Abzocken auf Kosten der Arbeiterinnen

Der bevorstehende Markteintritt von Lidl in der Schweiz bringt nicht nur billige Preise, sondern auch eine ganze Menge ethischer Fragen mit sich. Im ihrem jüngsten Bericht vom 10. Februar 2009 zeigt die internationale Clean Clothes Campaign (CCC) auf, wie das Geschäftsmodell der Supermarktgiganten Walmart, Tesco, Carrfour, Lidl und Aldi systematisch die globale Abwärtsspirale der Arbeitsbedingungen vorantreibt.

Durch ihre enorme Grösse und ihre Marktmacht setzen die Supermärkte Walmart, Tesco, Carrfour, Lidl und Aldi Arbeitsstandards. Ihre Verantwortung nehmen sie jedoch bei weitem nicht wahr, im Gegenteil: Die fünf Supermarktgiganten nutzen gezielt ihre Marktmacht, um Preise zu drücken und kurze Lieferfristen durchzusetzen. Diese Einkaufspolitik der Supermarktgiganten ist eines der Haupthindernisse, um internationale Arbeitsstandards umzusetzen – Standards, zu denen sich die Supermärkte grösstenteils notabene sogar selbst verpflichtet haben.

Ergebnisse schockieren – CCC/EvB fordert mehr Engagement von den Supermärkten

Das Geschäftsmodell der Supermarktgiganten hat einen hohen Preis: Am andern Ende der Lieferkette schuften die Fabrikarbeiterinnen für wenig Geld mehr als 80 Stunden pro Woche. Die CCC hat in den vergangenen Monaten eine Befragung unter 440 ArbeiterInnen in 30 Fabriken durchgeführt, die alle für mindestens einen der fünf Supermarktgiganten produzieren. Hungerlöhne, exzessive Arbeitszeiten sowie massiv eingeschränkte Gewerkschaftsrechte kommen in praktisch allen Firmen vor.

Nebst der Einführung eines umfassenden Verhaltenskodexes der Supermärkte braucht es daher vor allem Umsetzungsmassnahmen und eine externe Verifizierung der Bemühungen. Der Bericht zeigt, dass Handeln Not tut, insbesondere bezüglich Gewerkschaftsfreiheit, Einführung eines Bedürfnislohns (=Deckung der Lebenskosten), Behebung von genderspezifischer Diskriminierung und Eindämmung von temporären Arbeitsverhältnissen. Zudem braucht es grundsätzlich eine Anpassung der Einkaufs- und Preispolitik der Supermarktgiganten. Auch Regierungen müssen einen aktiveren Part übernehmen und sicherstellen, dass die relevanten ILO-Konventionen in der nationalen Gesetzgebung Eingang und Durchsetzungskraft finden.

Schweizer Supermarktriesen mit besseren, aber nicht guten Noten

Coop und Migros sind global gesehen nicht mit den untersuchten Supermarktgiganten zu vergleichen, im Raum Schweiz sind sie jedoch die Schrittmacher am Markt. Auch Coop und Migros heizen mit den kürzlich durchgeführten Preissenkungen die Schnäppchenjagd auf dem Markt an. Die beiden Supermärkte gehören mit Blick auf ihr soziales Engagement im Textilbereich hierzulande nicht zu den schlechtesten – Naturaline von Coop hebt sich sogar positiv ab. Sowohl Migros wie Coop lehnen aber bisher eine Mitgliedschaft bei der Verifizierungsstelle „Fair Wear Foundation“ ab und verzichten damit darauf, sich aktiv im Verbund mit andern Stakeholdern für verbesserte Arbeitsbedingungen in der Textilbranche zu engagieren und eine Vorreiterrolle einzunehmen.

Die Parade passiert die Grenze!

In Kreuzlingen und Konstanz findet am 18. Juli der weltweit erste grenzüberschreitende Christopher Street Day (CSD) statt. Im Gegensatz zum den CSDs im Basler Dreiländereck ist nicht nur die Zusammenarbeit grenzüberschreitend. Auch die Parade passiert die Grenze.

Nachdem der Verein CSD Konstanz (D) der Bodenseeregion bereits in den Vorjahren ihren CSD beschert hatte, wurde für die Idee eines grenzüberschreitenden Anlasses auch in Kreuzlingen (TG) ein CVD-Verein gegründet. Die Behörden in Kreuzlingen und in Konstanz unterstützen das einzigartige Projekt. So haben der Stadtammann von Kreuzlingen und der Oberbürgermeister von Konstanz bereits ihre Bewilligung gegeben.

Das Motto heisst „Grenzenlos – Liebe  an allen Ufern“. Tatsächlich wurden auch schon Kontakte zu Österreich auch genommen, auch wenn Bregenz für die Parade unerreichbar bleibt. Sie startet in Kreuzlingen und endet in der Konstanzer Altstadt.

Der CSD Kreuzlingen sucht für diesen Grossanlass noch tatkräftige Unterstützung. Hier die Kontaktdaten:
info@csd-kreuzlingen.ch
www.csd-kreuzlingen.ch

Tödlicher Feldzug gegen «Kollaborateure»

Hinrichtungen und Folter: Die Hamas führt seit der Militäroffensive der israelischen Armee im Gazastreifen einen Feldzug gegen Personen durch, die der «Kollaboration» mit Israel verdächtigt werden. Dies hält ein Untersuchungsbericht fest, den Amnesty International heute veröffentlicht hat.

Mehr als zwei Dutzend Männer wurden hingerichtet, zahlreiche misshandelt und gefoltert. Mit einer weltweiten Online-Aktion fordert Amnesty International den Uno-Sicherheitsrat auf, auch die Hinweise auf Kriegsverbrechen umfassend zu untersuchen und ein Waffenembargo zu verhängen.

1300 Tote

Seit Ende Dezember 2008 sind während und nach der dreiwöchigen israelischen Militäroffensive im Gazastreifen rund 1300 Personen – die meisten Zivilisten – getötet worden. Im gleichen Zeitraum haben Hamas Angehörige und Milizen einen tödlichen Feldzug gegen Personen gestartet, die der «Kollaboration» mit Israel verdächtigt werden oder sonst als Oppositionelle oder KritikerInnen gelten. Ein neuer Bericht von Amnesty International spricht von Todesdrohungen, Entführungen, Folter und gezielten Tötungen.
Hamas-Schützen haben mindestens zwei Dutzend Männer hingerichtet und weitere in Beine und Kniescheiben geschossen. Andere wurden mit der Absicht verletzt, dauerhafte Behinderungen zu hinterlassen. Viele waren harten Schlägen ausgesetzt, die zu multiplen Knochenbrüchen führten, oder sie wurden auf andere Art gefoltert oder misshandelt.
Männer wurden aus ihren Häusern entführt und später – verletzt oder tot – in verlassenen Gegenden liegen gelassen oder in den Leichenhäusern in Spitälern von Gaza aufgefunden. Einige der Opfer wurden in Krankenhäusern erschossen, in denen sie als Patienten behandelt wurden.

Waffenembargo gefordert

Ein Untersuchungs-Team von Amnesty International hat den Gazastreifen während und nach der israelischen Militäroffensive besucht und Zeugenaussagen von Opfern, Augenzeugen und Augenzeuginnen sowie medizinischem Personal aufgenommen, welche die einzelnen Fälle untermauern konnten. Viele Menschen haben nach wie vor grosse Angst, öffentlich darüber zu sprechen, da sie Vergeltungsaktionen von Hamas und Milizen befürchten.
Amnesty International ruft die de facto Hamas-Administration auf, die Übergriffe sofort einzustellen und eine unabhängige und unparteiische nationale Untersuchungskommission einzusetzen, welche die Vorfälle untersucht. Das Ermittlungsteam von Amnesty International hat in Gaza auch begründete Hinweise darauf gefunden, dass alle Konfliktparteien Kriegsverbrechen und andere Verstösse gegen das humanitäre Völkerrecht begangen haben. Amnesty International fordert den Uno-Sicherheitsrat deshalb mit einer weltweiten Online-Aktion auf, diese Hinweise umfassend zu untersuchen und ein Waffenembargo zu verhängen.

Zürich: Gravierende TB-Fälle im Asylbereich

Zwei Todesfälle, eine wachsende Zahl von TB-Erkrankungen und die Infizierung von Angestellten in den Einrichtung des Asylwesens sind ein Alarmsignal. Der Abbau bei der Gesundheitsversorgung für Flüchtlinge hat Folgen. augenauf fordert die Behörden eindringlich auf, auch im Asylbereich wieder für eine umfassende medizinische Grundversorgung zu sorgen und in eine flächendeckende Gesundheits-Prävention in den Empfangsstellen, Durchgangszentren, Notunterkünften und Ausschaffungsgefängnisses zu investieren.

Im Mai des letzten Jahres hat augenauf über den Tod von Abdi Daud berichtet. Unsere Recherchen habenergeben, dass bis zu seiner Hospitalisierung im Klotener Ausschaffungsgefängnis inhaftierte somalischeFlüchtling an den Folgen einer speziellen Tuberkulose-Erkrankung gestorben ist. Inzwischen wissen wir: Abdi war nicht der einzige Flüchtling, der im Jahr 2008 im Kanton Zürich an den Folgen einer TBErkrankung gestorben ist. Im Oktober starb eine afrikanische Frau in einem Zürcher Spital, die vier Monate vorher – begleitet von ihrem Mann und ihren beiden Kindern – mit offener TB von einer Empfangsstelle des Bundes in ein Zürcher Durchgangszentrum zugewiesen worden ist. Bereits sechs Monate vorher – im April 2008 – ist ein Flüchtling mit offener TB einem anderen Zürcher Durchgangszentrum zugewiesen worden.


Schlechte Informationen

Bei den von der Lungenliga durchgeführten Umgebungsuntersuchungen in den beiden Zentren ist festgestellt worden, dass neben einer grösseren Zahl von Flüchtlingen auch Angestellte infiziert sind, die sich mit sehr grosser Wahrscheinlichkeit an der Arbeitsstelle angesteckt haben.*

Gebremste Information führt zu Angst und Unsicherheit unter den Betroffenen Im Laufe des Jahres 2008 sind viele Flüchtlinge und Menschen, die regelmässigen Kontakt mit Flüchtlingen haben, mit Fragen an augenauf gelangt. Viele berichteten, dass in ihrem Umfeld TB-Tests durchgeführt oder sie selbst zu Tests aufgeboten worden sind. Alle diese Personen waren schlecht informiert. Für die Flüchtlinge kam erschwerend hinzu, dass sie wegen der Beschränkung der medizinischen Versorgung keine Möglichkeit hatten, sich von einem Arzt ihres Vertrauens informieren zu lassen.**

Später mussten wir festgestellt, dass sogar die von uns kontaktierten Angestellten von Einrichtungen des Asylwesens*** über die von augenauf zusammengetragenen Informationen über die Verbreitung von TB unter Flüchtlingen im Kanton Zürich überrascht waren. Offenbar sind diese Personen von ihren Arbeitgebern nur schlecht oder gar nicht über die Notwendigkeit, sich in den Asyleinrichtungen an die in Fachkreisen bekannten Präventionsregeln zu halten, und die Möglichkeiten der Früherkennung von TB informiert worden.

Im Januar 2009 hat augenauf Gespräche mit Verantwortlichen der Asylorganisation der Stadt Zürich, des Sozialamts und der ihr angeschlossenen Asylkoordination des Kantons Zürich, der Lungenliga und dem Amt für Justizvollzug geführt.

– Die Lungenliga hat uns mitgeteilt, dass die Zahl der ihr gemeldeten TB-Erkrankungen im Jahr 2008 zwar zugenommen und die Zahl der erkrankten Flüchtlinge sogar stark zugenommen habe. Aufgrund der langjährigen Entwicklung sei es jedoch nicht angebracht, von einer Ausnahmesituation zu sprechen.

– Die Asylorganisation der Stadt Zürich hat sich sehr besorgt über die Tatsache gezeigt, dass Flüchtlinge mit offener TB aus den Empfangsstellen des Bundes an Durchgangszentren weitergeleitet worden sind.

– Der Leiter des kantonalen Sozialamts erklärte, dass man im Laufe des Jahres 2008 keinen besonderen Handlungsbedarf festgestellt habe.

– Der Leiter des Amts für Justizvollzug sagte uns im Gespräch, dass im Justizvollzug keine Anzeichen für einen Anstieg von infektiösen Erkrankungen, insbesondere Tuberkulose vorlägen. Seit dem Tod von Abdi Daud würden Ausschaffungshäftlinge vermehrt mit neuen Bluttests auf TB getestet und nötigenfalls behandelt.

Unverständliche Mängel und Laissez-faire bei der Kommunikation

Sehr erstaunt sind wir, dass der Informationsaustausch über die medizinische Situation zwischen den mit der Betreuung und der medizinischen Versorgung von Flüchtlingen betrauten Stellen*** offenbar nur schlecht oder gar nicht funktioniert. So verfügte die Asylorganisation der Stadt Zürich, die im Auftrag des Kantons fünf Durchgangszentren und eine Notunterkunft führt, noch im Januar 2009 nicht über Informationen über die TB-Situation im Ausschaffungsgefängnis oder den von der ORS geführten Durchgangszentren. Meditrina, die unabhängige medizinische Anlaufstelle für Papierlose, ist erst von augenauf auf die eingangs erwähnten Fälle hingewiesen worden.

Diese Nicht-Kommunikation ist fatal, weil damit die sachgerechte Information der Angestellten nicht sichergestellt und notwendige Präventionsmassnahmen nicht eingeleitet werden können. Verantwortungslos wird dieses Vorgehen, weil es so völlig unmöglich ist, die am direktesten Betroffenen und wegen der schlechteren Versorgung und ihres labileren Gesundheitszustandes am stärksten gefährdeten Flüchtlinge sachgerecht zu informieren. Die Tatsache, dass Flüchtlinge nur über zum Teil nicht einmal medizinisch geschultes Personal einen Termin bei einer Pflegefachfrau oder einem Asylarzt bekommen können, und vielfach kein Vertrauensverhältnis zu den zuständigen Asylärzten besteht, zeigt den Informationsnotstand, dem viele Flüchtlinge in gesundheitlichen Belangen ausgesetzt sind.

Unverständlich ist im Übrigen auch, dass der für die Betreuung der Flüchtlinge zuständige Kanton trotz zwei TB-Todesfällen die Öffentlichkeit nie informiert hat. Die einzige offizielle Information ist eine beschwichtigende und die Realitäten nur verzerrt wiedergebende Antwort des Regierungsrates auf eine Anfrage von drei KantonsrätInnen zum Tod von Abdi Daud. Diese Informationsverweigerung verhindert, dass sich die Mitarbeitenden der vielen offiziellen Stellen und der freiwilligen Unterstützungsnetzwerke, die regelmässigen Kontakt haben mit Flüchtlingen, sachgerecht vor der Gefahr einer TB-Ansteckung schützen können.

Medizinische Grundversorgung muss sofort verbessert werden

Auch wenn Fachleute nicht davon ausgehen, dass sich die Steigerung der Zahl von TB-Erkrankungen fortsetzen sollte, ist für augenauf klar, dass aufgrund der Erfahrungen des letzten Jahres Massnahmen zur Wiederherstellung einer umfassenden medizinischen Versorgung der Flüchtlinge dringend erforderlich sind. Notwendig ist dies nicht nur, weil ein hoher Standard bei der Prävention und Behandlung von TB sichergestellt werden muss. Die Gesundheitsversorgung der Flüchtling muss generell zum Thema gemacht werden und der

Fokus auch auf die Behandlung anderer Krankheiten wie HIV, Gelbfieber, Krätze oder Kriegs- und Fluchttraumatas gelegt werden.

– Sicherzustellen ist dabei in erster Linie der ungehinderte Zugang der Flüchtlinge zu einem Arzt/einer Ärztin oder/und einer Pflegeperson ihres Vertrauens. Das zur Reduktion der Gesundheitskosten eingeführte „doppelte“ Gate-Keeping-System **** hat zur Folge, dass tausende von Personen, die eine besondere medizinische Versorgung benötigen würden, nur noch ein Basisversorgung gewährleistet ist. Konkret fordern wir:

1) dass auch für abgewiesenen Flüchtlinge wieder eine Krankenversicherung abgeschlossen wird;

2) dass die Asylärzte-Liste abgeschafft und mehr unabhängige und in der Versorgung von MigrantInnen erfahrene ÄrztInnen die Betreuung von Flüchtlingen wahrnahmen können.

3) dass in allen Einrichtungen des Asylwesens (Ausschaffungsgefängnis, Transitbereich Flughafen, Nothilfe, Durchgangszentren, 2. Phase in den Gemeinden) unabhängige Fachpersonen die medizinische Grundversorgung sicherstellen und der Kanton den BetreiberInnen die entsprechenden Mittel zur Verfügung stellt.

– Aus gesundheitlichen Gründen sind für alle Flüchtlinge neben dem Zugang zur medizinischen Versorgung auch vollwertige Ernährung, Bewegungsmöglichkeiten und Unterbringung in Unterkünften mit Tageslicht sicherzustellen. Gerade aus der TB-Prävention weiss man, dass Ernährung und Bewegung wichtige Faktoren sind, den Ausbruch der Krankheit zu vermeiden. Es ist bekannt, dass Flüchtlinge aus Armutsregionen ein erhöhtes Risiko einer latenten TB-Infektion haben. Deshalb sind die schikanösen Lebensbedingungen in der Nothilfe (ständiger Wohnsitzwechsel, eben mit 8 Franken im Tag, Unterbringung in unterirdischen Anlagen) auch aus gesundheitlichen Gründen (Förderung der Verschleppung von Krankheiten) unverantwortlich.

–  Sicherzustellen ist ausserdem, dass die Betreuungseinrichtungen über genügend personelle und finanzielle Mittel für die medizinische Betreuung vor Ort und die nötige Präventionsarbeit haben.

Zu beachten sind dabei auch die Arbeitsschutzbestimmungen der SUVA. Die Bestimmungen für die TB-Prävention bezeichnen Gefängnisse, Empfangs- und Durchgangszentren als Ort mit einer höherer oder mittlerer TB-Gefährdung*****. Gefordert sind deshalb besondere Präventionsmassnahmen (zB. TB-Tests für das Personal bei Eintritt, Information des Personal für die TBFrüherkennung).

Vom in der Schweizer Asylpolitik geltenden Primat der Abschreckung muss Abstand genommen werden, wenn die gesundheitliche Grundversorgung in Frage gestellt ist. Wir gehen davon aus, dass sich auch die Befürworter einer restriktiven Migrationspolitik diesem Grundsatz nicht wiedersetzten werden.

*Basler Empfangsstelle Bässlergut mit TB infiziert worden sind. Am 22. August 2008 sprach der Beobachter von insgesamt 5 infizierten Securitas-Angestellten.

** Eine Liste der Fälle, in denen augenauf von Flüchtlingen wegen TB-Infektionen und –Erkrankungen kontaktiert worden ist, liegt bei.

*** Im Kanton Zürich werden die die Durchgangszentren und Notunterkünfte im Auftrag des Kantons von

der Asylorganisation Zürich (eine öffentlichrechtliche Anstalt der Stadt Zürich) und der ORS Service AG

geführt. Für das Ausschaffungsgefängnis ist Kloten ist die Justizdirektion verantwortlich. Im Transit des

Flughafens Kloten werden Flüchtlinge von der ORS betreut. Das SRK ist für die Rückkehrberatung der im

Flughafengefängnis und im Transit festgehaltenen Flüchtlinge verantwortlich. Sans-Papiers können sich nur an privat geführte Einrichtungen wie der Anlaufstelle SPAZ oder Meditrina wenden. Für die sich länger in der Schweiz aufhaltenden Flüchtlinge sind die Sozialbehörden der Gemeinden zuständig. Viele delegieren die Betreuungsaufgaben an Dritte. Die grössten Erbringer solcher Leistungen sind die Asylorganisation und die ORS.

**** In den Durchgangszentren, dem Ausschaffungsgefängnis und im Transit und in den Gemeinden müssen sich die Flüchtlinge zuerst an eine in der Regel nicht medizinisch geschulte Betreuungsperson wenden, bevor sie einen Termin bei dem von der Betreuungseinrichtung bestimmten Asylarzt erhalten.

***** Tuberkulose am Arbeitsplatz. Gefährdung und Prävention. Kapitel 8 (Seite 66): Tuberkuloseprävention an Arbeitsplätzen ausserhalb des Gesundheitswesens. https://wwwsapp1.suva.ch/sap/public/bc/its/mimes/zwaswo/99/pdf/02869_35_d.pdf

Ciba streicht weitere 600 Stellen

Der Basler Spezialchemiekonzern Ciba baut bis Ende Jahr weitere 600 Stellen ab. Mit den 1900, die seit 2006 wegrationalisiert wurden, sind  in drei Jahren Total 2500 Jobs dem Rotstift zum Opfer gefallen.

BASF und Ciba hatten die Übernahme in Höhe von 6,1 Mrd. Fr. im vergangenen September angekündigt. BASF hält an Ciba inzwischen über 95 Prozent der Aktien. Mit Ciba will der Konzern vor allem sein Spezialchemiegeschäft ausbauen, das höhere Margen abwirft als das Geschäft mit Massenchemikalien. Ciba hat im letzten vollen Geschäftsjahr vor der Übernahme durch BASF einen Verlust von 564 Millionen Franken erlitten. Im Vorjahr hatte noch ein Überschuss von 237 Millionen Franken resultiert.

Der Umsatz sackte um 9 Prozent auf 5,9 Mrd. Fr. ab. Umsatz und Profitabilität seien von einem «Nachfrageeinbruch im vierten Quartal beeinträchtigt worden», teilt der Chemiekonzern mit. In der ersten Jahreshälfte kämpfte Ciba mit in Rekordhöhen gestiegenen Rohstoffkosten, gegen Jahresende sei die Nachfrage aufgrund des dramatischen Konjunkturrückgangs eingebrochen, erklärte Konzernchef Brendan Cummins.

Kurzarbeit in Monthey

Ende Januar hatte Ciba am Standort Monthey (VS) Kurzarbeit für 170 Angestellte eingeführt. Ciba soll voraussichtlich Ende des ersten Quartals in die Organisation seiner neuen Eignerin BASF eingebettet werden. Noch fehlt die Zustimmung der Wettbewerbsbehörden.

Ciba ist unter anderem der weltgrösste Produzent von Zusatzstoffen für Plastik. Der Konzern war 1997 als Spin-off der aus der Fusion von Ciba Geigy und Sandoz entstandenen Novartis entstanden. Die Wurzeln des Unternehmens reichen 200 Jahre zurück.

Operation Walküre – keine antifaschistische Heldentat

Der Film über das Stauffenberg Attentat auf Hitler 1944 wurde nun als Stoff für einen Hollywood Film genutzt. Auf die politischen Hintergründe des Attentats wird nicht eingegangen. Der überzeugte Faschist Graf von Stauffenberg soll zum Held gemacht werde – doch das war er bei Weitem nicht.

Am 20. Juli 1944 wurde im Führerhauptquartier ein Bombenattentat ausgeführt, um Hitler zu beseitigen. Graf von Stauffenberg hatte die Bombe gezündet. Die Motive der Offiziere, die dieses Attentat verübten, waren aber keinesfalls, so wie es gerne dargestellt wird, Demokratie für die breiten Massen zu schaffen. Was war also das wirkliche Motiv für dieses Attentat? Welche Stellung nahm Stauffenberg während des Hitlerfaschismus ein, war er wirklich derjenige, der sich ehrlich vom Faschismus abwendete?  Wie der Name verrät, gehörte er zu den Herrschenden, insbesondere zu den Grossagrariern. Er kam aus einer Adelsfamilie, besass riesige Ländereien, war Mitglied der NSDAP und hat den Faschismus seit Beginn an mit geführt und für richtig befunden. In einem Brief an seine Frau schrieb der Graf aus Polen folgendes: «Ein Volk welches sich unter der Knute wohlfühlt. Die Tausenden von Gefangenen werden unserer Landwirtschaft recht gut tun»

Den Krieg gegen die Sowjetunion wollte Stauffenberg unbedingt gewinnen, so heuerte er auch sowjetische Kollaborateure für den Sieg des Faschismus an. Am 20. Juli führte von Stauffenberg ein Manuskript mit, woraus sein Motiv klar zu lesen ist: «Bei Fortsetzung des gegenwärtigen Krieges sei eine Niederlage und Vernichtung der materiellen und blutsmassigen Substanz unausbleiblich. Das drohende Verhängnis könne nur durch Beseitigung der jetzigen Führung abgewendet werden. (…) Nach einem Regimewechsel sei es das wichtigste Ziel, dass Deutschland noch eine im Spiel der Kräfte einsetzbaren Machtfaktor darstelle und insbesondere die Wehrmacht in der Hand ihrer Führer ein verwendbares Instrument bleibe. »

Eine Aktion um die Macht zu sichern.

Die Aktion am 20. Juli 1944 war der Ausdruck der Gegensätze im Lager der Herrschenden. Ihre Ursache hatte sie in der rapiden Entwicklung der deutschen Niederlage, in der Aussichtslosigkeit eines erfolgreichen Abschlusses des Krieges. Die Kapitalisten sind  in der Aufrechterhaltung ihrer Herrschaft ausserordentlich beweglich und manövrierfähig. Wird ihre Klassenherrschaft bedroht, sucht sie sofort nach einem geeigneten Ausweg aus der bedrohlichen Lage. Kann sie mit der einen Herrschaftsform ihre Herrschaft auf die Dauer nicht aufrechterhalten, benutzt sie eine andere. Erstes Beispiel: Als 1918 die Monarchie in Deutschland unter den Massen diskreditiert war, wechselten die Herrschenden zur bürgerlichen Demokratie über. Und zweites Beispiel: Als 1932, infolge der durch die Weltwirtschaftskrise bedingten Notmassnahmen die Massen revolutionierten und die kapitalistische Herrschaft gefährdeten, führte die Bourgeoisie die faschistische Diktatur ein. Sie wechselten also wieder einmal die Form, um den kapitalistischen Inhalt zu erhalten. Der 20. Juli 1944 war ein Versuch eines Teils der Herrschenden, die Herrschaftsform zu verändern, um an der Macht zu bleiben. Sie wurden zu der Aktion getrieben, weil sie sich unmittelbar bedroht fühlten. Durch den überraschenden, schnellen Vormarsch der Roten Armee bis an die Grenzen Deutschlands sahen sich Stauffenberg und Co. nicht nur endgültig verloren, was Hitler ihnen für ihre Gefolgschaft zugesichert hatte, und zwar Güter in Polen, in der Ukraine, in Weissrussland, sondern ihren eigener Besitz war auch massiv bedroht. Vor allem war ihnen klar: Wenn die Rote Armee den ostdeutschen Raum besetzt, ist es mit ihrer Herrschaft aus. Sie sahen ihren Ausweg in der Konzentrierung aller verfügbaren militärischen und wirtschaftlichen Kräfte Deutschlands auf das eine Ziel: die Aufrechterhaltung des Dammes gegen die Rote Armee, was nur durch Verständigung und Einstellung des Kampfes mit den Alliierten und dies wiederum nur durch Liquidierung des Faschismus möglich gewesen wäre.

Die Kreise des Finanzkapital bestimmten allerdings die Politik des kapitalistischen Deutschlands, die Faschisten führten sie durch. Hätte hinter der Aktion der Generäle vom 20. Juli 1944 das Finanzkapital gestanden, wäre der Erfolg nicht ausgebleibender und Hitler wäre liquidiert worden.

Drahtzieher bleiben unbehelligt

Bekanntlich verkauft sich ein Hollywood Film nur dann gut, wenn es auch ein Thema ist, was die Menschen anspricht. Der Film setzt an dem antifaschistischen Bewusstsein der Menschen an. Viele begrüssen somit auch den Versuch Stauffenbergs, Hitler zu ermorden. Dass gerade Graf von Stauffenberg als antifaschistischer Held auserkoren wurde  ist kein Zufall. Sollen die Massen sich doch darauf verlassen, dass die Herrschenden, zu denen der Herr Graf ja nun gehörte, im Grunde schon das richtige tun. Das Attentat war Teil des bürgerlichen Antifaschismus, die nur die bestialische Hülle des Hitler-Faschismus bekämpften, dessen Klasseninhalt nichts anderes war als die terroristische Herrschaftsform des Monopolkapitals. Mit dem Film sollen auch die wahren Drahtzieher des Faschismus, das Monopolkapital, unbehelligt davon kommen. Antifaschistischer Widerstand ist nicht die  Sache eines einzelnen, sondern kann nur durch eine kämpferische und breite Aktionseinheit zum Erfolg führen.

Aus dem vorwärts vom 6. Februar 2009

Abfall wichtiger als Menschen

Das Bündnis „Luzern für alle -Wegweisung ist Willkür“ ist enttäuscht über die deutliche Annahme des Abstimmungspaketes, von welchem der Wegweisungsartikel Bestandteil war. Das deutliche Resultat ergab sich aus der Vermischung mit Massnahmen gegen Littering. Menschen und Abfall wurden so auf die gleiche Stufe gestellt ? wobei der Luzerner Stimmbevölkerung die Abfallthematik wichtiger war.

Das Bündnis ist mit seiner Argumentation leider nicht durchgedrungen, dass Wegweisungen gesetzlich vorgesehene Willkür sind. Grundrechte werden dadurch massiv abgebaut und der Rechtsstaat wird letztendlich zur Farce. Massnahmen gegen die Wegwerfgesellschaft schienen den LuzernerInnen wichtiger. Leider gelang es auch nicht, die Direktbetroffenen des Wegweisungsartikels zu mobilisieren. Gerade Jugendliche und Randgruppen nehmen unterdurchschnittlich stark an Abstimmungen teil ? offenbar auch wenn direkt gegen sie gerichtete Gesetze behandelt werden. Der abstimmenden Mehrheit war ein rein subjektives Sicherheitsgefühl offensichtlich wichtiger als der Schutz marginalisierter Minderheiten.

Kein Freipass für mehr Repression
Dass Bündnis Luzern Für Alle legt Wert darauf, dass das Abstimmungsergebnis nicht als pauschaler Freipass für mehr Repression missverstanden wird. Die Erfahrung mit solchen Massnahmen zeigt, dass Luzern mit damit weder sicherer noch lebensfreundlicher wird. Die innerstädtischen Shopping-Zonen werden steriler und bestehende soziale Probleme und Nutzungskonflikte werden bloss verschoben statt gelöst. Es ist absehbar, dass der Misserfolg des Gesetzes, bald den Ruf nach neuen Massnahmen generieren wird. Dabei ist zu hoffen, dass dann anstelle repressiver Vorgehensweisen, wirksame Mittel zum Zuge kommen.

5000 gegen das Treffen der Kriegstreiber

Mehr als 5000 Menschen haben heute in München gegen das Treffen der Kriegstreiber, die sogenannte „Sicherheitskonferenz“, demonstriert. Mit Fahnen linker Organisationen und der Friedensbewegung sowie Transparenten zogen die Demonstranten vom Marienplatz aus durch die Münchner Innenstadt, begleitet von einem massiven Polizeiaufgebot.

Die Polizei rechnete die TeilnehmerInnenzahl auf 3500 Menschen herunter und praktisch alle Medien übernahmen diese Vorgabe. Das Bündnis der Münchner Friedensbewegung, das zur Demonstration aufgerufen hatte, sprach dagegen von 5000 Teilnehmern.

Trotz des friedlichen Verlaufs der Demo setzte die Polizei Medienberichten zufolge am Sendlinger Tor Pfefferspray gegen die Protestierenden ein. Die Begründung der Behörden entbehrt nicht einer gewissen Komik. Einige der »schwarz gekleideten« Demonstranten hätten eine Polizistin in die Demo gezerrt, sagten Polizeisprecher. Um sie zu befreien, hätten ihre Kollegen Pfefferspray eingesetzt. »Dabei bekam auch die Beamtin etwas ins Gesicht«.

Ein Ja der Vernunft?

Die Partei der Arbeit der Schweiz (PdAS) nimmt den Volksentscheid zu den Bilateralen Verträgen zur Kenntnis. Dies mit Enttäuschung, da das Zentralkomitee PdAS mit grosser Mehrheit die Nein-Porole beschlossen hatte und somit während des Abstimmungskampfes einen Diskussionsbeitrag aus klar linker Sicht eingebracht hat.

Wir unterstreichen hier nochmals, dass das Nein der PdAS auf ihre internationalistische Überzeugung beruht und sich somit klar und deutlich vom nationalistischen Nein der Rechten distanziert und unterscheidet.

Die Wirtschaftsverbände und die Gewerkschaften, die beide geschlossen und mit grossem Aufwand für die Annahme der Vorlage geworben haben, stehen nun in der Pflicht, ihre Versprechen auch einzuhalten. Vor allem die Gewerkschaften sind jetzt noch mehr gefordert: Lohn- und Sozialdumping, Druck auf die Löhne, Arbeitslosigkeit, Angriffe auf gewerkschaftliche Rechte sind die Folgen für die ArbeiterInnen in ganz Europa. Dieser Druck wird auch in der Schweiz deutlich spürbar sein. Ohne einen echten Ausbau der Arbeits- und Gewerkschaftsrechte bedeutet der freie Personenverkehr eine weitere Verschiebung der Machtverhältnisse zu Gunsten der schweizerischen und europäischen Arbeitgeber. Die so genannte «Öffnung der EU» wird zum Alibi für alle neoliberalen Reformen, die zur Verschlechterung der Arbeitsbedingungen führen.

Gegen diese politische Entwicklung wird die PdAS weiterhin mit allen ihr zur Verfügung stehenden demokratischen Mitteln kämpfen.

500 Poststellen in Gefahr

Das Netz der Schweizerischen Post soll erneut restrukturiert werden. In den kommenden drei Jahren wird der Betrieb der 500 kleinsten Poststellen überprüft. Schliessungen bedeuten wohl auch einen Stellenabbau.

«Es gibt kein eigentliches Ziel, möglichst viele Poststellen abzubauen», sagte eine Postsprecherin gegenüber tagesschau.sf.tv. Je nach Ergebnis könnte ein kleinerer oder grösserer Teil von ihnen geschlossen oder zu Agenturen und Service-Häusern umgebaut werden.

Kommt es zum Stellenabbau?

Bei der Überprüfung gelte weiterhin die Regel, dass die nächste Poststelle innerhalb von 20-30 Minuten zu Fuss oder per ÖV erreichbar sein müsse. Die massive Abnahme der Briefpost, die an den Schaltern erledigt werde, mache aber eine Restrukturierung unumgänglich. Die Verhandlungen mit dem Personal der betroffenen Poststellen sowie mit den Sozialpartnern des Gelben Riesen würden Ende Februar aufgenommen, so die Sprecherin weiter. Dabei gehe es während drei Jahren darum, die Rahmenbedingungen von eventuellen Schliessungen von Schaltern oder von Poststellen festzulegen und die Aufgaben des Schalterpersonals zu überprüfen. Dies kann alles und nichts heissen, bedeutet aber mit Sicherheit, dass auch ein Stellenabbau geprüft werden wird. Gespannt darf man auf die erste Reaktion der Gewerkschaft Kommunikation warten.

Weder notwendig noch verantwortbar

Eines der wichtigsten Produkte des Schweizer Agrokonzerns Syngenta verliert im Pestizidmarkt weiter an Boden. Wie die Gewerkschaft IUL* und die Erklärung von Bern (EvB) in ihrem Bericht «Goodbye Paraquat» zeigen, setzen immer mehr führende Betriebe nicht mehr auf das hochtoxische Syngenta-Herbizid Paraquat.

Auf diese Weise bereiten sie den Weg für ein weltweites Paraquat-Verbot. Die Studie belegt, dass Paraquat in einer modernen Landwirtschaft weder notwendig noch verantwortbar ist. Die schriftliche Befragung von über 40 Unternehmen lässt drei Hauptschlussfolgerungen zu: Erstens haben sich die wichtigsten Produzenten von Bananen (Chiquita, Dole) und Tee (Unilever, Nestlé) bereits von Paraquat verabschiedet oder sind dabei, ihr Nein zu Paraquat umzusetzen. In der Palmölproduktion ist Paraquat, zweitens, bei einigen Produzenten nach wie vor in Gebrauch. Und drittens steht die Verwendung des umstrittenen Herbizids in der Palmölproduktion im Widerspruch zum Wunsch vieler Käufer, Palmöl zu beziehen, das ohne Paraquat produziert wurde.

Verantwortungsloses Verhalten

«Wir begrüssen, dass sich führende Hersteller von Lebensmitteln freiwillig von giftigen Pestiziden wie Paraquat verabschieden. Diese Haltung muss in der landwirtschaftlichen Produktion die Regel und mit nationalen Verboten von Paraquat durch die Regierungen unterstützt werden», sagt IUL-Generalsekretär Ron Oswald. Die Umfrageergebnisse zeigen, dass eine wirtschaftliche Produktion ohne Paraquat problemlos möglich ist. Die Behauptung des wichtigsten Paraquat-Produzenten Syngenta, man könne auf das umstrittene Herbizid nicht verzichten, ist folglich unhaltbar. «Mit dem verantwortungslosen Festhalten an diesem Produkt und seiner aggressiven Vermarktung macht sich Syngenta mitschuldig an den jährlich zehntausenden von Vergiftungen durch Paraquat», stellt François Meienberg von der Erklärung von Bern fest.

IUL und EvB fordern, dass nun die Staaten handeln und die Anwendung generell verbieten müssen. In der Schweiz ist Paraquat seit zwanzig Jahren, in Europa seit 2007 nicht mehr zugelassen. In Entwicklungsländern wird das Pestizid trotz ungenügender Schutzmöglichkeiten der Anwender nach wie vor rege verkauft.

Mehr Informationen auf www.evb.ch/goodbye (Bericht zum Download)

*Die Internationale Union der Lebensmittel-, Landwirtschafts-, Hotel-, Restaurant-, Café- und Genussmittelarbeiter-Gewerkschaften (IUL) ist ein internationaler Gewerkschaftsbund, dem 353 Gewerkschaften aus 125 Ländern mit insgesamt mehr als 2,7 Millionen Mitgliedern angehören. Sie hat ihren Sitz in Genf.

Tausende KurdInnen verlangen Gerechtigkeit

In Amed haben 3‘000 Menschen mit einer Demonstration die Gründung einer Wahrheitsfindungskommission gefordert. Die Demonstration endete beim ehemaligen JITEM-Gebäude in Saraykapi, das insbesondere in den neunziger Jahren als Verhörzentrum die letzte Station zahlloser «verschwundener» Kurdinnen und Kurden bekannt ist und als Zentrale für die Planung illegaler Hinrichtungen gilt.

Die Demonstration, an der sich überwiegend Angehörige Verschwundener beteiligten, wurde von der DTP organisiert. Die Stimmung war durch die Schilderungen Betroffener emotional aufgeladen. Als die Polizei die Demonstranten aufforderte, keine «ungesetzlichen» Parolen zu rufen, reagierte der Bezirksbürgermeister Zülküf Karatekin mit den Worten: „Und was war mit dem Gesetz, als Menschen verschwanden und ermordet wurden?“

Alle wissen es!
Vor dem ehemaligen JITEM-Gebäude erklärte Ali Simsek (DTP) in einem Redebeitrag, durch die Entwicklungen im Ergenekon-Prozess habe sich die öffentliche Aufmerksamkeit erneut auf die kurdische Region und insbesondere auf die Stadt Amed gerichtet: «Der Fakt, dass über viele Jahre hinweg illegale Hinrichtungen systematisch und im Rahmen eines bestimmten Konzeptes durchgeführt wurden, ist allen Menschen, die in dieser Region leben, bekannt. Wir alle waren in jener Zeit Zeugen von Vollstreckungen und dem Verschwinden nach der Festnahme; diese Fälle waren für uns zum Teil des Alltages geworden.» Jetzt werde es so dargestellt, als ob es sich bei diesen Vorgängen lediglich um die Taten einiger weniger, ausser Kontrolle geratener Menschen gehandelt habe. Damit werde versucht, die dahinter stehende Systematik zu vertuschen. „«er JITEM, für den neben Militärs auch Überläufer und Dorfschützer arbeiteten, ist verantwortlich für Hunderte Morde in Diyarbakir. Dieser Ort ist bekannt dafür, dass man hinein, aber nicht wieder lebendig hinaus kommt. Vieles gibt Anlass zur Vermutung, dass die Leichname hier in der Gegend begraben sind. Deshalb fordern wir die Staatsanwalt dazu auf, ihrer Aufgabe nachzukommen und Grabungen zu veranlassen.»

Im Ergenekon-Verfahren müssten die Aussagen aller Betroffenen und Zeugen aufgenommen werden. «Darüber hinaus sollte eine Wahrheitsfindungskommission gegründet werden, die alle diese dunklen Vorfälle untersucht und die Verbindung zum tiefen Staat aufklärt.» Stattdessen gehe es der AKP-Regierung lediglich darum, die Strukturen des tiefen Staates zu erneuern und sich politischen Profit zu sichern.

Jugendliche aus Haft entlassen

Nach fast zwei Wochen Haft sind am Freitag dem 30. Januar die beiden Gefangenen Jugendlichen im Alter von 15 und 16 Jahren entlassen worden. Sie wurden vor dem Büro der Jugendstaatsanwaltschaft in Zürich vonzahlreichen Freunden, GenossInnen und Angehörigen lautstark begrüsst. Die Stellungsnahme der Revolutionäre Jugend Zürich (RJZ).

Im Rahmen einer Grosskontrolle in der Innenstadt von Zürich nach einem Farbanschlag gegen die UBS am Paradeplatz wurden die beiden sowohl zeitlich wie auch örtlich weit vom Paradeplatz entfernt festgenommen.
Nachdem die Gefangenen konsequent die Aussage bei den Einvernahmen verweigerten, ordnete die Jugendstaatsanwaltschaft Beugehaft an, um Aussagen zu erpressen: Wenn die beiden Aussagen machen würden, würden sie freikommen, liess die zuständige Jugendstaatsanwältin Müller verlauten.

Nur eine Stunde Besuch pro Woche
Während der Haft bekamen die beiden nur einen Bruchteil dessen, welches in den Knast vorbeigebracht wurde: Ein paar Kleider, einige Briefe und Schulbücher erreichten die beiden Gefangenen im Knast. Die
Jugendstaatsanwaltschaft sorgte dafür, dass der ganze Rest der Solidaritätsbekundungen in Form von Briefen und Postkarten wie auch zahlreich vorbeigebrachte Bücher nicht bei den beiden Gefangenen ankam.
Mit der Aussage von der Jugendstaatsanwältin Müller betreffend des Besuchrechts nahm man es dann doch nicht so genau: Während der Haft ekam einer der beiden nur eine Stunde Besuchszeit pro Woche erlaubt,
während beim anderen insgesamt etwa drei Besuche stattfanden: Von einem generellen Besuchsrecht für die Familie kann also nicht die Rede sein. Auch wurde ein Fax eines Anwalts an seinen Mandanten im Knast nicht
weitergeleitet, wo das Fax blieb ist unklar…

Breite Soliunterstützung

Ausserhalb des Knastes entwickelte sich eine breiteSolidaritätsbewegung, die mit Plakaten, Flugblättern, Klebern und diversen Aktionen auf sich aufmerksam machte. Beweis für die breite Solidarität mit den beiden Gefangenen liefert der Aufruf für die Freilassung der beiden, welcher von 49 Organisationen und diversen Einzelpersonen unterschrieben wurde.
Den beiden Genossen geht es trotz den zahlreichen Schikanen der Bullen und der Jugendstaatsanwaltschaft gut, sie gehen gestärkt aus dieser Erfahrung hinaus. Trotz der mageren Beweislage kann es noch zu einer
Anklage kommen und so ist es wichtig, dass die Solidarität weiter erhalten bleibt und die beiden nicht vergessen gehen.

Weiterhin im Knast sitzt Martin, ein Genosse des Revolutionären Aufbau, welcher am 20. Januar nach einer Hausdurchsuchung festgenommen wurde. Ihm gilt weiterhin unsere volle Solidarität!

Es ist nicht zu überschauen, dass in dieser Zeit der wirtschaftlichen Krise der Staat versucht mit diesen Verhaftungen Exempel zu statuieren, um den revolutionären Widerstand im Keim zu ersticken und mit den
Verhaftungen dafür sorgen will, dass das Image der sauberen, sicheren Schweiz auch während Grossanlässen, wo das mediale Interesse an der Schweiz besonders gross ist wie dem diesjährigen Weltwirtschaftsforum (WEF), erhalten bleibt.

RJZ

Menschenrechte auch für Zwitter

In Genf signalisierte der UNO CEDAW-Ausschuss der Bundesregierung unmissverständlich: Menschenrechte gelten auch für Zwitter! Dem widersprechen klar die üblichen genitalen Zwangsoperationen. Eine informierte Zustimmung durch die Betroffenen ist in jedem Fall notwendig! Ein grosser Erfolg für die Interessenverbände der Zwitter, welche auf die wie vor täglich begangenen, massiven Menschenrechtsverletzungen aufmerksam gemacht hatten

In seiner 43. Session überprüfte der UN-Ausschuss CEDAW am vergangenen Montag, den 2. Februar 2009, den 6. Staatenbericht der Bundesrepublik Deutschland zum Übereinkommen über die Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau. Inters**uelle Menschen e.V. und hatten dazu in Zusammenarbeit mit einer Allianz von 28 Frauenverbänden und weiteren Organisationen einen eigenen Schattenbericht eingereicht.

Überraschend deutliche Mahnung

Es sei der Wille des Ausschusses, dass auch Zwitter «die vollen Menschenrechte erhalten» müssen, was deren Verbände seit jeher fordern. Hier hätte die Bundesregierung noch «viel zu verändern».

In Bezug auf die von der Bundesregierung seit über 12 Jahren immer wieder gutgeheissenen genitalen Zwangsoperationen, Zwangskastrationen und sonstigen nicht-eingewilligten Zwangsbehandlungen an Zwittern hielt das Komitee unmissverständlich fest, auch Zwitter hätten «immer» das Recht auf «volle informierte Zustimmung». Dies ist für Zwitter von spezieller Bedeutung, da Mediziner mit Rückendeckung der Bundesregierung bisher stets behaupteten, die Einwilligung der Eltern zu den Zwangseingriffen sei ausreichend, die Zustimmung der Betroffenen zu den „kosmetischen“ Zwangseingriffen sei gar nicht erforderlich.

Gespräch in Aussicht

Weiter mahnte das Komitee, dass es sich um «rechtlich verbindliche Elemente» handle. Ferner rügte der Ausschuss die Nicht-Beantwortung einer vorgängigen schriftlichen Frage des Ausschusses durch die Bundesregierung, und rügte die Bundesregierung weiter ebenfalls überraschend deutlich dafür, dass sie bisher jegliche Kommunikation mit den Interessenverbänden der Zwitter stets verweigert hatte. Die vor Ort anwesenden VertreterInnen der Bundesregierung verweigerten ihrerseits wie gewohnt einmal mehr jede konkrete Antwort zu den massiven Menschenrechtsverletzungen an Zwittern, was vom Komitee übrigens sehr wohl bemerkt wurde.

Immerhin hielt die Regierungsdelegation in einer Erklärung fest, man habe die Anliegen der Zwitter zur Kenntnis genommen und werde mit ihnen in einen Dialog treten. In einem ersten Schritt dazu wurde nach Sitzungsende mit einem anwesenden Mitglied vom «Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe» des Bundestags die Visitenkarten ausgetauscht und ein Gespräch in Aussicht gestellt.

Venezuela feiert zehn Jahre Revolution.

Am 2. Februar 1999 hatte Hugo Chávez sein Amt als Präsident Venezuelas angetreten, nachdem er zwei Monate zuvor an der Spitze eines breiten Bündnisses die Präsidentschaftswahl gewonnen hatte. Ein Rückblick.

Verzweifelt hatten die bis dahin etablierten Parteien versucht, einen Erfolg des «Putschisten» Hugo Chávez zu verhindern und dafür sogar ihre eigenen Kandidaten zurückgezogen, um alle Stimmen auf den in den Umfragen am nächsten hinter Chávez liegenden Kandidaten, Henry Salas Römer, zu vereinen. Aber auch dieses Manöver blieb erfolglos, mit 57 Prozent der Stimmen gewann Chávez die Wahl mit dem bis dahin deutlichsten Ergebnis.

Bolivarische Verfassung

Die Amtseinführung des neuen Präsidenten liess bereits ahnen, dass Venezuela turbulenten Zeiten entgegen ging. Der scheidende Staatschef Caldera weigerte sich, seinem Nachfolger die Präsidentenschärpe umzuhängen, so dass dies der Präsident des Obersten Gerichtshof übernehmen musste. Chávez hingegen legte seinen Amtseid auf die «dem Untergang geweihte»  Verfassung ab, denn sein zentrales Wahlversprechen war die Neuformulierung der staatlichen Grundlagen des südamerikanische Landes gewesen. Tatsächlich bestand seine erste Amtshandlung darin, erstmals in der Geschichte Venezuelas eine Volksbefragung anzusetzen, mit der die Menschen über die Erarbeitung einer neuen Verfassung entscheiden sollten. Dieses im April 1999 durchgeführte Referendum machte den Weg frei für die Wahl einer Verfassunggebenden Versammlung, in der die Anhänger von Chávez eine deutliche Mehrheit gewannen und die schliesslich  in eine Charta Magna mündete, die noch im Dezember des selben Jahres in einem weiteren Referendum mit überwältigender Mehrheit verabschiedet wurde.
Während diese «Bolivarische Verfassung» unter breiter Beteiligung der Bevölkerung in unzähligen Arbeitsgruppen und Veranstaltungen ausformuliert wurde, stemmten sich die Vertreter der alten Ordnung mit aller Macht und all ihren Medien gegen die Pläne der Verfassunggebenden Versammlung. Chávez wolle «das Land an die Indianer verschenken», hiess es, als zum ersten Mal in der Geschichte des Landes die Anerkennung der Identität der indigenen Bevölkerung festgeschrieben und ihr Autonomierechte in den von ihr bewohnten Gebieten garantiert wurden. Die Katholische Kirche wetterte, die neue Verfassung fördere Abtreibungen, weil der Schutz des Lebens „von der Geburt“ und nicht „vom Augenblick der Empfängnis“ an garantiert wurde. Die Medienkonzerne empörten sich über das Recht der Bevölkerung auf wahrheitsgemässe Information, während die Herren über riesige Ländereien ihre Interessen dadurch bedroht sahen, dass Grossgrundbesitz als schädlich definiert wurde. Parteibürokraten konnten nichts mit dem Ziel einer partizipativen Demokratie anfangen, mit der die Beteiligung der Bevölkerung nicht mehr nur auf die Stimmabgabe bei Wahlen beschränkt bleiben sollte. Die Bevölkerung aber erkannte, dass mit diesem neuen Dokument eine neue Zeit beginnen sollte. Sie eigneten sich das kleine blaue Buch an, trugen es in der Tasche bei sich und zogen es sofort hervor, wenn es darum ging, die eigenen Rechte zu verteidigen.

Revolutionären Prozess
Die Verfassung ist bis heute nicht nur das grundlegendste Dokument des revolutionären Prozesses in Venezuela. Interessanterweise sind es aber heute die Gegner von damals, die sich als Verteidiger des Grundgesetzes präsentieren und sich gegen jeden Versuch stemmen, die Bestimmungen weiterzuentwickeln. Im Dezember 2007 konnten sie einen Erfolg feiern, als der von Hugo Chávez eingebrachte Vorschlag einer Verfassungsreform knapp abgelehnt wurde. Damals sollten der Aufbau des Sozialismus und die Rolle neuer basisdemokratischer Entscheidungsstrukturen in der Verfassung festgeschrieben werden. Manche Vorschläge des Präsidenten erschienen jedoch widersprüchlich oder wurden auch von seinen Anhängern nicht verstanden. Als dann auch noch die Parlamentarier der Nationalversammlung absurde Bestimmungen wie eine Einschränkung der Grundrechte im Falle eines Notstandes in die Verfassungsreform hineinschrieben, reichte das dazu, dass viele Anhänger des Präsidenten am Tag der Abstimmung zu Hause blieben und so der Opposition zum ersten Mal nach einem Dutzend Niederlagen einen Erfolg bereiteten.
Aus dieser Erfahrung scheint Hugo Chávez gelernt zu haben. Die derzeit in Venezuela diskutierte Verfassungsänderung, über die am 15. Februar abgestimmt wird, beschränkt sich auf die konkrete Frage, ob Gouverneure, Bürgermeister, Abgeordnete und der Präsident mehrfach wiedergewählt werden können. Eine ursprünglich vorgesehene Beschränkung der mehrfachen Wiederwahl auf das Amt des Präsidenten wurde von Chávez selbst gekippt. Und in seinen derzeit dreimal wöchentlich in zwei Dutzend Zeitungen Venezuelas erscheinenden Kommentaren hat er die mögliche Wahlenthaltung seiner Anhänger als zentrale Herausforderung begriffen: «Wir haben schon einmal verloren».

ALBA
Chávez hat sich als Geburtstagsgäste unter anderem die Präsidenten von Bolivien, Nicaragua und Honduras – Evo Morales, Daniel Ortega und Manuel Zelaya – sowie hochrangige Gäste aus Kuba und Dominica eingeladen. Dieses ausserordentliche Gipfeltreffen der 2004 vom damaligen kubanischen Präsidenten Fidel Castro und Chávez gegründeten «Bolivarischen Alternative für die Völker Unseres Amerika» (ALBA) soll die erfolgreiche Zusammenarbeit der mittlerweile sechs Mitgliedsländer weiter vertiefen.

Quelle: redglobe.de

SBB streicht in Biel 40 Stellen

Kahlschlag im Rangierbahnhof von Biel: 40 der 53 Angestellten müssen sich eine neue Stelle suchen. Die SBB informierte die Belegschaft am Montag über die geplante teilweise Schliessung. Die Gewerkschaft hat sich noch nicht geäussert.

SBB-Sprecher Reto Kormann bestätigte eine Vorabmeldung des «Bieler Tagblatts». Die teilweise Einstellung der Arbeiten muss noch vom Verwaltungsrat der SBB abgesegnet werden. Betroffen ist die Sortierung von Güterwagen. In Biel beibehalten werden soll lediglich die Feinverteilung für SBB-Cargo-Kunden in der Region, berichten verschieden Tageszeitungen von heute. Grund sind laut SBB die «ungedeckten Betriebskosten, der konjunkturellen Lage und dem schrumpfenden Auftragsvolumen bei SBB Cargo.»

Die Pläne sollen auf Anfang nächsten Jahres umgesetzt werden. Für die betroffenen Angestellten wird laut Kormann betriebsintern eine Lösung gesucht. Sie müssen damit rechnen, künftig an einem anderen Ort oder in einem anderen Berufszweig eingesetzt zu werden.

Das gleiche Schicksal wie Biel hat bereits der Rangierbahnhof Olten erlitten, wo 28 Stellen verloren gegangen sind. Eine Schliessung der Anlage in Biel sei nicht geplant, hatte die SBB noch im vergangenen Sommer mitgeteilt.

Die zuständige Gewerkschaft SEV hat sich zum Kahlschlag noch nicht geäussert. Man darf gespannt darauf waren, auch wenn es kaum zu einem Arbeitskampf wie in Bellinzona kommen wird.

Menschen und Abfall in einem Topf!

Mit Enttäuschung nimmt das Bündnis «Luzern Für Alle» Kenntnis vom Bundesgerichtsurteil bezüglich der Abstimmungsvorlage zum Wegweisungsartikel, wildem Plakatieren und Littering. «Wenn das Wegweisen von Menschen und die Beseitigung von Abfall auf die gleiche Stufe gestellt werden, zeigt das den wahren Geist des Wegweisungsartikels, welcher von uns bekämpft wird», sagt Oliver Renggli, Pressesprecher des Bündnisses «Luzern für Alle».

Das Bündnis «Luzern Für Alle» bleibt der Ansicht: Mit der Verknüpfung des Wegweisungsartikels mit einer Litteringvorlage und dem Verbot des Wildplakatierens, schränkte die Luzerner Regierung die freie Meinungsäusserung bei der Luzerner Stimmbevölkerung ein. Dies zeigt sich insbesondere bei den unterschiedlichen Begründungen der SVP, Grünen und SPOrtsparteien, welche die NeinParole für den 8. Februar gefasst haben. Gegen eine solche undemokratische PäckliPolitik wehrte sich das Bündnis «Luzern für alle» mit einer Beschwerde vor dem Bundesgericht.

Randständige und Abfall

Das oberste Gericht hat nun entschieden, dass die Einheit der Materie der Vorlage nicht verletzt sei. Somit ist der Kampf gegen unbefugtes Plakatieren und Abfallberge, inhaltlich mit dem Kampf gegen Randständige auf öffentlichen Plätzen zu vergleichen. Das urteil lässt sich nur auf eine Art interpretieren: Die Touristen stören sich nicht nur an herumliegendem Abfall sondern auch an nicht der Norm entsprechenden Menschen – beides soll mit der Abstimmungsvorlage vom 8. Februar bekämpft werden. «Diese Intoleranz ist ein Armutszeugnis für den Kanton Luzern und unsere liberale Gesellschaft», sagt Oliver Renggli, Pressesprecher des Bündnisses «Luzern für Alle».

Kleiner Erfolg der Beschwerde

Das Bündnis «Luzern für Alle» erachtet die Verknüpfung der beiden Vorlagen trotz Bundesgerichtsentscheid als undemokratisches Taktierspiel der Regierung. Das lässt sich auch daraus schliessen, dass der ursprüngliche amtliche Titel «Änderung des Übertretungsstrafgesetzes» zwischenzeitlich abgeändert wurde. Hier kam die Justitzdirekion einer Forderung in der Beschwerde vorbeugend nach. Der neue Titel, welcher auch in der Abstimmungsbroschüre steht, lautet «Änderung Übertretungsstrafgesetz und Kantonspolizeigesetz betreffend Wegweisung, Littering und unbefugtes Plakatieren» und weist somit zumindest darauf hin, dass hier mehrere unterschiedliche Dinge behandelt werden.

Wegweisungen nur gegen Hooligans?

Unter Umgehung des Parlaments spricht Justizdirektorin Yvonne Schärli neuerdings nur noch vom Kampf gegen Hooligans, für welchen der Wegweisungsartikel nötig sei. Der Wegweisungsartikel soll nicht gegen Randständige angewendet werden, sondern gegen Hooligans, so Schärli an einer Podiumsdiskussion. Es ist fraglich, ob das Bundesgericht auch mit dieser Argumentation einverstanden gewesen wäre, zumal mit dem sogenannten «HooliganKonkordat» eine weitere Abstimmung zu genau dieser Problematik ansteht. Diese Unstimmigkeiten weisen jedoch erneut auf die Problematiken des Artikels hin: Wen den Wegweisungsartikel genau treffen wird, bleibt umstritten, da der Gesetzestext die Kriterien der Anwendung der Polizei überlässt.

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