Martin aus der Haft entlassen

Das Bundesgericht hat eine Klage von Martins Anwalt gegen die Verweigerung des rechtlichen Gehörs und der Akteneinsicht gutgeheissen.  Danach wurde Martin vom Haftrichter am 26. Februar wieder auf freien Fuss gesetzt. Ein kleiner, aber nicht unbedeutender Sieg gegen die schikanöse und willkürliche Praxis der Zürcher Justiz- und Polizeibehörden. Mehr zum Fall von Martin findest Du unter www.aufbau.org.

Der vorwärts freut sich mit Martin und wird ihn auch weiterhin solidarisch unterstützen! Hasta la victoria siempre!

«Das Übel an der Wurzel packen»

Weil Roche die Vereinbarung mit Greenpeace nicht mehr einhalten will, haben Greenpeace-Aktivisten heute morgen symbolische Giftmüllfässer vor dem Roche-Hauptsitz in Basel deponiert. Greenpeace fordert mit Nachdruck, dass Roche den vermutlich illegal in anderen Deponien abgelagerten Hirschacker-Giftmüll wieder ausgräbt und dass der Chemiekonzern seinen Wortbruch rückgängig macht und die Hirschacker-Deponie sauber weiter saniert.

Heute morgen haben Greenpeace-Aktivisten rund 80 Metallfässer mit Totenkopf-Signalen und der Buchstaben-Reihenfolge «C-l-e-a-n u-p» am Hauptsitz der Hoffmann – La Roche in Basel abgeladen und am Eingang des Chef-Gebäudes aufgetürmt. Damit verleihen die Umweltschützer ihrer Forderung Nachdruck, dass Roche den Wortbruch rückgängig machen und die Chemiemülldeponie Hirschacker in Grenzach-Wyhlen (D) gemäss den mit Greenpeace getroffenen Abmachungen weiter sanieren muss (vgl. Pressekonferenz vom 18.2). Roche-CEO Severin Schwan wird aufgefordert, sich um 10.00 Uhr beim Roche-Eingang einzufinden und ein Papier zu unterzeichnen, welches das bisher Vereinbarte nochmals zusammenfasst. Ansonsten wollen die Greenpeace-Aktivisten ihren Protest mit lauten Trommelschlägen auf die Fässer bis auf weiteres fortführen.

Bereits vereinbart war: Werden Chemikalien über einem wissenschaftlichen und nach Deutschem Recht hergeleiteten Grenzwert festgestellt, müssen diese ausgegraben werden. Die Vereinbarung war solange unbestritten, bis Analysen zeigten, dass dieser Wert teils massiv überschritten ist und deshalb weiter gegraben werden muss. Plötzlich wollte Roche nichts mehr von der Vereinbarung wissen, die der Konzern selber von ihrem Ingenieurbüro HPC ausarbeiten liess. Matthias Wüthrich, der Leiter der Chemiekampagne bei Greenpeace Schweiz sagt dazu: «Man ändert die Regeln nicht während des Spiels. Roche kann nicht eine Vereinbarung platzen lassen, die die Firma selber vorschlagen liess. Der Wortbruch von Roche ist nicht akzeptabel.»

Ein Treffen am Dienstag mit einem Konzernsleitungsmitglied verlief enttäuschend. Greenpeace fordert deshalb, dass sich das Roche-Management an den Worten ihres Vize-Präsidenten und Roche-Erben André Hoffmann orientieren soll, wonach «Naturschutz das Gebot der Stunde» sei und Roche «das Übel an der Wurzel packen muss» (BAZ, 19.2.). Der Gesundheitskonzern Roche ist einer der grössten Hersteller von Anti-Krebsmitteln und erzielte 2008 einen Reingewinn von 10 Milliarden Franken. Bei der Chemiemülldeponie Hirschacker aber will Roche nun tausende Tonnen krebserregenden Chemiemüll liegen lassen, den die Firma damals dort zum Teil selber abgelagert hat, grösstenteils ohne Bewilligung.

Greenpeace hält weiterhin daran fest, dass gemäss der derzeit verfügbaren Informationen die Beprobung des ausgehobenen Giftmülls nicht den verbindlichen Vorgaben des Umweltministeriums Baden-Württemberg (D) entsprach und somit illegal war. Weil 17’000 Tonnen Aushub demnach falsch beprobt wurden, weiss niemand, was genau auf Deponien in Rheinland-Pfalz ging. Greenpeace prüft den Sachverhalt und verlangt eine lückenlose Aufklärung. Der mangelhaft beprobte und abgelagerte Müll muss herausgeholt, korrekt beprobt und fachgerecht entsorgt werden. Greenpeace will verhindern, dass mit dem Hirschacker-Müll in Rheinland-Pfalz neue sanierungsbedürftige Altlasten entstehen. Schon einmal hat man 1978 beim Hirschacker bei einer Teilsanierung 260 Giftmüllfässer herausgeholt und in die Gross-Deponie Kölliken (CH) umgelagert – dort werden die Fässer u.a. jetzt für 500 Millionen Franken zum zweiten Mal saniert.

Keine Soldaten nach Somalia!

Die Gruppe für eine Schweiz ohne Armee kritisiert den heutigen Bundesratsentscheid, Soldaten nach Somalia zu entsenden. Stattdessen soll die Schweiz  die sozialen und politischen Ursachen der Piraterie angehen. Unterschreibt die Petition unter  www.keinkrieg.ch um den Einsatz zu stoppen.
Die Hauptursache für die somalische Piraterie liegt im Überfischen der somalischen Gewässer durch die europäischen und asiatischen Grosstrawler und in der illegalen Entsorgung von Giftmüll durch westliche Firmen. Eine weitere Ursache liegt in der durch die USA unterstützten äthiopischen Intervention. Es kann keine Lösung sein, das komplexe Problem der Piraterie in Somalia durch eine Militarisierung der Meere zu bekämpfen. Die Schweiz soll die Ursachen der Piraterie angehen, in dem sie sich stärker für die Lösung der sozialen und politischen Probleme Somalias einsetzt. Die GSoA hat gemeinsam mit JUSO und Jungen Grünen eine Online-Petition auf www.keinkrieg.ch lanciert, welche den Verzicht auf den Einsatz fordert.

Der Bundesrat hat verlauten lassen, dass er den Einsatz im Rahmen der Atalanta-Mission rechtlich auf den Artikel 69 des Militärgesetzes abstützen will. Dieser Artikel regelt den Assistenzdienst der Schweizer Armee im Ausland und ist ganz klar auf die Unterstützung humanitärer Hilfeleistungen im Ausland bezogen. In diesem Sinn und Zweck wurde der Assistenzdienst 1993 in das Gesetz aufgenommen. Die Botschaft des Bundesrats zur Militärgesetzrevision (1993) umschreibt den Artikel folgendermassen: «Humanitäre Aktionen sind auf Hilfeleistungen in Katastrophenfällen beschränkt. […] In der Regel werden solche Einsätze unbewaffnet erfolgen. Im Einvernehmen mit dem ersuchenden Staat sind andere Lösungen aber denkbar (Mitnahme von Waffen zum Selbstschutz oder zu Bewachungszwecken).» Die Botschaft macht also deutlich, dass der Assistenzdienst nicht im Sinne einer Teilnahme an Kampfhandlungen vorgesehen ist, was die Rechtmässigkeit des Somalia-Einsatzes ernsthaft in Frage stellt, denn die militärische Abwehr von Piraten auf den Handelsschiffen kann wohl kaum ohne Kampfhandlungen geschehen.

Der Bundesrat scheint sich dieser Problematik bewusst zu sein und hat jetzt das VBS mit einer Änderung des Militärgesetzes beauftragt, um Einsätze wie in Somalia rechtlich abzusichern. Das bedeutet offensichtlich, dass der Bundesrat nicht ausschliesst, dass solche Einsätze zur Normalität werden. Die GSoA stellt sich klar gegen eine Legalisierung solcher Einsätze der Schweizer Armee und fordert die eidgenössische Bundesversammlung dazu auf, die Entsendung von Soldaten nach Somalia sowie die Änderung des Militärgesetzes abzulehnen.

Kurzarbeit statt Kündigungen

Bei einer Unterschriftenaktion in der Muttenzer Clariant-Mensa haben heute Mitarbeitende des Chemiekonzerns ihren Unmut über die neuerlichen Massenentlassungen zum Ausdruck gebracht. Sie fordern von den Verantwortlichen stattdessen die Einführung von Kurzarbeit.

Angehörige der Clariant-Betriebskommission sowie Unia-Vertrauensleute und -sekretäre haben heute auf dem Firmengelände der Clariant in Muttenz Unterschriften gegen die Kündigungspläne des Spezialchemie-Konzerns gesammelt. Die Mitarbeitenden rufen damit die Clariant-Verantwortlichen auf, das gesetzliche Mitwirkungsrecht der Belegschaft zu respektieren und mit den Vertretern der Belegschaft an einen Tisch zu sitzen, alle Alternativen zum Stellenabbau zu prüfen und auf Entlassungen zu verzichten. Sie fordern endlich Kurzarbeit statt Entlassungen.

Die jüngste Entlassungswelle ist nur der vorläufig letzte Schritt einer peinlichen Restrukturierungs-Odysse bei Clariant: 4000 Angestellte entliessen die Konzern-Chefs bereits im Jahre 2004, davon 280 in der Schweiz. 2007 strichen sie 2200 Stellen, davon 100 in der Schweiz. Auch im vergangenen Jahr ging der Abbau im Muttenzer Clariant-Werk weiter und jetzt sollen weitere 132 Mitarbeitende auf die Strasse gestellt werden, weltweit sogar 1300.

Dabei wird das Vorgehen der Verantwortlichen immer rücksichtsloser. Gespräche über Alternativlösungen mit Personalvertretern und Gewerkschaften lehnen sie kategorisch ab. Und neuerdings entlässt Clariant sogar gewählte Personalvertreter. Das ist absolut unakzeptabel und verstösst gegen die elementaren Mitwirkungsrechte der Belegschaft.

Gleichzeitig verkündet der neue Konzern-CEO Hariolf Kottmann öffentlich, es werde weitere Kostensenkungen – sprich: Entlassungen – brauchen, damit Clariant seine Kapitalrendite im kommenden Jahr wieder «über den Branchendurchschnitt» von zur Zeit 10,5% drücken könne. Bereits im letzten Jahr wurde die Rendite von 7,8% auf 9% gesteigert. Es ist untragbar, dass nun erneut die Angestellten den Preis für dieses kurzfristige Renditedenken und das damit verbundene Missmanagement zahlen sollen. Sie verlangen, dass der Konzern endlich wieder nachhaltig investiert. Mit der Einführung von Kurzarbeit verbunden mit einer breiten Weiterbildungs- und Qualifizierungsoffensive, muss Clariant wertvolles Knowhow bewahren beziehungsweise ausbauen und sich damit optimal für die nächste Aufschwungsphase aufstellen.

Bereits über 500 Unterschriften – Aufruf zur öffentlichen Betriebsversammlung

Inzwischen haben bereits über 500 Beschäftigte (ca. ein Drittel der Arbeitnehmenden) den Aufruf unterschrieben. Die Unia und die Betriebskommission führen die Unterschriftensammlung weiter und rufen für morgen Donnerstag zu einer öffentlichen Betriebsversammlung in Muttenz auf (26. Februar 2009, 16.30 Uhr, Restaurant Saline, Muttenz).

Skandal: Nach 30 Jahren gekündigt wegen 1,30 Euro

1,30 Euro sind mehr Wert als 30 Jahre Arbeit im gleichen Betrieb. Dies das Urteil eines Berliner Gerichts. Mehr als 30 Jahre hatte Barbara E. als Kassiererin gearbeitet, dann wurde ihr wegen 1,30 Euro gekündigt. Hintergrund der Kündigung ist ihre gewerkschaftliche Tätigkeit.

Zwei Pfandbons für Leergut waren zehn Tage lang im Kassenbüro des Supermarktes aufgehoben worden. Man wartete auf den Kunden, der die Bons verloren oder vergessen hatte. Doch plötzlich waren die Pfandbons im Wert von 48 und 82 Cent an der Kasse eingelöst worden, allerdings nicht von einem Kunden, sondern von Barbara.

Vertrauen?

Das Landesarbeitsgericht Berling ist sich sicher, dass die Kassiererin die Bons unrechtmässig eingelöst habe. Die Supermarktkette hatte die Kassiererin nach dem Vorfall fristlos entlassen. Die Anwältin des Unternehmens erklärte: «Es geht nicht um 1,30 Euro, es geht um Vertrauen. Das ist eine Kassiererin gewesen. Eine Kassiererin muss absolut vertrauenswürdig sein, 100 Prozent ehrlich. Wer als Kassiererin durch sein Verhalten dieses Vertrauen des Arbeitgebers verspielt, der muss damit rechnen, dass er seinen Arbeitsplatz verliert.» Bei der Kündigung handelt es sich um eine sogenannte «Verdachtskündigung» und diese steht laut der Vorsitzende Richterin «absolut im Einklang mit dem Gesetz». Dabei spielt die Höhe des Schadens keine Rolle. Somit hält das Gesetz auch fest, dass 1,30 Euro mehr Wert sind als 30 Jahre Arbeit im gleichen Betrieb! Ein Skandal!

Gewerkschaftliches Engagement

Die 50-jährige Kassiererin und ein Solidaritätskomitee hatten immer wieder behauptet, dass Barbara E. wegen ihres gewerkschaftlichen Engagements gekündigt worden sei. Kollegin Barbara setzte sich seit Jahren für die Rechte der ArbeiterInnen ein und war bei verschiedenen Streikaktionen und Verhandlungen für bessere Arbeitsbedingungen aktiv dabei. Barbara kämpft weiter! Sie will mit der Klage gegen ihre fristlose Entlassung bis zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gehen. Der vorwärts wünscht Barbara viel Glück und Erfolg! Unsere Solidarität hat sie auf jeden Fall

«Der Sozialismus ist tödlich»

Thomas Bernhard ist nun 20 Jahre tot. Grund genug fürs Schauspielhaus Zürich, Bernhards «Immanuel Kant» aufzuführen. Seine beispiellose Übertreibungskunst stellt – wie auch im «Heldenplatz» – unsere Gesellschaft gänzlich in Frage. In «Immanuel Kant» entzieht der begnadete Künstler unserer Gesellschaft ihr philosophisches Fundament.

Wie sinnvoll ist Philosophie und an welche Werte glauben wir? Philosophen wie Immanuel Kant (1724-1804) übten – ohne zu werten – einen grossen Einfluss auf das Denken Europas aus. Stellvertretend für alle Philosophen wählt Thomas Bernhard diesen aus, um das wissenschaftlich-geistige Fundament Europas in seinen Grundfesten zu erschüttern. Der Künstler zeigt in dem Stück eine Gesellschaft, die an Absurdität, geistiger Flachheit, Dekadenz und Perversion kaum noch zu unterbieten ist.

Schauplatz ist ein Luxusdampfer Namens «Prätoria». Professor Immanuel Kant reist nebst Gattin, Diener und seinem Papagei Friedrich nach Amerika. Der Grund der Reise ist ein Augenleiden des «Gelehrten». Der herrschsüchtige und von sich überzeugte Protagonist lebt davon, seine ihm Umgebenen herum zu kommandieren und zu demütigen. Kant entpuppt sich als asozialer Exzentriker, der in fachlicher Hinsicht nur grotesken Stumpfsinn von sich geben kann. Auffallend pervers gestaltet sich das Verhältnis zwischen dem Professor und seinem Papagei Friedrich. In diesem schlummert der eigentliche Sinn seines Lebens, denn von Menschen hält Kant nicht viel – andernfalls wäre sein Verhalten zu seinen Mitmenschen anders. Kant liebt Friedrich über alles. Ohne ihn wäre er verloren. Er nutzt den Vogel, um all sein «Wissen» im Kopf des Federviehs zu speichern. Und dieses repetiert logischerweise nur Fragmente, doch Kant geht in seiner «geistigen Genialität» davon aus, dass Friedrich alles speichert.

Über dem Professor schwebt der Nimbus der Allwissenheit. In der Gesellschaft, die gezeigt wird – es ist die «Elite» des Kapitalismus – geniesst Kant – wie soll es anders sein? – hohes Ansehen. Anstatt, dass seine Ehefrau dies hinterfragen würde, verhält auch sie sich ihm gegenüber devot. Was auch dazu führt, dass der imaginäre Thron des Exzentrikers sich weiter erhöht. Und wer die Dinge nicht reflektiert, bleibt so dümmlich wie die Millionärin, die ebenfalls mit an Bord ist. Sie liebt alles, was Ansehen geniesst – unreflektiert, unhinterfragt, vollends erfüllt von der Flachheit ihrer Gedanken. Verheiratet war sie mit einem Proletarier, doch die «Luxusluft war zu dünn» für ihren Gatten – er starb früh.

Nur Idioten

Mit auf dem Schiff ist natürlich auch ein Kardinal, der ausser Banalem nichts in der Schlüsselszene an der grossen Tafel beizutragen hat. Auch ein Admiral ist an Bord. Alles in allem: nur Idioten. So entwickelt sich die Reise des Immanuel Kant, denn Kant kam aus Königsberg nie raus, weshalb «Königsberg dort ist, wo Kant ist», zu einer Reise, die in Amerika bei Ärzten endet. Es sind Ärzte, die  nicht in einer Augenklinik, sondern in einem Irrenhaus arbeiten. Warum, so stellt sich das Publikum die Frage, haben diese Ärzte nicht gleich alle gezeigten Gäste der «Prätoria» in die Klapse eingeliefert? Vielleicht, weil Amerika Amerika ist?

Ausgezeichnet gespielt wird die Figur des Kant durch Michael Maertens. Nicht minder bravourös spielt Sunnyi Melles die Rolle der Millionärin. Bernhards «Immanuel Kant» ist dringend sehenswert für alle, die an unsere Gesellschaft nicht glauben. Und zur Fundamentalkritik an allen Philosophen wird  – neben Kant und Leibniz – nur noch einer genannt: Karl Marx. Der war ein «Tunichtgut». Und: «Der arme und schwachsinnige Lenin hat mich total missverstanden», meint Kant. Beide waren nichts anderes als «geborene Romanschriftsteller», die «ihr Talent, ihr eigentliches Genie nicht ausgeübt haben». Schliesslich habe «die Gesellschaft den Sozialismus vollkommen missverstanden». Eine Lösung des Problems liefert uns der Künstler nicht. Muss er auch nicht. Denn die Zeit wird zeigen, wohin der Papagei fliegen wird.

Aus der Printausgabe des vorwärts vom 20. Februar 2009

Versammlungsverbot in Dänikon?

Der Gemeinderat des Zürcherischen Dänikons will ein Versammlungsverbot für schulpflichtige Jugendliche einführen. Dagegen regte sich Protest von Einwohnenden Dänikons und der JUSO Kanton Zürich (siehe vorwärts vom 11. Juli 2008). Nachdem der Bezirksrat Dielsdorf einen entsprechenden Rekurs gegen das Verbot abwies, liegt der Ball nun beim kantonalen Verwaltungsgericht.

Blicken wir kurz zurück, was bisher geschah. Am 18. Juni vergangenen Jahres beschloss die Gemeindeversammlung des 1800 Seelen-Dorfes Dänikon im Zürcher Unterland ein Versammlungsverbot für Jugendliche. Schulpflichtige dürfen sich gemäss Artikel 27 der neuen Polizeiverordnung nach 22 Uhr nicht mehr in Ansammlungen im öffentlichen Raum aufhalten. Schnell regte sich Protest gegen diese Massnahme. Die JUSO des Kantons Zürich mobilisierte die Jugendlichen Dänikons mit dem Slogan «Rumhängen erlaubt» zu einer Party auf dem Dorfplatz. Verschiedene Stimmberechtigte aus der Gemeinde reichten zudem Beschwerde beim Bezirksrat Dielsdorf gegen die aus ihrer Sicht unverhältnismässige Regelung ein.

Ein halbes Jahr später, anfangs Januar, gab der Bezirksrat nun bekannt, dass er die Beschwerden vollumfänglich zurückweist. Damit wurde die umstrittene Verordnung rechtskräftig. Doch weder die oppositionellen Dänikerinnen und Däniker, noch die JUSO möchten sich mit diesem Beschluss ohne weiteres zufrieden geben. Sie ziehen den Fall deshalb nun gemeinsam vor das Zürcher Verwaltungsgericht.

Unsauberes Vorgehen, rechtswidriger Inhalt

Gemäss den Beschwerdeführenden verstösst das Vorgehen der Gemeinde Dänikon in zweierlei Hinsicht gegen bestehendes Recht. Zum einen sei das Verfahren nicht sauber und transparent vonstatten gegangen. Der Gemeinderat hatte das umstrittene Versammlungsverbot erst in einer zweiten Lesung in die Polizeiverordnung aufgenommen. In einer ersten Version, welche die Gemeindeversammlung zwecks Klärung einer Frist zurückgewiesen hatte, stand der betreffende Artikel noch gar nicht in der Verordnung. Aufgrund der grossen Tragweite dieser Änderung hätte der Gemeinderat in den Abstimmungsunterlagen deutlicher auf sie aufmerksam machen müssen, so die Beschwerdeführenden. Sie sprechen gar von einer Irreführung der Stimmberechtigten, da der Gemeinderat «die Revision der Polizeiverordnung als eine blosse Anpassung an die Zeit und an das übergeordnete Recht anpries». Eine freie Willensbildung und unverfälschte Stimmabgabe sei so nicht möglich gewesen.

Zum anderen verstosse das Versammlungsverbot gegen verfassungsmässig garantierte Grundrechte. Es handle sich um einen unverhältnismässig schweren Eingriff in die Versammlungs- und Bewegungsfreiheit junger Menschen. Artikel 27 der revidierten Polizeiverordnung erinnere in ihrem Wortlaut «an öffentliche Ordnungen autoritärer oder sich im Notstand befindlicher Staaten», so die Beschwerdeschrift. Zudem löse der Gemeinderat mit seinem Vorgehen die angeblichen Probleme nicht: «Erstens könnten sich die schulpflichtigen Jugendlichen vor 22 Uhr weiterhin schlecht benehmen. Zweitens könnten nicht mehr schulpflichtige Jugendliche nach 22 Uhr weiterhin unerwünschte Aktivitäten entfalten. Drittens ist nicht einsichtig, weshalb schulpflichtige Jugendliche, die vor Inkrafttreten der besagten Bestimmung (illegale) Nachtruhestörungen oder Sachbeschädigungen verübt haben sollen, nach Inkrafttreten von Artikel 27 der revidierten Polizeiverordnung von solchen unerlaubten Handlungen absehen würden.» Aus diesen Gründen hoffen die JUSO und die Beschwerdeführenden, dass das Verwaltungsgericht das Ausgehverbot aufhebt. Falls nicht, behalten sie sich weitere Schritte vor.

Präzedenzfall schaffen

Was das Verwaltungsgericht entscheidet, dürfte indes Konsequenzen haben, die weit über den Kanton Zürich – geschweige denn die Gemeinde Dänikon – hinausreichen. Denn Dänikon ist bezüglich des sehr repressiven Vorgehens gegenüber Jugendlichen kein Sonderfall. Zahlreiche andere Gemeinden in der Schweiz griffen zu ähnlichen oder gar noch schlimmeren Massnahmen. Besonders krasse Beispiele finden sich im Kanton Bern. Die Gemeinde Täuffelen beauftragte beispielsweise eine private Sicherheitsfirma damit, Jugendliche ab 22 Uhr nach Hause zu schicken. In Ins dürfen Schulpflichtige nach 23 Uhr nur noch in Begleitung ihrer Eltern auf die Strasse. Und in Interlaken verbietet man es ihnen gleich generell, sich nach 22 Uhr im öffentlichen Raum aufzuhalten.

Im Falle Dänikons kommt es nun jedoch zum ersten Mal dazu, dass ein Gericht über die Rechtmässigkeit einer solchen Massnahme befinden muss. Gibt das Zürcher Verwaltungsgericht den Beschwerdeführenden Recht, stellt dies auch weiter gehende Ausgehverbote anderer Gemeinden in Frage. Dank dem Mut einzelner Dänikerinnen und Däniker, sowie der tatkräftigen Unterstützung durch die JUSO, könnte so ein Präzedenzfall geschaffen werden. Das wäre ein deutliches Signal an die Gemeinden schweizweit, dass sie sich auch im Umgang mit Jugendlichen an die bestehenden Gesetze halten müssen.

Allzu viele Kommunalpolitikerinnen und -politiker greifen derzeit zu den einfachsten und populistischsten Mitteln bei Problemen mit jungen Menschen: Mehr Polizei, mehr Regeln und Verordnungen, mehr Bestrafung. Ein mutiger und konsequenter Entscheid des Zürcher Verwaltungsgerichts könnte ein erster Schritt sein, diesen grassierenden «Law and Order»-Trend im Umgang mit jungen Menschen zu durchbrechen. Die Gemeinden müssten sich wieder vermehrt daran machen, Probleme zwischen den verschiedenen Generationen zum Wohle aller zu lösen – statt einfach immer nur zu Ungunsten der Jüngeren zu entscheiden.

Aus der Printausgabe vom vorwärts vom 20. Februar 09

Blockade gegen Kuba bröckelt!

Im US-Senat beginnt die antikubanische Blockade zu bröckeln. Ein pikanterweise von einem Mitglied der Republikanischen Partei verfasster Bericht des Oberhauses des US-Kongresses stellt fest, dass die Blockade «gescheitert» sei und Washington die Beziehungen zu Kuba so normalisieren solle, «wie mit anderen Ländern, mit denen wir grundlegende Meinungsverschiedenheiten haben».

Der Bericht wurde von Carl Meachan verfasst, einem Berater des Senators Richard Lugar. Dieser wiederum ist der Chef der Republikaner im Aussenpolitischen Ausschuss des Senats.

Rasche Entscheidung gefordert
Bei der offiziellen Übergabe des Berichts an die weiteren Ausschussmitglieder hob Lugar die Bedeutung der in dem Bericht enthaltenen Empfehlungen hervor, die er als «Fahrplan» zu einer Normalisierung der Beziehungen mit Havanna wertete. In diesem Bericht wird auch empfohlen, die Entscheidung zu einer Normalisierung der Beziehungen noch vor dem Amerika-Gipfel zu treffen, der vom 17. bis 19. April in Trinidad und Tobago stattfinden wird. Dieser Gipfel dürfte das erste Zusammentreffen des neuen US-Präsidenten Barack Obama mit den Staats- und Regierungschefs des Kontinents werden. Diese wiederum hatten sich gerade in den vergangenen Monaten mehrfach für eine Aufhebung der Blockade und eine Rückkehr Cubas in die lateinamerikanische und karibische Gemeinschaft ausgesprochen. Deshalb wäre eine entsprechende Entscheidung der US-Administration «das Zeichen für eine wichtige Veränderung und würde den guten Willen der lateinamerikanischen Länder gegenüber den USA verbessern», heisst es in dem Bericht.

«Das einseitige Embargo ist in seinem erklärten Ziel gescheitert, dem kubanischen Volk die Demokratie zu bringen», schreibt der Senator in seinem Begleitschreiben zu dem Bericht. Man solle die jüngsten Veränderungen in den Regierungen Kubas und der USA nutzen, um die Beziehungen zu «überdenken». «Wir müssen die Ineffizienz unserer gegenwärtigen Politik anerkennen und mit dem kubanischen Regime in einer Weise verhandeln, welche die Interessen der USA verstärkt», empfiehlt der als einer der einflussreichsten Republikaner geltende Politiker.

Vertrauen schaffen
Bislang handelt es jedoch nur um ein Arbeitspapier, das bislang zumindest offiziell nicht die Absicht verfolgt, ganz oder teilweise in Gesetzesform gegossen zu werden.
Der Bericht empfiehlt Washington, eine Reihe von Teilmassnahmen zu ergreifen, die «Vertrauen schaffen» könnten, um dadurch den Weg zu «einem effektiven Dialog über die am meisten umstrittenen Fragen» zu führen. «Ein zunehmender Dialog über angemessene Kanäle zusammen mit entspannteren Handelsregeln würde die Grundlage für substanziellere Diskussionen zwischen den Regierungen der USA und Kubas schaffen», heisst es weiter in dem Bericht.

Quelle: redglobe.de

Endlich Schutz vor Waffengewalt

Am 23. Februar hat ein breites Bündnis bei der Bundeskanzlei in Bern über 121‘000 Unterschriften für die Volksinitiative «Für den Schutz vor Waffengewalt» eingereicht. Davon hat es rund 107’000 Unterschriften beglaubigt. Die Waffenschutz-Initiative verlangt, dass die Militärwaffe aus dem Haushalt verbannt wird, der Waffenbesitz nur gegen einen Bedürfnis- und Fähigkeitsausweis möglich ist und ein zentrales Waffenregister geführt wird, was die Prävention und die Verfolgung von Verbrechen verbessert.

74 Parteien und Organisationen unterstützen das Volksbegehren, darunter die SP, Grüne und weitere Parteien, GSoA und andere Friedensorganisationen, Frauenverbände, Ärzte, psychiatrische Fachgesellschaften, Organisationen für Suizidprävention, Menschenrechte, der Polizei, von Männern, der Kirchen und Gewerkschaften.

In Schweizer Haushalten liegen rund 2,3 Millionen moderne Feuerwaffen. Davon sind 252’000, d.h. knapp ein Zehntel, Militärwaffen von aktiven Angehörigen der Armee. Diese Waffen gehören ins Zeughaus. Und durch die Vorschrift eines klaren Bedürfnis- und Fähigkeitsausweises will die Initiative auch die Verfügbarkeit über die übrigen 2 Millionen modernen Feuerwaffen in privaten Haushaltenvermindern. Alles andere ist ein unerträgliches Sicherheitsrisiko für Frauen, Kinder und Männer.

Hohes Risiko

In der Tat ist die hohe Verfügbarkeit von Waffen in der Schweiz ein nicht zu unterschätzendes Sicherheitsrisiko,wie Reto Moosmann von der Gruppe Schweiz ohne Armee GSoA sagte: «Je einfacherSchusswaffen verfügbar sind, desto grösser ist die Wahrscheinlichkeit eines Missbrauchs durch die Besitzer. Um die Schweiz also sicherer zu machen, muss die Verfügbarkeit von Waffen reduziert werden.Da der grösste Teil der Waffen in der Schweiz aktuelle oder ehemalige Armeewaffen sind, muss insbesondere bei der Ordonnanzwaffe angesetzt werden.»

Wir brauchen eine friedliche Welt

Die Initiative wird weiter von vielen Frauenorganisationen unterstützt. Für deren Dachverband alliance f hielt Präsidentin Rosmarie Zapfl fest: «Die Gewalt in der Familie muss beendet werden. Dafür müssenFrauen und Männer zusammen kämpfen. Ich wende mich mit allen Mitteln gegen die falsch verstandene Männlichkeit und die Gewaltverherrlichung. Kommende Generationen brauchen eine friedlichere Welt, weshalb Schusswaffen aus dem Haus zu verbannen sind.»

Jedes Jahr sterben rund 300 Menschen durch Feuerwaffen; darunter sind viele Suizide. «Es ist wissenschaftlich erwiesen: Ein hoher Anteil an vorhandenen Feuerwaffen in Haushalten führt zu einem Anstieg der Anzahl Suizide», sagte Barbara Weil von der FMH namens der ÄrztInnenschaft sowie der Organisationen für Suizidprävention. «Studien zeigen ebenfalls auf, dass Suizide durch andere Methodenim Gegensatz dazu nicht gestiegen sind. Suizidversuche erfolgen impulsiv, bei Feuerwaffen enden sie tödlich.»

Polizei behindert die Arbeit von augenauf

Unverhältnismässige Hausdurchsuchung und Beschlagnahmungen: Die Arbeit von augenauf Bern wird von der Polizei massiv behindert. Am Morgen des 17. Februar 2009 durchsuchte die Kantonspolizei Freiburg auch das Büro der Menschenrechtgruppe augenauf Bern.

augenauf Bern verurteilt die völlig unbegründete Durchsuchung aufs Schärfste. Wie Untersuchungsrichter Marc Bugnon bestätigt, besteht keinerlei Verbindung zwischen augenauf Bern und dem Vorfall, mit dem die Hausdurchsuchung begründet wurde.Weiter wurde bei der Durchsuchung ohne ersichtlichen Grund auch der Bürocomputer der Menschenrechtsgruppe konfisziert. Die Beschlagnahmung der sich darauf befindlichen Daten erhält eine besondere Brisanz, da es sich bei den KlientInnen von augenauf Bern in den meisten Fällen um Opfer polizeilicher und behördlicher Repression handelt. Der Computer befindet sich nach wie vor bei der Kantonspolizei Freiburg, wodurch die Arbeit der Menschenrechtgruppe massiv behindert wird. Es stellt sich die Frage, was die Kantonspolizei mit der ungerechtfertigten Beschlagnahmung des PCs bezweckt.

Gewalt angedroht

Gemäss Angaben des Untersuchungsrichters erfolgte die Durchsuchung aufgrund vager Hinweise, wonach sich eine angeschuldigte Person im 1.Stock der Brasserie Lorraine mit weiteren Personen getroffen habe könnte. Die Polizei nahm dies zum Anlass, das gesamte Stockwerk zu durchsuchen, auf dem sich mehrere separate Bürolokalitäten mit unterschiedlicher Mieterschaft befinden, darunter eben auch das Büro von augenauf Bern. Dabei wurden die PolizeibeamtInnen mehrfach darauf hingewiesen, dass die auf dem Durchsuchungsbefehl namentlich angeführte Person nachweisbar keinen Zugang zu diesem Raum hat.

Es ist nur dem Zufall zu verdanken, dass Mitglieder der Menschenrechtsgruppe gerade noch rechtzeitig vor Ort eintrafen. Es ist davon auszugehen, dass sich die Polizei anderenfalls gewaltsam Zugang verschafft, und die Räumlichkeiten ohne Zeugen durchsucht hätte. Dies wurde auch gegenüber den anwesenden Personen angedroht, nachdem sie sich zunächst weigerten, der Polizei Zugang zu gewähren.

augenauf Bern wird beim Untersuchungsrichteramt des Kantons Freiburg eine Beschwerde gegen die Durchsuchung einreichen, sowie eine schriftliche Stellungnahme verlangen und behält sich weitere rechtliche Schritte vor. Wir fordern die sofortige Rückgabe des beschlagnahmten Materials und die Löschung aller allenfalls kopierten Daten unter richterlicher Aufsicht.

DKP fordert NPD-Verbot

Bei der NPD ist man im Augenblick stark mit hausgemachten Problemen beschäftigt, Unterschlagungen und Postengerangel binden die Kräfte der Führungsriege. In die angestrebte politische Offensive ist man daher noch nicht so recht gekommen.

Ansonsten könnte die NPD-Führung sicherlich die Finanzkrise stärker in ihrer demagogischen Agitation nutzen. Die Rechten lassen „Deutschland“ – wer und was das auch immer sein mag – als Opfer amerikanischer Machenschaften erscheinen. Nun steht die Partei im Superwahljahr bereit, Nationalismus, Demokratiefeindschaft, Ausländerhass und Verschwörungstheorien als „Lösungen“ unters Volk zu bringen.
Die Kampagne „nonpd“ der VVN-BdA hat im Jahr 2007 das ihrige dazu beigetragen, das Thema NPD-Verbot auf die politische Agenda zu setzen. 175 445 Unterzeichner des Aufrufes an die Abgeordneten des Deutschen Bundestages warten bis heute auf eine angemessene Antwort.

Am 27. Januar 2009 begann deshalb nach intensiver Vorbereitung die von vielen erwartete Fortsetzung der Kampagne, die die VVN-BdA bis zum 8. Mai 2010, dem 65. Jahrestag der Befreiung von Faschismus und Krieg führen wird. Die VVN-BdA baut darauf, dass sie wieder viele Menschen unterstützen, denen das Logo „nonpd“ und die Losung „NPD-Verbot jetzt!“ etwas bedeuten und die an einer offensiven und zielgerichteten Aktion teilnehmen wollen.

V-Leute als Schutzschirm
„Wir wollen die berechtigte Stimmung gegen Nazis festigen und sie ermutigen, sich gegen die NPD zu stellen. Wir wollen Neugier wecken, Sichtweisen verändern, Kräfte aktivieren und entscheidende Argumente vermitteln,“ heißt es in dem Aufruf der VVN-BdA. Die Kampagne richtet sich ausserdem an diejenigen, die im ganz konkreten Sinn die Verantwortung dafür tragen, dass ein neues Verbotsverfahren noch nicht auf den Weg gebracht worden ist: die Innenminister der Bundesländer. Es ist an ihnen, das vom Bundesverfassungsgericht benannte Verfahrenshindernis aus dem Weg zu räumen: die V-Leute müssen abgeschaltet werden. Und zwar in jedem Bundesland. Die Antifaschisten wollen darüber aufklären, dass V-Leute nichts anderes sind als bezahlte Neonazis und dass das V-Leute-System de facto zum Schutzschirm der NPD geworden ist.

Quelle: kommunisten.eu

Hände weg von der ALV

Die Gewerkschaft Unia lehnt den geplanten Sozialabbau bei der Arbeitslosenversicherung entschieden ab. Der Zentralvorstand der Gewerkschaft Unia fordert, dass auch die hohen Einkommen sich an den Kosten der Arbeitslosenversicherung beteiligen und die Löhne über 126’000 Franken­ beitragspflichtig werden.

In diesen Tagen diskutiert die vorberatende Parlamentskommission die vom Bundesrat vorgeschlagenen Revision der Arbeitslosenversicherung. Der Bundesrat will in der Arbeitslosenversicherung Leistungen in der Höhe von mehreren hundert Millionen Franken streichen. Der Zentralvorstand der Gewerkschaft Unia lehnt den Sozialabbau auf dem Buckel der Schwächsten entschieden ab. Es kann nicht angehen, dass Arbeitnehmende, die aufgrund der Verfehlungen der Investmentbanker arbeitslos werden, die Zeche für die Krise bezahlen müssen.

Ein Viertel der Erwerbslosen beziehen ihre Arbeitslosengelder bei der Arbeitslosenkasse der Unia. In diesen Tagen ist die Gewerkschaft Unia täglich mit dem Schicksal von über 400 Arbeitnehmer/innen konfrontiert, die unverschuldet arbeitslos werden und sich bei der Arbeitslosenkasse anmelden. Es ist beschämend, dass der Bundesrat ausgerechnet jetzt bei der Arbeitslosenversicherung einen Leistungsabbau vorschlägt, besonders nachdem er es in wirtschaftlich guten Zeiten verpasste hat, die notwendige Finanzierung für die Arbeitslosenversicherung sicherzustellen.

Der Zentralvorstand der Gewerkschaft Unia verlangt an seiner heutigen Sitzung, dass auch höhere Einkommen analog der AHV Beiträge an die Arbeitslosenversicherung bezahlen. Auf diese Weise würden sich die hohen Einkommen – die eigentlichen Lohngewinner der letzten Jahre – stärker an den Kosten der Arbeitslosenversicherung beteiligen. Die Gewerkschaft Unia fordert, dass die Freigrenze von heute rund 126’000 Fr. aufgehoben wird. Damit würde die Arbeitslosenversicherung pro Jahr mehrere hundert Millionen Franken zusätzlich einnehmen, ohne dass die Belastung der normalen Arbeitnehmenden ansteigt.

Nein zum Lohnabbau

Keine Kompromisse!» Auf diesen Slogan einigten sich die Pöstler für ihren Kampf gegen den Abbau von weiteren 500 Poststellen und gegen die «Absicht der Post, die Lohnbedingungen des Schalterpersonals zu verschlechtern», schreibt die Gewerkschaft Kommunikation in ihrer Medienmitteilung vom 16. Februar 2009.

Am Samstag, 14. Februar haben über 200 Poststellen-Beschäftigte anlässlich einer Nationalen Arbeitstagung der Gewerkschaft Kommunikation einstimmig beschlossen, die Abbaumassnahmen beim Poststellennetz und der Nivellierung der Löhne des Schalterpersonals nach unten zu bekämpfen. Die Abteilung Poststellen und Verkauf hatte zuvor angekündigt, dass sie rund 500 Poststellen mit bescheidenem Verkehrsaufkommen überprüfen will, was in der Sprache des gelben Riesen nur eines heissen kann, die sichere Schliessung des Postbüros. Als Ersatz wird ein minimales Dienstleistungsangebot von Haus zu Haus oder eine Agentur angeboten, deren Lebensdauer ebenfalls ungewiss ist.

Mobilisationskampagne vor Ort

Die Pöstler, die am Samstag der Einladung der Gewerkschaft Kommunikation gefolgt sind, haben überhaupt kein Verständnis für diese Massnahmen. Sie rufen einerseits in Erinnerung, dass die Verpflichtung der Post im Rahmen des Service public die Zugänglichkeit für die gesamte Bevölkerung bedeutet, die mit diesem erneuten Abbau nicht mehr gewährleistet wäre. Zudem weisen die Pöstler darauf hin, dass genau diese Kundennähe einen zentralen Wettbewerbsvorteil für die Post darstellt; ausgerechnet darauf zu verzichten, wäre ein wirtschaftlicher Nonsens. Deshalb unterstützten die versammelten Personalvertreter einstimmig die feste Absicht der Gewerkschaft, mit einer Kampagne vor Ort gegen diesen Dienstleistungsabbau zu mobilisieren bei der Bevölkerung, bei den Interessengruppen, bei den Parteien und auch bei den Pöstlern selber.

Nazis überfallen Antifaschisten und Journalisten

Am Wochenende kam es zu verschiedenen Zwischenfälle beim Nazi-Aufmarsch in Dresden. Gegen die Nazi-Provokationen hatten nach Veranstalterangaben mehr als 12’000 Menschen demonstriert. An der Zusammenrottung der Faschisten beteiligten sich Medienberichten zufolge rund 5’000 Nazis. Die Polizei sorgte dafür, dass die Faschisten durch Dresden ziehen konnten.

Nach dem Nazi-Aufmarsch in Dresden haben Rechtsextremisten auf einem Autobahn-Rastplatz in Ostthüringen eine Reisegruppe des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) überfallen. Fünf Gewerkschafter wurden nach Polizeiangaben verletzt, berichtet die antifaschistische Seite «NPD-Blog», zwei Personen mussten im Krankenhaus behandelt werden. Die 40 Mitglieder des DGB Hessen und der Linkspartei waren auf der Rückfahrt von einer Demonstration gegen den Neonazi-Aufmarsch in Dresden.
Auf dem Rastplatz Teufelstal bei Stadtroda legten sie gegen 19:25 Uhr eine Pause ein, als eine Gruppe von Anhängern der rechten Szene, die ebenfalls auf dem Rückweg aus Dresden war, den Rastplatz ansteuerte. Nach Polizeiangaben beschimpften die Rechten zunächst die Reisegruppe. Später hätten sie die Gruppe mit körperlicher Gewalt angegriffen. Als die herbeigerufene Polizei an der Raststätte eintraf, verliess der Reisebus mit den Rechtsextremisten gerade den Parkplatz. Die Polizei nahm die Verfolgung auf und stoppte den Bus wenig später. Anschliessend wurden von den 40 Rechten die Personalien aufgenommen. Der Staatsschutz hat die Ermittlungen und die Strafverfolgung übernommen, berichtet der Mitteldeutsche Rundfunk.

Diverse Angriffe und Bedrohungen

Auch Journalisten wurden während der Nazi-Aktivitäten an diesem Wochenende Opfer der Faschisten. Wie der Informationsdienst «Recherche Ost» berichtet, kam es während drei Veranstaltungen am 13. und 14. Februar in Dresden zu mehreren Angriffen durch Neonazis.
So fand am Freitag auf dem Dresdner Heidefriedhof eine offizielle Veranstaltung statt, an der auch etwa 70 alte und junge Neonazis teilnahmen. Drei von ihnen, davon zwei bekannte Dresdner Neonazis, bedrohten einen Fotografen. Sie umstellten ihn, rempelten ihn an und versuchten ihm gewaltsam die Kamera zu entreissen. Dabei wurde er leicht im Gesicht verletzt. Nur durch Polizeischutz konnte der Journalist den Heidefriedhof schliesslich verlassen.
Auch am Abend des 13. Februar kam es im Zuge eines Nazi-Aufmarsches des so genannten «Aktionsbündnis gegen das Vergessen» zu diversen Angriffen und Behinderungen seitens der Neonazis gegenüber JournalistInnen. Immer wieder schubsten Neonazis Fotografen und Kameraleute. Sie versuchten mehrfach Journalisten gewaltsam abzudrängen und störten ihre Arbeit. Schliesslich musste ein Kamerateam sogar zum Schutz vor den Neonazis fluchtartig die Demonstration verlassen.
Am 14. Februar versuchten mehrere Ordner der Demonstration der «Jungen Landsmannschaft Ostdeutschland e.V.» (JLO) gewaltsam gegen antifaschistische Gegendemonstranten am Dresdner Hauptbahnhof vorzugehen. Während die Polizei eine direkte Konfrontation verhinderte, griffen die Neonazis stattdessen mehrere Journalisten an und zerstörten Fototechnik. Obwohl die Journalisten teilweise mit Schlägen ins Gesicht angegriffen wurden, gab es bisher keine bekanntgewordenen Verletzungen.

Sieg für Chávez!

Mit einem Vorsprung von mehr als einer Million Stimmen und fast zehn Prozentpunkten hat Venezuela am Sonntag die Änderung seiner Verfassung beschlossen.

Der erste, der von dieser Neuregelung profitiert, ist Venezuelas Präsident Hugo Chávez, der ohne die Änderung bei der nächsten Wahl 2012 nicht wieder hätte kandidieren können.

Fidel erster Gratulant

Vor Tausenden von Menschen, die sich am Präsidentenpalast Miraflores versammelt haben, teilte Chávez der begeisterten Menge mit, dass die ersten Glückwünsche, die er für das venezolanische Volk erhalten habe, von Fidel Castro gekommen seien. Fidel habe gerade einmal zehn Sekunden nach dem ersten Bulletin des CNE seine Grüsse geschickt. Chávez unterstrich, dass der Sieg der bolivarischen Bewegung mit fast zehn Prozentpunkten Vorsprung und über sechs Millionen Stimmen grossartig sei. Er dankte seiner PSUV und den verbündeten Parteien sowie den Bündnissen in allen Regionen des Landes. Mit Blick auf die Vorwürfe seiner Gegner, er wolle sich an der Macht verewigen, sagte er „nur Gott ist ewig“, um dann hinzuzufügen: „Nur sozialistisch kann unser Heimatland ewig sein!“

Korrupter US-Konzern

«Der US-Konzern Halliburton und seine frühere Tochter Kellogg Brown & Root LLC (KBR) haben sich wegen Korruption in Nigeria für schuldig bekannt und Strafzahlungen in Höhe von 579 Millionen Dollar zugestimmt», berichtet tageschau.ch

KBR habe zugegeben, zehn Jahre lang nigerianische Regierungsvertreter bestochen zu haben, um Aufträge zu erhalten, teilte das US-Justizministerium mit.Demnach erklärte sich KBR zur Zahlung von 402 Millionen Dollar Bussgeld bereit; Halliburton sowie KBR wollen zudem gemeinsam für Schadenersatz in Höhe von 177 Millionen Dollar aufkommen.

Nach Angaben des Justizministeriums war gegen das weltweit agierende Ingenieurs- und Bauunternehmen wegen des Baus einer Flüssiggasfabrik auf Bonny Island in Nigeria ermittelt worden. Der Auftrag hatte ein Volumen von mehr als sechs Milliarden Dollar.

UNICEF: Lage der Kinder in Gaza ist unerträglich

Über 150 Schulen seien während der Kämpfe beschädigt worden und 39 von diesen völlig zerstört. Armut, Hoffnungslosigkeit und psychische Probleme unter den Kindern und Jugendlichen haben weiter zugenommen, ein normaler Alltag sei nicht mehr möglich, heisst es in der Pressemitteilung.

„Nach Untersuchungen von UNICEF hatte sich die Lage der Kinder im Gaza-Streifen bereits in den vergangenen Jahren kontinuierlich verschlechtert. Die aktuellen Zerstörungen haben die Not weiter verschärft. Wasserwerke arbeiten nicht richtig. Strom gibt es nur stundenweise. Abwässer werden nicht richtig gereinigt. 600.000 Tonnen Schutt müssen weggeräumt werden. Schulen, Jugendeinrichtungen und Spielplätze müssen instand gesetzt werden. Auch nach Beginn der Waffenruhe sterben Kinder durch Minen und Blindgänger. Die tiefe Hoffnungslosigkeit und Resignation vieler Kinder und Jugendlicher sind keine guten Vorzeichen für die Zukunft“, führte UNICEF aus.

Die andauernde israelische Blockade verhindere eine kontinuierliche Unterstützung. So verweigerte Israel in der vergangenen Woche UNICEF die Einfuhr von Spiel- und Sportutensilien, von Schulmaterial und Plastikrohren zur Reparatur von Wasserleitungen. Auch Baumaterialien, Papier oder Computer durften die Grenzübergänge nicht passieren.
UNICEF hat ein umfangreiches Hilfsprogramm für Gaza in den Bereichen Kinderschutz, Gesundheit, Ernährung, Hygiene und Bildung gestartet. Dazu gehören Hilfen für Kinder- und Jugendeinrichtungen sowie die Einrichtung von Familienzentren, um die sozialen, gesundheitlichen und psychischen Folgen der Gewalt für die Kinder zu verringern.

Gewerkschaft kritisiert Konjunkturpaket

Das vom Bundesrat heute vorgestellte zweite Konjunkturpaket genügt bei weitem nicht. Mit der Verlängerung der Kurzarbeitsentschädigung erfüllt die Landesregierung zwar eine gewerkschaftliche Forderung, aber für eine wirksame Krisenbekämpfung braucht es zusätzliche Anstrengungen. Mit dem Gartenschlauch kann der Krisenbrand nicht gelöscht werden. Die Stellungsnahme der Gewerkschaft Unia.

Rund um den Globus haben die Regierungen den Ernst der Lage erkannt und Massnahmen zur Krisenbekämpfung aufgegleist. Rund 3 Prozent ihres Bruttoinlandprdouktes (BIP) werfen die Exportnationen Japan und Deutschland in den nächsten Monaten für die Krisenbekämpfung auf, 6 Prozent des BIP sind es in den USA und sogar 18 Prozent in China. Demgegenüber verhält sich die Schweizer Landesregierung passiv. Daran ändert auch das heute verabschiedete zweite Konjunkturpaket über 700 Millionen Franken nichts – mit insgesamt einer Milliarde Franken bzw. 0.2 Prozent des BIP bleibt das schweizerische Konjunkturprogramm im internationalen Vergleich weit zurück.

Zuerst hat die Krise in der Schweiz vor allem die Unternehmen in den exportorientierten Branchen getroffen, bald fehlen den Betrieben der Binnenwirtschaft die Aufträge. Absehbar ist auch, dass der Privatkonsum angesichts zunehmender Arbeitslosigkeit, explodierender Krankenkassenprämien und sinkender Kaufkraft in Schwierigkeiten geraten wird. Statt sich hinter der „Schuldenbremse“ zu verstecken muss der Bundesrat daher endlich die wirtschaftlichen Notwendigkeiten erkennen und mit einem viel umfangreicheren Konjunkturpaket Gegensteuer geben.

Die Landesregierung hat vor kurzem quasi über Nacht 69 Milliarden aus dem Bundeshaushalt für eine serbelnde Grossbank mobilisiert – es ist nicht einzusehen, warum jetzt, wo es um das Wohl der gesamten Volkswirtschaft geht, keine griffigen Massnahmen möglich sein sollen. Der gewerkschaftliche Vorschlag für ein Investitionspaket im Umfang von 7 Milliarden Franken muss daher rasch realisiert werden, um eine tiefe Rezession zu verhindern. Zudem muss der Bundesrat mit einer stärkeren Verbilligung der Krankenkassenprämien die Kaufkraft der einkommensschwachen Haushalte schützen.

Mit der heute beschlossenen Verlängerung der Kurzarbeitsentschädigung auf 18 Monate hat der Bundesrat eine gewerkschaftliche Forderung erfüllt und einen Schritt zur Dämpfung der steigenden Arbeitslosigkeit gemacht. Auch diesbezüglich sind aber weitergehende Anstrengungen notwendig; so braucht es insbesondere eine Weiterbildungsoffensive für Kurzarbeitende und Arbeitslose, wie sie die Gewerkschaften in der Pressekonferenz am 20. Januar skizziert haben.

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