosen Wegweisung eine Beschwerde innert drei Tagen möglich sein. Die Sans-Papiers Anlaufstelle hat am Samstag, den 19.9. per Fax an die zuständigen Behörden eine substantiierte juristische Eingabe gemacht. Darin wurde gefordert:

·     eine beschwerdefähige Verfügung betreffend der formlosen Wegweisung gemäss Art. 64, Abs. 2 Aug

·        die unverzügliche Aufhebung des Vollzugs der Wegweisung gemäss EMRK, Art. 8 und Art. 9, KRK

·        die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung betreffend Vollzug der Wegweisung

Dass die Behörden die Ausschaffung nicht sistiert haben – im Wissen, dass die entsprechenden Ämter am Wochenende nicht arbeiten – kommt einer Ausserkraftsetzung des Beschwerderechts gleich. Eine Ausschaffung in drei Tagen an einem Sonntag ist ungesetzlich!

Am Freitagabend hat das Migrationsamt dem Anwalt von Dennis Diaz, Peter Nideröst, mitgeteilt, dass im Fall von Dennis und ihrem Sohn keine Entscheidung gefallen sei. Am Sonntag hat die Kantonspolizei klare Informationen über Dennis und Juan Jacobo verweigert. Weder die ca. 70 Personen, die sich spontan vor der Kaserne versammelt haben, um gegen die Ausschaffung zu protestieren, noch die Sanspapiers Anlaufstelle Zürich wurden über die Situation von Dennis und ihrem Sohn informiert. Am gleichen Abend gegen 20 Uhr hat Dennis mit einem Aktivisten des Bleiberechts aus Frankfurt telefoniert. In einem kurzen Gespräch erzählte sie, sie sei in der Kaserne gewesen, als die Demonstration stattfand.

Während der Verhaftung in ihrer Wohnung, erzählte Dennis, habe die Polizei 1.100.- Fr. in bar beschlagnahmt. Später, während der Inhaftierung, habe die Polizei zusätzlich 7.500.- Fr. Ersparnis, die sie in der Bezirksparkasse Dielsdorf hatte, weggenommen. Im Flughafen hat Dennis 700.- bekommen. Der Rest dieses Geldes [wie viel?] soll die Verfahrungskosten decken. Dennis wohnt seit ca. zwölf Jahren nicht mehr in Kolumbien. Ihre Familienangehörigen leben weit entfernt von Bogotá, Zielstadt der Ausschaffung.

Die Zeit der Inhaftierung hat Dennis getrennt von ihrem Sohn verbracht. Bis zur letzten Minute wurde ihr jeglicher Kontakt zu ihrem Sohn verweigert. Juan Jacobo ist mit fünf Jahren in die Schweiz gekommen. Hier besuchte er erfolgreich neun Jahre die Volksschule, bis er eine Lehrstelle finden musste, was wegen seiner Papierlosigkeit unmöglich war. Mehr als drei Viertel seines Lebens hat Juan Jacobo in Zürich verbracht. Er ist hier gross geworden und Kolumbien ist für ihn ein fremdes Land. Heute Montagvormittag wurde Juan Jacobo dem Haftrichter vorgeführt und ist anschliessend inhaftiert worden. Seine Ausschaffung konnte nicht vollzogen werden, da er keinen Pass besitzt. Die Polizei bemüht sich, eine Geburtsurkunde von Juan Jacobo zu finden, um ihn so bald als möglich ausschaffen zu können. Obwohl Dennis sich kooperativ gezeigt und angeboten hat, das Dokument aus ihrer Wohnung zu holen, hat die Polizei ihren Vorschlag abgelehnt.

Die Ungerechtigkeit, die Willkür und der Mangel an Transparenz in diesem Fall zeigen erneut deutlich die Essenz der Migrations- und Asylpolitik der Schweiz und deren spezielle Anwendung im Kanton Zürich. Eine Politik, die gegen die europäische Menschenrechtskonvention und andere internationale Abkommen verstösst.

Die Bleiberechtskampagne setzt sich weiterhin ein für eine allgemeine Regularisierung von Menschen ohne Aufenthaltsbewilligung in der Schweiz. Ebenfalls rufen wir dazu auf, das Bewusstsein gegen die Ungerechtigkeit zu schärfen. Wir brauchen Zivilcourage, um diese Ungerechtigkeit zu stoppen.

Die Situation von Asylsuchenden und MigrantInnen hat sich verschlechtert

Drei Jahre nach der Abstimmung über das verschärfte Asyl- und das neue Ausländergesetz haben die Beobachtungsstellen für Asyl- und Ausländerrecht in der Romandie, der Ostschweiz und im Tessin über 80 problematische Situationen dokumentiert.

In einer vor der Schweizerischen Beobachtungsstelle erstellten Übersicht wird deutlich, dass sich die Situation der Betroffenen in vielen Bereichen verschlechtert  hat. Im Bereich Asyl zeigen die dokumentierten Fälle die Schwierigkeiten, die entstehen, wenn auf Gesuche nicht eingetreten wird, weil die Asyl suchende Person nicht innerhalb von 48 Stunden Identitätspapiere vorlegen kann. Wie die Beobachtungen zeigen, wird – anders, als während der Asylgesetzrevision in Aussicht gestellt – von den Ausnahmeregelungen kaum Gebrauch gemacht.

Problematisch ist auch der Verweis von abgewiesenen Asylsuchenden bzw. Asylsuchenden mit Nichteintretensentscheid in die Nothilfe. Die knapp bemessene Nothilfe bringt die Betroffenen in eine Notlage – in manchen Fällen über Jahre hinweg – und führt nicht selten dazu, dass sie auf die Hilfe von Dritten angewiesen sind und sich damit in einer Bettelexistenz wiederfinden. Immer wieder führt die prekäre, unwürdige Nothilfe zu psychischen Erkrankungen der Betroffenen.

Für Asylsuchende, die seit fünf Jahren in der Schweiz sind, sowie für MigrantInnen ohne Aufenthaltsbewilligung ist seit dem neuen Gesetz die Erteilung einer Härtefallbewilligung möglich, wenn sie eine Reihe von Kriterien erfüllen. Dabei nutzen jedoch die Kantone ihren Ermessensspielraum sehr unterschiedlich, einige machen davon überhaupt keinen Gebrauch. Das Bundesamt für Migration (BFM) handhabt die Erteilung von Härtefallbewilligungen ebenfalls äusserst restriktiv. So müssen Betroffene in manchen Fällen nach jahrelangem Aufenthalt und Arbeit in der Schweiz und auch wenn die Kinder hier aufgewachsen und zur Schule gegangen sind, ausreisen, weil ihnen keine Härtefallbewilligung erteilt wird.

Die Schweiz verlassen müssen auch ausländische Familienväter oder -mütter, wenn die Lebensgemeinschaft aufgelöst wurde. Damit werden Familien auseinander gerissen. Auch verlieren immer wieder Frauen, die Opfer von häuslicher Gewalt sind und sich von ihrem gewalttätigen Partner getrennt haben, durch die Trennung ihre Aufenthaltsbewilligung – auch wenn gemäss dem Gesetz eine Härtefallbewilligung möglich wäre. Ebenfalls müssen immer wieder Schweizer Kinder die Schweiz verlassen, wenn die Aufenthaltsbewilligung ihrer ausländischen Mutter nicht verlängert wird.

Beobachtet wurde weiter, dass BeamtInnen die betroffenen AusländerInnen immer wieder unverhältnismässig behandeln, sei es wenn Polizisten Gewalt anwenden, Behörden die Betroffenen täuschen, Beamte immer neue Nachweise verlangen oder die eingereichten Unterlagen nicht würdigen.

Die verschiedenen Fälle und ihre Häufung zeigen, dass Handlungsbedarf auf politischer und zivilgesellschaftlicher Ebene dringlich ist. Es kann nicht im Sinne des Rechtsstaats sein, dass das Asyl- und das Ausländergesetz die von der Schweiz ratifizierten Konventionen missachten oder Asylsuchenden und MigrantInnen die in der Verfassung verbrieften Rechte nur selektiv zugestehen. Die regionalen und die schweizerischen Beobachtungsstelle werden weiterhin Fälle dokumentieren und sie Fachpersonen, PolitikerInnen und der Öffentlichkeit zur Verfügung stellen.

Einladung zum Streik

Die als Studer Revox bekannt gewordene Studer Professional Audio GmbH in Regensdorf ist bedroht. Die Belegschaft führt morgen Diestag, 22. September 2009 ab 14 Uhr einen Warnstreik druch. Alle sind zum Fest eingeladen!

Die Produktionsstätten des zum multinationalen Infotainment-Konzern Harman gehörenden Schweizer Traditionsbetriebes sollen nach England verlagert werden. Bereits sind 35 von 100 Mitarbeitenden entlassen worden. Obwohl  Studer bei der Entwicklung und Herstellung von High-Tech-Studioeinrichtungen weltweit führend ist und sogar in der Krise hoch profitabel wirtschaftet, droht  dem traditionsreichen Schweizer Industrieunternehmen damit das Aus in Regensdorf. Die Belegschaft will sich diesen Kahlschlag aber nicht gefallen lassen und kämpft um den Erhalt der 100 Arbeitsplätze. Sie legt morgen Nachmittag ab 14 Uhr für drei Stunden die Arbeit nieder und lädt zum Fest auf dem Firmengelände in Regensdorf ein.

Anlässlich dieses Events findet um 14.30 eine Medienkonferenz statt, an der Vertreter der Belegschaft und der Gewerkschaft Unia brisante Informationen zu den Hintergründen des Verlagerungsentscheids bei Harman International präsentieren werden

Staatlicher Terror!

Maria Dennis Diaz Montana, geb. 05.12.1965 und Juan Jacobo Montana Diaz, geb. 17.12.1991, beides kolumbianische Staatsangehörige. Beide kamen – damals zusammen mit dem Vater von Juan und Ehemann von Dennis – Anfang März 1998 in die Schweiz, wo sie ein Asylgesuch einreichten, weil der Vater der Familie politisch verfolgt wurde. Diese Verfolgung wurde seitens des (damaligen BFF) nicht anerkannt und das Asylgesuch wurde mit Verfügung vom 29. Juni 2000 abgelehnt. Die damalige Schweizerische Asylrekurskommission lehnte die Beschwerde gegen diese Verfügung mit Urteil vom 4. August 2000 ab. Der Vater trennte sich von Dennis und verliess die CH um weiterzuflüchten; Dennis und Juan „tauchten unter“.

Immer wieder hat Dennis versucht, ihren Aufenthalt in der Schweiz zu regularisieren, zuletzt mit einer Wiedererwägung vom 3. Oktober 2007, respektive der Beschwerde vom 23. Februar 2008. Alle juristischen Interventionen blieben erfolglos. Ein Härtefallgesuch ist in ihrem Fall nicht möglich, da der Härtefall über Art. 14.2 AsylG geregelt würde und dort muss der Aufenthalt den Behörden immer bekannt gewesen sein.

Juan wurde anlässlich des Fussballmatchs am Dienstag dieser Woche verhaftet; Dennis am Donnerstagmorgen früh in ihrer Wohnung. Der Anwalt hat sich am 18.9.09 beim zuständigen Sachbearbeiter des Migrationsamts über den Stand der Situation erkundigt; dort wurde ihm gesagt, dass noch nichts entschieden sei.

Am Samstag 19. 09, als die Sans Papiers Anlaufstelle Zürich, SPAZ, Dennis im Polizeigefängnis der Kaserne besuchte, wurde ihnen durch den Sachbearbeiter der Kantonspolizei eröffnet, dass für Dennis ein Flug am Sonntag, den 20. September 09 gebucht worden sei. Offenbar wurde am Freitag 18. 09., trotz anderslautender Auskunft gegenüber dem Anwalt, eine formlose Wegweisung gegenüber Dennis eröffnet.

Die SPAZ hat am Samstag 19.09 per Fax an das Migrationsamt und die Kantonspolizei einen Antrag auf eine beschwerdefähige Verfügung betreffend Wegweisung und auf eine unverzügliche Aussetzung des Vollzugs der Wegweisung sowie auf eine aufschiebende Wirkung des Vollzugs der Wegweisung bis zum Entscheid über die Wegweisung verlangt.

Die separate Ausschaffung von Dennis und die damit erfolgte Trennung von ihrem minderjährigen Sohn widerspricht Art. 9 der Kinderrechtskonvention und Art. 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention.

In ihren 12 Jahren des nicht geregelten Aufenthalts in der Schweiz hat Dennis eindrücklich gekämpft, ein Kind grossgezogen und sich nie etwas zuschulden kommen lassen. Dennis hat sich an verschiedenen solidarischen und politischen Aktivitäten beteiligt. Vor kurzem haben Dennis und Juan Jacobo im Lauf gegen Rassismus am 13. September teilgenommen, wo sie neben der Stadtpräsidentin Corine Mauch, der SP-Stadtratskandidatin Claudia Nielsen und dem CVP-Stadtrat Gerold Lauber, liefen.
Ein paar Tage später, nehmen die unter einer SP Politikerin stehenden Sicherheitskräfte und das unter CVP Politikern stehende Migrationsamt, Dennis von ihrem Kind weg und sperren sie und das Kind ein, obwohl sie gar kein Verbrechen begangen haben.

Der Fall von Dennis und Juan Jacobo ist keine Ausnahme in der Migrations- und Asylpolitik der Schweiz – und besonders des Kantons Zürich. Der Ausschaffungsknast in Kloten und die Kaserne in Zürich sind von unschuldigen Menschen zum Bersten voll.

Mit ihrer Migrations- und Asylpolitik verletzt die Schweiz ständig die Menschenrechte, die sie in der ganzen Welt verteidigen will. Mit ihrer Politik und ihren Sicherheitskräften bedrängt die Schweiz viele Menschen mit Terror, versetzt sie in Angst und beraubt sie jeder Hoffnung auf ein würdiges Leben.

ES REICHT! Wir wollen keine Ungerechtigkeit mehr! ES REICHT! Fertig mit dem staatlichen Terror! ES REICHT! Kein Ausschaffungsknast mehr! Freiheit für Dennis und Juan Jacobo. Freiheit für alle illegalisierten MigrantInnen!

KEIN MENSCH IST ILLEGAL, HIER UND JETZT UND ÜBERALL
BLEIBERECHT FÜR ALLE, AB SOFORT UND AUF DAUER

30’000 und mehr in Bern!

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Die eindrückliche und farbenprächtige Demo stand unter dem Motto „Arbeit, Lohn und Rente sichern“. Unverzüglich soll die Politik nun Massnahmen zur Sicherung der Arbeit verabschieden: ein umfassendes Konjunkturprogramm und wirksame Massnahmen gegen die Jugendarbeitslosigkeit schnüren, den unsinnigen Sparkurs beenden, die Kurzarbeit auf 24 Monate verlängern. Mit Nachdruck verlangt wurde auch die Sicherung der Kaufkraft: durch Lohnerhöhungen von 80 bis 120 Franken im nächsten Jahr, durch Erhöhung und längeren Bezug der Arbeitslosen-Taggelder während der Krise, durch sofortige Rückerstattung der CO2-Abgabe und den vollen Ausgleich der massiv steigenden Krankenkassenprämien für tiefe und mittlere Einkommen. Entschieden sagten die Demonstrierenden zum dritten jeglichem Abbau bei AHV und Zweiter Säule den Kampf an.

Nach der heutigen Demo ist klar: Die Menschen in diesem Land wollen eine andere Politik als Bundesrat und Parlamentsmehrheit. Sie haben genug von einer Politik, wie sie der Nationalrat anfangs der Woche gezeigt hat, als er das ohnehin bereits lächerlich magere Programm einer konjunkturellen Stützung zum nackten Huhn gerupft hat – angesichts der täglichen Schreckmeldungen von Entlassungen ein blanker Hohn. Die Menschen haben es satt, eine Krise, die sie nicht verursacht haben, doppelt zu bezahlen: durch Verlust des Arbeitsplatzes und Abbau der sozialen Sicherheit. Sie haben es satt, dass die Politik jedes Mal spurt, wenn die Manager pfeifen. Sie haben genug von den Anmassungen der Chefboni-Bezüger, die nach einem tiefen Taucher sich wieder in altgewohnter Arroganz bemerkbar machen. Die Gewerkschaften werden, nach dieser eindrücklichen Demonstration gestärkt, mit den Menschen zusammen für die Sicherung von Arbeit, Lohn und Renten und gegen Profit und Gier kämpfen, an den Arbeitsplätzen und auf der politischen Bühne.

Protest des Verkaufspersonals in Zürich

Es brodelt im Detailhandel. Immer längere Betriebszeiten ohne zusätzliches Personal und fehlende Schutzbestimmungen für die Angestellten führen zu unhaltbaren Zuständen. 300 verärgerte VerkäuferInnen von der Zürcher Bahnhofstrasse forderten am Donnerstag, 17. September an einer Protestkundgebung faire Arbeitsbedingungen im Detailhandel.

Das Motto des protestierenden Verkaufspersonals liess keine Zweifel offen: „Nein zu immer längeren Ladenöffnungszeiten – Nein zu immer schlechteren Arbeitsbedingungen!“. Die 300 Verkäuferinnen und Verkäufer unterzeichneten an der Kundgebung einen offenen Brief an die City Vereinigung Zürich. Der Dachverband der Arbeitgeber müsse endlich seine Verantwortung wahrnehmen und zu fairen Arbeitsbedingungen Hand bieten. Es sei nicht haltbar, dass der Kampf um Marktanteile auf dem Buckel des Personals ausgetragen werde. Die demonstrierenden Verkäufer/-innen wollen die immer längeren Ladenöffnungszeiten und die dadurch stetig schlechter werdenden Arbeitsbedingungen nicht mehr akzeptieren und fordern die City Vereinigung zu Verhandlungen auf.

Immer länger

Im Anschluss zogen die Demonstrierenden zu den umliegenden fünf grossen Warenhäusern und hinterliessen vor jedem dieser Geschäfte einen mannshohen Aufkleber mit der klaren Botschaft: „Samstags bis 20 Uhr? Nicht mit uns!“. Die betroffenen Manor, Jelmoli, C&A, Migros und Globus gelten zusammen mit Coop als Initianten für die jüngste Verlängerung der Ladenöffnungszeiten am Samstagabend bis 20 Uhr an der Zürcher Bahnhofstrasse.

Hintergrund des Konfliktes sind die in immer kürzeren Abständen erfolgenden Verlängerungen der Ladenöffnungszeiten. Im Kampf um Marktanteile versuchen sich die einzelnen Shoppingzentren und Einkaufsgebiete mit längeren Öffnungszeiten gegenseitig Kunden abzujagen. Die wöchentliche Betriebsdauer der Verkaufsgeschäfte wurde in den letzten Jahren bereits um bis zu 20 Prozent ausgedehnt – und dies bei tendenziell sinkenden Personalbeständen und ohne jegliche Schutzmassnahmen für die Angestellten.

Die grosse Mehrheit des Verkaufspersonals ist keinem Gesamtarbeitsvertrag unterstellt. Während es in anderen Branchen mit unregelmässigen Arbeitszeiten z.B. Schichtmodelle mit Zulagen, Unterstützung bei der Kinderbetreuung und Schutzbestimmungen für das Personal gibt, dominieren im Detailhandel oft Willkür, Tiefstlöhne und der Grundsatz „wer nicht mitzieht, der fliegt!“.

Die heutige Kundgebung zeigt: das Verkaufspersonal hat die Nase voll! Die Arbeitgeber aus dem Detailhandel sind aufgefordert, die Anliegen der Angestellten nicht mehr länger zu ignorieren und endlich Hand zu fairen Arbeitsbedingungen im Verkauf zu bieten.

Die Streiks bei der Zuvo gehen weiter

Der Aufruf der Gewerkschaften Kommunikation und comedia zu einem dritten Schwerpunktstreik der VerträgerInnen der Zustellorganisation Zuvo war wiederum ein Erfolg. Nach dem 26. August 2009 in Zürich und dem 11. September 2009 in St. Gallen erhielten heute Morgen wiederum Tausende von AbonnentInnen in Zürich ihre Tageszeitungen nicht.

Das Personal quittierte mit ihrer Streikaktion die sture Gesprächsverweigerung der Zuvo mit der «Roten Karte». Weiterhin fordern die Verträger/innen die Rücknahme der gegenüber ihnen beschlossenen massiven Lohnsenkungen. Heute Morgen fand bereits der dritte Schwerpunktstreik der Verträger/innen der Zuvo statt – zum zweiten Mal in Zürich. Die Beteiligung war deutlich höher als am 26. August 2009. Damit zeigten die Verträger/innen der Geschäftsleitung der Zuvo mutig ihr Unverständnis gegenüber der bisherigen, sturen Gesprächsverweigerung gegenüber ihnen und den Gewerkschaften. Nicht nur werden Tausende von Abonnentinnen und Abonnenten mit dem Nichterhalten ihrer abonnierten Zeitungen bestraft. Auch gegenüber den Verträger/innen zeigt die Geschäftsleitung der Zuvo mit dem weiteren Festhalten an den massiven Lohnsenkungen ihr kaltes und unsoziales Gesicht.

Die Gewerkschaften Kommunikation und comedia wiederholen mit aller Deutlichkeit nochmals ihre Verhandlungsbereitschaft gegenüber der Zuvo. Zusätzlich wurden heute Morgen in den Städten Zürich und St. Gallen über 290’000 Flugblätter mittels Versand durch die Post in alle Haushaltungen dieser Städte verteilt. Darin wird u.a. für Verständnis über die Streikaktionen der Verträger/innen geworben, wie auch zur Solidarität mit dieser von massiven Lohnsenkungen betroffenen Arbeitnehmendengruppe aufgerufen.

Sollte die Geschäftsleitung der Zuvo weiterhin an ihrer bisher ablehnenden Haltung gegenüber den Anliegen der VerträgerInnen und den Gewerkschaften festhalten, muss auch in den nächsten Tagen an weiteren Orten im Zustellgebiet der Zuvo mit Streikaktionen gerechnet werden.

Milliardenhilfe für Massenentlassungen

Wie Magna am Montag, 14. September bestätigt hat, will der kanadisch-österreichische Autozulieferer nach der angestrebten Übernahme von Opel/Vauxhall 10’500 Stellen streichen, davon rund 4’500 in Deutschland. Das wäre fast jeder fünfte Arbeitsplatz bei Opel in Deutschland.

Das bisherige Tochterunternehmen des US-Autokonzerns General Motors hat in Deutschland derzeit rund 25’000 Beschäftigte. Finanziert werden diese Massenentlassungen durch Hilfen der deutschen Bundesregierung in Höhe von 4,5 Milliarden Euro. 
Das Kabinett Merkel/Steinmeier hatte nie einen Hehl aus seiner Vorliebe für Magna gemacht. Das Unternehmen will zusammen mit der russischen Sberbank 55 Prozent der Anteile an Opel/Vauxhall übernehmen. Die nun angekündigten Massenentlassungen führen bei CDU/CSU und SPD jedoch nicht zu einem Umdenken. So konterkariert der stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion, Ludwig Stiegler, das soziale Bla-Bla des SPD-Wahlkampfes durch die Aussage, der Arbeitsplatzabbau an deutschen Opel-Standorten sei unumgänglich. Es gehe darum, nachhaltig Arbeitsplätze zu sichern, und dies sei nur möglich, wenn die deutschen Werke profitabel arbeiten, auch wenn damit weitere Entlassungen verknüpft seien, sagte Stiegler dem „Kölner Stadt-Anzeiger“. An die IG Metall und den Opel-Gesamtbetriebsrat richtete Stiegler die Forderung, auch diese müssten die Massenentlassungen hinnehmen, „selbst wenn sie das jetzt noch rhetorisch anders akzentuieren“.

Der Betriebsrat will sich aber nicht zum willigen Helfer des Kahlschlags machen lassen und fordert mehr Mitbestimmung. „Wir verlangen ein Vetorecht, was Themen wie Stellenabbau, Verlagerung von Produktion oder Werkschließungen angeht“, sagte der Bochumer Opel-Betriebsratschef Rainer Einenkel.

Im Staate der Eidgenossen

Dank der Armee herrscht Freude im Lande. Wir werden daran erinnert, auf welcher Seite wir im Krieg standen, und wie es damals wirklich zu und her ging. Mit einer Blitzaktion in Libyen müssen wir wieder unsere Ehre herstellen, denn die ist viel wichtiger als die Jugendarbeitslosigkeit. 

Zugegeben, es gibt im ganzen Jahr keinen Tag, an dem eine Militärparade Sinn macht. Wenn aber für die perverse Zurschaustellung des Kriegs der 1. September gewählt wird, muss die Frage gestellt werden, ob der Respekt für die Opfer des Zweiten Weltkriegs fehlt. Er begann am besagten Datum des Jahrs 1939. Genau 70 Jahre später marschierte das Panzergrenadier-Bataillon 28 durch Basel und gab zum Ende des WK ehrenvoll die Fahne ab. Wir fragen: Regierung des Kantons Basel-Stadt, wo bleibt der Respekt vor den 60 Millionen Toten des Zweiten Weltkriegs?

 

Auf der «anderen Seite»

Regierungssprecher Marco Greimer bestätigte gegenüber Radio DRS, dass die Regierung die Einladung der Armee für den Apéro am Militärdefilee besprochen hat. Nicht besprochen wurde jedoch die Terminwahl und so sagt er: «Das dies jetzt der Jahrestag des Beginns des Zweiten Weltkriegs ist, das ist niemanden bewusst gewesen». Nicht erst seit «jetzt», Herr Greimer, sondern seit 70 Jahren gibt es diesen Jahrestag… Sein Chef, der Grüne Regierungspräsident Dr. Guy Morin, muss denn auch etwas beschämt zugeben: «Die unglückliche Terminkoinzidenz ist uns nicht bewusst gewesen». Basel ist eben weit weg von Deutschland und das Datum vom 1. September 1939 nur schwer in den Geschichtsbüchern zu finden.

Dr. Christoph Eymann, Vorsteher des Erziehungsdepartements, will «keine historischen Zusammenhänge herstellen und persönliche Schlüsse daraus ziehen». Für das sei er nicht da, sagt er. Und er gehe gerne an den Anlass, denn es sei «schlicht und einfach eine Anstandshandlung der Truppe gegenüber Dankeschön zu sagen. Weil die jetzt ihren WK zu Ende gehen lässt und sie schliesslich sehr viel gemacht hat für die Allgemeinheit». Ach ja? Was konkretes denn Herr Dr. Eymann? Sinnlos mit Steuergeldern in der Landschaft rumgeballert?

Baschi Dürr, FDPler im Grossen Rats des Kantonsparlaments und Vizepräsident seiner Fraktion, erinnerte daran, dass die «Armee auch wegen dem Krieg» da ist. Für Herr Dürr ist so ein Aufmarsch auch am 70. Jahrestag des Ausbruchs des Zweiten Weltkriegs «nicht problematisch». Er sagt am Radio: «Und dann kommt auch dazu, dass es nicht die Deutsche Wehrmacht ist, die sich da zeigt, sondern es ist die Schweizer Armee und öhhh… es ist immer noch so, dass die Schweiz in diesem Krieg auf der anderen Seite gestanden ist.» Ja Herr Dürr, genau so war es: Die Schweiz war eine antifaschistische Widerstandsinsel im heldenhaften, unbeugsamen Kampf gegen den Faschismus. Deswegen war das Boot ja auch voll und Tausende von Kindern, Frauen und Männer wurden an der Grenze wieder zurück ins Dritte Reich in den sicheren Tod geschickt. Sie wurden erschossen oder vergast. Weil wir auf «der anderen Seite» standen, durften wir bis kurz vor Kriegsende Kriegsmaterial nach Deutschland exportieren. Und weil wir die Nazi-Barbarei bekämpften, nahmen die Banken freundschaftlich dankend das Nazi-Gold auf und stopften sich damit die Taschen voll. Danke Herr Dürr, dass Sie uns daran erinnert haben, wie es wirklich war. Wir hatten schon fast vergessen, auf welcher Seite wir standen.

Freude herrscht

Natürlich meldete sich auch der nationale Chefkrieger Ueli der Maurer zu Wort. Ja und er sagte, dass man sich am Truppenaufmarsch in Basel «freuen könne, dass die Schweiz eine eigene Armee hat und daher keine Fremde braucht». Ja, dank der Armee herrscht im Lande der Eidgenossen Freude, die man auch «an einem vorbelasteten Datum wie dem 1. September zeigen kann und zwar gerade an einem heiklen Termin». So, und warum denn Herr Maurer? Ueli erklärt zum Nazi-Überfall in Polen: «Da hat ein Land gezeigt, das keine Armee hatte, das sich nicht wehren konnte, dass man überrannt wird und wir können sagen: Wir haben eine Armee, das passiert uns nicht». Stimmt, auch das hatten wir fast vergessen: Die Schweiz blieb vom Krieg verschont, weil unsere Armee an der Grenze stand und die Wehrmacht sich vor Angst in die Hose gepinkelt hat. Nur gut, dass der Kriegsminister uns daran erinnert, ist ja auch sein Job!

Bei so viel Freue und heroischen Taten unserer Armee, drängt sich eine Kriegserklärung schon fast zwingend auf. Dies will dann auch die «Lega dei Ticinesi». Sie fordert die Schweiz auf, «Libyen den Krieg» zu erklären. «Die in Tripolis festgehaltenen Geiseln müssten mit Waffengewalt befreit werden», schreibt Lega-Grossrat Boris Bignasca in einer Resolution. Er verlangt von den Tessiner Behörden, dass sie sich vor der Bundesversammlung für diese «aussergewöhnliche, aber unausweichliche Initiative» stark machen. Dabei soll das Schweizer Volk die «Risiken und Opfer eines bewaffneten Konflikts mit Entschlossenheit» angehen. Bignasca schlägt vor, dass «Schweizer Soldaten in einer Blitzaktion die in der Schweizer Botschaft festgehaltenen Geiseln befreien». Der Typ schaut zu viele Ami-Kriegsfilme. Mit der Blitzaktion «würden die Rechte, Interessen und nicht zuletzt auch die Ehre der Schweiz gewahrt», schreibt der 22-jährige Student der Rechtswissenschaften und Sohn von Lega-Präsident Giuliano Bignasca in der Resolution. Der Apfel fällt wirklich nicht weit vom Stamm.

Billige Jugend

Und wenn es um Ehre und Ruhm der Nation geht, müssen die anderen Problemchen in den Hintergrund gestellt werden. So zum Beispiel die Jugendarbeitslosigkeit: 9,4 Prozent aller SchweizerInnen im Alter von 20 bis 24 Jahren werden im kommenden Jahr keine Stelle finden, lautet die Prognose des Staatssekretariats für Wirtschaft (Seco). «Das sind rund 32 000 junge Männer und Frauen – der höchste Wert, der hierzulande je verzeichnet wurde», schreibt der Tagi in seiner Ausgabe vom 7. September. Das liegt «insbesondere an den Einstellungsstopps der Unternehmen», erklärt Bernhard Weber, Arbeitsmarktexperte beim Seco. Und ich dachte schon der Grund sei die notorische Faulheit der Jugendlichen. Nun «kümmert sich die Politik um die Jungen», ist im Tagi weiter zu lesen. Das ist wirklich beruhigend und sieht so aus: Für «Übergangslösungen wie Sprachaufenthalte im Ausland oder Module an Hochschulen» sollen 40 Millionen Franken zur Verfügung gestellt werden. Und für «die Einarbeitung von schwer vermittelbaren jungen Erwachsenen zahlt der Staat den Unternehmen eine Entschädigung. Budgetiert sind 12 Millionen Franken». Total 52 Millionen Franken im Rahmen des dritten Konjunkturpakets im Gesamtwert von 400 Millionen Franken. Wenig mehr als 10 Prozent ist die Jugendarbeitslosigkeit den PolitikerInnen wert und verglichen mit den 68 Milliarden für die UBS gar weniger als ein Prozent. Weniger klar ist, «inwieweit die Massnahmen Wirkung zeigen werden», denn das weiss niemand so genau, selbst das Seco nicht. Tja, Wunder darf man auch im Staate der Eidgenossen nicht erwarten, ausgenommen für unsere glorreiche Armee natürlich.

Aus dem vorwärts, der am 18.September erscheint!

Streik ber der Zuvo

Auch geforderte Verhandlungen mit den zwei Gewerkschaften Kommunikation und comedia kommen für die Zuvo nicht in Frage. Die Zuvo ignoriert nicht nur die erfolgreiche Schwerpunktaktion der Gewerkschaften vom 26. August 2009 im Raume Zürich. Sie will darüber hinaus mit der Androhung von juristischen Schritten die VerträgerInnen und die sie unterstützenden Gewerkschaften zum Schweigen bringen. Deshalb kündigen comedia und die Gewerkschaft Kommunikation für die nächsten Tage weitere Streikaktionen an.

Der Warnstreik vom 26. August 2009 im Raume Zürich stärkte nicht nur das Selbstbwusstsein der teilnehmenden VerträgerInnen in ihrer Bereitschaft, weiter gegen die von der Zuvo angedrohten massiven Lohnsenkungen zu kämpfen. Auch an anderen Orten des Zustellgebietes der Zuvo wollen VerträgerInnen sich gegen die unsozialen Massnahmen aktiv zur Wehr setzen.

Die bisherige Ablehnung von Verhandlungen mit den zwei Gewerkschaften begründet die Zuvo damit, dass sie sich mit der Arbeitnehmenden-Vertretung über ein Abkommen für eine Einmalzahlung als «soziale Abfederung» zugunsten der VerträgerInnen geeinigt habe: Ab dem 5. Dienstjahr soll es für 1300 VerträgerInnen Fr. 20.– pro Dienstjahr geben. Nicht berücksichtigt wurde dabei, dass die VerträgerInnen an einer Versammlung vom 27. Juni 2009 einen materiell ähnlichen Vorschlag grossmehrheitlich abgelehnt hatten.

Die Geschäftsleitung der Zuvo trägt mit ihrer sturen Position die alleinige Verantwortung gegenüber den AbonnentInnen, wenn in den nächsten Tagen wiederum ein Teil von ihnen an einem Morgen ihre geliebte Zeitung nicht im Briefkasten vorfinden wird. Weder unterstehen die VerträgerInnen und die sie unterstützenden Gewerkschaften einer durch die Zuvo wider besseren Wissens behaupteten Friedenspflicht, noch lassen sich comedia und die Gewerkschaft Kommunikation von den durch die Zuvo angedrohten Schadensersatzklagen einschüchtern. Die über 15’500 Petitionsunterschriften bringen im Weiteren das durchaus in der Bevölkerung vorhandene Unverständnis gegenüber den unsozialen Lohnabbaumassnahmen zum Ausdruck.

Die unverständlich sture Haltung der Zuvo-Geschäftsleitung provoziert darum direkt weitere Streikaktionen durch die VerträgerInnen. Deshalb rufen die Gewerkschaften Kommunikation und comedia in den nächsten Tagen zu weiteren Schwerpunkt-Streikaktionen auf.

100 Jahre religiöser Sozialismus in der Schweiz

1906 von kirchenkritischen Pfarrern gegründet, entwickelten sich die «Neuen Wege» bald zum Organ des religiösen Sozialismus in der Schweiz.  Das Buch «Für die Freiheit des Wortes» lässt die Geschichte des Blattes nun Revue passieren.

Mit dem Titel ihres Buches spielen die drei Autoren – Willy Spieler, Stefan Howald und Ruedi Brassel-Moser – auf einen einschneidenden Moment in der Geschichte der «Neuen Wege» an. Während des Zweiten Weltkriegs sollte die Zeitschrift zwischenzeitlich der Zensur unterstellt werden. Dies, weil der damalige Redaktor, der Pfarrer Leonard Ragaz, wiederholt forderte, die Schweizerische Neutralität zugunsten einer «Solidarität der Völker» aufzugeben. Ausserdem wagte er es, Hitlerdeutschland in scharfen Tönen zu kritisieren. «Solches Heruntermachen fremder Staatsmänner und Regime gefährden im höchsten Masse unsere guten und darum wertvollen Beziehungen zum Ausland», hielt die Pressekontrolle des Kantons Zürich damals fest. Ragaz akzeptierte die Zensur nicht und lies die Zeitschrift 1940 aus Protest einstellen: «Ich habe ohne Zögern abgelehnt, meine Manuskripte von irgendeinem Offizierlein, dessen politisches Urteil in keinem Verhältnis zur Grösse seiner Einbildung stünde, korrigieren zu lassen, wie ein Schulbube einen Aufsatz von seinem Lehrer.» Bis zum Ende des Krieges erschien die Zeitschrift im Untergrund.

Ein Buch zum Schmökern

Angesichts der Debatte um die Rolle der Schweiz im Zweiten Weltkrieg, die diesen Sommer erneut entbrannte, erscheint der Bezug im Titel ungewollt aktuell. Doch nicht nur zur Rolle der Schweiz im Zweiten Weltkrieg, sondern auch zu unzähligen anderen Debatten liefern die aufbereiteten Auszüge aus den «Neuen Wegen» mancherlei Interessantes. Erwähnt sei hier nur der Umgang mit der Systemfrage, dem Arbeitsfrieden oder der Armee innerhalb der Sozialdemokratie.

Das Buch schildert den Werdegang der Zeitschrift von ihren Anfängen bis zur Gegenwart in grossem Detailreichtum. – Und das nicht bloss einmal, sondern vier Mal unter verschiedenen Blickwinkeln. Im Teil «Allerwärts am Aufbau der neuen Welt arbeiten» beleuchten die drei Autoren die Geschichte der Zeitschrift an sich und ihre Wechselwirkung mit verschiedenen sozialen Bewegungen. In einem zweiten Teil widmen sie sich vertieft dem Umgang mit religiösen Themen in den Spalten der Neuen Wege. Die Befreiungstheologie findet hier ebenso Erwähnung, wie die feministische Theologie. Unter dem Titel «Wir sind es, die den Frieden machen oder nicht machen» sind im dritten Teil Beiträge zu Pazifismus – oder besser: Antimilitarismus – zusammengefasst. Bereits lange Zeit bevor es eine GSoA gab, in den frühen 20er Jahren, war der eingangs schon erwähnte Leonard Ragaz ein vehementer Verfechter der militärischen Abrüstung in der Schweiz. Der vierte Teil schliesslich trägt Artikel zusammen, in welchen die Suche nach Alternativen zu Kapitalismus einerseits, und «Gewaltkommunismus» andererseits im Mittelpunkt stehen. Dabei klammern die drei Autoren heikle Punkte nicht aus. Das Buch ist keine oberflächliche Jubelschrift, sondern bildet auch Konflikte, Spannungen und Spaltungen innerhalb der Redaktion und der religiös-sozialen Bewegung generell ab. Damit leistet es eine wirklich umfassende Aufarbeitung der Geschichte der «Neuen Wege».

Wie die Autoren festhalten, nehmen sie Überschneidungen zwischen den vier Teilen bewusst in Kauf. Das enorm umfangreiche Buch ist somit nicht gemacht, um von vorne bis hinten durchgelesen zu werden. Vielmehr ist es ein Buch zum Schmökern und Stöbern, zum Hin- und Herblättern. Die immense Fülle von Material, das die Autoren aufbereiten, ist dabei Fluch und Segen zugleich. Das Buch weist eine Vielfalt von Themen auf, die selten zu finden ist. Allerdings fragte ich mich bei der Lektüre stellenweise, ob denn nicht weniger mehr gewesen wäre. Ob nicht weniger Breite, und dafür mehr Tiefe von Nöten gewesen wäre.

Denkmal für stille Schaffende

Dennoch möchte ich das Buch allen wärmstens empfehlen, die sich für religiösen Sozialismus und Antimilitarismus weltweit sowie linke Bewegungen in der Schweiz interessieren. «Für die Freiheit des Wortes» stellt eine Art Karte durch die mittlerweile über tausend Ausgaben der «Neuen Wege» dar. Wenn man sich mit einem der aufgeführten Themen deshalb vertieft beschäftigen möchte, erschliesst einem das Buch deshalb unzählige spannende Quellentexte aus der Zeitschrift. Einer Zeitschrift, nota bene, die aufgrund der in ihr praktizierten qualitativ hochwertigen Analyse und Reflektion seit Jahrzehnten in der deutschsprachigen Linken ein ausgezeichnetes Renommee besitzt.

Besonders spannend macht das Buch, dass die drei Autoren nicht nur bekanntere Persönlichkeiten, wie Leonard Ragaz, Frei Betto und Ruth Dreifuss berücksichtigen. Es ist nicht primär die Geschichte einiger grosser Stars, die hier dargelegt wird, sondern jene einer Vielzahl von engagierten Kämpferinnen und Kämpfer, die oftmals abseits des Rampenlichts wirkten. Von Personen, deren Grösse aus ihren Taten – und nicht aus ihrem Charisma – resultiert. Jenen stillen Schaffenden wird in diesem Buch ebenfalls ein Denkmal gesetzt.

Willy Spieler, Stefan Howald, Ruedi Brassel-Moser: «Für die Freiheit des Wortes». Theologischer Verlag Zürich, 440 Seiten, 48 Franken, ISBN 978-3-290-17415-6.

US-Deserteur Shepherd braucht Asyl!

André Shepherd desertierte aus der US-Armee und beantragte im November 2008 in Deutschland Asyl. Heute, am Antikriegstag 2009, erklären über 100 Organisationen ihre Solidarität mit dem Kriegsverweigerer. Vor 70 Jahren begann der 2. Weltkrieg

Shepherd stellt sich damit gegen eine Kriegs- und Besatzungspolitik, die im Namen des «Krieges gegen den Terror» zu grossem Leid, Zerstörungen und Hunderttausenden von Toten geführt hat, insbesondere in Irak und Afghanistan. Er verweigerte den Einsatz als Hubschraubermechaniker im Irak: «Bei einer weiteren Beteiligung wäre ich verantwortlich für zahlreiche völkerrechtswidrige Handlungen. Für mich war daher der Weg eindeutig: Ich musste raus aus dem Militär.» Er machte zugleich deutlich, dass «auch die Gräueltaten in Afghanistan nicht heruntergespielt werden dürfen. Wenn Obama einen wirklichen Wandel will, muss er den ‘Krieg gegen den Terror’ vollständig beenden.»

In seinem Asylantrag beruft sich André Shepherd auf die Qualifikationsrichtlinie der Europäischen Union, die seit Oktober 2006 in Kraft ist. Mit ihr sollen die geschützt werden, die sich einem völkerrechtswidrigen Krieg oder völkerrechtswidrigen Handlungen entziehen und mit Verfolgung rechnen müssen.

André Shepherds Entscheidung ist mutig angesichts der drohenden Konsequenzen. Auch unter einem US-Präsidenten, auf den viele Hoffnungen gesetzt werden, bleibt er von Strafverfolgung und mehrjähriger Haft bedroht. Zudem werden Deserteure unehrenhaft aus der Armee entlassen, womit sie in den USA als Verräter gelten, ausgegrenzt werden und z.B. kaum einen Job finden können.

Wir betonen: Kriegsdienstverweigerung und Desertion sind mutige individuelle Schritte, sich nicht an Krieg, Kriegsverbrechen und militärischer Gewalt zu beteiligen. Das Nein zum Krieg ist ein wichtiger Schritt zur Beendigung des jeweiligen Krieges.

Zum diesjährigen Antikriegstag erklären die unterzeichnenden Organisationen daher ihre Solidarität mit André Shepherd, der mit seiner Verweigerung ein entschiedenes Zeichen gegen den Krieg gesetzt hat. Die Organisationen fordern die Bundesregierung auf, ihm Asyl zu gewähren und generell Verweigerer und Verweigerinnen zu schützen, die sich den Verbrechen der Kriege entziehen und flüchten.

Kinderrechte werden oft missachtet

Die Schweizerische Beobachtungsstelle für Asyl- und Ausländerrecht (SBAA) stellt fest, dass bei der Anwendung des Asyl- und des Ausländergesetzes die Grundsätze der Kinderrechtskonvention immer wieder ausser Acht gelassen werden.

In zahlreichen untersuchten Fällen wurden die Bedürfnisse und das Wohl des Kindes nicht berücksichtigt;
im Vordergrund stand die aktuelle restriktive Migrationspolitik.
In einem heute veröffentlichten Bericht untersucht die Schweizerische Beobachtungsstelle für
Asyl- und Ausländerrecht, wie es bei der Anwendung des Asyl- und des Ausländergesetzes
um die Rechte der Kinder steht. Dabei kommt sie zum Schluss, dass dem von der Schweiz
ratifizierten UNO-Übereinkommen über die Rechte des Kindes (KRK) vielfach keine Beachtung
geschenkt wird. Gemäss der Kinderrechtskonvention müsste bei allen Massnahmen, die Kinder
betreffen, deren Wohl vorrangig berücksichtigt werden. Ebenfalls stellen der Schutz der
Beziehungen zwischen Kindern und Eltern sowie das Recht auf Familienleben einen zentralen
Aspekt dar.
Wie in der Untersuchung der SBAA deutlich wird, werden diese Grundsätze jedoch hinter die
Vorgaben einer restriktiven Migrationspolitik zurückgestellt. Die einschneidenden Auswirkungen
eines Entscheids auf Kinder werden als «Kollateralschäden» in Kauf genommen. So etwa,
wenn Familiengemeinschaften auseinander gerissen werden, weil der Vater ausgewiesen wird
oder die Mutter mit den Kindern – in manchen Fällen Kinder mit Schweizer Nationalität – die
Schweiz verlassen muss. Die Kinder können dadurch keine regelmässige Beziehung zum Vater
leben. Oder wenn Kinder, die seit Jahren in der Schweiz zur Schule gehen und integriert sind,
in ein ihnen fremdes Land ausreisen müssen, zu dem sie keinerlei Beziehung haben. Der
Bericht zeigt ebenfalls auf, dass Familien, die lediglich Nothilfe empfangen, die gesunde
Ernährung der Kinder nicht gewährleisten können, weil der geringe Betrag dafür nicht ausreicht.
Die SBAA stellt deshalb die Frage, ob das in der Konvention festgeschriebene Diskriminierungsverbot
respektiert wird. Gemäss diesem müssen die Rechte der Konvention für alle
Kinder gewährleistet werden. Kinder von Asylsuchenden und MigrantInnen sind jedoch laut
dem Bericht besonders benachteiligt.
Die Schweizerische Beobachtungsstelle für Asyl- und Ausländerrecht stellt die übermässige
Gewichtung einer restriktiven Einwanderungspolitik im Verhältnis zu den Werten der Kinderrechtskonvention
infrage. Die Kinderrechtskonvention ist ein verbindliches Regelwerk, zu
dem sich die Schweiz bekennt und das sie sich einzuhalten verpflichtet hat. Die Konvention
hat ihre Gültigkeit für alle in der Schweiz wohnhaften Kinder und Jugendlichen – unabhängig
von ihrem Aufenthaltsstatus oder demjenigen ihrer Eltern. Es gilt daher, sie entsprechend
umzusetzen und bei Entscheiden konsequent zu berücksichtigen, damit Kinder nicht zu den
Leidtragenden einer restriktiven Einwanderungspolitik werden.

Härtefallkommission in ZH!

Heute wird die Härtefallkommission ihre Arbeit formell aufnehmen. Das Bleiberecht wird die Tätigkeit der Kommission sehr aufmerksam verfolgen, verspricht sich aber durch ihre Einführung kaum Verbesserung für die unerträgliche Situation der Sans-Papiers im Kanton Zürich.

Die Härtefallkommission ist auf einem Widerspruch aufgebaut, da sie sich gemäss Verordnung aus Fachleuten und nicht politischen Vertretern zusammensetzt, aber sehr schnell ins Kreuzfeuer politischer Kontroversen geraten wird und somit politische Entscheidungen wird fällen müssen. Die Erfahrung hat gezeigt, dass Kirchen- und Hilfswerkvertreter, aus welchen die Kommission unter anderem zusammengesetzt sein wird, lavieren, wenn es darum geht, sich auch auf politischer Ebene für die Schwächsten einzusetzen.

Für die Sans-Papiers wird sich kaum etwas ändern. Hoffnung besteht einzig, dass die Kommission die bisherigen willkürlichen Kriterien des Zürcher Migrationsamtes zur Zulassung als Härtefall fairer gestaltet. Die Kriterien waren bisher so restriktiv, dass letztes Jahr kein einziger Härtefall zugelassen wurde. Realistische Zulassungskriterien zu entwickeln wird nun in der Verantwortung der Härtefallkommission liegen.

Das Bleiberechtkollektiv möchte betonen, dass die Schaffung der Härtefallkommission die Misere im Asylwesen im Kanton Zürich nur geringfügig zu verbessern vermag. Das Schweizerische Migrationsrecht hat zum Ziel, das Leben von Menschen, die auf der Suche nach einem menschenwürdigen Dasein in die Schweiz geflüchtet sind, so hart wie nur möglich zu gestalten. Härtefalle zu kreieren ist das Ziel der Schweizerischen Migrationspolitik. Eine Härtefallkommission hat die zynische Aufgabe, zwischen harten und noch härteren Fällen zu unterscheiden. Nur eine kollektive Regularisierung, wie sie in anderen europäischen Ländern erfolgreich durchgeführt wurde, kann aus Härtefällen Menschen und aus Nothilfebezüger Steuerzahler machen.

Flucht ist kein Verbrechen!

Bleiberecht für Alle!

Kontakt: alle@bleiberecht.ch